Entschädigung Flugverschiebung Air Namibia

31 Antworten · 6'859 Aufrufe · gestartet 18. Aug. 2019 von Yoda911
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522 Beiträge · seit 201718. Aug. 2019 · #21
aos schrieb:Hallo Christoph,

dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: https://namibia-forum.ch/forum/14-fluege/295425-air-namibia-news.html?start=306#563869

Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.

Viele Grüße
Axel
Bei dem verlinkten Artikel geht es um einen Flug von FRA nach WDH = EU Recht und darum ob zu den 600€ Entschädigung noch weitere Zahlungen geleistet werden müssen.

Im Beispiel des TO geht es aber von WDH nach FRA mit einer Nicht-EU-Airline.
1'166 Beiträge · seit 200818. Aug. 2019 · #22
Gila.Bend schrieb:
aos schrieb:Hallo Christoph,

dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: https://namibia-forum.ch/forum/14-fluege/295425-air-namibia-news.html?start=306#563869

Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.

Viele Grüße
Axel
Bei dem verlinkten Artikel geht es um einen Flug von FRA nach WDH = EU Recht und darum ob zu den 600€ Entschädigung noch weitere Zahlungen geleistet werden müssen.

Im Beispiel des TO geht es aber von WDH nach FRA mit einer Nicht-EU-Airline.
Das ist nicht von Bedeutung.
Es geht vielmehr darum, dass der Pauschal-EU-Schadensersatz nicht den nationalen Schadenersatzanspruch nach BGB ersetzt.

OT: Der Kläger wollte zwei Mal für einen Vorfall entschädigt werden (nach EU-Verordnung und BGB), was meiner Meinung nach zu recht verneint wurde.
Solo die zweite 04/19 - Namibia-Teil Kalahari/Nordwest Nam (April/Mai 2018) - Botswana / Kalahari/Nordwest Nam (April/Mai 2018) - Namibia Rastlos durchs Kaokoveld und Damaraland ... (2017) Stippvisite im Damaraland und Kaokoveld (2016)
Themenstarter873 Beiträge · seit 201619. Aug. 2019 · #23
Danke für die vielen Rückmeldungen, die einen Nicht-Juristen doch ein bisschen verzweifeln lassen. Sieht also wohl nach Lehrgeld aus. Beim nächsten Mal würden wir uns wahrscheinlich dumm stellen, einfach abends auflaufen und dann ein Hotel besorgen und bezahlen lassen. Unsere Nettigkeit, alles selbst zu stornieren und umzuorganisieren, hat uns jetzt Urlaubszeit und zusätzlich noch Geld gekostet.
Übrigens: Condor wurde hier zwar diskutiert, hat aber nichts mit meiner Frage zu tun und war nicht beteiligt, wir haben den Rückflug direkt bei AN gebucht.
Christoph
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1'166 Beiträge · seit 200819. Aug. 2019 · #24
Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.
So kannst du dich nur an AN wenden.
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zuletzt bearbeitet 19. Aug. 2019
16,9k Beiträge · seit 201219. Aug. 2019 · #25
aos schrieb:Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.
Genau so hatte ich den Sachverhalt auch verstanden und andere User offenbar ebenfalls.

LG
Logi
522 Beiträge · seit 201719. Aug. 2019 · #26
Logi schrieb:
aos schrieb:Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.
Genau so hatte ich den Sachverhalt auch verstanden und andere User offenbar ebenfalls.

LG
Logi
Der Ursprungsbeitrag von Yoda911 ging nur um AN und und nicht um Condor und wurde auch entsprechend beantwortet.

Condor kam erst später von Seyko ins Spiel mit einem Beispiel, auf das sich meine weiteren Ausführungen bezogen.
135 Beiträge · seit 201721. Aug. 2019 · #27
Wir waren von der Verspätung des Fluges SW286 FRA-WDH am 01.07.19 betroffen. Geflogen sind wir erst am 02.07.19 mit mehr als 19stündiger Verspätung. Klar ist, dass wir Anspruch auf 600€ Entschädigung p.P. haben, da der Flug in der EU startete.

Wie nun zur Entschädigung kommen ??

Nach unserem Urlaub habe ich AN schriftlich (Einschreiben / Rückschein) meine Forderungen mitgeteilt, geeignete Beweise beigelegt und eine Zahlungsfrist gesetzt.

Wie reagierte AN ? ......... Ihr werdet es schon ahnen......... Natürlich überhaupt nicht.

Wie weiter vorgehen ?
Da ich eine Rechtschutz habe, war ich geneigt, die ganze Sache einem eigenem Anwalt zu übergeben.
Vorteil : AN muss ziemlich sicher die 600€ p.P. + Anwaltskosten zahlen.
Nachteil : Sollte AN vor gerichtlicher Klärung Insolvenz anmelden / nicht mehr existieren......, bekäme ich gar nichts und müsste noch meine Selbstbeteiligung der Rechtsschutz zahlen.

Das war mir zu riskant und ich beschloss, mich an eines der Portale zur Durchsetzung der Forderungen zu wenden.
Auch da gibts meist nur Geld, wenn AN vor Gericht dazu verurteilt wird oder vorher freiwillig zahlt.
Ausweg : Portale, die gegen Abtretung der Forderungen sofort zahlen.

So habe ich eines dieser Portale kontaktiert.
Ergebnis : Fallübernahme abgelehnt, da die Bonität von AN so schlecht eingeschätzt wird, dass dem Portal das Risiko einer Insolvenz vor Prozessbeginn zu hoch war.

Also zweites Portal kontaktiert...... und ..... juchhu...... nach genau einem Tag Bearbeitungsdauer war das Geld heute auf meinem Konto. Leider natürlich keine 600€ p.P., sondern das ganze abzgl. Provision. Aber lieber den Spatz in der Hand......

Grüße
Andreas
522 Beiträge · seit 201721. Aug. 2019 · #28
@P601

Vielleicht war der Zeitansatz für eine AN Reaktion zu gering.

Welche Provison wurde berechnet?
170 Beiträge · seit 201723. Aug. 2019 · #29
P601 schrieb:Wir waren von der Verspätung des Fluges SW286 FRA-WDH am 01.07.19 betroffen. Geflogen sind wir erst am 02.07.19 mit mehr als 19stündiger Verspätung. Klar ist, dass wir Anspruch auf 600€ Entschädigung p.P. haben, da der Flug in der EU startete.
Wir überlegen momentan in ähnlicher Situation auch: Besser Spatz in der Hand als Taube auf dem Dach.
Unser Sohn war nicht bei diesem Flug betroffen sondern am 28.06.2019.
Es war der Flieger der am Flughafen Frankfurt von einem Fahrzeug beschädigt wurde. Der Flug ging statt abends erst am nächsten Nachmittag ca. 15:00Uhr.
Ich vermute das in diesem Fall AirNamibia Entschädigungsansprüche an Fraport weiterleiten kann .
Aber auch ich überlege eines dieser Portale zur Fallübernahme zu nutzen.
Rechtschutzversicherung währe vorhanden, würde vermutlich lange dauern und evtl. gibt es gar nix wenn AirNamibia in die Insolvenz geht (was ich persönlich nicht glaube).
Bei den Portalen ärgert mich die zum Teil sehr hohe Provision.
Aber trotzdem die Frage:
Welches Portal hast du genutzt?
Gruß
Bernhard
135 Beiträge · seit 201723. Aug. 2019 · #30
@Handkäs

Du hast eine PN.
390 Beiträge · seit 201723. Aug. 2019 · #31
P601 schrieb:@Handkäs

Du hast eine PN.
Wäre doch toll, wenn du das für Alle hier offen mitteilst. Gibt bestimmt auch noch Andere, die das Wissen brauchen.
135 Beiträge · seit 201723. Aug. 2019 · #32
Gerne doch, in manchen Foren sind Links und/oder das Nennen von Anbietern aber nicht gern gesehen. Deshalb war ich etwas vorsichtig.

Meine Erstattung habe ich erhalten bei compensation2go (Provision 34,5%)

Gruß
Andreas