Hallo zusammen,
vor geraumer Zeit wurde bei mir zuhause eingebrochen und mein Reisepass war nicht mehr dort, wo er seit 20 Jahren immer war. Ich habe mir für eine bevorstehende Reise einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen und der ursprüngliche wurde als gestohlen gemeldet und auf eine Fahndungsliste gesetzt. Irgendwann tauchte der richtige später an anderer Stelle wieder irgendwo zwischen Möbeln auf und ich habe das beim Bürgeramt gemeldet, wo ich auch den Verlust gemeldet und das Ersatzdokument bekommen hatte. Angeblich wurde alles Notwendige in die Wege geleitet.
Nun habe ich kürzlich mal bei der Polizei nachgefragt, ob der Pass denn tatsächlich wieder nutzbar sei. Eine kurze Recherche ergab, dass er sich noch auf einer Fahndungsliste befand. Man hätte mich also am Flughafen erst einmal einkassiert. Ich bin daraufhin zur nächsten Polizeidienststelle und die haben die Löschung von der Fahndungsliste noch einmal veranlasst und mir geraten, am nächsten Tag nochmal anzurufen, um den Status zu überprüfen. Dann wurde mir zugesichert, dass der Pass wieder nutzbar sei.
Dies als Hinweis für diejenigen, die einen als gestohlen oder verloren gemeldeten Pass wieder nutzen wollen. Die Aussage der Stadtverwaltung oder des Bürgerbüros ist eine Sache. Ist der Pass wirklich von der Fahndungsliste gestrichen, ist die andere.
Jede Polizeidienststelle kann das überprüfen. In meinem Fall war es die, die am nächsten zum Arbeitsplatz war. Das muss keine Polizeidienststelle sein in dem Ort, wo man wohnhaft ist oder der Pass ausgestellt wurde (war es bei mir auch nicht). Das kann überall in Deutschland sein.
Gruß
Wolfgang
vor geraumer Zeit wurde bei mir zuhause eingebrochen und mein Reisepass war nicht mehr dort, wo er seit 20 Jahren immer war. Ich habe mir für eine bevorstehende Reise einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen und der ursprüngliche wurde als gestohlen gemeldet und auf eine Fahndungsliste gesetzt. Irgendwann tauchte der richtige später an anderer Stelle wieder irgendwo zwischen Möbeln auf und ich habe das beim Bürgeramt gemeldet, wo ich auch den Verlust gemeldet und das Ersatzdokument bekommen hatte. Angeblich wurde alles Notwendige in die Wege geleitet.
Nun habe ich kürzlich mal bei der Polizei nachgefragt, ob der Pass denn tatsächlich wieder nutzbar sei. Eine kurze Recherche ergab, dass er sich noch auf einer Fahndungsliste befand. Man hätte mich also am Flughafen erst einmal einkassiert. Ich bin daraufhin zur nächsten Polizeidienststelle und die haben die Löschung von der Fahndungsliste noch einmal veranlasst und mir geraten, am nächsten Tag nochmal anzurufen, um den Status zu überprüfen. Dann wurde mir zugesichert, dass der Pass wieder nutzbar sei.
Dies als Hinweis für diejenigen, die einen als gestohlen oder verloren gemeldeten Pass wieder nutzen wollen. Die Aussage der Stadtverwaltung oder des Bürgerbüros ist eine Sache. Ist der Pass wirklich von der Fahndungsliste gestrichen, ist die andere.
Jede Polizeidienststelle kann das überprüfen. In meinem Fall war es die, die am nächsten zum Arbeitsplatz war. Das muss keine Polizeidienststelle sein in dem Ort, wo man wohnhaft ist oder der Pass ausgestellt wurde (war es bei mir auch nicht). Das kann überall in Deutschland sein.
Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...