4x4 Camper: Als PKW oder LKW zugelassen?

13 Antworten · 1'981 Aufrufe · gestartet 31. Aug. 2023 von robert.vienna
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Themenstarter255 Beiträge · seit 201331. Aug. 2023 · #1
Hi,

bei Selbstbehalt-Versicherungen und Vollkasko-Versicherungen sind oft Camper, aber manchmal auch einfach nur LKW von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Ich habe bei meinem Vermieter nachgefragt und die Antwort erhalten, dass mein Auto als "4x4 utility" angemeldet ist.

??? Was soll das sein?

Kann jemand die namibischen Bezeichnungen für Fahrzeugkategorien nennen, als die 4x4 Mietwagen meist angemeldet sind? Und am besten gleich die deutsche Übersetzung bzw. deutsche Entsprechung dazu? Und vor allem, ob eine deutsche Versicherung das dann als PKW oder LKW einstufen würde ...
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
544 Beiträge · seit 201431. Aug. 2023 · #2
Hallo Robert,

eine belastbare und finale Antwort wirst Du meines Erachtens erst bekommen, wenn Du im Schadensfall vor Gericht gehst und ein Urteil gefällt wird. Wer soll Dir diese und andere Fragen zu Versicherungen und anderem denn hier, in einem Reiseforum, belastbar oder gar justiziabel beantworten? Es ist ja auch nicht so, dass diese Fragen erstmalig hier gestellt werden und, soweit ich weiß, gab es hier nie DIE Antwort.

Aus meiner Sicht machst Du Dir viel zu viele Gedanken und ich persönlich könnte einen Urlaub nicht entspannt genießen, wenn ich mir im Vorfeld derart viele worst-case Szenarien durch den Kopf gehen lassen würde. Du fliegst doch laut Avatar nicht das erste Mal nach Afrika ... wie ist es denn beim letzten Mal gelaufen, dass Du Dir so viele Gedanken machst?

Nichts für ungut und genieße Deinen Urlaub inklusive der Vorbereitung
Henning
Themenstarter255 Beiträge · seit 201331. Aug. 2023 · #3
MaHe schrieb:
Aus meiner Sicht machst Du Dir viel zu viele Gedanken und ich persönlich könnte einen Urlaub nicht entspannt genießen, wenn ich mir im Vorfeld derart viele worst-case Szenarien durch den Kopf gehen lassen würde.
Lieber Henning, danke für Deine Anteilnahme. Aber wenn ich 3 Wochen in einem afrikanischen Land unterwegs bin, für 3 weitere Fahrzeuge (meine Freunde) der Organisator bin und ein Gerät miete, das wahrscheinlich ca. € 40.000.- wert ist und das bei einem Überschlag völlig zerstört werden kann, dann möchte ich schon vorher wissen, ob ich das versichern kann oder nicht.

Bisher ging das zumindest für meine Freunde mit deutschem Wohnsitz mit der Eurowings Premium Card. Ab Mitte Oktober sind da aber LKW nicht mehr versichert. Bitte fühl Dich durch meine Fragen nicht belästigt, aber ich bin sicher, hier im Forum ist viel Expertise über namibische Fahrzeugkategorien.
MaHe schrieb:
Du fliegst doch laut Avatar nicht das erste Mal nach Afrika ... wie ist es denn beim letzten Mal gelaufen, dass Du Dir so viele Gedanken machst?
Anfangs schlecht. Statt der vereinbarten 2 Toyota Landcruiser standen dann 2 völlig abgerissene Defender mit 500 bzw. 600k Kilometern auf dem Tacho auf dem Parkplatz in Nairobi. Musste dann den Vormittag in einem Café telefonieren bis ich zumindest 1 besseres Auto checken konnte. Da ich tatsächlich in worst case Szenarien denke, hatte ich gottseidank die Telefonnummern vieler anderer Anbieter dabei.
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
925 Beiträge · seit 201631. Aug. 2023 · #4
Naja, also ich würde als deutscher Jurist ein Fahrzeug, dass als "4x4 utility" zugelassen ist, jedenfalls sprachlich nicht unter "PKW" fassen. Es kommt also sehr auf die konkrete sprachliche Formulierung der Ausschlüsse an. Der Rest ist Auslegungssache des Gerichts im STreitfall und schlicht nicht belastbar zu prognostizieren.

Hinzu kommt: der eine Vermieter macht es so, der andere so. Ist ja in Deutschland auch nicht anders. Und selbst wenn du weißt, dass Vermieter A seiner Fahrzeuge als PKW zulässt, hast du keine Gewissheit, dass er bis zum Zeitpunkt der Anmietung seine Policy nicht geändert hat oder die Auskunft eben nicht deutsch-exakt sondern eher afrikanisch-vage war.

Daher: es gibt keine absolute Sicherheit. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als zu akzeptieren, dass man ein Risiko eingeht und das (Fahr-)Verhalten entsprechend anpassen.
Reiseberichte: SA-KTP-NAM 2017 - Uganda 2018 - Elternzeit 2 M. Südafrika 2022 - Elternzeit 3 M. SA/NAM 2024 Teil I, Teil II, Teil III - SA KNP + KZN 2025
33,1k Beiträge · seit 200631. Aug. 2023 · #5
Ich habe bei meinem Vermieter nachgefragt und die Antwort erhalten, dass mein Auto als "4x4 utility" angemeldet ist.
Eine solche Zulassungsklasse gibt es in Namibia nicht. Es gibt:

Heavy load vehicle (GVM >3500 kg, equip to draw) - schwere LKW als Zugfahrzeug
Heavy load vehicle (GVM>3500kg, not to draw) - schwere LKW
Heavy passenger MV (12 or more persons) - Busse
Light load vehicle (GVM 3500 kg or less) - leichte LKW -> trifft auf viele 4x4-Bakkies von Vermietern zu, müsste aber im Einzelfall geklärt werden
Light passenger MV (less than 12 persons) - PKW -> trifft auf einige 4x4-Bakkies von Vermietern zu, müsste aber im Einzelfall geklärt werden
Motorcycle / Motortricycle / Quadrucycle - Motorräder, Trikes, Quads
Special Vehicle - Sonderfahrzeuge

Aber wie die deutsche Versicherung z. B. Camper definiert, ist ja auch immer unterschiedlich. Für einige zählen Dachzeltfahrzeuge nicht dazu, sondern nur Wohnmobile...

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 31. Aug. 2023
Themenstarter255 Beiträge · seit 201331. Aug. 2023 · #6
Danke danke danke.

Genau das wollte ich wissen.

liebe Grüße aus Wien

Robert
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
2'048 Beiträge · seit 200704. Sept. 2023 · #7
Hallo Robert
Aber wenn ich 3 Wochen in einem afrikanischen Land unterwegs bin, für 3 weitere Fahrzeuge (meine Freunde) der Organisator bin und ein Gerät miete, das wahrscheinlich ca. € 40.000.- wert ist und das bei einem Überschlag völlig zerstört werden kann, dann möchte ich schon vorher wissen, ob ich das versichern kann oder nicht.
Wenn es eine namibianische Versicherung ist, dann sollten dich die Versicherungsbedingungen mehr interessieren als die Fahrzeugeinstufung.
Unfälle ohne Fremdeinwirkungen zählen hier nicht als versicherte Unfälle. Wenn dir ein Reifen platzt und du rollst ab, dann zahlst du sowieso selbst. Ob Unfälle durch Tiere versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Aber es ist keine Vollkaskoversicherung, wie wir es in D gewohnt sind.

Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
2'779 Beiträge · seit 200704. Sept. 2023 · #8
robert.vienna schrieb:

für 3 weitere Fahrzeuge (meine Freunde) der Organisator bin und ein Gerät miete, das wahrscheinlich ca. € 40.000.- wert ist und das bei einem Überschlag völlig zerstört werden kann, dann möchte ich schon vorher wissen, ob ich das versichern kann oder nicht.

Sei vorsichtig inwieweit du die Organisation für Freunde tätigst. Das Organisieren von Reisen und/oder Teilen davon kann je nach Land des Ereignisses im Schadenfall nämlich auch anders ausgelegt werden und für dich könnte es kostenspielige Konsequenzen bedeuten. Denn alle Parteien schauen im Schadenfall aufs Kleingedruckte ....e-mail und whatsapp Korrespondenz inklusive 😉
Gruss Leona
537 Beiträge · seit 202004. Sept. 2023 · #9
La Leona schrieb:
Sei vorsichtig inwieweit du die Organisation für Freunde tätigst. Das Organisieren von Reisen und/oder Teilen davon kann je nach Land des Ereignisses im Schadenfall nämlich auch anders ausgelegt werden und für dich könnte es kostenspielige Konsequenzen bedeuten. Denn alle Parteien schauen im Schadenfall aufs Kleingedruckte ....e-mail und whatsapp Korrespondenz inklusive 😉
Das ist auf jedenfall ein guter Punkt.
Ein anderer ist die eigenverantwortliche Fahrweise. Ein Auto faellt nicht einfach so von selbst um und hat Totalschaden. Ueberschlage sind fast ausschliesslich die Folge von unangepasster Geschwindigkeit und Fahrweise - es waere also sehr ratsam, Zeit zu investieren und mit den Freunden hierueber ernsthaft zu reden. Bei vernuenftiger Fahrweise braeuchte es naemlich in der Regel ueberhaupt keine Versicherung.
Gast05. Sept. 2023 · #10
Was ich bei dem Thema nicht verstehe: Die fehlende Vollkasko-Versicherung bringt viele Namibia-Touristen seit Jahrzehnten um den Schlaf. Das zu versichern, ist simple (Versicherungs-)Mathematik. Die Anbieter in Namibia haben harte Statistiken, wie oft die Autos geschrottet werden. Als fiktives Beispiel: Wenn die Autos 40.000 Euro kosten. 5% der Autos pro Jahr von Touristen im Rahmen von Single Vehicle Accidents geschrottet werden und die Autos im Schnitt 200 Tage im Jahr vermietet sind, dann müsste man dafür 10 Euro Versicherungsbetrag pro Tag einrechnen. Und wenn man für die Abdeckung des Risikos dann 15 oder 20 Euro/Tag verlangt, würden es trotzdem viele buchen und die Anbieter noch dicke Gewinne einstreichen.

Warum bieten das nicht längst alle Anbieter in Namibia an? Weil es eben simple Mathematik ist, kann man das so ziemlich überall sonst auf der Welt versichern und es gibt auch andere Länder mit hohen Risiken/Unfallzahlen. Wenn in der Folge der Absicherung die Leute rücksichtsloser fahren würden, die Unfallzahlen und die Versicherungskosten steigen, dann kann man den nötigen Beitrag eben neu kalkulieren, weil immer noch triviale Mathematik. Ob die Leute tatsächlich rücksichtsloser fahren würden, wäre noch fraglich, weil sie in Namibia heute ja meist auch per "Blackbox" diszipliniert werden.

Grüße, Thorsten
Themenstarter255 Beiträge · seit 201310. Sept. 2023 · #11
La Leona schrieb:
Sei vorsichtig inwieweit du die Organisation für Freunde tätigst. Das Organisieren von Reisen und/oder Teilen davon kann je nach Land des Ereignisses im Schadenfall nämlich auch anders ausgelegt werden und für dich könnte es kostenspielige Konsequenzen bedeuten. Denn alle Parteien schauen im Schadenfall aufs Kleingedruckte ....e-mail und whatsapp Korrespondenz inklusive 😉
Ja klar. Deswegen machen wir auch nicht einen gemeinsamen Mietvertrag sondern 4 verschiedene.
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
Themenstarter255 Beiträge · seit 201310. Sept. 2023 · #12
jaw schrieb:
Wenn es eine namibianische Versicherung ist, dann sollten dich die Versicherungsbedingungen mehr interessieren als die Fahrzeugeinstufung.
Unfälle ohne Fremdeinwirkungen zählen hier nicht als versicherte Unfälle. Wenn dir ein Reifen platzt und du rollst ab, dann zahlst du sowieso selbst. Ob Unfälle durch Tiere versichert sind, hängt vom Vertrag ab.
Ist keine namibische Versicherung, sondern die der Eurowings Premium. Und die zahlt meines Wissens nach schon auch bei Unfällen ohne Fremdeinwirkung, aber nur wenn es sich um einen PKW handelt.
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
Themenstarter255 Beiträge · seit 201311. Sept. 2023 · #13
travelNAMIBIA schrieb:Zulassungsklassen in Namibia. Es gibt:

Heavy load vehicle (GVM >3500 kg, equip to draw) - schwere LKW als Zugfahrzeug
Heavy load vehicle (GVM>3500kg, not to draw) - schwere LKW
Heavy passenger MV (12 or more persons) - Busse
Light load vehicle (GVM 3500 kg or less) - leichte LKW -> trifft auf viele 4x4-Bakkies von Vermietern zu, müsste aber im Einzelfall geklärt werden
Light passenger MV (less than 12 persons) - PKW -> trifft auf einige 4x4-Bakkies von Vermietern zu, müsste aber im Einzelfall geklärt werden
Motorcycle / Motortricycle / Quadrucycle - Motorräder, Trikes, Quads
Special Vehicle - Sonderfahrzeuge
Update: Unser Ford Ranger von Avis Safari Rental ist nicht in Namibia, sondern in Südafrika registriert. Und zwar als
Light load vehicle (GVM 3500 kg or less)

Also anscheinend haben die in Südafrika genau die gleichen Kategorien wie in Namibia.

Kann das jemand bestätigen?
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
zuletzt bearbeitet 11. Sept. 2023
33,1k Beiträge · seit 200611. Sept. 2023 · #14
Kann das jemand bestätigen?
Ist so, sind SADC-weit die Gleichen (so wie auch die Führerscheinklassen etc).

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!