Agent wegen "Rentnervisum" gesucht

174 Antworten · 11,6k Aufrufe · gestartet 18. Jan. 2024 von Ebi
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3 Beiträge · seit 202428. Juli 2025 ·
Hallo zusammen, gibt es eigentlich irgendjemanden, der im vergangenen Jahr die PRP bekommen hat?
29 Beiträge · seit 202428. Juli 2025 ·
Hallo! Ich kann Dieters obige Frage zwar nicht beantworten, leite hier aber mal die letzten Auskünfte weiter, die ChatGPT mir gegeben hat:

✅ Grundsätzlich: Pensioner-PRP bleibt rechtlich möglich
Das Immigration Control Act (ICA), Section 26(3)(d) erlaubt es ausdrücklich, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für „retired persons with sufficient means“ zu beantragen. Diese Kategorie bleibt rechtlich intakt – es gibt keine offizielle Ankündigung, dass Pensioner-Anträge ausgesetzt oder blockiert sind.

🔎 Realität: De-facto-Stillstand auch für Pensionäre?
Die Realität sieht aktuell so aus:

In der Praxis werden laut verschiedenen Erfahrungsberichten auch Pensioner-PRPs verzögert, abgelehnt oder gar nicht bearbeitet – offenbar unabhängig davon, ob die Kriterien erfüllt sind.

Derzeit gibt es keine transparente Entscheidungslogik: Einige langjährig in Namibia lebende Rentner berichten, dass ihre Anträge seit über einem Jahr „in Bearbeitung“ sind – ohne Bescheid.

Behörden äußern sich auf Nachfrage oft ausweichend mit Hinweis auf „Policy Review“ oder „Pending Framework Reforms“.

📌 Mein Rat an dich – realistisch, aber strategisch:
1. Rein rechtlich steht dir der Antrag offen.
Du kannst den Antrag stellen – es gibt keine rechtliche Sperre. Falls du alle Anforderungen erfüllst (z. B. regelmäßiges Einkommen/Rente, Nachweis über Kapital, Krankenversicherung, keine Vorstrafen etc.), ist es gut vorbereitet.

2. Die Wahrscheinlichkeit auf schnelle Bearbeitung ist aktuell gering.
Du solltest mit langer Wartezeit oder gar Stillstand rechnen – das gilt besonders in den nächsten 6–12 Monaten.

3. Strategischer Vorteil: Früh eingereichter Antrag kann Priorität sichern.
Wenn das neue Migrationsgesetz kommt, könnten „Altanträge“ bevorzugt oder nach bisherigem Recht behandelt werden. Es kann also klüger sein, jetzt einzureichen, statt später neu nach (vielleicht schärferen) Kriterien zu starten.
537 Beiträge · seit 202028. Juli 2025 ·
Thomas2024 schrieb:
✅ Grundsätzlich: Pensioner-PRP bleibt rechtlich möglich
Das Immigration Control Act (ICA), Section 26(3)(d) erlaubt es ausdrücklich, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für „retired persons with sufficient means“ zu beantragen. Diese Kategorie bleibt rechtlich intakt – es gibt keine offizielle Ankündigung, dass Pensioner-Anträge ausgesetzt oder blockiert sind.
Das hat auch niemand behauptet, jedenfalls nicht so, wie die KI das interpretiert. Ich würde sie fragen, wie sich denn der stattgegebene Eilantrag des Innenministeriums vor dem Supreme Court auf die Bearbeitung von Anträgen auswirkt - ob das nicht einer Aussetzung gleichkommt. Wie ja in der Praxis schon erlebt:
In der Praxis werden laut verschiedenen Erfahrungsberichten auch Pensioner-PRPs verzögert, abgelehnt oder gar nicht bearbeitet – offenbar unabhängig davon, ob die Kriterien erfüllt sind.
Und dann würde ich die KI fragen, wie es denn sein kann, dass Rentner langjährig in Namibia leben, ohne ein PRP zu haben?
Einige langjährig in Namibia lebende Rentner berichten, dass ihre Anträge seit über einem Jahr „in Bearbeitung“ sind – ohne Bescheid
.

Und ob die Aussagen der Behörde tatsächlich ausweichend sind, oder nicht doch der Realität entsprechen, da tatsächlich eine Gesetzesänderung auf dem Tisch liegt:
Behörden äußern sich auf Nachfrage oft ausweichend mit Hinweis auf „Policy Review“ oder „Pending Framework Reforms“.
Und dann würde ich fragen, wie es denn mit den anderen Voraussetzungen jenseits von Einkommen und Vorstrafenfreiheit aussieht (Zitat aus dem Immigration Act):
(a) he or she is of good character; and
(b) he or she will within a reasonable time after entry into Namibia assimilate with the inhabitants of Namibia and be a desirable inhabitant of Namibia; and
(c)he or she is not likely to be harmful to the welfare of Namibia; and
(d) […]
(e) he or she does not and is not likely to pursue any employment, business, profession or occupation in which a sufficient number of persons are already engaged in Namibia to meet the requirements of the inhabitants of Namibia
Besonders Punkt (b) scheint mir bei vielen Antragstellern doch nicht so wichtig zu sein, vor allem wenn ich lese, dass man ja eigentlich gar nicht permanent in Namibia leben wolle, sondern halt länger als mit dem Tourivisum erlaubt hier Urlaub machen wolle.
Auch der letzte Punkt ist interessant, denn ein PRP erlaubt jedem, eine Beschäftigung anzunehmen, und das wird nicht (kann gar nicht) kontrolliert werden. Ist es dann immer noch so verwunderlich, und willkürlich, wenn die Behörde Vorsicht walten lässt, und im Zweifel lieber ablehnt? Auch eine Frage für die KI übrigens.
537 Beiträge · seit 202029. Juli 2025 ·
Ich habe jetzt selber mal die KI bemueht, besonders was die Vergabepraxis an Rentner angeht unter Beruecksichtigung des Immigration Acts, und speziell wie das laufende Gerichtsverfahren hier einen Einfluss hat.

Zur Vergabepraxis:
Die Hürden im Immigration Act sind vage formuliert und lassen viel Ermessensspielraum. Besonders „assimilation“ und „desirable inhabitant“ sind dehnbar – was Behörden erlaubt, Anträge auch bei eigentlich erfüllten Kriterien abzulehnen.
Politisch/Verwaltungstechnisch:

Die Regierung scheint ein vorsichtiges bis skeptisches Verhältnis gegenüber dauerhafter Zuwanderung ohne klare Entwicklungsvorteile zu pflegen – auch bei wohlhabenden Rentnern. Die Sorge, dass PR als Einfallstor für illegale Tätigkeit, Graumarktgeschäfte oder Landbesitz ohne lokale Integration genutzt wird, spielt offenbar eine Rolle.
Praktisch:

Für viele ältere Ausländer bedeutet das:

PR-Anträge ohne familiäre Bindung oder unternehmerischen Hintergrund haben es schwer, selbst bei guter finanzieller Lage.

Die Aufenthaltsgenehmigung über wiederkehrende Urlaubsvisa (teilweise inoffiziell verlängert) ist oft der einzige gangbare Weg – rechtlich wackelig, aber geduldet.
Zum Gerichtsverfahren - von dem viele bislang vielleicht nicht mal wussten:
⚖️ Was genau ist passiert?

Im Urteil vom Dezember 2024 ordnete Richter Parker an, dass der Minister of Home Affairs der Familie Knoche die PR erteilen müsse.
Doch laut dem Namibian Immigration Control Act ist nicht der Minister, sondern die Immigration Selection Board (ISB) das zuständige Gremium für solche Entscheidungen (§ 26).

Das heißt:

🔹 Richter Parker hat eine bindende Anweisung an eine nicht zuständige Behörde ausgesprochen.

🧨 Folge: Rechtlich angreifbar

Diese Verfahrenspanne wurde von der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium für Home Affairs als Hauptargument genutzt, um eine „stay of execution“ (einstweilige Verfügung) zu beantragen – mit der Begründung:

Das Urteil könne nicht korrekt vollstreckt werden, weil es eine falsche Stelle adressiert.

Der Minister könne rechtlich nicht angewiesen werden, eine PR zu erteilen, da dies nicht in seiner direkten Zuständigkeit liegt, sondern in der des ISB.

Eine Umsetzung des Urteils in dieser Form würde einen Verwaltungsfehler erzeugen, den man später nicht einfach rückgängig machen könne.
Man muss bei ChatGPT schon ein bisschen bohren, um korrekte Antworten zu bekommen. Erst als ich ihn auf den Fehler von Richter Parker hingewiesen hatte, gab er sehr unwillig die urspruengliche Fassung auf, dass die Behoerde nur versucht hat, das Verfahren zu verzoegern. Also nicht immer alles so unkritisch glauben, was die KI erzaehlt.
623 Beiträge · seit 202429. Juli 2025 ·
@Makis, Hallo.
Du hattest dich gefragt, wie man sich lange in Namibia aufhalten kann, ohne ein PRP zu haben.
Ist es nicht so, wenn ich einen Antrag bei offizieller Stelle abgegeben habe, dies bestätigt wurde und in Bearbeitung durch die Behörden ist, kann man sich offiziell und legal im Land aufhalten bis eine Entscheidung getroffen wurde?
Dazu zählt natürlich nicht, wenn der Antrag bei einem Agenten liegt.
Will aber betonen, dass das lediglich mein Halbwissen aus Hören Sagen ist bzw. ich Leute kenne, wo das so war und zwar über Jahre.
VG
zuletzt bearbeitet 29. Juli 2025
257 Beiträge · seit 202529. Juli 2025 ·
R51 schrieb:@Makis, Hallo.
Du hattest dich gefragt, wie man sich lange in Namibia aufhalten kann, ohne ein PRP zu haben.
Ist es nicht so, wenn ich einen Antrag bei offizieller Stelle abgegeben habe, dies bestätigt wurde und in Bearbeitung durch die Behörden ist, kann man sich offiziell und legal im Land aufhalten bis eine Entscheidung getroffen wurde?
Dazu zählt natürlich nicht, wenn der Antrag bei einem Agenten liegt.
Will aber betonen, dass das lediglich mein Halbwissen aus Hören Sagen ist bzw. ich Leute kenne, wo das so war und zwar über Jahre.
VG
@R51
Ich wäre ganz vorsichtig mit dieser Annahme. Denn das wäre ein Irrglaube.
Der Aufenthalt ohne entsprechenden Stempel im Paß wäre, wie in den meisten Staaten, ein Straftatbestand.
Wir dürfen auch nicht annehmen, die europäischen Antragsteller seien willkommen bei den antragsbearbeitenden Personen.
Es ist bekannt daß man Anträge unbearbeitet liegen läßt bis die Antragsteller aus Frust aufgeben, es sei denn, da wird nachgeholfen. Durch offizielle Fürsprecher von ganz Oben, oder durch Ölung. Es herrscht viel Willkür in der Auslegung von Gesetzen. Es gibt auch viel Freiraum zur Willkür.
Auch die Agenten sind nicht unbedingt einflußreich, man sollte besser nicht nachfragen wie einige von ihnen es schaffen.
Geld regiert die Welt.
PRP´s für Rentner sind in Südafrika leichter zu bekommen als in Namibia.
zuletzt bearbeitet 29. Juli 2025
623 Beiträge · seit 202429. Juli 2025 ·
@OceansView,
Also die Leute die ich kenne hatten schon einen Stempel im Pass. Also die sind nicht über eine Frist einfach so im Land geblieben und haben die Aufenthaltsdauer somit nicht überschritten. Doe musst glaube ich regelmäßig zur Behörde und da wurde die Aufenhalsgenehmigung entsprechend geändert. Das ging so lange, bis die PRP dann nach Jahren erteilt wurde.
VG
537 Beiträge · seit 202029. Juli 2025 ·
R51 schrieb:@Makis, Hallo.
Du hattest dich gefragt, wie man sich lange in Namibia aufhalten kann, ohne ein PRP zu haben.
Ist es nicht so, wenn ich einen Antrag bei offizieller Stelle abgegeben habe, dies bestätigt wurde und in Bearbeitung durch die Behörden ist, kann man sich offiziell und legal im Land aufhalten bis eine Entscheidung getroffen wurde?
Jein.
Das gilt, laut meiner eigenen Erfahrung, nur und ausschliesslich fuer Work Permits die verlaengert werden sollen. Es war zumindest in der Vergangenheit so, dass, wenn man die Verlaengerung (natuerlich weit vor Ablauf des WP) beantragt hatte, man im Land "geduldet" wurde, natuerlich nur, wenn man nicht aus- und wieder einreist. Es gilt nicht fuer Touristenvisa, oder Work Visa.
Ein Sonderfall ist, wenn ein Gerichtsverfahren laeuft. Auch dann wird man in der Regel geduldet, sollte aber ebenfalls nicht ausreisen.
R51 schrieb:@OceansView,
Also die Leute die ich kenne hatten schon einen Stempel im Pass. Also die sind nicht über eine Frist einfach so im Land geblieben und haben die Aufenthaltsdauer somit nicht überschritten. Doe musst glaube ich regelmäßig zur Behörde und da wurde die Aufenhalsgenehmigung entsprechend geändert. Das ging so lange, bis die PRP dann nach Jahren erteilt wurde.
Das ist genau der Case Szenario, den ich meinte. Mit welchem Visum waren die dann hier? Welche Art Stempel war das, der regelmaessig erneuert werden musste? Es gibt nur drei Arten von Aufenthaltsgenehmigung: Tourist, Temporary (Study, Work) und Permanent (wozu ich auch Domicile zaehle). Ich kenne Faelle, in denen das Touristenvisum mehrfach verlaengert wurde und am Ende fast ein Jahr damit ueberbrueckt wurde, aber das ist inzwischen auch nicht mehr so leicht.
OceanView schrieb:
Wir dürfen auch nicht annehmen, die europäischen Antragsteller seien willkommen bei den antragsbearbeitenden Personen.
Es ist bekannt daß man Anträge unbearbeitet liegen läßt bis die Antragsteller aus Frust aufgeben, es sei denn, da wird nachgeholfen. Durch offizielle Fürsprecher von ganz Oben, oder durch Ölung. Es herrscht viel Willkür in der Auslegung von Gesetzen. Es gibt auch viel Freiraum zur Willkür.
Das kann ich so nicht wirklich bestaetigen.
33,2k Beiträge · seit 200629. Juli 2025 ·
Ist es nicht so, wenn ich einen Antrag bei offizieller Stelle abgegeben habe, dies bestätigt wurde und in Bearbeitung durch die Behörden ist, kann man sich offiziell und legal im Land aufhalten bis eine Entscheidung getroffen wurde?
Eine solche Art der Duldung gibt es in Namibia meines Wissens nach nicht. Im Land bleiben darf, wer einen Aufenthaltstitel hat (und nicht ihn nur beantragt hat), Domicile hat oder einen Asylantrag gestellt bzw. den Flüchtlingsstatus inne hat.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
537 Beiträge · seit 202029. Juli 2025 ·
Offiziell sicher nicht. Ich weiß auch nicht wie es heute ist, aber bei uns war es so, dass wir in der Zeit zwischen Antrag auf Verlängerung und Bewilligung des Work Permits nicht ausreisen mussten, auch wenn das WP zwischendurch ablief. Wir haben die Verlängerung immer so drei bis vier Monate vor Ablauf beantragt, und es dauerte zuletzt schon mal sechs Monate bis die Bewilligung da war. Das war aber nie ein Problem.
623 Beiträge · seit 202429. Juli 2025 ·
@Makis,
So wie du es erlebt hast, war das auch bei meinen Bekannten. Die Beschreibung gleicht sich.
VG
537 Beiträge · seit 202029. Juli 2025 ·
R51 schrieb:@Makis,
So wie du es erlebt hast, war das auch bei meinen Bekannten. Die Beschreibung gleicht sich.
VG
Dann hatten sie ein Work Permit, das ist ja auch okay. Aber die KI sprach ja von Rentnern mit "langjaehrigem Aufenthalt", deren Antrag auf PRP laenger als ein Jahr unbearbeitet war. Da frage ich mich schon, mit welchem Visum die dann hier waren.

Ausserdem muss ich muede laecheln, denn ein Jahr Wartezeit ist bei einem PRP gar nichts. Wir haben drei Jahre gewartet. Und in der Zeit halt fleissig das WP erneuern lassen. Manche denken ja, dass wir uns so leicht getan haben, weil es schon zehn Jahre her ist. Dabei war es genau der gleiche Wust an Formulare, Papieren, Dokumenten und Nachweisen wie heute.
29 Beiträge · seit 202429. Juli 2025 ·
Kann hierzu auch nur kurz anmerken, dass meine Agentin, Emce Dodds, dringlich davor gewarnt hat, diesen Gerüchten zu glauben. Es gibt laut ihr kein "erweitertes Aufenthaltsrecht" oder die Duldung dessen, nur weil man einen Antrag auf Rentner-PRP abgegeben hat.
35 Beiträge · seit 202230. Juli 2025 ·
DieterRSA schrieb:Hallo zusammen, gibt es eigentlich irgendjemanden, der im vergangenen Jahr die PRP bekommen hat?
ja.
6 Monate Dokumente zusammentragen
7-8 Monate bis zur Entscheidung im Gremium
4-5 Monate bis die Urkunde vorlag.
= ca 1,5 Jahre von der Idee bis zur PRP.

Dieses Dokument von der Namibiaschen Botschaft sollte bekannt sein. Danach haben wir uns gerichtet.

Wir hatten allerdings vorher eine Wohnung. Sie war der Auslöser für uns ein PRP beantragen zu wollen. Wir haben uns die Wohnung nicht gekauft um vermutete Anforderungen für den Erhalt eines PRP zu erfüllen.
33,2k Beiträge · seit 200630. Juli 2025 ·
Die Vergabe bzw. der Erhalt eines PRP ist und bleibt ein Glücksspiel (denn mir ist kein neuer Immigration Control Act bzw. ein Amendment, also ein neues/verändertes Einwanderungsgesetz bekannt... vom Bill bis zum Act vergehen aber gern bis zu 5 Jahre; alle Veränderungen würden hier auftauchen: https://www.lac.org.na/laws/annoREG/Immigration%20Control%20Act%207%20of%201993-Regulations%201994-134.pdf).

Wie gesagt gibt es aktuelle Fälle, wo das PRP nach 6 Wochen genehmigt wurde, bei anderen dauert es Jahre bzw. ist nie der Fall. Solange keine wirklichen Vorgaben gesetzlich aufgestellt werden (was die Regierung wohl auch nicht will, weil so muss sie wenig bei Ablehnung erklären), bleibt nichts anderes als die Hoffnung, dass ein PRP genehmigt wird. Wichtig erscheinen in den letzten ca. 2 Jahren v. a. Empfehlungsschreiben von Namibiern/PRP-Inhabern, die aufzeigen wie wichtig es ist, dass Person XYZ sich dauerhaft in Namibia niederlassen kann.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
279 Beiträge · seit 201330. Juli 2025 ·
@ travelNAMIBIA [Wie gesagt gibt es aktuelle Fälle, wo das PRP nach 6 Wochen genehmigt]

Hallo Christian,
was heißt aktuell? Im Februar schrieb uns home affairs dass keine PRPs ausgestellt werden solange der Fall Christian Knoche beim supreme court nicht abgeschlossen ist...
wortwörtlich " your application is deferred..."
zuletzt bearbeitet 30. Juli 2025
33,2k Beiträge · seit 200630. Juli 2025 ·
was heißt aktuell?
In den letzen ca. 2 Jahren.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
257 Beiträge · seit 202530. Juli 2025 ·
travelNAMIBIA schrieb:
was heißt aktuell?
In den letzen ca. 2 Jahren.

Viele Grüße
Christian
Es gibt keine "Regel", es wird häufigst willkürlich entschieden.
Mir persönlich ist mindestens ein Fall in diesem Zeitraum bekannt, bei dem nach Einspruch positiv entschieden wurde auf der Grundlage der gleichen eingereichten Papiere. Es war eine Ablehnung trotz 5 Mio. Euro Vermögen.
Ob und wie nachgeholfen wurde, weiß ich nicht.
zuletzt bearbeitet 30. Juli 2025
29 Beiträge · seit 202429. Nov. 2025 ·
Hallo! Sagt mal, ich habe mich wegen der Empfehlungen in diesem Forum mit meinem Antrag auf PRP an Emce Dodds von Bouwer Agencies gewandt. Nun liegt ihr seit zwei Wochen endlich mein kompletter Antrag vor, seitdem ist aber Funkstille. Wenn ich nachfrage, werde ich vertröstet, dann passiert wieder nichts. In zwei Wochen beginnt mit meinem deutschen polizeilichen Führungszeugnis das erste Dokument schon wieder abzulaufen. - Hat jemand eine Einschätzung dazu? (Edit: es geht mir darum, dass sie den Antrag noch nicht beim Ministerium eingereicht hat.)
zuletzt bearbeitet 29. Nov. 2025