Wenn man wieder fernreisen möchte, drohen ja primär 2 Dinge den Reisespaß zu verhageln. Zum einen, dass man im Zielland nicht einreisen darf bzw. dort in Quarantäne muss und zum anderen, dass man nach Rückkehr in Deutschland 2 Wochen in Quarantäne muss.
Vielleicht haben andere das ja schon vor Tagen mitbekommen, aber an mir war das bisher vorbei gegangen. Vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gab es am 11.05.2020 eine bedeutsame Entscheidung, die die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland außer Kraft setzt. Das gilt nicht nur für Rückkehrer aus EU-Ländern, für die ja ohnehin ein Aufhebung der Quarantänepflicht geplant ist, sondern weltweit - also auch für Afrika.
Das Oberverwaltungsgericht argumentiert, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Quarantänepflicht überhaupt nicht gegeben sind. Dazu wäre es nötig, dass die Wahrscheinlichkeit größer sein muss, dass der Reisende sich im Ausland angesteckt hat, als die Wahrscheinlichkeit das er sich nicht angesteckt hat. Das ist mit Blick auf die Fallzahlen (selbst unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer) nicht plausibel und deshalb ist eine pauschale Quarantänepflicht rechtswidrig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Formal gilt das nur für Niedersachsen. Da die Rechtslage in den anderen Bundesländern identisch ist (Grundlage für die Quarantänepflicht war überall das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz), sollte das aber übertragbar sein.
Das Gericht lässt dem Antraggegner die Option offen, gezielt einzelne Risikogebiete zu definieren und für Rückkehrer von da eine Quarantänepflicht festzulegen. Wenn die Hürde ist, dass die Ansteckungswahrscheinlichkeit größer als die Nicht-Ansteckungswahrscheinlichkeit sein muss, dürfte das aber für kein Land gelingen.
Wer selber nachlesen möchte:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/13-senat-setzt-grundsatzliche-quarantanepflicht-fur-aus-dem-ausland-einreisende-ausser-vollzug-188236.html