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Bei adac.de ist die Sache ganz gut erklärt.
Corona-Notbremse: Reisen von A nach B eingeschränkt
Die Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betrifft nämlich nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B. Konkret bedeutet das: Wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise unterwegs sein möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen. Eine dienstliche Flugreise ist wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.
Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müssen im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, heißt es seitens des Bundesinnenministeriums.
Darf ich im Transit nachts ein Gebiet durchqueren, in dem eine Ausgangssperre besteht?
Achtung:
Auch wer in einem Landkreis oder einer Stadt mit Inzidenz unter 100 eine Fahrt oder Reise startet, muss beachten, dass das Durchfahren von Hotspot-Landkreisen (Inzidenzwert 100 und höher) zu den oben genannten Uhrzeiten nicht erlaubt ist. Reisen und längere Fahrten sind daher so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Eine Ausnahme sind auch hier triftige Gründe.
Das Bußgeld bei eventuellen Verstößen bestimmt sich hier nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Höchststrafe liegt bei 25.000 Euro.
Mein Zug/Bus/Flugzeug kommt erst nach Beginn der Ausgangssperre am Zielort an. Was muss ich beachten?
Reisen sind grundsätzlich so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Letztendlich geht es immer um den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, daher ist theoretisch eine Ahndung möglich.
Kommt man unverschuldet – wie beispielsweise durch eine Zugverspätung – in die Situation, dass man gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt, sehen die Verordnungen keine Ausnahmen für solche Fälle vor. Ob jedoch geahndet wird, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.
Was ist, wenn ich wegen eines Staus während der Ausgangssperre noch unterwegs bin?
Ein Verstoß liegt hier vor, da kein "triftiger Grund" gegeben ist. Es ist jedoch auch hier denkbar, dass von einer entsprechenden Ahndung abgesehen wird, wenn man glaubhaft machen kann, dass man rechtzeitig losgefahren ist. Kulanzlösungen liegen im Ermessen der Behörden/Beamten vor Ort.
Darf ich trotz nächtlicher Ausgangssperre immer nach Hause fahren/gehen?
Nein. Laut Infektionsschutzgesetz liegt ein Verstoß bereits vor, wenn man während der Ausgangssperre außerhalb der Wohnung kontrolliert wird. Es ist nicht erlaubt, bis zum Beginn der Ausgangssperre bei Bekannten oder der Familie zu verweilen und erst anschließend loszufahren, sofern kein besonderer Grund vorliegt.