Yoda911Themenstarter873 Beiträge · seit 201618. Aug. 2019 · #1Ich habe mal eine Frage zur Entschädigung bei den ganzen aktuellen Verschiebungen (Ich fürchte, das stand hier schon mal, ich hab's aber nicht gefunden).
Auch wir sind am 13.08. von 21:35 auf den gleichen Tag 8:00 Uhr verschoben worden (mit neuer Flugnummer: SW285 gecancelt, neu SW 283). Der Grund war laut E-Mail von Air Namibia ziemlich nichtssagend: "due to operational reasons".
Da wir erst an dem Abflugtag von Mount Etjo anfahren wollten, mussten wir umplanen / umbuchen und einen Tag früher nach Windhoek fahren.
Ergebnis:
- 1 Tag Mount Etjo Lodge Diner Bed & Breakfast (vier Personen) verfallen lassen
- 1 Tag Mietwagen verfallen lassen
- 1 Tag Urlaub weniger (da wir den ganzen Tag im Flugzeug saßen, statt erst ab 21:35 Uhr)
- 1 Nacht neu zusätzlich Odenkaremba Lodge beim Flughafen gebucht
Die 'normale' EU-Entschädigung gibt es ja nur wenn es eine europäische Fluggesellschaft ist oder wenn man innerhalb der EU losgeflogen ist. Beides ist bei uns nicht der Fall. Gibt es Erfahrungen / Erkenntnisse, was man wo in unserem Fall versuchen sollte?
Danke im Voraus
Christoph
Wir haben übrigens mitgekriegt, dass Leute, welche die Verschiebung NICHT mitgekriegt haben, relativ harmlos auf den NÄCHSTEN Morgen verschoben wurden und eine Übernachtung bekommen haben. Wenn wir uns also doof gestellt hätten und NICHT alles selbst umorganisiert hätten, wären wir einfach einen halben Tag später nach Hause gekommen als geplant und hätten so gut wie keinen Schaden gehabt, weil dann weder die Übernachtung noch der Tag in Mount Etjo noch der Mietwagentag verfallen wären !?
Makra896 Beiträge · seit 201718. Aug. 2019 · #2Hallo Christoph,
nach meinen Erfahrungen hast du keinen Anspruch auf Erstattung deiner Kosten. Eine seriöse Airline würde sich vermutlich schon um des Rufes willen großzügig zeigen. Aber das was bei Air Namibia gerade abgeht, macht mir diesbezüglich wenig Hoffnung.
Tinochika1'651 Beiträge · seit 201418. Aug. 2019 · #3Hallo,
Entschädigungen werden nur aufgrund des internationalen Fluggastrechtes bezahlt.
Zusätzlich hat das Europäische Recht noch andere weitgreifendere Regelungen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Fluggesellschaft auf der Welt wegen seines Rufes Geld zahlt.
Falls es zu Flugzeitänderungen kommt, kümmert sich die Fluggesellschaft am Flughafen um Abhilfe.
Viele Grüße
Hartwig
ONS LEWE BEGIN WAAR DIE TEERPAD EINDIG
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SESeyko1'095 Beiträge · seit 200918. Aug. 2019 · #4Wir hatten die Situation im Mai.
Unser Nachtflug von Windhoek nach Frankfurt wurde gestrichen. wir haben davon erst am Flughafen erfahren. Ersatzflug war am nächsten Morgen um 8.00. Air Namibia hat uns dann in ein Hotel in Windhoek gebracht und uns eine Übernachtung mit Abendessen und einem alkoholfreien Getränk bezahlt.
Wir mussten uns neue Bahntickets kaufen (170 EUR), hatten keinen Housesitter und Katzensitter mehr und kamen gerade so mit viel Glück noch in er Nacht um 01.30 Uhr zuhause an, da uns Freunde in der Nacht am Bahnhof abgeholt haben und uns nach Hause brachten.
Gebucht über Condor, zieht sich dort niemand den Schuh an. Air Namibia interessiert sich einen Scheiss für irgendwas. Wir haben in Windhoek eine Bestätigung über den gestrichenen Flug erhalten. Alles blabla ohne Aussicht auf Erfolg.
Uns hat Air Namibia zu 100% als Kunden verloren. Das ständige Theater, in Kombination mit defektem Entertainmentsystem, einem randalierenden abgeschobenen Namibier auf dem Hinflug (der Gute hat 2 Stunden ohne Unterlass geschrien und wurde von 4 Bundespolizisten im Schwitzkasten 4 Reihen hinter mir gebändigt) und einem Service der bei anderen Airlines deutlich besser geht, ist es nicht wert sich diesem Ärger auszusetzen.
Künftig würden wir mit Gabelflug reisen. Dazu habe gelernt dass die Gepäckregeln die bei Buchung gültig waren, bei einer Änderung ihre Gültigkeit verlieren. hat mich 140 USD extra gekostet. Ich bin von der Firma bedient und werde die Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen.
S_S_JJ54 Beiträge · seit 201918. Aug. 2019 · #5
Logi16,9k Beiträge · seit 201218. Aug. 2019 · #6Seyko schrieb:Gebucht über Condor....
In diesem Fall ist Condor der Vertragspartner.
LG
Logi
Tinochika1'651 Beiträge · seit 201418. Aug. 2019 · #7Seyko schrieb:Dazu habe gelernt dass die Gepäckregeln die bei Buchung gültig waren, bei einer Änderung ihre Gültigkeit verlieren.
Stimmt so nicht.
Wenn auf Deinem Ticket ein bestimmtes Gewicht für das Gepäck steht ist das auch nach Änderungen gültig.
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SESeyko1'095 Beiträge · seit 200918. Aug. 2019 · #8Nein, ist es laut Condor und Air Namibia nicht.
ich hatte gebucht mit 2x23 kg (schriftlich klar definiert). 14 Tage vor Abflug wurde die Regelung geändert auf 1x30 kg.
Ich musste für das 2. Gepäckstück 140 USD zahlen.
Sie haben sich folgendermassen rausgeredet:
1. Condor sagte mir sie können nichts dafür, wenn Air Namibia die Regeln ändert - ich müsse mich an Air Namibia wenden.
2. Air Namibia sagt dass sie keine Verantwortung tragen für das, was mir Condor (schriftlich) bei der Buchung verspricht. Ich müsse zahlen und mir das Geld von Condor wiederholen.
Das perfide ist noch, dass es sich um einen shard Code handelt und wie ich gelernt habe, ist immer der verantwortlich, der den Flug durchführt.
Der Verarsche ist Tür und Tor geöffnet.
Tinochika1'651 Beiträge · seit 201418. Aug. 2019 · #9Wenn Du bei Air Namibia direkt gebucht hättest und nicht den CodeShare mit Condor,
hättest Du 2x23 Kg mitnehmen dürfen.
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S_S_JJ54 Beiträge · seit 201918. Aug. 2019 · #10Logi schrieb:Seyko schrieb:Gebucht über Condor....
In diesem Fall ist Condor der Vertragspartner.
LG
Logi
Leider nein. Immer die ausführende Fluggesellschaft. Somit sind auch bei Seyko die EU-Rechte nicht anwendbar. Aber das Montrealer Übereinkommen. Da gibt es zwar keine pauschalen Kompensationen für persönliche Unannehmlichkeiten (Stress, Urlaubstag futsch etc), aber immerhin wird finanzieller und belegbarer Schaden ersetzt (z.B. Hotelzimmer selbst bezahlt). Zumindest in der Theorie 😉
SESeyko1'095 Beiträge · seit 200918. Aug. 2019 · #11Das mag sein. Für mich ist das Haarspalterei und darauf habe ich als Kunde keine Lust.
Ich buche dann einfach da, wo sich die Gepäckbeförderungsregeln nicht öfter ändern, wo niemand randalierende Abgeschobne mitnimmt und wo der Service passt.
Danach ist dann Air Nam ibia einfach raus.
Ist ja nicht schlimm - sie werden es verkraften und der Markt regelt sowas von alleine. Dumm wird es für die Airline erst dann wenn es mehr so Typen wie mich gibt. Solange die Flieger voll sind ist die Air Namibia Welt in Ordnung 🙂
MichaelAC350 Beiträge · seit 201418. Aug. 2019 · #12Hallo.
1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.
Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.
Geändert 18.8. 20:39: Sorry, das war dann wohl nur gesundes (bzw. ungesundes) Halbwissen.
==> Siehe
#565062 und vor allem
#565059Ich entschuldige mich für mein forsches Statement und habe was gelernt !
boris1'816 Beiträge · seit 200818. Aug. 2019 · #13Hallo an alle,
https://www.fairplane.de/ratgeber/codesharing/Wenn AN fliegt, muss man sich an die wenden, wenn ich das nicht komplett falsch verstehe.
Gruß Boris
Makra896 Beiträge · seit 201718. Aug. 2019 · #14MichaelAC schrieb:
1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
Bei Start ja, aber nicht landen, denn Air Namibia ist keine europäische Airline. Wir hatten einen vergleichbaren Fall mit SAA
Gila.Bend522 Beiträge · seit 201718. Aug. 2019 · #15MichaelAC schrieb:Hallo.
1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.
Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.
Leider Nein:
Für wen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Fluggäste mit gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
Fluggäste, deren Flug entweder in der EU startet
oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.Die ausführende Airline AN ist hier maßgeblich und diese ist keine Fluggesellschaft mit ihrem Sitz in der EU
Kann man alles wunderbar auf z.B.
https://www.flightright.de nachlesen.
Es handelte sich bei dem o.g. Flug nicht um ein Wetlease sondern vermutlich um einen Codesharing Flug bei dem es darauf ankommt was auf dem Ticket als "operated" steht.
Genannte Verspätung von WDH nach FRA Beispiel:
Gebucht bei Condor (DE) und durchgeführt von Air Namibia (AN) = 0 Entschädigung
Gebucht bei AN und durchgeführt von DE = ggf. 600€ Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
SESeyko1'095 Beiträge · seit 200918. Aug. 2019 · #16MichaelAC schrieb:Hallo.
1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.
Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.
sorry aber das stimmt einfach nicht. ich hab alles durch.
Niemand ist zuständig und wir bekommen absolut gar nichts. Die Portale haben uns mitgeteilt dass wir keinen Anspruch hjaben und ein befreundeter Anwalt ebenso. Wir bekommen nicht mal die real entstandenen Kosten erstattet.
Haken dran und fertig.
Wir haben daraus gelernt. Flieg mit Airlines die ihre Flugzeuge regelmässig warten und die eine Flotte > 2 Flieger haben. Wenn die finanziell einigermassen gut dastehen kannst du buchen und in aller Regel geht das glatt.
Sämtliche südafrikanische Airlines gehören für uns nicht mehr dazu. Zumal sie meistens ja nicht einmal finanzielle Vorteile für den ganzen Ärger bieten. Der einzige Bonus ist der Direktflug im Fall Air Namibia.
Gila.Bend522 Beiträge · seit 201718. Aug. 2019 · #17Hallo Seyko
So ist es, in Bezug auf die EU-Verordnung 261/2004 .
Eine Kulanzregelung wäre davon natürlich nicht betroffen.
Schau meinen Beitrag über Deinem.
Gerade bei der EU-Verordnung 261/2004, die die Entschädigungen regelt, wird sehr viel geschrieben, das nicht korrekt ist.
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201618. Aug. 2019 · #18Ich sag mal so: Selbst wenn grundsätzlich ein Anspruch gegen Air Namibia bestehen würde, müßte der auch durchgesetzt werden. Ich z.B. hätte wenig Lust, gutes Geld schlechtem Geld nachzuwerfen und zu versuchen, in Namibia oder Südafrika einen Titel zu erlangen und zu vollstrecken. Und eine Fluglinie, die freiwillig zahlt? Egal, wie gut der Ruf ist, die möchte ich gerne sehen.
Yanjep
AOaos1'166 Beiträge · seit 200818. Aug. 2019 · #19Hallo Christoph,
dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel:
https://namibia-forum.ch/forum/14-fluege/295425-air-namibia-news.html?start=306#563869Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.
Viele Grüße
Axel
MichaelAC350 Beiträge · seit 201418. Aug. 2019 · #20Hallo Gila.Bend
Fluggäste mit gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
Fluggäste, deren Flug entweder in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.
Die ausführende Airline AN ist hier maßgeblich und diese ist keine Fluggesellschaft mit ihrem Sitz in der EU
Kann man alles wunderbar auf z.B. www.flightright.de nachlesen.
Danke, ich habe was gelernt und mein vorschnelles Halbwissen in meinem Beitrag korrigiert.