THEMA: Stornierung bei Türkisch Airline
02 Apr 2020 21:21 #585182
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  • Sukim am 02 Apr 2020 21:21
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schon gelesen ?
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02 Apr 2020 21:25 #585183
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Sukim schrieb:
Hallo Logi, nichts für ungut,

aber ich kann es mir nicht verkneifen
Corona-Kabinett stimmt für Gutscheine bei abgesagten Veranstaltungen und Reisen

www.bundesregierung....gen-gefasst--1738744

Ich lese die verlinkten Artikel immer, auch bis ganz zum Schluss und nicht nur die Überschrift ;) .

Versuch es doch auch mal, es tut auch gar nicht weh und bringt ganz neue Erkenntnisse. B)

LG
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02 Apr 2020 21:30 #585184
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Du unterstellst mir etwas, bist aber vllt etwas weltfremd
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02 Apr 2020 21:36 #585186
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Sukim schrieb:
Du unterstellst mir etwas, bist aber vllt etwas weltfremd

Die einen sagen so, die anderen so... :P

LG
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02 Apr 2020 21:45 #585187
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Hallo Suskim,

da du schon meinen verlinkten Artikel aus dem Coronavirus thread zitierst, hier die Erklärung, die Logi meint... ;) :

Im Pauschalreiserecht .......Hier soll eine gesetzliche Abhilferegelung im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben gefunden werden. Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt.

Für Flugtickets ergibt sich der Erstattungsanspruch aus der unmittelbar geltenden Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004): Er ist binnen 7 Tagen in bar zu erfüllen und darf mit Zustimmung des Fluggastes durch einen Gutschein ersetzt werden. Hier können nur europäische Auslegungsregelungen und Rechtsänderungen zu einer temporären Aussetzung des Zustimmungserfordernisses führen, worauf die Bundesregierung gegenüber KOM hinwirken sollte.
Letzte Änderung: 02 Apr 2020 21:47 von Lotusblume.
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02 Apr 2020 21:59 #585188
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Lotusblume schrieb:
....hier die Erklärung, die Logi meint... ;) :

Da ist ja zunächst mal eine ganze Menge Konjunktiv in diesem Artikel.

Dazu kommt diese Härtefall Regelung, nach der dann eben doch ausgezahlt werden muss.

Rechtlich ganz problematisch wird es mit den rückwirkenden Änderungen der bereits geschlossenen Verträge. Im deutschen Recht gibt es, genauso wie im EU-Recht, ein sogenanntes Rückwirkungsverbot. Das besagt, dass Gesetze nicht rückwirkend zum Nachteil von Verbrauchern geändert werden können.

Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. *Just my 2 cents*

LG
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