Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung

316 Antworten · 40,1k Aufrufe · gestartet 26. März 2020 von mika1606
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1'938 Beiträge · seit 200909. Apr. 2020 ·
Hallo,
hat nichts direkt mit Gutscheinen zu tun, wusste aber nicht, wo ich diese Info platzieren kann.

Wir haben eine größere Summe als Anzahlung an eine Reederei für unsere Grönland-Expedition-Kreuzfahrt geleistet. Da diese Reise wahrscheinlich nicht stattfindet, habe ich mich mal kundig gemacht, ob ich die Restzahlung (4 Wochen vor Reiseantritt) noch zahlen muss.
Es gilt erstmal: es existiert ein gültiger Vertrag und bei Nichtzahlung der Restzahlung würde der Vertrag gebrochen mit allen Konsequenzen > der Veranstalter sieht dies als Kündigung und verlangt Stornokosten. Allein meine Vermutung, dass der Veranstalter seinen Vertrag nicht erfüllen kann berechtigt nicht zu einer einseitigen Aufhebung des Vertrages bzw. Nichtzahlung der Restzahlung.
Aber: wir können uns auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen und weitere Zahlungen verweigern!
Wir sollen uns ausdrücklich und schriftlich nur auf das Leistungsverweigerungsrecht § 321 BGB berufen, was jedem Kunden zusteht (also nicht schreiben, dass man Angst vor Infektion etc. hat).
https://dejure.org/gesetze/BGB/321.html

Okay, es ist noch etwas Zeit bei uns (und bis dahin werden sicher noch mehr Erfahrungen gesammelt / Gesetze evtl. geändert / Gutscheine etc.) ...aber vielleicht hilft o.g. Info einigen Kunden, bei denen gerade eine Restzahlung fällig ist.
Liebe Grüße Lotusblume Reiseberichte(klick):2022-Sep/Okt Südafrika "Genuss-Reise ums Westkap"//2021-Nov "3670 km durch Namibias Nov.-Hitze"//2018-Okt Namibia "Von der Wüste zu den Wasserwelten"//2015-Aug/Sep Südafrika "Unser Wiedersehen mit Südafrika"//2013-Nov Namibia "Unsere Silberhochzeit bei Vollmond"//2010-Apr Namibia "Unsere Unterkünfte"
zuletzt bearbeitet 09. Apr. 2020
489 Beiträge · seit 202009. Apr. 2020 ·
Aussagen der EU zu der Anfrage (Reuters vom 8.4.2020, 18:42 ).

https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-eu-transport/airlines-must-refund-flights-cancelled-because-of-coronavirus-eu-idUSKCN21Q2L2

zumindest die Aussage ist recht klar, Kunden sollen "motiviert werden" anstatt dem Geld Gutscheine zu akzeptieren, somit aber freiwillig, eine Änderung der EU Gesetze (...für die Luftfahrt wohl notwendig) wird nicht angegangen ....
mal sehe wie lange das hält..... 😉
Gruß Burkhard
Gast09. Apr. 2020 ·
Burkhard schrieb:mal sehe wie lange das hält..... 😉
https://www.iata.org/en/pressroom/media-kit/#tab-1
https://www.iata.org/en/pressroom/media-kit/#tab-2
heute in den Radio-Nachrichten: LH verbraucht derzeit (im shut-down) ca. 1 Mio. € pro Stunde
wie lange noch? siehe hier
https://www.iata.org/en/iata-repository/publications/economic-reports/covid-19-cash-burn-analysis/
ist aber schon 10 Tage alt, jetzt also schlechter,
die letzten Prognosen auf Basis der aktuellen Ausbreitung, resultierenden Einschränkungen, Reisewarnungen etc. sind noch schlechter.
zuletzt bearbeitet 09. Apr. 2020
16,9k Beiträge · seit 201211. Apr. 2020 ·
Gutschein oder Geld zurück? https://www.sueddeutsche.de/reise/corona-reiserecht-gutscheine-frage-antworten-1.4870228?utm_source=pocket-newtab

....Für Gutscheine, die von Airlines ausgestellt werden, ist keine Insolvenzabsicherung vorgesehen - analog zu den jetzt schon bestehenden Regelungen. Wenn eine Fluggesellschaft pleitegeht, ist das Geld für schon gebuchte Flüge weg. Und ein Gutschein wäre dann ebenfalls nur noch ein wertloses Stück Papier....

LG
Logi
16,9k Beiträge · seit 201211. Apr. 2020 ·
Logi schrieb:
Hermann schrieb:
Bei uns hatte Türkisch Airline den Flug storniert!!
Vielleicht ist dann die Sachlage etwas anders?????? 😐
In diesem Fall kannst Du bei Deiner Kreditkartenfirma ein Chargeback einleiten.
Bei Visa werden allgemein 100 Tage angegeben, bei Mastercard 120 Tage. Jeweils gerechnet ab dem Moment, an dem Du über die gestrichenen Flüge informiert wurdest.
Hallo Hermann,

auch das wäre eventuell für Dich zielführend: https://www.tourismuspresse.at/presseaussendung/TPT_20200410_TPT0003/eu-kommission-bestaetigt-geld-zurueck-fuer-stornierte-flugtickets-bild

EU Kommission bestätigt: Geld zurück für stornierte Flugtickets! .... Ist der Passagier rechtsschutzversichert, übernimmt TicketRefund auch die Deckungsprüfung. Bei dieser Variante und Deckungszusage erhält der Passagier 100% der Ticketkosten zurück, eine Erfolgsprovision fällt nicht an.

Ohne Rechtsschutz: Nur wenn die Ticketkosten erfolgreich von der Fluglinie zurückgeholt werden, wird eine Erfolgsprovision (30% inkl. MwSt.) vom Rückerstattungsbetrag abgezogen...


LG
Logi
1'564 Beiträge · seit 200612. Apr. 2020 ·
Prima Logi, da werden wir Dienstag gleich mal nachhaken!!
Danke.

Hermann
489 Beiträge · seit 202012. Apr. 2020 ·
Logi schrieb:
Hallo Hermann,

auch das wäre eventuell für Dich zielführend: https://www.tourismuspresse.at/presseaussendung/TPT_20200410_TPT0003/eu-kommission-bestaetigt-geld-zurueck-fuer-stornierte-flugtickets-bild

EU Kommission bestätigt: Geld zurück für stornierte Flugtickets! .... Ist der Passagier rechtsschutzversichert, übernimmt TicketRefund auch die Deckungsprüfung. Bei dieser Variante und Deckungszusage erhält der Passagier 100% der Ticketkosten zurück, eine Erfolgsprovision fällt nicht an.
Das ist im Prinzip vermutlich ein Portal ähnlich wie Flightright, also mehr oder weniger eine "Anwaltskanzlei" ...
Der Presseartikel dürfte der Wahrheit entsprechen.
Wenn man die einschaltet kostet das eben 30% oder so (...oder die Rechtsschutz-Vers. übernimmt das....) .

Ich würde prüfen (weil die in Österreich sitzen), ob die deutsche Fälle auch übernehmen.
Gruß Burkhard
699 Beiträge · seit 201012. Apr. 2020 ·
Hallo,
hat die EU Kommission denn nun über dieses Thema entschieden? Hat jemand ein Urteil?
Grüße und schöne Ostern
Giselbert
1'938 Beiträge · seit 200912. Apr. 2020 ·
Kein Urteil, aber EU-Kommission gegen europaweite Gutschein-Lösung für Airlines
https://www.diepresse.com/5797962/eu-kommission-gegen-europaweite-gutschein-losung-fur-airlines

Wünsche allen ein frohes Osterfest!
Liebe Grüße Lotusblume Reiseberichte(klick):2022-Sep/Okt Südafrika "Genuss-Reise ums Westkap"//2021-Nov "3670 km durch Namibias Nov.-Hitze"//2018-Okt Namibia "Von der Wüste zu den Wasserwelten"//2015-Aug/Sep Südafrika "Unser Wiedersehen mit Südafrika"//2013-Nov Namibia "Unsere Silberhochzeit bei Vollmond"//2010-Apr Namibia "Unsere Unterkünfte"
489 Beiträge · seit 202012. Apr. 2020 ·
die Kommission hat entschieden, das EU Recht für Flugreisen nicht zu ändern, es bleibt also bei der jetzt gültigen Regelung, dass ausgefallene Reisen/Flüge mit Geld erstattet werden müssen, außer der Reisende erklärt sich zur Vertragsänderung (auf Gutschein etc.) bereit.

Die Bundesregierung hatte wohl angefragt, ob eine "zwangsweise" Gutschein-Lösung zulässig wäre, das wurde aber von der EU Kommission abschlägig beschieden, da dafür erst das EU Recht geändert werden müsste.
Mit dieser wohl sehr klar beantworteten Anfrage der Bundesregierung kann Berlin wohl kaum jetzt eine lokale Gesetzesänderung auf den Weg bringen ohne gegen EU Recht zu verstoßen.
Gruß Burkhard
Themenstarter663 Beiträge · seit 201612. Apr. 2020 ·
Hallo,
Giselbert schrieb:Hallo,
hat die EU Kommission denn nun über dieses Thema entschieden? Hat jemand ein Urteil?
Grüße und schöne Ostern
Giselbert
Ja, die EU hat entschieden & und zwar sehr eindeutig:
"Allem Druck der deutschen und auch anderen Regierungen zum Trotz wird die Europäische Union bis auf Weiteres keine Änderung der Rechtslage vornehmen – Fluggesellschaften sind damit weiterhin in der Pflicht, Flugtickets zu erstatten."

Näheres hier

Gesunde Grüsse & noch frohe Ostern
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 12. Apr. 2020
1'564 Beiträge · seit 200612. Apr. 2020 ·
"Allem Druck der deutschen und auch anderen Regierungen zum Trotz wird die Europäische Union bis auf Weiteres keine Änderung der Rechtslage vornehmen – Fluggesellschaften sind damit weiterhin in der Pflicht, Flugtickets zu erstatten."
Das ganze bezieht sich dann wohl nur auf europäische Fluggesellschaften,oder?? Was ist mit Emirates, Türkisch Airline u.u.u.??
16,9k Beiträge · seit 201212. Apr. 2020 ·
Hermann schrieb:
"Allem Druck der deutschen und auch anderen Regierungen zum Trotz wird die Europäische Union bis auf Weiteres keine Änderung der Rechtslage vornehmen – Fluggesellschaften sind damit weiterhin in der Pflicht, Flugtickets zu erstatten."
Das ganze bezieht sich dann wohl nur auf europäische Fluggesellschaften,oder?? Was ist mit Emirates, Türkisch Airline u.u.u.??
Wir verlinken nicht zum Spaß! 😗

Bespielsweise hier: https://www.sueddeutsche.de/reise/corona-reiserecht-gutscheine-frage-antworten-1.4870228?utm_source=pocket-newtab

...Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge innerhalb der EU sowie aus der EU in ein Nicht-EU-Land unabhängig vom Sitz der Airline...

LG
Logi
1'564 Beiträge · seit 200612. Apr. 2020 ·
Danke Logi, Du bist ja gut dabei!!

Hermann
489 Beiträge · seit 202013. Apr. 2020 ·
Hermann schrieb:Das ganze bezieht sich dann wohl nur auf europäische Fluggesellschaften,oder?? Was ist mit Emirates, Türkisch Airline u.u.u.??
auch wenn die Rechtslage unverändert klar ist, jetzt beginnen die "Probleme".
Für Pauschal-Reisen kann man oft davon ausgehen, dass die Veranstalter in der EU sitzen und somit auch der EU-"Richtlinie" unterliegen werden.
Flugreisen bestehen aber ja leider nicht nur aus Hin-Flügen (aus der EU raus) sondern auch aus Rückflügen ohne Gültigkeit der EU-Richtlinie 261. Dazu kommen noch viele Umsteigeverbindungen (z.B. Turkish über Istanbul nach JNB, Qatar über Doha nach JNB / WDH, .. ).

Das Problem ist, möglicherweise halten sich die Airlines einfach nicht an das "Recht" und man steht vor der Frage, wie setze ich das in Doha oder Dubai jetzt durch?
Sind Hin- und Rückflug auf "einem Ticket" gebucht oder sind es zwei oder mehr getrennte Tickets (Beispiel Ryanair ....)?
Ich vermute alleine damit sind viele Reisende schon gefordert, wen interessiert es denn schon bei Buchung der Reise wie man das zusammenstückelt.
Ein Beispiel, das auch hier öfters mal erwähnt wurde, Condor Buchung, einer oder beide Flüge durchgeführt von Air Namibia, was ist das denn jetzt für eine Konstellation??? Ist das ein Ticket von Condor oder hat Condor nur das Ticket an Air Namibia vermittelt?
Die EU-Richtlinie 261 (Umbuchungen, Betreuungsleistungen, ...) bezieht sich auch immer auf die ausführende Airline ..... 🤪
Aber wer muss jetzt erstatten bei Ausfall?

Bin ich froh dass ich wieder im Lande bin seit Mitte März ...... und das noch mit einer insolventen Airline (South African) . 🙁
Gruß Burkhard
139 Beiträge · seit 200913. Apr. 2020 ·
Ich wäre am Samstag den 21.03.20 nach Südafrika geflogen (alles über OPODO gebucht, Hamburg - Frankfurt - Johannesburg - Port Elizabeth und am 10.04.20 retour) .
Ab 21.03.20 ist SAA nicht mehr von Frankfurt geflogen (das habe ich über "flightradar24" rausbekommen)
Ich habe in der Kürze der Zeit natürlich keine Info mehr über die Flugstornierung bekomen, geflogen wären wir so und so nicht, weil seit 18.03.20 ein Einreisestopp für u.a. deutsche Touristen nach SA galt.

Ich habe das jetzt in die Hände von TicketRefund gegeben (incl. Rechtsschutzversicherung) mal sehen ob und was dabei raus kommt und vor allem, wie lange es dauert bis evtl. mein Geld oder sonstige Informationen zu meinem Sachverhalt bekomme.

ich werde berichten.
LG Micha
16,9k Beiträge · seit 201213. Apr. 2020 ·
Reiseveranstalter zahlen aus : Urlauber bekommen doch Bargeld

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/reiseveranstalter-zahlen-aus-urlauber-bekommen-doch-bargeld-16723663.html

Sie hoffen immer noch auf eine Gutscheinlösung, dennoch erstatten einige Reiseveranstalter ihren Kunden jetzt die Kosten für ausgefallene Reisen. Die Gutscheine machen sie derweil mit Sonderangeboten attraktiv....
....Nachdem Alltours vorgeprescht war und alle bis zum 30. April abgesagten Reisen auszahlen will, folgen unter anderem DER Touristik aus der Rewe-Gruppe, Schauinsland-Reisen und die Kreuzfahrtreederei Aida. Gleichwohl machen die Unternehmen deutlich, dass sie weiter auf ein Gutscheinmodell hoffen....


LG
Logi
2'460 Beiträge · seit 200614. Apr. 2020 ·
mika1606 schrieb:Zur zurückhaltenden Stornoabwicklung der LH & Töchter - obwohl die Callcenter ja z. T. Aussagen machen
wie z.B. "Geld kommt..." oder "..ich sehe im Computer die Erstattung ist angewiesen...".
Ich habe heute beim Servicecenter der Lufthansa die Auskunft bekommen, dass die Erstattung einige Monate dauern könne.
Gruss Chrissie ___________ Namibia 2012DVD Suedafrika DVD Botswana DVD
16,9k Beiträge · seit 201214. Apr. 2020 ·
chrissie schrieb:
Ich habe heute beim Servicecenter der Lufthansa die Auskunft bekommen, dass die Erstattung einige Monate dauern könne.
Das ist rechtswidrig 😎

LG
Logi
1'794 Beiträge · seit 201314. Apr. 2020 ·
Hi Logi, hi chrissie...Emirates hat mir die Auskunft erteilt, dass ein Stornodokument auszufüllen ist und die Rückerstattung ca. 90 Tage dauern wird!
Rechtswidrig ja...ich suche daher noch eine guten Rat wie man sich in einer solchen Situation wehren kann!

Verrückt ist, dass Krankheit, Flextarif, Veränderung der Flugzeiten um einen Tag etc. etc. alles nicht zählt um auch ohne Corona zu stornieren!

Habe meine Ethiopian Flüge mal an Ticket Refund übergeben...bin gespannt!

LG NOGRILA