THEMA: Ausgangssperre bei Rückreise nach Deutschland
25 Apr 2021 15:38 #613872
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  • Nyanga am 25 Apr 2021 15:38
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Stimmt Wolfgang, ich warte mal noch 24 Monate....wollte das Leben eh etwas ruhiger angehen.
Letzte Änderung: 25 Apr 2021 15:38 von Nyanga.
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25 Apr 2021 16:31 #613882
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  • loser am 25 Apr 2021 16:31
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Hallo Wolfgang, in A haben wird das, was in D, nach meiner Kenntnis der Medienbericht, kommen soll schon seit Langem, allerdings in zeitlich und örtlich unterschiedlichen Ausprägungen. Nämlich eine generelle AUSGANGSSPERRE, für die es Ausnahmen gibt, wozu z. B. Arbeiten gehört. Also gibt es auch öffentlichen Verkehr, soweit er nicht wegen Fahrgastmangels ausgedünnt wurde.
Die Einhaltung der Ausgangssperre ist eine andere Sache. Wenn ich zum Wochenende, wenn es also keinen Berufsverkehr gibt, Leute besuchen fahre, wundere ich mich auch immer über die gute Gesellschaft der vielen Autos auf der Straße, die auch nicht auf dieser sein dürften. Bei einem Ziel hätte ich eine Begründung, bei einem anderen nicht. Bin aber noch nie kontrolliert worden. Kontrolliert wird aber sehr wohl, aber flächendeckend wäre das unbewältigbar. Es geht nur in den echten Problemzonen, da ist aktuell ohne zulässige Begründung und gültigen Negativtest kein Durchkommen. Ansonsten ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering.
Das ist aber A und deswegen interessiert mich das jetzt, wie das bei der sprichwörtlich deutschen Gründlichkeit gehandhabt werden wird. Bitte also Tolerierung dieses OTs eines Ösizaungastes B)
Grüße
Letzte Änderung: 25 Apr 2021 16:53 von loser.
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25 Apr 2021 17:17 #613885
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Moin,

in Hamburg gilt die "nächtliche Ausgangssperre" - von 21.00 bis 5.00 Uhr - schon seit Karfreitag. Und es bleibt hier auch bei 21.00 Uhr, nicht wie im restlichen D ab 22.00 Uhr.
Sukzessive gingen die Zahlen zurück (heutiger Ausreißer nach oben :unsure: ). Jetzt nur noch kurz über 100er Inzidenz.
Die abendlichen Parties, Shisha-Runden, Poker-Runden, Feierlichkeiten ..... hat man so zumindest sehr eingeschränkt.
Kontrolliert wird wohl.
Joggen und Spazierengehen allein darf man. Die Öffnungszeiten der Supermärkte wurden angepasst.

Sonnige Grüße
Strelitzie
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25 Apr 2021 18:55 #613895
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www.adac.de/news/lockdown-ausgangssperre/

Bei adac.de ist die Sache ganz gut erklärt.

Corona-Notbremse: Reisen von A nach B eingeschränkt

Die Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betrifft nämlich nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B. Konkret bedeutet das: Wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise unterwegs sein möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen. Eine dienstliche Flugreise ist wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müssen im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, heißt es seitens des Bundesinnenministeriums.

Darf ich im Transit nachts ein Gebiet durchqueren, in dem eine Ausgangssperre besteht?

Achtung: Auch wer in einem Landkreis oder einer Stadt mit Inzidenz unter 100 eine Fahrt oder Reise startet, muss beachten, dass das Durchfahren von Hotspot-Landkreisen (Inzidenzwert 100 und höher) zu den oben genannten Uhrzeiten nicht erlaubt ist. Reisen und längere Fahrten sind daher so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Eine Ausnahme sind auch hier triftige Gründe.

Das Bußgeld bei eventuellen Verstößen bestimmt sich hier nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Höchststrafe liegt bei 25.000 Euro.

Mein Zug/Bus/Flugzeug kommt erst nach Beginn der Ausgangssperre am Zielort an. Was muss ich beachten?

Reisen sind grundsätzlich so zu planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen. Letztendlich geht es immer um den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, daher ist theoretisch eine Ahndung möglich.

Kommt man unverschuldet – wie beispielsweise durch eine Zugverspätung – in die Situation, dass man gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt, sehen die Verordnungen keine Ausnahmen für solche Fälle vor. Ob jedoch geahndet wird, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.

Was ist, wenn ich wegen eines Staus während der Ausgangssperre noch unterwegs bin?

Ein Verstoß liegt hier vor, da kein "triftiger Grund" gegeben ist. Es ist jedoch auch hier denkbar, dass von einer entsprechenden Ahndung abgesehen wird, wenn man glaubhaft machen kann, dass man rechtzeitig losgefahren ist. Kulanzlösungen liegen im Ermessen der Behörden/Beamten vor Ort.

Darf ich trotz nächtlicher Ausgangssperre immer nach Hause fahren/gehen?

Nein. Laut Infektionsschutzgesetz liegt ein Verstoß bereits vor, wenn man während der Ausgangssperre außerhalb der Wohnung kontrolliert wird. Es ist nicht erlaubt, bis zum Beginn der Ausgangssperre bei Bekannten oder der Familie zu verweilen und erst anschließend loszufahren, sofern kein besonderer Grund vorliegt.
Letzte Änderung: 25 Apr 2021 19:16 von Gila.Bend.
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25 Apr 2021 19:00 #613897
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Strelitzie schrieb:
Moin,
in Hamburg gilt die "nächtliche Ausgangssperre" - von 21.00 bis 5.00 Uhr - schon seit Karfreitag. Und es bleibt hier auch bei 21.00 Uhr, nicht wie im restlichen D ab 22.00 Uhr.
Sukzessive gingen die Zahlen zurück (heutiger Ausreißer nach oben :unsure: ). Jetzt nur noch kurz über 100er Inzidenz.
Die abendlichen Parties, Shisha-Runden, Poker-Runden, Feierlichkeiten ..... hat man so zumindest sehr eingeschränkt.
Kontrolliert wird wohl.
Joggen und Spazierengehen allein darf man. Die Öffnungszeiten der Supermärkte wurden angepasst.
Sonnige Grüße
Strelitzie

OT
Bei uns, einem Kreis in Ostwestfalen, gilt die Ausgangssperre schon seit 20. März (21.00 - 4.00 Uhr), aber bewirkt hat sie hier nichts. Die Inzidenz hat sich nicht geändert, wie pendeln seit zig Wochen zwischen 150-165. Auch deshalb bezweifle ich den Sinn einer Ausgangssperre. Wer sich treffen will, kann das auch vorher erledigen.
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25 Apr 2021 19:04 #613898
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So eine Ausgangssperre hätte mich doch als Jugendlichen gar nicht tangiert. Vor 5 Uhr sind wir doch am WE selten aufgebrochen, es sei denn, wir wollten noch irgendwo hin.
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