Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte

161 Antworten · 33,2k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2012 von ojn
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Themenstarter22 Beiträge · seit 200920. Nov. 2012 · #1
Hallo!

Ich habe die vielen Diskussionen über Sinn und Unsinn der Mietwagenversicherung über die Kreditkarte verfolgt und möchte daher über unsere eigene Erfahrung berichten.
Da wir die Sache wahrscheinlich nicht weiter verfolgen werden, ist dieser Bericht zugleich vorläufig und endgültig. Wir haben an unserem Mietwagen (Toyota Hilux) einen Schaden verursacht, dessen Höhe jedenfalls unter der namibischen Selbstbeteiligung liegt, aber vom Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung im deutschen Sinne abgedeckt wäre.
Knackpunkt der Regulierung ist - wie viele auch schon früher angemerkt haben - die Frage, ob ein solches Fahrzeug als Pkw einzustufen ist. Die Alte Leipziger als Versicherungsgeber der MLP Platinum argumentiert über die deutsche Zulassung eines Hilux, der hier nur als Lkw zugelassen wird (was mir so nicht bewusst war). Da unser Mietfahrzeug auch in Namibia als Lkw zugelassen war, bleibt wohl wenig Diskussionspielraum.
Ich habe daraufhin auch mal die aktuellen Versicherungsbedingungen der Lufthansa Business Gold studiert, die sehr viel klarer sind und eindeutig besagen, dass nur als Pkw zugelassene Fahrzeuge versichert sind. Ob es Hiluxe gibt, die im Mietland Namibia als Pkw zugelassen sind, weiss ich nicht.
Soviel zum praktischen Nutzen dieser Versicherungen...

Viele Grüße nach einem trotzdem tollen Urlaub
ojn
2'664 Beiträge · seit 201220. Nov. 2012 · #2
Da habt Ihr wohl die A-Karte gezogen. Der Hilux Pickup fällt im gesamten südlichen Afrika unter die Klassifizierung LDV Light Delivery Van, also ein Nutzfahrzeug. In wie weit das unter den deutschen Begriff "Lastwagen" einzustufen ist, ist wohl durchsetzt mit juristischen Spitzfindigkeiten. Ich vermute mal, da seid Ihr einer zahlungsunwilligen Versicherung ausgeliefert.

Das ist wohl ein sehr wichtiger Hinweis für alle künftigen Mieter solcher Fahrzeuge.
3'491 Beiträge · seit 200620. Nov. 2012 · #3
Hallo zusammen,
ich muss einfach mal eine Lanze für die Versicherungen brechen: Versicherungsbedingungen sind nicht dafür geschaffen worden, berechtigte Ansprüche abzuwehren, sondern Rechtsklarheit darüber zu schaffen, was unter Versicherungsschutz fällt und was nicht. Dabei räume ich ein, dass es Fehlerwartungen geben kann und dass die dann zumeist zu Lasten des Versicherungskunden gehen. Daraus aber generell und schon vom Prinzip her den Schluss ableiten zu wollen, dass dies in der Absicht der Versicherungsgesellschaften lag, erscheint mir schon fast böswillig. Man darf doch wohl von einem Kunden erwarten, dass er sich vor Abschluss einer Versicherung darüber informiert, ob dass von ihm gewählte Fahrzeug unter Versicherungsschutz fällt oder nicht. Und Foren wie dieses hier sind da bestimmt ein gutes Hilfsmittel.
Gruß Joli
2'664 Beiträge · seit 201221. Nov. 2012 · #4
Hallo Joli,
grundsätzlich magst Du ja Recht haben, aber leider gibt es in allen Bereichen des Lebens einen in den vergangenen Jahren solchermaßen gewachsenen Mißbrauch, wobei dem Verbraucher Bedingungen untergejubelt werden, mit denen er völlig überfordert ist, diese zu lesen, geschweige denn überhaupt zu verstehen. Und da spielen viele Versicherer leider eine sehr unrühmliche Rolle. Leider sitzen in den Schadens- und Rechtsabteilungen sämtlicher größerer Versicherer auch unrühmliche Leute, die nur auf Abwehr geschult sind und auch so rücksichtslos agieren. Das muß bei dem oben genannten Versicherer nicht unbedingt der Fall gewesen sein, da ich nähere Informationen nicht habe.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Versicherungsbedingungen von einem großen deutschen Reiseversicherer mal systematisch vorgenommen. Dabei bin ich zur Erkenntnis gelangt, daß eigentlich alles an möglichen Risiken ausgeschlossen und eigentlich nichts versichert ist, wobei nur der Versicherungsnehmer eine Prämie zu leisten hat. Seitdem spare ich mir das Geld.

Es gibt natürlich auch scheinbar seriöse Kreditkartenversicherungen, die unter Beaufsichtigung der Kreditkartenfirma gelegentlich bezahlen.
3'080 Beiträge · seit 200921. Nov. 2012 · #5
@Joli,

sorry wenn ich dir da widerspreche, ich lese mir nicht die 60 Seiten Versicherungsbedingungen durch bevor ich irgendwas buche. Ich bin aber auch blöd genug das ich dem Namen Lufthansa vertraue, der geschilderte Fall ist Peanuts gegen das was ich mit diesem Konzern erlebt habe. Von mir bekommen die keinen Cent mehr, selbst wenn es der günstigste Flug sein sollte, die schicken gerade mal wieder über 100 hochqualifizierte Leute auf die Strasse die in Deutschland nicht den Hauch einer Chance auf einen neuen Job haben.

Da wundert es nicht wenn sie mit ihren Kunden genauso umgehen. Leider

lg sasowewi
Themenstarter22 Beiträge · seit 200921. Nov. 2012 · #6
Hallo!

Es ging mir nicht darum, Versicherungen zu verteufeln, auch wenn man genau auf die Vertragsbedingungen achten muss, was ich normalerweise tue. Mein Fehler war, dass ich ohne es nachzuprüfen davon ausgegangen bin, dass ein Toyota Hilux - zumindest in Deutschland - ein Pkw ist. Das ist nicht so, ein Hilux ist in Deutschland ein Lkw und damit nach den Bedingungen der MLP Platinum, um die es bei uns geht, und der Lufthansa Business Gold, deren Vertragsbedingungen ich vergleichsweise durchgelesen habe, nicht versichert. Das hätte man vorher herausfinden können und sich in unserem Fall die Versicherung sparen können.
Ich wollte nur davor warnen, dass ein im südlichen Afrika gerne gemietetes Auto versicherungstechnisch ein Lkw ist, mit allen Konsequenzen.

Viele Grüße
ojn
33,1k Beiträge · seit 200621. Nov. 2012 · #7
OFF TOPIC
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Hi Swakop1952,
Hilux Pickup fällt im gesamten südlichen Afrika unter die Klassifizierung LDV Light Delivery Van
seit wann das denn? Also ich habe jahrelang einen gefahren und zahlreiche Freunde/Bekannte immer noch. Sind alles als LMV (light motor vehicle) nach Code 08 registriert, d.h. Fahrzeuge bis 3500 kg Leergewicht.

Aber das nur am Rande...

Sonnige Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter22 Beiträge · seit 200921. Nov. 2012 · #8
travelNAMIBIA schrieb:
Hilux Pickup fällt im gesamten südlichen Afrika unter die Klassifizierung LDV Light Delivery Van
seit wann das denn? Also ich habe jahrelang einen gefahren und zahlreiche Freunde/Bekannte immer noch. Sind alles als LMV (light motor vehicle) nach Code 08 registriert, d.h. Fahrzeuge bis 3500 kg Leergewicht.
Um die Verwirrung komplett zu machen: "Unser" Hilux ist als "light load vehicle (GVM 3500kg or less)" zugelassen.
51 Beiträge · seit 201121. Nov. 2012 · #9
Hallo
das wußte ich auch nicht und hätte fast den gleichen Fehler gemacht.
Habe dann über "Billiger Mietwagen" gebucht da wars preiswerter und die Versicherung ohne SB auch noch dabei.
Wie gut da jetzt die Versicherung ist kann ich natürlich nicht beurteilen, hatte keine Schäden.
Aber das Problem PKW/LKW hätte es hier nicht gegeben.
Grüße Max
zuletzt bearbeitet 21. Nov. 2012
466 Beiträge · seit 201021. Nov. 2012 · #10
ich denke mal dass eine Versicherung eigene Einstufungskriterien hat und nicht danach geht wie ein Fahrzeug im "Mietsland" eingestuft ist...

In Deutschland hängt es vom Finanzamt ab wie ein Pickup eingestuft ist - Verhältnis Ladefläche/Passagierraumgröße wird hier als Parameter genommen (wegen Steuern - LKW ist u.U. günstiger als PKW weil dann nach Gewicht besteuert wird), aber auch Anzahl Sitzplätze!
Aber das hängt zusätzlich auch noch vom Bundesland ab...
Es laufen gerade ein paar Gerichtsprozesse um dieses Wischiwaschi in klare Regelungen zu bringen.

Im Zweifelsfall wird eine Versicherung immer versuchen den für sie günstigsten Weg zu gehen!

Ich kann immer wieder nur raten mit Mietwagen besonders vorsichtig umzugehen, besonders wenn man daheim einen PKW hauptsächlich auf Asphalt bewegt und nun eine gänzlich andere Klasse von Fahrzeug auf Gravel bewegt - und selbst wenn man einen PKW mietet, Gravel ist nun mal KEIN Asphalt!

Wer sich da auf eine Versicherung verlässt handelt m.E. nach grob fahrlässig! Und was nützt die beste Versicherung, die im Schadensfall VIELLEICHT zahlt, wenn man bei einem Unfall "Leib und Leben" riskiert/verliert?!

In diesem Sinne..good Pad!
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
3'491 Beiträge · seit 200621. Nov. 2012 · #11
Hallo zusammen,
ich bin ja ojn richtig dankbar dafür, dass er dieses Thema gebracht hat. Die sich anschließende Diskussion - mal abgesehen von dem in Teilen sicher zu Recht schlechten Ruf von Versicherungen - offenbart ein Problem, bei dem der Versicherungsschutz nur noch ein Anhängsel ist: es scheint wohl nach Euren Beiträgen etwas zufällig zu sein, ob ein bestimmtes Fahrzeug zulassungsrechtlich noch als PKW oder schon als LKW gilt ( ist übrigens ein Problem, dass es auch in Deuschland gibt: bestimmte Kombis können je nach Art u. Anzahl der Fenster PKW oder Lieferwagen, also LKW sein; von den "abgelasteten" LKW´s will ich erst gar nicht reden ). Oder auch die Frage, ob ein Kombi mit Dachzelt schon als Campingmobil gilt, was den Versicherungsschutz übrigens auch berühren kann. Solche Fragestellungen können zudem auch noch bußgeldrechtliche Konsequenzen haben - ein VW-T5 gilt in Namibia wohl zulassungsrechtlich schon als Bus, d.h. er darf nur mit max. 80 km/h gefahren werden - nicht wie ein PKW mit 100 km/h.
Meine Einschätzung, dass man einem Mietwagenkunden wohl zumuten könne, dass er sich vor dem Versicherungsabschluss darüber informiert, ob "sein" Fahrzeug überhaupt versicherbar ist, war wohl etwas voreilig. Sorry.
Gruß Joli
zuletzt bearbeitet 21. Nov. 2012
Themenstarter22 Beiträge · seit 200921. Nov. 2012 · #12
Es geht mir nicht darum, mich bei riskanter Fahrweise auf irgendeine Versicherung zu verlassen, aber auch bei größter Umsicht können Unfälle bis hin zum Totalschaden passieren, die im Zweifelsfall von der lokalen Versicherung nicht reguliert werden. Man denke an gängige Ausschlüsse wie "Fahrlässigkeit, Überschlag des Fahrzeugs, Fahren auf nicht nummerierten Straßen usw.". Jede Fehleinschätzung über den Straßenzustand und jede Unaufmerksamkeit ist fahrlässig in diesem Sinne. Dieses Risiko muss ich in Deutschland nicht tragen und möchte es auch in meinem Urlaub nicht tun.
Wie sich in unserem Fall - zum Glück bei einem eher kleinen Schaden - herausgestellt hat, ist diese Sicherheit mit der MLP Platinum Card nicht zu erlangen. Zumal angedeutet wurde, dass man ggf. wegen des montierten Dachzelts das Auto als Campingfahrzeug klassifizieren würde. Die Tatsache, dass ein Hilux in Deutschland als Lkw zugelassen, aber in der Regel als Pkw besteuert wird, ist eine weitere Anekdote im deutschen Steuerrecht, aber hier vermutlich nicht entscheidend.

Gruß
ojn
3'080 Beiträge · seit 200922. Nov. 2012 · #13
Hallo ojn,

eigentlich zeigt es mal wieder die Mentalität jeder Versicherung möglichst viel Geld von den Kunden zu sammeln um dann im Schadensfall auf irgendeinen Passus im bewusst ganz klein gedruckten zu verweisen damit man nicht zahlen muss. Ich habe leider auch schon einen Fall erleben müssen in dem meine Versicherung einen Schaden reguliert hat der nachweislich manipuliert war, nicht in Afrika sondern in Europa.

Eigentlich ist es egal wo du dich versicherst, es zählt der gute Draht zum Repräsentanten der Gesellschaft, die machen einiges möglich wenn man sich denn lange genug kennt, meine Erfahrung.....

lg sasowewi
348 Beiträge · seit 200822. Nov. 2012 · #14
FSausS schrieb:ich denke mal dass eine Versicherung eigene Einstufungskriterien hat und nicht danach geht wie ein Fahrzeug im "Mietsland" eingestuft ist...

In Deutschland hängt es vom Finanzamt ab wie ein Pickup eingestuft ist - Verhältnis Ladefläche/Passagierraumgröße wird hier als Parameter genommen (wegen Steuern - LKW ist u.U. günstiger als PKW weil dann nach Gewicht besteuert wird), aber auch Anzahl Sitzplätze!
Aber das hängt zusätzlich auch noch vom Bundesland ab...
Es laufen gerade ein paar Gerichtsprozesse um dieses Wischiwaschi in klare Regelungen zu bringen.

Im Zweifelsfall wird eine Versicherung immer versuchen den für sie günstigsten Weg zu gehen!

......
In diesem Sinne..good Pad!
Frank
In Deutschland ist es Anderst.
Die Zulassungsstellemit TÜV entscheidet, ob ein Fahrzeug als LKW oder PKW zugelassen wird, aber unabhängig davon bewertet das Finanzamt wie sie die Steuern möchte.
Also in Deutschland nicht selten, daß ein Fahrzeug als LKW zugelassen und versichert ist, trotzdem als PKW versteuert.
Versicherung wie Zulassung - hier (in Deutschland) ist oft LKW ungünstiger als PKW
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21 Beiträge · seit 201222. Nov. 2012 · #15
Hallo,

Ich habe mir auch extra eine LH-Karte zugelegt, um damit im Ausland eine passende und günstige Versicherung zu haben. Bei Lufthansa Miles and More heißt diese Karte aktuell Business Plus, sprich diese Karte deckt die Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge weltweit ab, so man damit bezahlt hat 😉

Da ich durch diesen Beitrag auch verunsichert war, habe ich bei LH-MM angerufen und nachgefragt. Die Dame am Telefon war äußerst nett und hilfsbereit und war offensichtlich auf diese Frage vorbereitet. Sie hat mich direkt zu den Bedingungen auf die 2. Seite (rechter Block, 1. Absatz) geführt. Hier werden zwar nur die Fahrzeuge aufgelistet, die nicht versichert sind, auch SUV's und Allradfahrzeuge, aber eben nur wenn sie nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Dies habe ich direkt nachgefragt und bekam eine für mich gut nachvollziehbare Antwort, welche mir auch zeigte, dass dieses Thema bekannt ist.

Öffentliche Straßen beispielsweise in Namibia sind die, die irgendwie in einer Karte eingetragen sind. Es gilt auch die Zuwegung zu einer Lodge als öffentliche Straße. Wenn man dann aber meint, auf dem Lodgegelände selber einen Ausflug mit dem Fahrzeug zu unternehmen, ist dies dann nicht versichert. Damit wird also explizit auf die Versicherungsabdeckung von SUV's bei der Nutzung von öffentlichen Straßen hingewiesen. Inwieweit eine 'Cross-Country'-Fahrt quer durch den Mamili-Park abgedeckt ist, kann ich natürlich nicht beantworten.

Hier der Auszug, der besagt, dass SUV's nur dann nicht versichert sind, wenn diese auf nicht öffentlichen Straßen genutzt werden, sprich bei Nutzung auf öffentlichen Straßen ist alles gut.

<Auszug>
Mietfahrzeug bezeichnet ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf
öffentlichen Straßen vorgesehen und als Personenkraftwagen (PKW) mit nicht mehr als sieben
eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber
für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Darunter sind nicht
eingeschlossen:
1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2. Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4. Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5. Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
(4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
6. Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht
mehr hergestellt werden);
7. Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler
von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce.
</Auszug>

Und hier der Link zum Dokument:
http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/export/sites/lhmmcc/formulare_antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card.pdf

Für mich ist das so OK und ich probiere es aus.

Beste Grüße
Frank
Gast22. Nov. 2012 · #16
Hallo Frank,
mynamibia schrieb:1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2. Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4. Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5. Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
(4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
6. Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht
mehr hergestellt werden);
Die einzelnen Punkte wurden hier schon zigfach durchgekaut und eine eindeutige Klärung konnte meines Wissen nicht erzielt werden. Wenn Du einen Suzuki Jimny oder Daihatsu Terios ohne Campingausrüstung mietest, dürfte die im Business-Paket enthaltene Vollkasko recht sicher zahlen, aber sonst wird es eng.

Der üblicherweise in Namibia angemietete Pickup (Toyota Hilux o.ä.) hat weder in Deutschland noch in Namibia standardmäßig eine PKW-Zulassung. Mit Dachzelt und weiterer Campingausrüstung fällt er möglicherweise zusätzlich in die Kategorie Camper. Das wären schon mal 2 gute Gründe, warum die Versicherung möglicherweise nicht zahlt.

Was man sich vielleicht auch mal verdeutlichen sollte: Schon der Name des Angebotes "Business-Paket" macht klar, dass es nicht für die 4wöchige Offroadtour individualreisender Camping-Touristen gedacht ist. Es ist für den Geschäftsmann gedacht, der sich mal 2-3 Tage einen Mietwagen nimmt und Wichtigeres zu tun hat, als sich den Kopf über Details einer Vollkaskoversicherung zerbrechen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 22. Nov. 2012
1'130 Beiträge · seit 200622. Nov. 2012 · #17
Nun dann sollten wir noch wissen, mit welchem Wagen du unterwegs bist. Es wird doch kein Hilux sein oder ein Wagen mit Dachzelt. Was die Versicherung sagen wird, wenn man mit einem normalen Pkw auf einer Farmzufahrt aufsitzt und sich den Auspuff abreist oder die Achse zerlegt, kann ich mir vorstellen.
Nachdem ich auf die Situation des "Fred" Erstellers schon seit Jahren hinweise, wenn dieses Thema aufkam noch ein Schmanckerl, wie ist eigentlich das Zubehör, also Dachzelt, Kühlschrank usw. versichert?
Auf Grund der allgemeinen Bedingungen ist es möglich/wahrscheinlich, dass auch im Falle einer Übernahme der Kosten des "Pkw" die anderen Kosten nicht übernommen werden. Vor einigen Jahren meldete hier ein Teilnehmer einen Unfall mit einem Fahrzeug mit Kabinenaufsatz, bei dem der Aufsatz samt Inhalt nicht versichert war.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
2'398 Beiträge · seit 201122. Nov. 2012 · #18
Hallo Frank,

herzlich Willkommen im Forum und Danke, dass Du Dich gleich so engagiert erkundigt hast. Mir scheint die Problematik damit aber immer noch nicht gelöst zu sein:
1. Bleibt die Frage offen, ob der Toyota Hilux nun eine PKW-Zulassung hat? Steuerlich ja, Zulassungsstelle nein?
2. Zählt der Hilux mit Dachzelt als Camper?
In beiden Fällen hätte die Versicherung einen Vorwand, nicht zu zahlen. Nun kenne ich die Lufthansa MM-Versicherung nicht, aber meine Erfahrung mit Versicherungen ist so, dass ich da Skeptisch bin. (In Frankreich ist mir mal ein Fahrzeug an der Ampel hinten reingefahren. Die Versicherung hat sich geweigert zu zahlen, weil ich wegen eines Linksabbiegers gebremst hatte!)

LG aus Hamburg,

Karsten

edit: Da waren Axel und Guido schneller!
[size =3] Infos NordTZ 22 https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/301813-infos-nordtansania-juni-juli-22.html?start=0 RB Kenia 2020 https://www.namibia-forum.ch/forum/156-diverses/299653-kurzer-rb-kenia-sept-2020.html?start=0 Reisebericht Südtanzania 2013 http://www.namibia-forum.ch/forum/158-diverses/282710-tanzanias-sueden-daumendruecken-hilft-nicht-immer.html Kurzbericht 7 Wochen Nam-Bots 2012 http://www.namibia-forum.ch/forum/16-unterkuenfte/254072-kurzbericht-7-wochen-nam-bots.html Bericht Zimbabwe 1995: ... 30 Tage Gefängnis http://www.namibia-forum.ch/forum/139-off-topic/241529--30-tage-gefaengnis.html Reisebericht 2008: 18 Nights in the Bush - ha-ha-ha http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/263931-18-nights-in-the-bush-ha-ha-ha.html Nordtansania Feb. 2015 - Kein RB http://www.namibia-forum.ch/forum/158-diverses/285690-tansania-februar-2015-kein-reisebericht.html?limitstart=0&start=12] Walking Safari Zimbabwe 97 https://www.namibia-forum.ch/forum/148-diverses/287052-walking-safari.html?limitstart=0
zuletzt bearbeitet 22. Nov. 2012
Themenstarter22 Beiträge · seit 200922. Nov. 2012 · #19
Hallo!

Für unseren Miet-Hilux - und vermutliche viele andere - ist die Antwort klar: er ist als Lkw in Namibia zugelassen (wäre es auch in Deutschland) und fällt schon deswegen unter den 1./2. Ausschluss der "Lufthansa"-Bedingungen und ist auch bei der MLP Platinum ausgeschlossen. Daher mein Fazit zu Anfang: für uns sinnlos. Das hat nichts mit undurchsichtigen Versicherungsbedingungen sondern eher mit unerwarteten Zulassungsbedingungen zu tun: ein Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen und relativ kleiner Ladefläche war für mich bisher ein Pkw. Dass es nicht so ist, hätte man - wenn man das Problem erkannte hätte - herausfinden können.
Ob ggf. Campingzubehör mitversichert ist, wäre mir weniger wichtig, den Schaden kann ich notfalls alleine tragen, aber einen ganzen Hilux ersetzen zu müssen, würde ich gerne vermeiden.

Viele Grüße
ojn
156 Beiträge · seit 200822. Nov. 2012 · #20
Hallo,

ich hatte letztes Jahr genau die gleiche Frage nach Durchlesen der Versicherungsbedingungen für die Mastercard Platinum. Die Antwort vom Autoverleiher (Savanna) war, dass der HILUX (Double Cab 3.0 Diesel) als PKW zugelassen ist. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich einen ähnlichen Eintrag auch auf den Kfz-Papieren gesehen.

So gesehen war das für uns erst mal nicht als Problem erkennbar.

Grüße
Jogo