dinoThemenstarter727 Beiträge · seit 200826. Apr. 2020 · #1Da hier ja einige Profis unterwegs sind, stelle ich mal meine Frage hier.
Die Reise meiner Mutter ist vom Veranstalter um ein Jahr verschoben worden. Meine Mutter wäre mit der Verschiebung einverstanden. Allerdings stellt sich nun die Frage nach der Reiserücktrittskosten-Versicherung. In den Bedingungen steht, dass die Versicherung längstens bis 30 Tage nach geplantem Reisebeginn gilt.
Was kann/sollte man jetzt tun?
- Kann/sollte man eine neue Versicherung abschließen, die Buchung erfolgte schon Ende 2019. Sind da Fristen zu beachten
- Kann man unter diesen Umständen von der Versicherung oder dem Veranstalter eine Rückerstattung bekommen
Ich habe auch schon an die Versicherung geschrieben, aber da rechne ich aufgrund der aktuellen Auslastung kurzfristig nicht mit einer Antwort.
Danke für Eure Tipps
Dino
Bonebreaker240 Beiträge · seit 201927. Apr. 2020 · #2Für unsere ausgefallene Reise im April haben wir nach langer Zeit auch mal wieder eine RRV abgeschlossen. Unser Reisebüro hat mit der Versicherung ausgemacht, dass wir bei Buchung der "Ersatzreise" ein neuen RRV abschließen müssen, uns aber der bereits gezahlte Betrag gut geschrieben wird.
Daher außer mit der Versicherung zu reden, was ihr wohl schon gemacht habt, hätte ich keine weitere Idee.
fidel925 Beiträge · seit 201628. Apr. 2020 · #3Hallo,
ein paar kurze unüberprüfte Gedanken:
- Ich würde erstmal in die Bedingungen der bisherigen Versicherung schauen, ob da was zu Verschiebungen der Reise steht (soll ja auch in normalen Zeiten vorkommen)
- Eine Rückerstattung wirst du sicher nicht bekommen, die Versicherung hat ihren Part (Absicherung eines Rücktrittsrisikos) bis jetzt ja erfüllt..
- Sollte die Versicherung nicht für die verschobene Reise weitergelten, solltest du normal ohne Probleme eine neue Versicherung abschließen können. Der einzige Nachteil dabei ist, dass du doppelt zahlst und Wehwehchen, die zwischen Abschluss der letzten Versicherung und Abschluss der neuen Versicherung auftraten, Versicherungsleistungen ausschließen dürften. Sozusagen wie bei kompletten Neuabschluss einer Rücktrittsversicherung.
Viele Grüße
fidel
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200628. Apr. 2020 · #4Sollte die Versicherung nicht für die verschobene Reise weitergelten, solltest du normal ohne Probleme eine neue Versicherung abschließen können.
Eine RRV kann bis maximal 21 Tage nach Buchungsdatum abgeschlossen werden.
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Logi16,9k Beiträge · seit 201228. Apr. 2020 · #5dino schrieb:
Danke für Eure Tipps
Für zukünftige Reisen bzw. deren RRV: warum keine Ganzjahresversicherung abschließen? 😉
LG
Logi
fidel925 Beiträge · seit 201628. Apr. 2020 · #6travelNAMIBIA schrieb:Sollte die Versicherung nicht für die verschobene Reise weitergelten, solltest du normal ohne Probleme eine neue Versicherung abschließen können.
Eine RRV kann bis maximal 21 Tage nach Buchungsdatum abgeschlossen werden.
Viele Grüße
Christian
Wieso das? Gibt doch keinen Grund aus Sicht des Versichers dafür? Siehe z.B.
hier, eindeutig möglich.
Viele Grüße
fidel
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200628. Apr. 2020 · #7Gibt doch keinen Grund aus Sicht des Versichers dafür?
Natürlich, diverse. Was ist, wenn man auf einmal ne Woche vor einer Reise merkt, dass man anfängt zu kränkeln? Schnell ne Versicherung abschließen, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt? Das soll eben nicht passieren und deshalb gibt es in aller Regel die zeitliche Regelung von 21 Tagen bzw. spätestens 3 Tage nach Reisebuchung, wenn diese weniger als 30 Tage in der Zukunft liegt.
Siehe z.B. hier, eindeutig möglich.
da gibt es auch eine Regelung: "Ja, wenn Ihre Reise frühestens in 30 Tagen beginnt. Buchen Sie Last-Minute (also 29 Tage oder weniger vor Ihrer Reise), können Sie die Versicherung bis spätestens 3 Werktage nach Ihrer Reisebuchung abschließen."
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
dinoThemenstarter727 Beiträge · seit 200828. Apr. 2020 · #8Schon mal vielen Dank für Eure Überlegungen.
Eine positive Rückmeldung vorab: Der Reiseveranstalter gewährt bei der Verschiebung eine kostenlose Stornomöglichkeit bis 1 Woche vor Abreise. Das hilft schon mal.
Zu Reise verschieben steht in den AVB leider nix. Hat mich auch gewundert.
Neu Abschließen: Die entsprechende Versicherung bietet momentan keine neuen RRV mehr an.
Es scheint aber noch andere Anbieter zu geben, die auch jetzt noch abgeschlossen werden können. Helfen wird vielleicht auch, dass die neue Buchungsbestägigung ein aktuelles Datum hat.
Jahresversicherung: Wäre 5 Mal so Teuer gewesen 🤩
Wenn die Versicherung sich meldet, dann schreib ich es hier.
Gruß
Dino
fidel925 Beiträge · seit 201628. Apr. 2020 · #9@chrstian
Dein Szenario wird (a) dadurch ausgeschlossen, dass der Abschluss eben nicht unendlich lang geht, sondern nur bis 30 Tage vorher (außer Reisebuchung war noch später, dann greift die Frist von max. 3 Tagen nach Buchung) und (b) dadurch, dass natürlich kein Versicherungsfall vorliegt, wenn ich, obwohl bereits erkrankt eine Versicherung abschließe. Denn dann ist es keine "unerwartete, schwere Erkrankung", die bei Abschluss des Vertrags noch nicht vorlag.
Wenn ich da "trickse" (was praktisch eher schwierig werden dürfte, da Versicherungen natürlich bei derartigen Auffälligkeiten (Versicherungsfall unmittelbar nach Abschluss) besonders genau hinsichauen), begehe ich einen strafbaren Versicherungsbetrug.
Die von mir verlinkte Versicherung könnte Dino unproblematisch für seine Mutter abschließen - es sind ja noch deutlich über 30 Tage bis zur Reise.
dinoThemenstarter727 Beiträge · seit 200801. Mai 2020 · #10Habe mittlerweile eine Rückmeldung der Versicherung bekommen. Die haben ohne Probleme das Reisedatum angepasst. 🙂