Charge Back ist im Allgemeinen starker Tobak...
MasterCard hat mehr als 400 Seiten Vertrags- und Abwicklungsbedingungen; dort steht haarklein drinne, wie was vonstatten zu gehen hat.
Fakt ist, daß die Bank des Händlers... in unserem Fall KLM... acht Wochen Zeit hat zu klären, ob dem Charge Back-Verfahren stattgegeben wird oder nicht. Falls nicht, dann widerspricht die Händlerbank dem Charge Bank-Verlangen des Cardholders und die Angelegenheit geht wieder retour zum Kreditkarten ausgebenden Kreditistitut. Dieses kann dann selbst nochmals entscheiden, ob sofort eine Arbitration durchgeführt werden soll/muß (wenn absolut klar ist, daß eine mit CC gezahlte Leistung durch den Leistungserbringer nicht erbracht wurde) oder der Cardhold kann die Arbitration verlangen. Diese fällt dann eine Entscheidung, die endgültig ist.
Generell hält die Händlerbank eine bestimmte Quote an CC-Zahlungseingangsverbuchungen des Händler zurück; auch und gerade weil es zu Charge Back-Verfahren kommen kann. Im Falle einer permanent ansteigender Anzahl an Charge Back-Verfahren kann es auch vorkommen, daß die Händlerbank den Abwicklungsvertrag mit dem Händler kündigt. Nach dem Motto: Wer Scheiße baut und der Beschiß auffliegt, der bekommt von uns nicht mehr die Gelegenheit solche Scheiße zu bauen. Ferner werden von der Händlerbank stets relativ hohe Kosten dem Händler für Charge Back-Verfahren in Rechnung gestellt; dies als pädagogische Maßnahme, damit der Händler erst gar nicht auf die Idee kommt, Scheiße zu bauen. Im gegenwärtigen Coronachaos, war es den Fluggesellschaften jedoch völlig egal, irgend einen Ruf zu verlieren. Die brauchten/brauchen Kohle, um überleben zu können und scherten/scheren sich einen feuchten Kehricht um einen runierten Ruf.
Im Übrigen muß im Charge Bank-Verfahren beachtet werden, wer die Kreditkarte ausgegeben hat. Zum Beispiel eine Bank für Mile & More von Lufthansa. Diese Bank bucht dann die CC-Monatsabbuchung von einem Kontokorrentkonto des CC-Holders bei einer anderen Bank ab. In diesem Fall hat der CC-Holder dann die Möglichkeit, der Sepa-Lastschriftabbung einer CC-Monatsabrechnungsabuchung der M&M-Kreditkarte gemäß Bankenrichtlinie innerhalb von 8 Wochen zu widersprechen.
Sollte aber die Kreditkarte von der Bank ausgegeben worden sein, bei der auch das Kontokorrentkonto unterhalten wird, hat der Kunde (Verbraucher) keine Möglichkeit, die Sepa-Lastschrift der eigenen Bank für eine CC-Monatsabrechnung zurück zu geben. Ist leider so. Denn die "gegen die eigene Bank" kann keine Lastschriftrückgabe gemäß EU-regulierten Interbanken-Kunden-Abkommen geltend gemacht werden. Leider, leider.
Gruß vom Alm
P.S. Wer mag, dem sende ich gerne per PN den Link zu den MasterCard-Bedingungen zu.... Wie gesagt... mehr als 400 Seiten Stoff zum Lesen und Verstehen.