Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung

316 Antworten · 40,2k Aufrufe · gestartet 26. März 2020 von mika1606
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16,9k Beiträge · seit 201207. Apr. 2020 ·
Positiv erwähnenswert - und konträr zu den Marktführern, die sich Milliardenfinanzierung des Bundes sichern und zusätzlich ungesetzlich (nach aktuellem Recht) Kundengelder blockieren:

Alltours zahlt Kundengelder zurück: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/news/datum////alltours-zahlt-kundengelder-zurueck/

Reiseveranstalter Alltours verzichtet auf die Gutschein-Lösung. „Wir haben uns entschlossen, gemäß unserer üblichen Vorgehensweise den Kunden die erhaltenen Zahlungen für die von uns abgesagten Pauschalreisen zu erstatten“, heißt in es in einem Vertriebsschreiben...

LG
Logi
522 Beiträge · seit 201707. Apr. 2020 ·
Hallo Ihr Lieben

Habe meinen Beitrag gelöscht, da eine weitere Erläuterung der gegebenen Tatsachen wohl nicht gewünscht wird.
(siehe Beitrag "loser".

Gila
zuletzt bearbeitet 07. Apr. 2020
Gast07. Apr. 2020 ·
Gila.Bend schrieb:
Einer promovierten Dipl.oec. (rer.pol.) mit zwei Masterstudiengängen muss man das nicht erklären.
Es gibt hier sicherlich viele mit hohen Qualifikationen, Fachkompetenz und soliden Erfahrungen in mannigfaltigen Disziplinen, sattem Kontostand und Verfügungsrahmen, aber selten oder nie, protzt jemand derart penetrant damit.
So was nennt man ein Alleinstellungsmerkmal. 🙂 🙂
zuletzt bearbeitet 07. Apr. 2020
350 Beiträge · seit 201407. Apr. 2020 ·
Gila.Bend schrieb:
Habe meinen Beitrag gelöscht, da eine weitere Erläuterung der gegebenen Tatsachen wohl nicht gewünscht wird.
Schade, dass gelöscht ist. Ich würde gerne die Erläuterung der gegebenen Tatsachen selber beurteilen.
Viele Grüße, Michael
490 Beiträge · seit 202007. Apr. 2020 ·
Logi schrieb:Alltours zahlt Kundengelder zurück: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/news/datum////alltours-zahlt-kundengelder-zurueck/

Reiseveranstalter Alltours verzichtet auf die Gutschein-Lösung. „Wir haben uns entschlossen, gemäß unserer üblichen Vorgehensweise den Kunden die erhaltenen Zahlungen für die von uns abgesagten Pauschalreisen zu erstatten“, heißt in es in einem Vertriebsschreiben...
sehr vernünftige Entscheidung .....
bei aller Diskussion über das Thema, das hier nenne ich mal kundenorientiert ..... Jetzt dürfen die das gerne bei jedem der stornieren muss durch gute Angebote für die Zeit danach werblich verwenden.

Die Gutschein - Lösung ohne offensives Angebot von Seiten der Veranstalter auf direkte Rückzahlung ist meiner Meinung nach "hinterlistig", dafür habe ich auch in diesen Zeiten kein Verständnis, noch weniger Verständnis habe ich für die Politik (Kabinett) dass die sowas sogar noch bei der EU angefragt haben ....
Ich kann selber entscheiden, welche Veranstalter oder Anbieter ich mit Geld (Gutscheine, Umbuchungen, ..) unterstütze in dem ich nicht erstatten lasse, dazu zwingen lasse ich mich nicht .

Alltours und das faire Verhalten werde ich mir merken, Lufthansa habe ich mir im Gegenzug auch schon "gemerkt" .
Gruß Burkhard
7’328 Beiträge · seit 200607. Apr. 2020 ·
MichaelAC schrieb:
Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.

… ich mache das bis heute noch so, dass ich 'ne Anzahlung von 150 Euro aufs Ticket leiste und dann 2-4 Wochen vor Abflug den Rest bezahle. Kommt mir irgendwas dazwischen, sind die 150 Euro als Stornogebühr halt weg.
Und für den Fall, dass ich mir auf den letzten Metern noch ein paar wichtigere Knochen breche, habe ich eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall und die kostet auch nicht viel.

Das hilft natürlich nicht, wenn zwischen Bezahlen und Abflug unvorhergesehene Dinge passieren, aber die aktuelle Situation war ja absehbar und entstand nicht über Nacht. Vor vier Wochen hätte ich dann einfach 'nen Haken hinter die 150 Euro Stornogebühr gemacht und wäre fertig gewesen.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
350 Beiträge · seit 201408. Apr. 2020 ·
Hallo Wolfgang.
Bei welcher Airline kann man einen solchen Tarif buchen?
Vielleicht ist das ja versteckt und man muss es anklicken. Denn eine solche Lösung fände ich für die Zukunft auch gut.
Vielen Dank.
Viele Grüße, Michael
7’328 Beiträge · seit 200608. Apr. 2020 ·
Hallo Michael,
MichaelAC schrieb:
Bei welcher Airline kann man einen solchen Tarif buchen?
Vielleicht ist das ja versteckt und man muss es anklicken. Denn eine solche Lösung fände ich für die Zukunft auch gut.

… ich habe meine Flüge bisher (bis auf zwei Ausnahmen) immer über ein Reisebüro gebucht. Das ist "altmodisch", aber funktionierte bisher immer (mit allen Airlines, mit denen ich bislang flog).
Ich habe zweimal versucht, einen besseren Preis zu finden als das Reisebüro und es nicht geschafft. Seitdem versuche ich es gar nicht mehr. Die kümmern sich außerdem um die Bedingungen für einen Fahrradtransport und nehmen mir auf diese Weise noch zusätzlich Arbeit ab und ich habe eine schriftliche Bestätigung darüber, dass das Fahrrad zu diesen Konditionen mitgenommen werden kann. Gerade bei Fahrradmitnahme ist man bei Buchung übers Web ganz schnell aufgeschmissen.

Ob das Reisebüro da quasi in Vorleistung tritt oder spezielle Vereinbarungen mit den Airlines hat, weiß ich nicht.

Es ist heutzutage auch schwierig, ein Reisebüro zu finden, welches mehr kann als Katalogreisen zu buchen. Mein Reisebüro ist 200 km von mir entfernt, aber das klappt alles per Mail bzw. Telefon.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
395 Beiträge · seit 200708. Apr. 2020 ·
Michael AC.
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.

Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.
zuletzt bearbeitet 08. Apr. 2020
395 Beiträge · seit 200708. Apr. 2020 ·
waldfee schrieb:Michael AC.
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.
Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.
350 Beiträge · seit 201408. Apr. 2020 ·
Hallo waldfee.

Du hast eine freie Entscheidung getroffen und 1 Jahr im Voraus 7000€ angezahlt. Das stellt sich jetzt als sehr ungünstig heraus, das bestreite ich doch gar nicht. Es tut mir leid für dich, ich würde mich darüber auch ärgern, aber über mich.
Ich bestreite auch nicht, dass die meisten Firmen es jetzt extrem schwer haben.
Aber ich finde es falsch, andere dafür verantwortlich zu machen. Du bist verantwortlich (nicht schuld, das meine ich überhaupt nicht - aber das sind die Fluggesellschaften auch nicht) - und die Energie kannst du sicher woanders besser brauchen.
Viele Grüße, Michael
zuletzt bearbeitet 08. Apr. 2020
390 Beiträge · seit 201708. Apr. 2020 ·
waldfee schrieb:
waldfee schrieb:Michael AC.
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.
Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.
Du erwartest also allen Ernstes, das die Fluggesellschaft dir jetzt die Kosten für deine Flüge erstattet? Weil du der Meinung bist, dass man im Dezember nicht reisen kann bzw. weil du im Dezember nicht reisen willst.
Niemand kann doch jetzt voraussagen, was im Dezember ist. Vielleicht gibt es bis dahin doch eine Impfung, vielleicht Medikamente, vielleicht verschwindet das Virus auch, so wie es das SARS Virus damals getan hat. Vielleicht ist es in Ländern ohne vernünftige medizinische Versorgung und ohne Chance auf soziale Distanz auch "durch". Und dann sind gerade diese Länder darauf angewiesen, dass Touristen kommen. Niemand kann das derzeit wissen.
Ich jedenfalls gehe noch recht fest davon aus, dass ich im Oktober in die USA fliege.

Dass du deine Flüge ein Jahr im Voraus bezahlst, war dir doch vorher klar. Das hast du doch so akzeptiert bei der Buchung. Hättest du ja nicht machen müssen. Dass da immer was dazwischen kommen kann, muss eigentlich ( um mit deinen Worten zu sprechen) jeder klar denkende Mensch wissen. Und gerade dann, wenn man selbständig ist.
490 Beiträge · seit 202008. Apr. 2020 ·
ob ich eine (frühe oder nicht) Anzahlung leiste liegt bei mir selber. Ich habe die Wahl mir ein passendes Angebot auszusuchen oder auf die Reise zu verzichten, das ist der Stand bei Vertragsabschluss.

Was nicht geht, ist bei Stornierungen, auch aufgrund von "amtlichen" Reisewarnungen" und damit einhergehenden Stornierungen des Anbieters (egal ob Veranstalter oder Airline), auf einen Gutschein verwiesen zu werden.
Wenn ich selbst nicht mehr reisen möchte, muss ich das nach dem von mir eingegangenen Vertrag selber verantworten. Wenn die Airline/Veranstalter nicht mehr fliegen möchte, dann müssen die auch das Geld zurückzahlen, und das nicht erst mit einem Vorlauf von 1,5 Jahren.
Die können mir ersatzweise einen Gutschein anbieten, ich entscheide dann ob ich annehme oder nicht = neuer Vertrag.

Es geht hier um Rechtsbruch, also darum, dass die Anbieter einen bestehenden Vertrag einseitig verändern wollen und sogar die Regierung da noch per Gesetz mitspielen möchte.
Gruß Burkhard
395 Beiträge · seit 200708. Apr. 2020 ·
motorradsilke schrieb:
waldfee schrieb:
waldfee schrieb:Michael AC.
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.
Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.
Du erwartest also allen Ernstes, das die Fluggesellschaft dir jetzt die Kosten für deine Flüge erstattet? Weil du der Meinung bist, dass man im Dezember nicht reisen kann bzw. weil du im Dezember nicht reisen willst.
Niemand kann doch jetzt voraussagen, was im Dezember ist. Vielleicht gibt es bis dahin doch eine Impfung, vielleicht Medikamente, vielleicht verschwindet das Virus auch, so wie es das SARS Virus damals getan hat. Vielleicht ist es in Ländern ohne vernünftige medizinische Versorgung und ohne Chance auf soziale Distanz auch "durch". Und dann sind gerade diese Länder darauf angewiesen, dass Touristen kommen. Niemand kann das derzeit wissen.
Ich jedenfalls gehe noch recht fest davon aus, dass ich im Oktober in die USA fliege.

Dass du deine Flüge ein Jahr im Voraus bezahlst, war dir doch vorher klar. Das hast du doch so akzeptiert bei der Buchung. Hättest du ja nicht machen müssen. Dass da immer was dazwischen kommen kann, muss eigentlich ( um mit deinen Worten zu sprechen) jeder klar denkende Mensch wissen. Und gerade dann, wenn man selbständig ist.

Ja, das erwarte ich, denn ich habe das Recht zu stornieren. So steht es in den AGBs. Und sollte sich anschließend herausstellen, dass die Reise / der Flug nicht stattfinden konnte, so habe ich auch Anspruch auf die Stornokosten.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Ich will keinen Gutschein.
350 Beiträge · seit 201408. Apr. 2020 ·
Hallo Burkhard,

der (und auch dein) Gedankenfehler ist, den Rechtsanspruch auf Rückzahlung bei Nichtleisten des Dienstleisters gleich zu setzen mit Es fließt auch Geld.

Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum, dass ein Zahlungsanspruch auch bedeutet, dass man sein Geld bekommt.
Verkürzt ausgedrückt: Du hast letztendlich nur den Anspruch, auf einer Gläubigerliste eingetragen zu werden. Der gerichtlich bestellte Sachwalter (früher: Insolvenzverwalter) muss alle Gläubiger gleich behandeln und legt am Ende eine Auszahlungsquote fest.
Und der Insolvenzverwalter prüft auch (dazu ist er gesetzlich verpflichtet), ob er Geld, was kurz vor einer Insolvenz an "Rechte-Inhaber" geflossen ist, zurück fordern muss. Denn die Gleichbehandlung ist in der INSO (Insolvenzordnung) sehr zwingend geregelt.

Was eine große Insolvenzwelle für dich als "Rechtsanspruch-Haber" bedeutet, hat Carsten Möhle hier sehr gut beschrieben.
Also: Die geplante Gutscheinlösung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Rechtsanspruch auf Rückzahlung.
Und weder eine "Frechheit" (kein Zitat von dir, aber andere haben das so geschrieben) von den Fluggesellschaften noch von der Regierung, sondern adäquates Reagieren auf die Krisenreaktion.

PS: Selbstverständlich können Verträge "einseitig geändert" werden. Das ist rechtlich explizit vorgesehen, z.B. bei höhere Gewalt, Naturkatastrophen und viele mehr. Es gibt den rechtlichen Begriff "aus wichtigem Grund", bei dem das Wort "wichtig" umgangssprachlich eher mit "äußerst schwerwiegend" zu übersetzen ist. Praktisch jeder Vertrag ist aus wichtigem Grund einseitig kündbar, wobei die Hürden ggü. Privatleuten höher sind als zwischen Firmen.
Viele Grüße, Michael
zuletzt bearbeitet 08. Apr. 2020
1’042 Beiträge · seit 201608. Apr. 2020 ·
waldfee schrieb:
Ja, das erwarte ich, denn ich habe das Recht zu stornieren. So steht es in den AGBs. Und sollte sich anschließend herausstellen, dass die Reise / der Flug nicht stattfinden konnte, so habe ich auch Anspruch auf die Stornokosten.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Ich will keinen Gutschein.
Hallo waldfee,

bist Du Dir da mit den AGB (was soll das "s" dahinter?) ganz sicher? Normalerweise hängt das von der Ticket Kategorie ab und bei der Buchung muss man aufpassen welches Ticket man bucht. Da gibt es dann von "kostenlos" stornieren über 150 € für Stornierung bzw. kostenlose Umbuchung bis 300 € für die Stornierung pro Ticket alles bis hin zum umbuchbar aber nicht stornierbar. Das steht in der Regel auch nicht in den AGB.

sollte der Flug nicht stattfinden so hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises erst zu dem Zeitpunkt an dem klar wird, dass der Flug nicht stattfinden wird und nicht Monate im voraus. Solltest Du den Flug stornieren, dann hat die Airline auf jeden Fall Anspruch auf die Stornokosten unabhängig, ob der Flug zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird oder nicht.

Stimmt Verträge können durch keine Partei einseitig geändert werden. Das einzige was sich ändern kann ist die Gesetzeslage. Ändert sich ein Gesetz kann es durchaus sein, dass sich das auch auf bestehende Verträge auswirkt.

Wenn Du keinen Gutschein willst. Dann warte ab oder wenn Du Dir ganz sicher bist, dass Du kostenfrei stornieren kann, dann mache das und verlange den Flugpreis zurück.

Gruß Markus
1’941 Beiträge · seit 200908. Apr. 2020 ·
Markus615 schrieb:
Hallo waldfee,
bist Du Dir da mit den AGB (was soll das "s" dahinter?) ganz sicher? Normalerweise hängt das von der Ticket Kategorie ab und bei der Buchung muss man aufpassen welches Ticket man bucht. Da gibt es dann von "kostenlos" stornieren über 150 € für Stornierung bzw. kostenlose Umbuchung bis 300 € für die Stornierung pro Ticket alles bis hin zum umbuchbar aber nicht stornierbar. Das steht in der Regel auch nicht in den AGB.
Genauso ist es.
Bei Lufthansa gibt es z.B. den Economy Light, den Economy Basic und den Economy Basic Plus Tarif.
Bei Eco Light, welchen die meisten Gäste wahrscheinlich aus Kostengründen buchen, steht bei Stornierung: Erstattung nicht möglich - bei Eco Plus steht bei Stornierung; Erstattung: Einbehalt 190 EUR , plus Tarifdifferenz.
Ähnlich ist bei den Business Tarifen - bei Busness Flex bei Stornierung: Erstattung möglich, plus Tarifdifferenz.
Das alles hat also nichts mit den AGB der LH zu tun.

Und wie schon Marcus615 schrieb, sollte der Flug nicht stattfinden, nur dann hast der Kunde Anspruch auf Rückerstattung.
Liebe Grüße Lotusblume Reiseberichte(klick):2022-Sep/Okt Südafrika "Genuss-Reise ums Westkap"//2021-Nov "3670 km durch Namibias Nov.-Hitze"//2018-Okt Namibia "Von der Wüste zu den Wasserwelten"//2015-Aug/Sep Südafrika "Unser Wiedersehen mit Südafrika"//2013-Nov Namibia "Unsere Silberhochzeit bei Vollmond"//2010-Apr Namibia "Unsere Unterkünfte"
490 Beiträge · seit 202008. Apr. 2020 ·
MichaelAC schrieb:Hallo Burkhard,

der (und auch dein) Gedankenfehler ist, den Rechtsanspruch auf Rückzahlung bei Nichtleisten des Dienstleisters gleich zu setzen mit Es fließt auch Geld.

... Du hast letztendlich nur den Anspruch, auf einer Gläubigerliste eingetragen zu werden. Der gerichtlich bestellte Sachwalter (früher: Insolvenzverwalter) muss alle Gläubiger gleich behandeln und legt am Ende eine Auszahlungsquote fest..

....
Also: Die geplante Gutscheinlösung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Rechtsanspruch auf Rückzahlung.
Und weder eine "Frechheit" (kein Zitat von dir, aber andere haben das so geschrieben) von den Fluggesellschaften noch von der Regierung, sondern adäquates Reagieren auf die Krisenreaktion.

...
Praktisch jeder Vertrag ist aus wichtigem Grund einseitig kündbar, wobei die Hürden ggü. Privatleuten höher sind als zwischen Firmen.
oK, das ist jetzt sehr juristisch, wobei du davon ausgehst, dass die Insolvenz eintritt, bevor die Erstattung auf dem Weg zu mir ist. Ich gehe nicht von Insolvenz des Vertragspartners aus, wenn doch, dann ist mir schon klar, dass es schwierig wird das Geld komplett oder teilweise zu bekommen.

Im Insolvenzfall könnte die Gutschein Lösung besser für mich ausgehen .

Einen Vertrag aus bestimmten Gründen einseitig kündigen, das ist ja genau das was jetzt landauf ... landab passiert.
Das schließt aber die Erstattung des gezahlten Preise nunmal überhaupt nicht aus und verpflichtet mich auch nicht dazu einen Gutschein zu akzeptieren.

Eine Gutschein-Lösung zur Vermeidung dieser Insolvenz könnte vermutlich der Gesetzgeber per Gesetz festlegen, ob es zulässig (EU Recht) steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Ich sehe das nicht als zulässig an und würde auch im Ernstfall dagegen vorgehen. Und erst in der Insolvenz muss ich mich in die Gläubiger-Liste einreihen und mit Prozenten begnügen, vorher nicht (meine Meinung)
Gruß Burkhard
395 Beiträge · seit 200708. Apr. 2020 ·
Hallo Markus,

sorry, natürlich AGB. Ja ich bin mir sicher. So steht es da. Sonst haben wir die Flüge stets separat gebucht und mussten im letzten Oktober ganz schön schwitzen. ( Condor)
Das sollte uns nicht noch einmal passieren. Deshalb über Reiseveranstalter als Pauschalreise gebucht. Angezahlt werden mussten die Flüge komplett und die Reise zu 20 %.