Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung

316 Antworten · 40,2k Aufrufe · gestartet 26. März 2020 von mika1606
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Gast22. Mai 2020 ·
...hat doch strategische Ähnlichkeiten mit der Strategie von VW et al. betr. Ersatzleistungen für manipulierte Dieselsteuerungen, oder ?
16,9k Beiträge · seit 201222. Mai 2020 ·
ALM schrieb:https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/frankfurt-justiz-fuerchtet-wegen-corona-stornierungen-ueberlastung-durch-flugticket-verfahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74
Bei der Journaille scheint es sich noch nicht herum gesprochen zu haben, dass die Leistungserbringer ihre angepriesenen Wertgutscheine auch nicht so recht ausstellen, geschweige denn einlösen, wollen. 😎

LG
Logi
2’319 Beiträge · seit 201122. Mai 2020 ·
Dem Gericht kann man nur folgen, wenn es sagt: "Sofern eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollten Gerichtsverfahren zur Feststellung eines Schuldverhältnisses eigentlich nicht erforderlich sein.".
Also nix wie schnell gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsfahren für nicht erbrachte Flugticketkostenrückerstattungen einleiten.
Solch ein Verfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung,
In solchen Fällen werden die Fluggesellschaften zwar, so ihr Recht, innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen 14 Tage Widerspruch gegen die Erwirkung des Mahnbescheides aussprechen. Dann kommt es zwar nicht automatisch zur Weiterleitung eines Vollstreckungsverfahrens, aber "man" trifft sich vor Gericht und dieses hat dann wenig Lust zu Palaver, denn "eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung" ist ja bereits evident und nicht mehr zu verhandeln. Bums wird der Widerspruch abgelehnt und es geht ins Vollstreckungsverfahren mit Erteilung eines Vollstreckungstitels. Dann benötigt der verarschte, nicht transportierte Fluggast lediglich die Information, bei welchem Kreditinstitut die Fluggesellschaft ein Konto unterhält. Nix leichter als das! Zack die Bohne den Vollstreckungstitel dort vorgelegt (ggf. durch einen Gerichtsvollzieher) und in das Kontoguthaben oder die offene Kontokorrentkreditlinie reinvollstreckt.
Wenn alle bisher auf Zeit geprellten Flugpassagiere diesen Weg bestreiten würden, wären die Amtsgerichte (als zuständigen Gerichte, falls Zuständigkeitsstreitwert 5.000,00 Euro nicht übersteigt) ebenfalls vollgestopft. Und das Tolle an der Sache: Bei Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Im günstigsten Fall wären Deutschlands Amtsgerichtssäle voll mit Fluggesellschaftsvertretern und Flugpassagieren. Und das bei der Masse an nicht durchgeführten Ticketkostenrückerstattungen über Monate.
Im Gerichtssaal schreit der geprellte Fluggast dann, ganz getreu der Eisernen Lady: I want my money back !!!
Ich sehe schon die Schlagzeiten: Deutschlands Gerichte kollabiert.
🤪

Alm
zuletzt bearbeitet 22. Mai 2020
1’014 Beiträge · seit 201622. Mai 2020 ·
Formulare für einen Mahnbescheid kann man sich im Internet herunterladen, früher mußte man die im Schreibwarenladen kaufen.
ABER das Ausfüllen ist für juristische Laien nicht selbsterklärend, weil an verschiedenen und wesentlichen Stellen juristische Fachbegriffe verwendet werden.
Vor Gericht trifft man sich bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid bei so einfachen und klaren Sachverhalten nicht, das wird im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung erledigt oder, sofern beantragt und tunlich, im Urkundsprozeß.
Verstopft werden die Gerichte vermutlich nicht, weil Fluggesellschaften bekanntlich noch nie freiwillig ihren Zahlungspflichten gegenüber den Kunden nachgekommen sind. Die Gerichte in Düsseldort, Frankfurt etc. haben mit einiger Sicherheit schon vor Jahren "Klick und Gut" Formulare für die Ansprüche aus der Fluggastverordnung entwickelt, die bloß an die aktuelle Anspruchsgrundlage angepaßt werden müssen.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 22. Mai 2020
904 Beiträge · seit 201723. Mai 2020 ·
Mein Eindruck ist, dass man da machtlos ist. Wir haben Mitte April über unsere Mastercard Chargeback für annullierte LH Flüge beantragt. Außer einer Eingangsbestätigung gab es bisher keinerlei Ergebnisse.
Liebe Grüße Makra
961 Beiträge · seit 201323. Mai 2020 ·
Moin,
mal kurz was positives zu LH:
Am 06.04 wurde unser Flug nach Costa Rica storniert.
Gestern war das Geld für Flüge und Sitzplatzreservierung komplett zurück auf meiner VISA-Card.
Mehr noch, sogar 11 Cent zuviel! 🤩
Anscheinend gehts der Lufthansa wieder besser, wenn sie so mit Geld um sich werfen. 😗
Egal, wollt nur mal allen Wartenden ein wenig Hoffnung machen. 😉
Gruß Silvio
SA/BW März 2013, SA November 2013, SA Dez/Jan 2014/15, SA/BW/SIM/RU/UG Okt 2015, SA Dez/Jan 2016/17, SA/NA/BW Mrz/Apr/Mai 2018,NA JAN 2022,SA März 2023
1’564 Beiträge · seit 200627. Mai 2020 ·
Moin,moin,

War denn nun jemand schon erfolgreich bei TA??
Bei uns tut sich bisher leider immer noch nichts!!

Gruß
Hermann
zuletzt bearbeitet 27. Mai 2020
490 Beiträge · seit 202027. Mai 2020 ·
da die Rechtslage inzwischen ja "klar" ist (keine Gutschein Pflicht, nur freiwilliges Angebot) und geplant ist, diese Gutscheine auch gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern (wohl über die Verlängerung des ursprünglichen Versicherungszeitraums bis Gutschein-Ende) hier noch eine neue, besonders für diejenigen die schon Gutscheine akzeptiert haben, Meldung .....

Mal sehen, ob es im Endeffekt auch so kommt ..

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/corona-pauschalreisende-sollen-fruehere-gutscheine-zurueckgeben-koennen-1029237059
Gruß Burkhard
zuletzt bearbeitet 27. Mai 2020
1’680 Beiträge · seit 200727. Mai 2020 ·
Kabinett billigt freiwillige Gutscheinlösung

16:21 Uhr

Das Bundeskabinett hat die freiwillige Gutscheinlösung beschlossen, die Reiseanbieter und -büros in der Corona-Krise finanziell entlasten soll.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden und dann wegen der Reisebeschränkungen aufgrund der Pandemie entfallen sind, auch Gutscheine in Höhe des Reisepreises ausgestellt werden können. Allerdings kann der Kunde selbst entscheiden, ob er einen solchen Gutschein annimmt oder auf die sofortige Rückerstattung der Kosten besteht.

Die Gutscheine sollen in voller Höhe staatlich abgesichert sein. Kunden, die ihren Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 einlösen, bekommen dann ihr Geld erstattet.
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
490 Beiträge · seit 202027. Mai 2020 ·
@ M@rie

... neu ist die Info, dass (zukünftig) auch bereits Kunden, die schon einen Gutschein angenommen haben diesen wieder "zurücktauschen" dürfen. Hier hat es ja schon eine Einigung zwischen Kunden und Veranstalter gegeben, mit allen Beschränkungen die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Gutscheins gültig waren (z.B. beschränkte Gültigkeit, keine Insolvenzabsicherung, ....) .

Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die "alten" Gutscheine automatisch auf das neue Verfahren umgestellt werden ..... zumindest nicht ohne verbindliche, belegbare Aussage des Reiseveranstalters.

Bisher war es so, dass wer den Gutschein angenommen hat, aus der ganzen Erstattungs- etc. Nummer raus war.
Gruß Burkhard
904 Beiträge · seit 201727. Mai 2020 ·
M@rie schrieb:
Kabinett billigt freiwillige Gutscheinlösung
Ich verstehe das so, dass es nur für über deutsche Reiseveranstalter gebuchte Pauschalreisen gilt. Ausländische Airlines sind da vermutlich nicht vorgesehen.
Liebe Grüße Makra
425 Beiträge · seit 200705. Juni 2020 ·
Unser Flug sollte am 15.4.2020 von Windhouk aus mit der Lufthansa/Eurowings/Sunexpress erfolgen.
Er wurde gecancelt. 🙁

Ende April 2020 habe ich meine Unterlagen bei „RightNow“ eingereicht --> Bis jetzt keine Reaktion! 😠

Vor etwa 4 Wochen versuchte ich es mit dem Chargeback-Verfahren bei meiner Hausbank Sparda Nürnberg, angeregt durch das Forum.
Vor ein paar Tagen wurden mir die Kosten erstattet. 🙂

LbG
Matthias
www.matthias-goessmann.de
Themenstarter664 Beiträge · seit 201610. Juni 2020 ·
Ist schon manchmal interessant wie lange die Medien benötigen um heisse Kartoffeln aufzugreifen
und dann zu interessanten Erkenntnissen kommen. 😎

Handelsblatt:
Lufthansa und andere Airlines tricksen bei der Ticket-Rückzahlung

Gruss
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
Themenstarter664 Beiträge · seit 201628. Juni 2020 ·
Ein interessanter Überblick

Monitor-Ticketerstattung-StandKW24.jpg


Aber das wird sich jetzt ja bei LH kurzfristig ändern. 😎

Gruss, Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 28. Juni 2020
Gast01. Juli 2020 ·
@Ticketerstattung, am Beispiel der LH-Tochter AUA, heute im Standard:
https://www.derstandard.at/story/2000118416096/servus-herr-dr-otto
"Kennen Sie den Herrn Dr. Otto? Ich auch nicht, aber er hat mir geschrieben: Mit einem "Servus Frau Harrer" hat er mir seine Dienste versprochen, jedenfalls verstehe ich es so, wenn mich jemand, der nicht mein Haberer ist, so anredet. Und tatsächlich, jetzt kann er sich wieder "voll und ganz auf Ihre" – also meine – "Wünsche konzentrieren", schreibt mir der Herr Dr. Otto.
Ja, ich hätte tatsächlich einen Wunsch an den Herrn Dr. Otto. Wie gesagt, ich kenne ihn zwar nicht, aber ich habe ihm Geld geliehen. Auf der Homepage seiner Firma, der Austrian Airlines, ist den kleingedruckten "Fluggastrechten" zu entnehmen, dass er mir das Geld für meine zwei gestrichenen Flüge längst zurückzahlen hätte müssen. Aber da wir alle im selben Corona-Boot saßen und der Staat – also unter anderem ich – die AUA zuerst retten musste, damit der Herr Dr. Otto mir so einen "Servus"-Brief schreiben kann, dachte ich mir: Bist du nett und leihst dem Herrn Dr. Otto dein Geld, das er dir längst hätte zurückgeben müssen, noch ein bisschen länger. Als Chief Commercial Officer hat er es ja auch nicht immer ganz leicht.
Aber nunmehr, da mein Geld Nummer zwei (450 Millionen) bei Herrn Dr. Otto im Anmarsch ist, könnte er mir mein Geld Nummer eins (etwa 1000 Euro) doch langsam wieder zurückgeben. Oder eher bitte schneller als langsam. Die Sache mit der Sammelklage ist irgendwie unelegant, unter Personen, die einander mit Servus anreden!

(Gudrun Harrer, 30.6.2020)"
Das Einserkastl von Frau Harrer gehört immer zum Besten, aber dieses kommt in mein Schatzkisterl 😁
zuletzt bearbeitet 01. Juli 2020
Themenstarter664 Beiträge · seit 201607. Juli 2020 ·
Ob es denn den Prozess beschleunigen würde... 🙁

Fakt is aber sicherlich das der Gesetzgeber zu diesem Thema den "toten Käfer" spielt

Grüne fordern Bußgelder gegen Airlines bei verschleppter Ticket-Rückerstattung

Interessant der Hinweis auf das Luftfahrt-Bundesamt

Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 07. Juli 2020
Themenstarter664 Beiträge · seit 201607. Juli 2020 ·
Und nun der nächste Schritt seitens LH

Lufthansa stellt Formular für Antrag auf Rückerstattung bereit

Gruss
Gerhard
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904 Beiträge · seit 201708. Juli 2020 ·
mika1606 schrieb:Und nun der nächste Schritt seitens LH

Lufthansa stellt Formular für Antrag auf Rückerstattung bereit

Gruss
Gerhard
Bedeutet das jetzt, dass man neu einen Antrag stellen muß ? Ich habe bereits Ende März beim Service Center die Rückerstattung angefordert
Liebe Grüße Makra
178 Beiträge · seit 201308. Juli 2020 ·
Wir stecken auch mitten im Rückerstattungs-Horror. Eigentlich wären wir am 2.8. geflogen.

Bei SAA hatten wir bereits im April um Stornierung der Tickets gebeten. Nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen der drohenden Pleite ist uns der Flug mit SAA zu heikel geworden. Wir hätten daher auch die Stornierungsgebühren in Kauf genommen. Selbst auf ein Einschreiben mit Rückschein an das Büro in Frankfurt hat die Fluggesellschaft bisher nicht auf unser Anliegen reagiert.

Die Unterkünfte hatten wir über die Agentur Abendsonne Afrika gebucht. Diese bietet uns einen Gutschein an, eine Rückzahlung des Preises wollen sie nicht leisten. Jetzt haben wir uns auf die Verbraucherzentrale berufen und erneut um Rückzahlung gebeten. Wir wollen die unsichere Lage lieber aussitzen und die Reise später neu buchen.
Themenstarter664 Beiträge · seit 201610. Juli 2020 ·
Guten Morgen,

Mal eine positive Nachricht zum Chargeback.

Habe mein CB am 02.05.20 bei M & M CC per Email für einen stornierten LH-Flug Ende November 20 auf die Seychellen eingereicht.
Der Flug wurde von LH wegen Streckeneinstellung annuliert. 1 Woche später schriftliche Eingangsbestätigung.
Dann 2-3 Anrufe zum Stand der Bearbeitung mit der Antwort der Lesitungserbringung hat unter Corona-Bedingungen längere Zeit
(nämlich 8 Wo) zu antworten.

Am 08.07.2020 war die Gutschrift "unter Vorbehalt" auf meiner CC sichtbar. 😁

Gesunde Grüsse
Gerhard
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