aos schrieb:Hallo Christoph,Bei dem verlinkten Artikel geht es um einen Flug von FRA nach WDH = EU Recht und darum ob zu den 600€ Entschädigung noch weitere Zahlungen geleistet werden müssen.
dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: https://namibia-forum.ch/forum/14-fluege/295425-air-namibia-news.html?start=306#563869
Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.
Viele Grüße
Axel
Im Beispiel des TO geht es aber von WDH nach FRA mit einer Nicht-EU-Airline.