THEMA: Unfall
15 Feb 2006 10:38 #11152
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  • marquese am 15 Feb 2006 10:38
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Wir hatten in Namibia einen schweren Autounfall. D.h. wir haben uns nach einem Reifenschaden mehrfach überschlagen. Mit wenigen Blessuren hatten wir sehr viel Glück und nach 24h bereits ein Ersatzauto. Aber zuhause :( welche Ueberraschung, kriegen wir von Hertz eine Rechnung über 155'000 Rand! Natürlich haben wir reklamiert und das ganze nicht verstanden, haben wir doch eine Versicherung (Teilkasko) abgeschlossen. Nur die sagen, dass wir grobfahrlässig gehandelt haben! Nun gut, nach einem Schreiben unsererseits und Abklärungen mit einem Südafrikanischen Anwalt (Hertz Namibia ist ein Franchise Nehmer und der Haupt-/Rechtssitz ist in Süd Afrika), ist die momentane Rechnung bei 100'000 Rand.

Wie immer in solchen Fällen, man kann sich noch so gut absichern mit Versicherungen, am Schluss muss man um sein Recht kämpfen. Aussage Hertz Hauptsitz in Dublin, sie hätten auch schon gehört, dass die Franchise Nehmer in solchen Fällen versuchen abzukassieren!!
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15 Feb 2006 11:16 #11155
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  • Axel am 15 Feb 2006 11:16
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Hier haben wir einen der Fälle, die wir Europäer nicht verstehen und wovor ich immer warne.
Die Selbstbeteiligung ist so vielen Einschränkungen unterworfen, das sich das Verlassen des Hofes der Vermieters eigentlich schon negativ auswirkt. Laut Regelung sind nur Unfälle mit Beteiligung versichert und nur, wenn diese habhaft ist. Unfälle mit Tieren nur mit Kadaver usw. Es ist doch für die Firma immer einfach, zu sagen, dass man zu schnell, nicht angepasst usw. unterwegs war, wenn sich das Auto, warum auch immer überschlägt, gegen einen Felsen, Baum usw fährt.
Andererseits gab es auch schon Mieter, die Schäden am 4x4 in Ruacana einem Hippo zuschreiben wolten, nur weil sie am Hippopool übernachtet hatten;)
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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15 Feb 2006 11:35 #11157
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Absolut Deiner Meinung. Was passiert, wenn wir jetzt nichts bezahlen? Kann man betrieben werden. Gemäss Botschaft Schweiz in Süd Afrika, müsste Hertz nun an die Botschaft von Süd Afrika in der Schweiz gelangen. Und dann? Könnten wir so betrieben werden? Weiteres Problem ist, dass natürlich nicht Schweizer Recht gilt, sondern Süd Afrikanisches! D.h. Hertz muss uns nicht unsere Schuld beweisen, sondern wir müssen unsere Unschuld beweisen. Schön fies!
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15 Feb 2006 11:55 #11160
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  • joli am 15 Feb 2006 11:55
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Hallo Marquese,
zunächst mal herzlichen Glückwunsch dazu, dass Ihr wenigstens mit halbwegs heiler Haut davon gekommen seid. Das hätte auch anders ausgehen können. Zu dem konkreten Unfall und seine rechtlichen Folgen kann, darf und will ich nichts sagen - Ihr habt ja klugerweise auch einen Anwalt, der sich darum kümmert. Aber: man muss nicht immer gleich an Abzocke denken, wenn man von den Vermietern mit solchen Forderungen konfrontiert wird; wir haben häufig ein Verständnisproblem mit der namibischen Versicherung, weil der Begriff \"Teil-Kasko\" ( gilt für Voll-Kasko\" auch ) bei uns mit bestimmten Inhalten belegt ist, die sich von den namibischen aber grundlegend unterscheiden. Hinzukommt, dass sich ja keiner vor Mietbeginn die Versicherungsbedingungen durchliest - würde vermutlich auch nichts bringen, da Ihr die wahrscheinlich nicht verstehen würdet und außerdem habt Ihr den Unfall ja nicht mit Vertrauen auf die abgeschlossene Versicherung gebaut - er ist halt passiert. Ganz generell kann ich nur raten, nach Möglichkeit das Auto hier in Deutschland zu buchen, da dann häufig die hier üblichen Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegt werden. Weiter kann ich nur den Tipp wiederholen, u.U. die Lufthansa Gold Card zu erwerben, da mit dieser Kreditkarte eine Vollkasko für Mietfahrzeuge nach deutschem Recht mit ca. 250 € Selbstbeteiligung verbunden ist. Das Thema \"grobe Fahrlässigkeit\" ist damit zwar auch noch nicht vom Tisch ( obwohl die deutschen Versicherer inzwischen vermehrt dazu übergegangen sind, diesen Ausschlussgrund fallen zu lassen ), aber der Deckungsschutz insgesamt ist dann doch deutlich umfassender als der südafrikanische/ namibische. Nach meinen Erfahrungen stellen sich die namibischen und südafrikanischen Vermieter bezüglich Schäden am Mietfahrzeug wirklich nicht kleinlich an ( da bin ich hier in D anderes gewohnt ), aber im Totalschadensfalle geht es dann richtig zur Sache. Und das erlebt Ihr nun gerade. Ich drücke Euch die Daumen.
Gruß Joli
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15 Feb 2006 11:57 #11161
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  • Axel am 15 Feb 2006 11:16
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Da ihr bei Abnahme auf die abgefahrenen Reifen hingewiesen habt (Zeugen), ihr natürlich sofort ein Gutachten machen lassen würdet, bis dahin das Auto in Quarantäne legen laßt, zur Zeugenaussage alle wieder anreist, die Kosten dafür + Schmerzensgeld und Ausfall bei positivem Ausgang einklagt.... könnte die Zahlung verringern.
ich denke, dass eine Zahlung nicht eingeklagt werden kann, dass weiß aber der einheimische Automobilclub, andererseits ist dann anschließend die Einreise in SA, BOT, NAM mit Risiken behaftet.
Letztes Jahr wurde in so einem Fall vor dem Abflug am Flughafen verhaftet (sh. alte Beiträge).
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15 Feb 2006 12:59 #11167
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Natürlich ist das Auto in einwandfreiem Zustand übernommen worden! Aber wie auf dem Photo ersichtlich ist, nehmen wir an, dass es ein Reifenschaden war. Klar im Schock haben wir das nicht gemerkt und ausgesagt, dass es uns einfach so überschlagen hat, d.h. weil es halt eben \"gravel road\" war. Zum Glück habe ich Photos gemacht und diese unseren Garagisten gezeigt. Aber eben, Aussage gegen Aussage.
Und übrigens, wir sind in der Schweiz zuhause
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