Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Ein herzliches "Hallo" in die Runde,
Sonntag Nachmittag 15.15 Uhr: ich möchte mich von spannenden Reiseberichten inspirieren lassen, Bele zum Geburtstag gratulieren und sie dabei bitten, den Eulenmuckels die Pföstle zu schwingen, denn wir haben bald Adventszeit und noch ein wenig zu unserer Tour im nächsten Jahr stöbern. Was ich sehe, stimmt mich nicht gerade froh.
Wieder so ein Thread
https://www.namibia-forum.ch/forum/11-diverses/294194-unsere-erfahrung-mit-bwana-tucke-tucke.html , 750 Zugriffe in 4 Stunden, da ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Reizthema ist, dann sehr groß. Nachdem ich angelesen habe bestätigt sich dann auch meine Vermutung. Da wird eine Reiseagentur öffentlich an den Pranger gestellt ohne ihr Gelegenheit zu geben, sich zu erklären. Was da im Vorfeld gelaufen ist, weiß die geneigte Leserschaft natürlich nicht. Ob man der Agentur mitgeteilt hat, dass man ein kostenloses und unverbindliches Angebot möchte und ob man der Agentur nach der Entscheidungsfindung mitgeteilt hat, dass der Zuschlag an ein Konkurrenzunternehmen gegangen ist, auch das wird in diesem Thread nicht mitgeteilt. Wenn so eine Sache vor Gericht verhandelt würde müsste der gesamte Schriftverkehr öffentlich gemacht werden, denn nur so kann ein objektives Gesamturteil gefällt werden können. Das, was hier passiert könnte man auch als "üble Nachrede" bzw. "rufschädigend" werten,
Zu den Geschäftspraktiken von Herrn Möhle würde ich nie öffentlich so Stellung nehmen, das ist nicht okay und wirft kein gutes Licht auf den Threaderöffner. Warum das hier so gelaufen ist, kann im Forum mit Sicherheit abschließend nicht geklärt werden, daher: so etwas gehört nicht ins Internet. Was denkt ihr, wer das ohne zu differenzieren so alles liest.
Ich fände es schön, wenn so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.
So, jetzt werde ich Bele zum Geburtstag gratulieren, sie bitten, den Muckels die Pföstle zu schwingen, Mattes Bericht lesen und hoffentlich Neues aus dem KTP erfahren.
Herzliche Grüße
Beate
KarstenB2’400 Beiträge · seit 201126. Nov. 2017 · Hallo Gerd,
so sehr ich Deine besonnen Statements sonst auch schätze - hier verstehe ich Dich nicht.
Nein, wir kennen die 50 vorausgegangenen Emails nicht, aber ich gehe davon aus, dass Carsten in diesen nicht mit Schimpfnamen belegt wurde. Die TE werden ihre Wünsche usw. geäußert haben, und das scheint sehr umfangreich gewesen zu sein. Und das letztlich das Geschäft dann nicht zustande gekommen ist - ärgerlich, keine Frage. Aber doch wohl normales Geschäftsrisiko?! Wenn jeder Kunde, der in einen Laden geht, sich mehrerer Sachen zeigen lässt und dann ohne zu kaufen den Laden verlässt, damit rechnen muss, beschimpft zu werden ... 😵 😕 😣
LG aus dem bewölkten, aber warmen Puerto,
Karsten
KarstenB2’400 Beiträge · seit 201126. Nov. 2017 · Hallo Beate,
"Da wird eine Reiseagentur öffentlich an den Pranger gestellt ohne ihr Gelegenheit zugeben, sich zu erklären."
Carsten Möhle hat sich doch erklärt, und wie! 🙄
LG,
Karsten
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Hallo in die Runde,
@ Karsten u. a.: den Kraftausdruck hat er zugegeben, wie es jedoch zu dieser verbalen Entgleisung kam hat er nur kurz angerissen. Was würde das auch bringen?? Manchmal geschehen Dinge im Affekt, weil zu viel im Vorfeld war. Wissen wir das???? Und daher
bin ich der Meinung, dass so eine Sache in dieser Form nicht ins Netz gehört.
Herzliche Grüße
Beate
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Hallo Kori,
den von dir zitierten Satz hatte ich zur Erklärung leicht geändert, ändert aber nicht an meiner Aussage. Die Posts haben sich gerade überschnitten 😉 .
Wir beide kommen hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner, aber das macht auch nichts. Kontroverse Diskussionen, so wie unter uns vernünftig ausgetragen, können ja zum Denken anregen 🙂.
Ich wünsche dir noch einen schönen Restsonntag.
Beate
YAyanjep1’014 Beiträge · seit 201626. Nov. 2017 · Der mailverkehr ist selbsterklärend: Eine Buchungsmöglichkeit wird angefragt, diese dann gleich bestätigt, ein anderer Anbieter bekommt den Zuschlag, Bwana wird gebeten die Buchung zu streichen und reagiert auf die Floskel "beim nächsten Mal" mit einer heftigen verbalen Entgleisung. Wo da in diesem Zusammenhang die angeblichen 50 mails rumschwirren sollen, bleibt ohne Substanz in den Raum gestellt. Die ganze Nummer wird hier dann als absolut gerechtfertigt dargestellt und die TE zusätzlich als Zeitdiebe beschimpft.
Wer das mag, weil es vielleicht authentisch und "frisch aus dem Busch" rüberkommt, immer ran.
Yanjep
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Ein herzliche "Hallo" in die Runde,
Nachtrag zu obigen Posts: korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Dem Mailverkehr entnehme ich, dass im Vorfeld nicht kommuniziert wurde, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handeln soll, denn es war ja noch eine andere Firma beauftragt. Selbst nach Festbuchung bei dem Konkurrenzunternehmen wurde Bwana nicht abgesagt, erst auf Nachfrage.
Ich lese das aus dem eingestellten Mailverkehr so, vielleicht liege ich auch falsch, glaube ich aber nicht: Anfrage von Seiten des Kunden- Bestätigung von Bwana- Anfrage von Bwana nach Abschluß bei einem Konkurrenzunternehmen- Antwort: ja und Bitte um Stornierung (also bei Bwana auch wohl Buchung trotz Anfrage ?????)- verbale Entgleisung von Herrn Möhle. Letzteres halte ich natürlich auch nicht für richtig. Da muss man sich schon im Griff haben.
Nach positivem Bescheid seitens Bwana wurden dann die Bestätigung (wohl inkl. Rechnung) und die Anfahrtskizze mitgeteilt. Spätestens dann hätte man als Kunde mitteilen müssen, dass man anderweitig abgeschlossen hat. In etwa so:" .... wir bedanken uns für die Mühe, die Sie sich gemacht haben, haben uns aber nach Durchsicht aller Angebote zum Abschluss bei einem Konkurrenzunternehmen entschlossen. Im übrigen verweisen wir darauf, dass es sich lediglich um eine "Anfrage" handelte, die natürlich kostenlos und unverbindlich ist." Ich habe jetzt nicht die AGBs durchgelesen, ob Bwana diese Anfragen kostenlos und unverbindlich durchführt. Immer ist das nämlich nicht so, ich vermute aber hier schon. Um sicher zu gehen nützen nur meine "Vermutungen" nichts, da muss sich der Kunde dann die Mühe machen und die AGBs dieser Firma lesen.
Interessant ist das Ganze schon, denn viele Kunden holen sich häufig viele Angebote und sagen dann nachher nicht ab. Wir renovieren gerade unsere Bäder, haben 3 Firmen damit beauftragt, ein kostenloses und unverbindliches Angebot zu erstellen. Jedes Unternehmen war 1 Stunde bei uns im Hause vor Ort, 3 Stunden mit uns in einer Badabteilung und 1 Stunde beim Fliesenleger. Denen ist völlig klar, denn das haben sie uns im Vorfeld bestätigt, dass diese Arbeit kostenlos und unverbindlich ist. Wir werden uns in den nächsten Tagen entscheiden, und dann werde ich schriftlich den anderen beiden Firmen absagen.
LG Beate
Gerd19425’538 Beiträge · seit 200826. Nov. 2017 · Ich mische mich doch noch einmal ein - auch ohne Anrede, denn der höfliche Forumsstil ist ja nicht mehr gefragt wie ich an den letzten Posts sehe.
Ich wundere mich, wie die Aussagen von Ralf-Carmen kritiklos übernommen werden, während z. B. Yanjep die Aussage von Carsten anzweifelt (angeblich, ohne Substanz). Mit welchem Recht maßen wir uns alle (ich auch!) ein Urteil an, ohne die Fakten von beiden Seiten zu kennen. Noch einmal - die Beschimpfungen von Carstens Mitarbeiterin sind auch für mich nicht entschuldbar. Aber deshalb einen Shitsturm hier auszulösen halte ich ebenso für nicht entschuldbar, da wir nichts, aber gar nichts von der Vorgeschichte kennen außer zwei oder drei Mails aus dem Zusammenhang gerissen. Und deshalb bin ich mit Beate der Meinung, dass das in dieser Form nicht ins Netz gehört.
Letztmals tschüss - diese Diskussion ist genau so sinnlos wie die über die Missverständnisse über den Reisebürovorschlag für die 14-Tagestour.
ohne Grüße (gehören ja wohl auch nicht mehr ins Forum - sie vorhergehende Posts)
Gerd
Sanne2’462 Beiträge · seit 200626. Nov. 2017 · Hallo zusammen,
was mich an diesem Thread etwas überrascht ist: Hätte der TE dieses Vorkommnis über z.B. Mietwagenfirma XY berichtet, hätten vermutlich weniger sich gefragt, was da denn im Vorfeld schief gelaufen sein muss. Liegt also vermutlich daran, dass es Carsten ist. Soweit ich Carsten kennengelernt habe, ist er sicher sehr erfahren, kompetent, aber auch impulsiv und Kritik ist wohl auch nicht so seins 😉 und ganz sicher verbinde ich nicht das Verb "kriechen" mit ihm.. 😗
Ich finde die Reaktion hier im Forum von Carsten geschäftsschädigender als den Beitrag der TE. Natürlich gibt es auch nervige Kunden, aber bei so viel Erfahrung müsste man da eigentlich drüber stehen.
Und leider hört und liest man solche Berichte immer wieder.
Viele Grüße
Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Logi16,9k Beiträge · seit 201226. Nov. 2017 · Sanne schrieb:Aber vielleicht ist das Teil der Geschäftsidee, dass der Gast vorher nicht weiß, ob er beschimpft werden wird? 😗
Hmm, Du meinst "Fifty Shades of Bwana"?
Dann wird es aber sehr teuer! 😊
LG
Logi
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Ein herzliches "Hallo" in die Runde,
ich füge noch etwas ganz Elementares sachlich hinzu, denn es ist gut , dass man darüber Bescheid weiß, bevor man postet:
ganz wichtig, bevor man so etwas wie der Threaderöffner macht, ist auch einmal zu überlegen, ob man das in dieser Form überhaupt darf.
Die öffentliche Wiedergabe eines Zitats aus einer E-Mail stellt nämlich grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht da und ist somit nicht erlaubt:
Ich zitiere:
Dies folgt aus dem dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht zugrunde liegenden Gedanken der Selbstbestimmung: Der Einzelne soll – ohne Beschränkung auf seine Privatsphäre – grundsätzlich selbst entscheiden können, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will, ob und inwieweit von Dritten über seine Persönlichkeit verfügt werden kann; dazu gehört im besonderen auch die Entscheidung, ob und wie er mit einer eigenen Äußerung hervortreten will. Insofern gilt das gleiche wie für das Recht am gesprochenen Wort, das die Befugnis des Menschen schützt, selbst zu bestimmen, ob seine Worte einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (BGHZ 27, 284 (286)) oder ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommenen Worte wieder abgespielt werden dürfen (BVerfGE 34, 238 (246f)). – BVerfG, 1 BvR 185/77
Ich habe lange überlegt, ob ich dieses hier schreiben soll, denn es kann somit auch zu Schwierigkeiten für den TE führen. Ich hoffe einmal nicht, da wird dann Herr Möhle doch drüber stehen, dessen bin ich mir sicher: Für so etwas gibt es nun einmal klare Regeln, an die sich jeder zu halten hat, auch der TE. Da ist es völlig egal, was hier kontrovers diskutiert wird. Dazu bedarf es dann der Änderung der Gesetze.
Insofern: liebe Leute: hört auf mit so einem Mist, denn das ist echt nicht mehr lustig.
Herzliche Grüße
Beate
Margrit403 Beiträge · seit 200626. Nov. 2017 · Zum Schluss noch dies 🙁 😮 🤨
Urteile nie über jemand, bevor Du in dessen Schuhen tausend Schritte gegangen bist.
Gruss Margrit
boris1’821 Beiträge · seit 200826. Nov. 2017 · Hallo an alle und speziell Beate,
da kann man aber trefflich dagegenhalten:
https://www.ra-plutte.de/kritische-internetberichte-ueber-unternehmer-grds-erlaubt/ohne jetzt groß recherchiert zu haben.
Schon mal § 185 StGB gelesen? Arschloch ist eine Formalbeleidigung und kann nicht durch Wahrnehmung berechtigter Interessen o.ä. gerechtfertigt werden.
Man weiß die Hintergründe natürlich nicht im Einzelnen, aber die Formulierung, die offenbar auch von Bwana abgesegnet war, geht nun mal gar nicht. Weder geschäftlich noch privat. So was kann man sich allerfalls denken (was jeder von uns sicher schon mal getan hat 😉 😉 😛 ).
Einen schönen Sonntagabend wünscht
Boris
Randfontein568 Beiträge · seit 201426. Nov. 2017 · "Säulenheiliger" des Forums hin oder her -
Hier interessiert mich nicht der Vorgang selbst, auch nicht wer "recht" hat.
Es geht doch nur um den Umgangston eines Dienstleisters mit seinem Kunden
(Hn: Möhles Einlassung, er habe keine "Kunden", nur "Gäste" macht es höchstens noch schlimmer).
Einen Kunden der "A...lochigkeit" zu bezichtigen ist keine tolerierbare Äußerung und wäre in vielen Jurisdiktionen der Tatbestand der Beleidigung. Wie man das in Namibia handhabt, weiß ich nicht.
Schriftlich geäußert in einem nicht-vertraulichen Vorgang muß der Absender durchaus damit rechnen, dass diese Formulierung veröffentlicht wird.
Da gibt es nichts zu entschuldigen, egal, wie der Kunde sich benommen hat.
Jeder, der einmal einHaus gebaut hat, wird wissen, wieviele Konflikte das zwischen Vertragsparteien mit sich bringt.
Und der Umgangston auf dem Bau ist traditionell robust. Derartige Formulierungen in Schriftform sind mir jedoch selbst aus diesem Metier nicht bekannt.
Herr Möhle hatte die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und öffentlich(!) die Aussagen des TE bestätigt und noch neues Öl ins Feuer geschüttet. Dafür, dies für schlechten Stil eines "Dienstleisters" zu halten, brauche ich nicht lange in seinen Stiefeln gelaufen zu sein...
Herr Möhle mag ein toller Mensch sein, als Chef einer Dienstleistungsfirma hat er sich disqualifiziert.
Ann_Ka125 Beiträge · seit 201526. Nov. 2017 · Old Women schrieb:Ein herzliches "Hallo" in die Runde,
ich füge noch etwas ganz Elementares sachlich hinzu, denn es ist gut , dass man darüber Bescheid weiß, bevor man postet:
ganz wichtig, bevor man so etwas wie der Threaderöffner macht, ist auch einmal zu überlegen, ob man das in dieser Form überhaupt darf.
Die öffentliche Wiedergabe eines Zitats aus einer E-Mail stellt nämlich grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht da und ist somit nicht erlaubt:
Ich zitiere:Dies folgt aus dem dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht zugrunde liegenden Gedanken der Selbstbestimmung: Der Einzelne soll – ohne Beschränkung auf seine Privatsphäre – grundsätzlich selbst entscheiden können, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will, ob und inwieweit von Dritten über seine Persönlichkeit verfügt werden kann; dazu gehört im besonderen auch die Entscheidung, ob und wie er mit einer eigenen Äußerung hervortreten will. Insofern gilt das gleiche wie für das Recht am gesprochenen Wort, das die Befugnis des Menschen schützt, selbst zu bestimmen, ob seine Worte einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (BGHZ 27, 284 (286)) oder ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommenen Worte wieder abgespielt werden dürfen (BVerfGE 34, 238 (246f)). – BVerfG, 1 BvR 185/77
Ich habe lange überlegt, ob ich dieses hier schreiben soll, denn es kann somit auch zu Schwierigkeiten für den TE führen. Ich hoffe einmal nicht, da wird dann Herr Möhle doch drüber stehen, dessen bin ich mir sicher: Für so etwas gibt es nun einmal klare Regeln, an die sich jeder zu halten hat, auch der TE. Da ist es völlig egal, was hier kontrovers diskutiert wird. Dazu bedarf es dann der Änderung der Gesetze.
Insofern: liebe Leute: hört auf mit so einem Mist, denn das ist echt nicht mehr lustig.
Herzliche Grüße
Beate
Guten Abend zusammen,
bei E-Mails gilt es zwischen privaten und geschäftlichen Mailverkehr zu differenzieren. Wobei auch bei letzteren die Interessen abzuwägen sind (siehe hierzu auch:
http://www.rechtzweinull.de/archives/81-Rechtliche-Zulaessigkeit-der-Veroeffentlichungen-von-E-Mails-im-Internet.html). Was ich in den Vorlesungen in Privat-und Wirtschaftsrecht, die ich während des Studiums hatte, gelernt habe: So lange man kein Fachmann ist, sollte man mit dem Verweisen auf Gerichtsurteile etc. vorsichtig umgehen. Das nur von meiner Seite, bevor hier im Thread munter weitere Gerichtsurteile zitiert werden (denn da gibt es in beide Richtungen genügend, Stichwort "Til Schweiger").
Einen schönen Sonntag!
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Hallo Boris,
es geht um die öffentliche Wiedergabe eines Zitates aus einer E-Mail, nicht um kritische Internetberichte über Unternehmen, wobei ich neben der Zitierung aus der E-Mail auch noch die Form der öffentlichen Anprangerung in diesem Forum nicht okay finde. Da hätte man alle Mails einstellen sollen, und da man das so nicht darf, eine andere Form finden müssen, den Sachverhalt komplett darzustellen und nicht nur an Hand "vermeindlich" (man hat selbst entschieden, welche der 50 Mails man veröffentlichen möchte) der Sache dienlicher Mails. Das ist nicht in Ordnung, denn für die objektive Bewertung sollte der Sachverhalt komplett sein, anders ist es nicht objektiv.
Aber, Boris, interessant, mit deinem Link hast du dazu beigetragen, dass die Rechtslage über eine kritische Berichterstattung über Unternehmen im Netz einmal erläutert wurde. Und das ist doch sehr dienlich. Wenn er sich hätte beschweren wollen, hätte er einen anderen Weg suchen sollen.
Sehr interessant diese Diskussion: denn Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Gesetz spricht hierbei vom „Schutz der Ehre“. Wenn online die Fetzen fliegen, geht es auch im Internet um Beleidigung, für die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe droht, oder um üble Nachrede. Hier sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.
Also, was haben wir gelernt: kritische Berichterstattung ist generell erlaubt, Beleidigung nicht und das Zitieren von E-Mails auch nicht.
Abschließend: dieser Thread hat mir gezeigt, dass in diesem Forum auch sachlich kontrovers diskutiert werden kann. Wenn das immer so laufen würde, dann könnte das doch manchmal richtig spannend werden 🙂
Dir Boris noch einen schönen Restsonntag
Beate
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Hallo Ann_Ka,
interessant, dein Einwand, aber das allgemeine Interesse dürfte doch "gen Null" liegen ob Herr Möhle einen Kunden als "A......l....." tituliert, denn, lediglich die Art und Weise des Geschäftsgebaren, nämlich sofortige Rechnungstellung ohne konkreten Auftrag könnte ihm angelastet werden. Das wäre wichtig für das allgemeine Interesse und könnte publik gemacht werden.
Sehr interessant: wir haben in unserer Familie das heute einmal zum Anlass genommen und uns darüber unterhalten, was im Netz erlaubt ist und was nicht. Meine bessere Hälfte, seines Zeichens Advokatus, brachte mich auf die Sache mit dem Urheberrecht (die Bewertung von privatem und geschäftlichem E-Mail-Verkehr wurde auch erwähnt) ,und ich glaube in diesem Fall hätte das so nicht dargestellt werden dürfen, denn die Titulierung A.......... trägt ja nichts zur Bewertung des Unternehmens Bwana Tucke Tucke bei, ist also nicht von allgemeinem Interesse, sondern das Resultat beiderseitigem Fehlverhalten, soll heißen der Kunde hätte auf die Bestätigung der Anfrage reagieren müssen (nämlich nach Abschluss mit einem Konkurrenzunternehmen mit einer Absage an Bwana) und die Firma Möhle hätte nicht sofort eine Rechnung stellen dürfen.
So, wir werden hier bestimmt nicht ein Endergebnis finden, aber trotz alledem fand ich die Diskussion sehr interessant.
Herzliche Grüße
Beate
YAyanjep1’014 Beiträge · seit 201626. Nov. 2017 · Ein Ergebnis braucht es meiner Ansicht nach auch nicht. Bwana Tucke Tucke kommt auf der homepage schon recht hemdsärmlich rüber; wer sich die Statements auf der homepage - auch zu Anfragen - durchgelesen hat, weiß in etwa, was ihn erwartet. Mir persönlich ist das durchaus sympatisch, so klinisch rein geleckte Sachen mag ich nicht besonders. Sie machen bestimmt einen guten Job, aber hier haben sie sich nicht mit Ruhm bekleckert und sind - auch in der Antwort hier im Fred- deutlich übers Ziel hinausgeschossen.
Yanjep
Old Women1’545 Beiträge · seit 201326. Nov. 2017 · Hallo Yanjep,
ein Ergebnis zur Frage, was man im Netz veröffentlichen darf oder nicht hätte ich schon ganz gerne, denn das würde für mich das Ganze abrunden. Aber, da hat Ann_Ka schon recht,, ich hätte mit dem Verweis auf besagte Urteile vorsichtiger sein sollen da müssten dann die Profis ran. Ich würde zu gerne verbindlich wissen, was erlaubt ist und was nicht. Ob es da aber verbindliche Aussagen gibt, bleibt dann sicherlich auch dahingestellt, denn es kommt dann wahrscheinlich immer auf den Einzelfall an.
Dass sich Herr Möhle mit seiner Verbalentgleisung nicht mit Ruhm bekleckert hat steht auch für mich außer Frage, es sollte jedoch immer berücksichtigt werden, warum es dazu gekommen ist.
Herzliche Grüße
Beate
Randfontein568 Beiträge · seit 201426. Nov. 2017 · Einspruch Euer Ehren,
und wie das zur Bewertung des Unternehmens Bwana Tucke Tucke beiträgt!
Okay, das (bisher nur vermutete) "beiderseitige Fehlverhalten" ist das Eine, (das mich, wie bereits erwähnt, nicht interessiert).
Das tatsächliche und von Hn. Möhle bestätigte Verhalten als Unternehmen trägt sehr wohl zur Bewertung bei.
Und zwar unabhängig vom Rest des Vorgangs. Ich brauche diese Art "Dienstleister" nicht.
Das Werbeverbot für Rechtsanwälte ist ja auch nicht mehr, was es einmal war. 😉
Aber, liebe Leser, nicht vergessen: ein Anwalt ist immer "Partei".
Halten wir's doch ganz profan mit dem Fußball:
ein Revanchefoul ist immer ein Platzverweis! Egal, ob und wie auch der Foulende bestraft wird.
Diese Überlegung liegt Nichtjuristen teilweise näher, und das nicht umsonst.
Wie gesagt, er mag ein toller Mensch sein: liebenswert, unterhaltsam, was-weiß-ich-was.
Spätestens mit seiner öffentlichen Aussage hier im Forum, er hätte seine Büroleiterin angewiesen, den Terminus "A..." schriftlich zu fixieren, ist es für den potenziellen Kunden irrelevant, ob ihn ein cleverer Advocatus da 'raushaut.
Ich werde nicht Kunde, pardon, "Gast" bei ihm werden.
Ich bin, auch in öffentlichen Vorträgen, immer wieder gegen das "der Kunde ist König-Prinzip" eingetreten und habe mein "Zugvogel-Prinzip" propagiert, nach dem Kunde und Dienstleister ein gemeinsames Interesse haben, einen gewissen Weg miteinander zu gehen. Ich bemühe mich daher auch "guter Kunde" zu sein, um es meinem Partner leichter zu machen "guter Dienstleister" zu sein. Die Geschäftsbeziehung "auf Augenhöhe" funktioniert auch meistens.
Wenn nicht, kann und muß man sie in Anstand beenden. Die Defizite, die man meint zu verspüren, ansprechen und evtl. ergibt sich daraus eine neue Geschäftschance. (Stichwort: "Reklamationen sind gut für's Geschäft").
Beleidigung von Kunden als Umkehr des "König-Kunde-Prinzips" sind ungefähr so hilfreich wie die Überhöhung, die sich der "König Kunde" selbst zubilligt.
Mit dem Unterschied, daß es einfacher ist, einen neuen Dienstleister zu finden...
Aber jetzt habe ich mich vom juristischen Aspekt schon sehr weit Richtung Marketing entfernt...
Kein Wunder, bin ich doch selbst oft Kunde und war lange genug Dienstleister.
Schönen Abend euch allen!
Martin