Elegant Farmstead

13 Antworten · 2'548 Aufrufe · gestartet 19. Mai 2021 von Gabi-Muc
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Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201619. Mai 2021 · #1
Hallo,

ich habe im Mai 2019 eine Buchung im Elegant Farmstead für Mai 2020 getätigt. 50 % des Übernachtungspreises wurden sofort der Kreditkarte belastet.

Die Buchung in Mai 2020 habe ich auf Grund von Corona auf Mai 2021 verschoben. Inzwischen gibt es das Gästehaus jedoch nicht mehr.Ich versuche nun seit Ende letzten Jahres eine Rückzahlung vom Elegant Farmstead zu erhalten. Zuerst wollte man meine Kreditkartennummer wissen, dann meine Bankverbindung, dann wieder die Kreditkartennummer. Eine Rückzahlung erfolgte nicht. Inzwischen werden auch meine Mails nicht mehr beantwortet.

Für ein Chargeback ist es meiner Meinung nach zu spät. Das funktioniert ja nur 120 Tagen nach der Belastung. Zu dem Zeitpunkt war ja noch nicht mal Corona bekannt....

Habe ich noch eine Chance? Ansonsten muss ich das Geld abschreiben.

LG

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
zuletzt bearbeitet 19. Mai 2021
33,1k Beiträge · seit 200619. Mai 2021 · #2
Hi Gabi,

ich fürchte das der Kundenservice im Rahmen der internen Umstrukturierung bei der Elegant Collection etwas gelitten hat. Du kannst nur einfach immer wieder dorthin schreiben oder mal anrufen. Nutze dafür alle Kanäle, d. h. öffentliche Facebook-Posts, eMails usw.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
16,9k Beiträge · seit 201219. Mai 2021 · #3
Guten Abend Gabi,

nich lang schnacken => Antrag stellen und fertig!
Das Kreditkartenunternehmen wird sich dann schon melden und Dir mitteilen, ob sie erstatten oder nicht.

LG
Logi
Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201619. Mai 2021 · #4
Hallo Logi,

eigentlich sehe / sah ich das hoffnungslos. Chargeback geht ja in der Regel 120 Tage = 4 Monate, wir sind inzwischen bei 24 Monaten. Meinst Du das hat eine Chance? Dann stelle ich natürlich gerne....

LG

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
2'319 Beiträge · seit 201119. Mai 2021 · #5
Guten Abend Gabi,

ich verweise mal einfach auf meine Message aus dem letzten Jahr.

Dreh- und Angelpunkt ist die nicht erbrachte Leistung.

Deshalb, so wie Logi empfahl, nix wie ein Charge Back-Verfahren bei der Deine Kreditkarte ausgebenden Stelle durchführen.

Guts Nächtle wünscht der Alm
zuletzt bearbeitet 19. Mai 2021
Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201620. Mai 2021 · #6
Dann werde ich morgen an die Arbeit machen. Ich berichte dann über das Ergebnis.

LG

Gabi
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33,1k Beiträge · seit 200620. Mai 2021 · #7
Wenn es das Referenzkonto von Elegant Farmstead nicht mehr gibt, dann läuft ein Chargeback ins Leere (da die KK-Firma kein Konto mehr rückwirkend "belasten" kann). Und ich vermute nachdem der Betrieb eingestellt wurde, dass es das Konto nicht mehr gibt. Aber Versuch macht klug 🙂

Viele Grüße
Christian
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2'319 Beiträge · seit 201120. Mai 2021 · #8
travelNAMIBIA schrieb:Wenn es das Referenzkonto von Elegant Farmstead nicht mehr gibt, dann läuft ein Chargeback ins Leere (da die KK-Firma kein Konto mehr rückwirkend "belasten" kann). Und ich vermute nachdem der Betrieb eingestellt wurde, dass es das Konto nicht mehr gibt. Aber Versuch macht klug 🙂

Viele Grüße
Christian
Zu Deiner gefl. Info, Christian, ob das Firmengeschäftskontokorrentkonto, auf welches die Zahlungen im Haben verbucht wurden, noch existiert oder nicht, ist nicht relevant. Relevant ist der Kontoinhaber bzw. Ex-Kontoinhaber, denn dieser ist pflichtig im Regreßfall. Sollte das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH) sein bzw. gewesen sein, so wird bei Kreditvergabe an dieses Unternehmen i. d. R. eine Kreditgarantie von Seiten der Bank verlangt, die deren Risiko abdeckt.
Im Falle von GmbH sind Firmenguthaben zugunsten des Kreditinstituts verpfändet oder abgetreten. Weil der Sinn der GmbH auf dem kleinen b liegt, will heißen, daß die Firma in Gänz nur mit Beschränkung auf ihr Firmenvermögen haftet, ist es gefühlte Jahrhunderte alte Usanz der Banken, weitere Sicherheiten zum Garantieren der ausgegebenen Kreditlinien zu verlangen. Diese weiteren Sicherheiten sind i.d.R. insbesondere Grundschulden oder Hypotheken auf Immobilien- oder anderer Vermögen der Gesellschafter der GmbH. Somit haftet eine natürliche Person mit ihren Vermögensteilen oder mit dem Vermögen in Gänze zusätzlich zu der juristischen Person (GmbH) mit ihrem i.d.R. mager gehaltenen Vermögen.
Dies vorausgeschickt bedeutet es im Falle von Plafonkreditlinien (auch in Form von vorzeitig gutgeschriebenen Kreditkartengutschriften, ohne daß es bisher zu einer Leistung gekommen ist), daß die kreditgebende Bank sich hinsichtlich der eventuell zukünftigen Rückgaben von Kreditkartenzahlunggutschriften absichert. Und dies in der oben geschilderten Form,
Solche zukünftigen Eventualverbindlichkeiten verbleiben in vollem Umfang auf den Schultern der Firma sowie deren Sicherheitgebenden persönlichen Personen; und zwar solange, wie im Kreditvertrag vereinbart. I.d.R. hält sich die Bank an die zeitlichen temporäre Vorgaben der Kreditkartenunternehmen (Mastercard, Visa, etc.), um auf der sicheren Seite zu sein.
Somit können Kreditkartengutschriften zur Anzahlung von zukünftigen Leistungen auch über eine 12 Monatsfrist hinaus wieder dem Gutschriftsempfänger zurückbelastet werden, sofern die vertragliche Leistung von diesem gegenüber seinem Kunden nicht erbracht wurde. Im Umkehrschluß bedeutet dies, daß Firmen zwar ihre Türen und Tore schließen können, aber für zukünftige Belastungen jedoch bis zum Tag X des vertraglichen Auslaufs der Kreditlinie haften. Gerade im Bereich der GmbH lasten somit auf den die Sicherheiten stellenden natürlichen Personen noch lange, lange Zeit die Verbindlichkeiten der u. a. auch bereits untergegangenen Firma. Und bedenke in diesem Zusammenhang: Die kreditliniengebende Bank weiß genau was sie tut. Sie wird in Falle einer Unternehmenspleite die Garantiegeber solange am Schlawitsch halten, bis die Verbindlichkeit beglichen ist.
Gerade bei Grundpfandrechten ist dies easy. Da wird eine Grundpfandrechtslöschungsbewillingung nicht erteilt und über die persönliche Haftung in der Grundpfrandrechtsbestellungsklausel haftet der Grundpfandrechtsgeber (Immobilieneigentümer) nicht nur mit dem Grundeigentum, sonder auch persönlich in der Höhe des Grundpfandrechtsbetrages. Daß heißt, daß Dir die Banken auch mal in Dein zukünftiges Erbe reinpfänden oder in Steuerausgleichsansprüche, etc.
Lange Rede, kurzer Sinn...Banken, zumindest nicht hinsichtlich multinationaler Konzerne, kriegen das armselige GmbH-Würstchen, die KGler und OHGler und GmbH & Co. KGler, die Einezlpersonen und alle deren Sicherheitengeber immer am Schopf.

Um auf das Anliegen von Gabi zurück zu kommen... Sie muß das Charge Back-Verfahren beim Kreditkarten ausgebenden Institut/Bank durchführen. Selbstredend unter Vorlage aller Tatsachen. E-Mail-Korrespondenz zwischen dem zukünftigen Leisungserbringer und Gabi sind also obligatorisch und wenn da der Leistungserbringer ohne Zweifel sein Angebot unterbreitet hatte, eine bereits geleistete Anzahlung für eine Leistung, welche nicht eintreten konnte, für eine Leisung zeitlich darüber hinaus anbot und Gabi dem zustimmte, dann ist schon mal ein wichtiges Beweisstück für das Charge-Back-Verfahren vorhanden. Denn dann muß die Gegenseite glaubhaft darlegen, daß die Leistung doch erbracht wurde. Wird wohl aber kaum gehen, wenn im Reisepaß Gabis kein Ein- und Ausreisestempel Namibias für eine Periode vorhanden ist, in der der Zeitraum der geplanten Übernachtungsbuchung Gabis einschließt.

Deshalb.... Um mal mit dem alten Honni zu sprechen: Vorwärts immer, Gabi - rückwärts nimmer, Gabi!

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.

Alm
33,1k Beiträge · seit 200620. Mai 2021 · #9
OFF TOPIC
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HI ALM,

das mag in der Theorie so sein, in der Praxis bezweifel ich es aber, dass es so leicht hier umsetzbare wäre. Ich z. B. habe auch einen Kreditkartenrahmenvertrag zur KK-Akzeptanz mit meiner Bank. Dort musste eine Sicherheit hinterlegt werden, die niemals unterschritten werden darf, eben wg. möglicher Rückbuchungen. Die Summe ist sehr sehr gering und deckt praktisch Peanuts ab.
Somit können Kreditkartengutschriften zur Anzahlung von zukünftigen Leistungen auch über eine 12 Monatsfrist hinaus wieder dem Gutschriftsempfänger zurückbelastet werden,
Sehr viele hier agieren nur mit einem "Defensive Name", also einer Art "Gewerbeschein" und nicht als CC oder gar Pty Ltd. Da steckt eine Einzelperson dahinter, die schneller weg sein kann, als man gucken kann. Da ist eine Gutschriftsempfänger -Rückbelastung eben nur Theorie und leider nicht Praxis. Habe ich leider auch schon als Kunde erlebt 🙁

Aber wie gesagt, Gabi soll es versuchen, denn zu verlieren hat sie ja nichts. Ich drücke die Daumen". Wobei ich auch eigentlich davon ausgehen würde, dass die Elegant Collection als ordentliche Einrichtugn sich dem Thema auch so annehmen sollte. Zumindest ein Gutschein, wenn schon keine Rückzahlung. Ignorieren von Kundenanfragen ist natürlich ein No Go.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 20. Mai 2021
Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201622. Mai 2021 · #10
Hallo,

herzlichen Dank. Ich habe mein Kreditkarteninstitut informiert. Die Unterlagen sollen mir zugesendet werden. Mal sehen was passiert. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

LG

Gabi
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Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201610. Juni 2021 · #11
Hallo,

ich habe das Chargeback eingeleitet. Heute habe ich von der Unicredit die Mitteilung bekommen, dass eine Rückbelastung an den Händler nicht mehr vornehmen können, da der reklamierte Umsatz zu lange zurückliegt (05.2019).

Was nun?

LG

Gabi
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1'933 Beiträge · seit 200911. Juni 2021 · #12
Gabi-Muc schrieb:
....da der reklamierte Umsatz zu lange zurückliegt (05.2019).
Was nun?
LG
Gabi
Kann ich bestätigen (Bankmanagement).
Liebe Grüße Lotusblume Reiseberichte(klick):2022-Sep/Okt Südafrika "Genuss-Reise ums Westkap"//2021-Nov "3670 km durch Namibias Nov.-Hitze"//2018-Okt Namibia "Von der Wüste zu den Wasserwelten"//2015-Aug/Sep Südafrika "Unser Wiedersehen mit Südafrika"//2013-Nov Namibia "Unsere Silberhochzeit bei Vollmond"//2010-Apr Namibia "Unsere Unterkünfte"
7'296 Beiträge · seit 200611. Juni 2021 · #13
travelNAMIBIA schrieb:
Wobei ich auch eigentlich davon ausgehen würde, dass die Elegant Collection als ordentliche Einrichtugn sich dem Thema auch so annehmen sollte. Zumindest ein Gutschein, wenn schon keine Rückzahlung. Ignorieren von Kundenanfragen ist natürlich ein No Go.

Nun ja. Jeder macht halt auf seine Art "Werbung" für sein Unternehmen.
Und gerade jetzt, da die Weichen aufgrund der "zahlreichen" Touristen gestellt und die Karten neu gemischt werden, wird sich solches Verhalten rumsprechen und hoffentlich dafür sorgen, dass kulantere Unternehmen künftig den Vorzug bekommen.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201611. Juni 2021 · #14
Ich habe gerade den Vorfall in Tripadvisor beschrieben..... Die Anzahlung war jetzt nicht so hoch, als ob es ein finanzielles Desaster für mich wäre....

LG

Gabi
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