Fahrverbot auch im Ausland gültig?

23 Antworten · 6'419 Aufrufe · gestartet 12. Aug. 2020 von baert
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Themenstarter35 Beiträge · seit 202012. Aug. 2020 · #1
Hi ihr Lieben 🙂

Meine Frau und ich planen aktuell unsere erste Reise ins (hoffentlich schöne :D) Botswana. Wir wollen mit einem PKW herumreisen. Das Problem dabei ist aber dass ich bald meinen Lappen für 3 Monate abgeben muss... ^^ Darf ich dann auch im Ausland gar nicht fahren? Meine Frau und ich würden uns gerne mit dem Fahren abwechseln...

Hier (https://www.fuehrerscheinfix.de/fahrverbot-im-ausland/#Gilt_ein_deutsches_Fahrverbot_auch_im_Ausland) steht dass das eigentlich geht, man halt nur ein Bussgeld kriegen kann... 🙁 🤨

Habt ihr da Erfahrungen oder Tipps für uns? Wie hoch wäre das Bussgeld circa?

LG Timo
33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #2
Hallo Timo,

1. April? Was willst Du denn im Ausland vorzeigen, wenn die Polizei nach Deinem Führerschein fragt? Einen 100-Rand-Schein?
Hier (https://www.fuehrerscheinfix.de/fahrverbot-im-ausland/#Gilt_ein_deutsches_Fahrverbot_auch_im_Ausland) steht dass das eigentlich geht, man halt nur ein Bussgeld kriegen kann... 🙁 🤨
Klar, gehen tut es. Du kannst auch dann in D einfach weiter fahren. Bekommst halt ein Bußgeld... im Ausland dann eben auch vielleicht Knast dazu. Mal abgesehen davon, dass Du keinen Versicherungsschutz hast usw.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
2'497 Beiträge · seit 201112. Aug. 2020 · #3
Hallo Timo,

ist das jetzt Dein Ernst?? Wenn Du ohne Fahrerlaubnis fährst, hast Du im Falle eines Unfalls keinerlei Versicherungsschutz, falls Dir der Vermieter den Wagen ohne Vorlage Deiner Fahrerlaubnis überhaupt gibt (Du musst den Führerschein nämlich in Deutschland abgeben und hast somit gar kein vorzeigbares Dokument), bzw. Dich als 2. Fahrer akzeptiert. Das Bußgeld ist da das kleinste Problem.

Verwunderte Grüße
Karin

Christian war mal wieder schneller. 😄

P.s. In D gibt es nicht nur ein Bußgeld, hier ist fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Da verlängern sich die drei Monate (die ja auch schon einen Grund haben 🙁 ) schnell um ein vielfaches.
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein. Namibia 2016: Infos zu Auto+Camps+die "Jahrhundertsichtung" Namibia 2015: Namibia - Mein Seelenland Namibia und Botswana 2014: Überraschungstour Namibia und Botswana mit Guide Namibia 2013: Drei Heidjer in Namibia - Guck mal, Elefanten!
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
389 Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #4
Hallo Timo

Du bekommst schneller deinen Lappen zurück als das du in Botswana einreisen kannst.

Gruß Joachim
Touristen bringen Souveniers mit nach Hause. Reisende Geschichten.
Gast12. Aug. 2020 · #5
Hallo baert, und bitte jetzt nicht sagen:
Wenn das so ist, nehme ich eben den Internationalen Führerschein
Themenstarter35 Beiträge · seit 202012. Aug. 2020 · #6
An die Versicherung hatte ich tatsächlich noch gar nicht gedacht... 😗

Meine Überlegung war das es sich ja nur um einen temporären Führerscheinentzug handelt und nicht um nen Fahrerlaubnisentzug, sprich mit MPU etc... Hätte jetzt gedacht das ist dann "nur" Führerschein nicht mitgeführt oder so ^^
925 Beiträge · seit 201612. Aug. 2020 · #7
Jedenfalls nach deutschem Recht ist zu unterscheiden zwischen einem Fahrverbot (Fahrerlaubnis bleibst bestehen, man darf nur nicht fahren) und Entzug der Fahrerlaubnis, also des behördlichen Rechts, generell ein KfZ zu führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wirkt "global". Das Fahrverbot gilt nur auf deutschen Boden. Es spricht also rechtlich nichts dagegen, im Ausland zu fahren.

Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen, ob diese Differenzierung bei ausländischen Vermietern, Versicherungen und Polizisten auch wirklich bekannt ist und ankommt.. Da wird es vermutlich auf Kein Führerschein = keine Fahrerlaubnis hinauslaufen.

Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt.

Und zudem (auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen): so ein Fahrverbot ist ja eine Strafe/Buße, die nicht grundlos verhängt wurde.. Bis (jedenfalls in Deutschland) mal 3 Monate Fahrverbot zusammen kommen, braucht man schon ein gehäuftes oder sehr intensives Fehlverhalten. Vielleicht also das ganze mal als Lehre und Erkenntnismehrung ansehen - dafür ist es ja auch gedacht.
Reiseberichte: SA-KTP-NAM 2017 - Uganda 2018 - Elternzeit 2 M. Südafrika 2022 - Elternzeit 3 M. SA/NAM 2024 Teil I, Teil II, Teil III - SA KNP + KZN 2025
33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #8
einem Fahrverbot
Fahrverbot - bedeutete: Fahren verboten! Weder kann man ohne die Vorlage der Fahrerlaubnis einen internationalen Führerschein erhalten, noch kann man ohne die Vorlage ein Fahrzeug mieten, noch darf man (in Namibia) ohne den Führerschein vorzeigen zu können (Nachreichen gibt es hier nicht!) fahren.
Aber im Endeffekt ist ohnehin Joachims Hinweis eigentlich sicherlich die Lösung!

Viele Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
Gast12. Aug. 2020 · #9
fidel schrieb:.....Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt......
Hallo fidel, so ist es. Der IFS ist nur eine beglaubigte Übersetzung eines nationalen FSs und nur mit diesem GEMEINSAM gültig.
Meine Zuschrift oben war ironisch 😉 , denn solche Ansinnen gab es nämlich schon 🙁
Werner
1'680 Beiträge · seit 200712. Aug. 2020 · #10
loser schrieb:
fidel schrieb:.....Der internationale Führerschein ist ohne den nationalen Führerschein ungültig, es wurde in Afrika auch schon beides gemeinsam verlangt......
Hallo fidel, so ist es. Der IFS ist nur eine beglaubigte Übersetzung eines nationalen FSs und nur mit diesem GEMEINSAM gültig.
und genau das ist auch der Grund - nach Aussage des hiesigen Strassenverkehrsamtes - warum der IFS alle 3 Jahre erneuert werden muss .... es gab/gibt immer wieder Schlaumeier, die meinen, auch bei Führerscheinentzug mit dem IFS fahren zu können/dürfen 😗 dem wird mit dem regelmässigem Ablaufen des IFS der Riegel vorgeschoben.
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
Gast12. Aug. 2020 · #11
Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
"Fristen
Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.
"
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #12
Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
Es gibt laut ADAC zwei Ausführungen, jenachdem welches Abkommen unterzeichnet wurde (oder auch beide):
FireShotCapture631-InternationalerFührerschein-ADACRechtsberatung-www.adac.de.png
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1'680 Beiträge · seit 200712. Aug. 2020 · #13
loser schrieb:Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
"Fristen
Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.
"
ich kann nur für DLand sprechen und da ist er 3 Jahre gültig 😉
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Gast12. Aug. 2020 · #14
Danke Christian, von dir lerne ich immer dazu 🙂
Nach der Jahresfrist schmeiße ich meine IFs immer weg, aus 1997 habe ich noch zufällig einen: Tatsächlich 1926!
Bin schwer beeindruckt, als Telefonjoker wärst du meine allererste Wahl 🙂 .
.....wir Ösis müssen uns eben damit abfinden 🙁 : Deutschland ist uns immer weit voraus, aber dafür haben wir Paradeiser und Palatschinken 🙂 .
Werner
und M@rie, ich habe die 3 Jahre in D ja nicht angezweifelt, aber A ist eben anders, was sonst? 😉
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #15
aber dafür haben wir Paradeiser und Palatschinken
und ist das was gutes? Denn ich "Kultur"banause (ich gehe davon aus, dass es was zu essen ist) kenne das nicht. Aber mit Boerewors kenne ich mich aus 😉

Viele Grüße
Christian
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2'497 Beiträge · seit 201112. Aug. 2020 · #16
Hallo Christian,

als Skifahrender Freizeittiroler kenne ich natürlich Palatschinken, superlecker und als Süsses nach der Boerewors zu verspeisen. 😛 🤩 Zum Frühstück geht´s auch gut. 😉 Paradeiser musste ich googeln, sind schlicht Tomaten, es sei denn, Loser korrigiert das noch. 😗

Viele Grüße
Karin
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148 Beiträge · seit 201813. Aug. 2020 · #17
Hallo zusammen, ich will nach Palatschinken und Paradaiser noch mal auf die ursprüngliche Frage zurückkommen.
Wir sind in den letzten 20 Jahren in 16 Ländern außerhalb Europas umhergereist, manche auch mehrmals. Immer mit Mietwagen querbeet durchs Land.
In allen Ländern hat zum Anmieten der internationale Führerschein gereicht, bei unzähligen Verkehrskontrollen, auch mit „Tatbestand“, hat er ebenfalls immer gereicht.
Inzwischen nehme ich den deutschen FS gar nicht mehr mit, was ich nicht dabei habe kann weder gestohlen noch verloren werden.
Bei unserer USA Reise 1999 stand ich vor dem gleichen Problem. Da es inzwischen bestimmt verjährt ist, kann ich es ja zugeben. Am Tag vor dem Abflug den deutschen abgegeben, nach dem Rückflug lag er wieder im Briefkasten. Es hat funktioniert.
Über mögliche Folgen aus Versicherungstechnischen Gründen habe ich mir damals keine Gedanken gemacht. Heute, mit 20 Jahren mehr Erfahrung, würde ich es nicht machen.
Gruß Till
544 Beiträge · seit 201413. Aug. 2020 · #18
Moin,

so unterschiedlich können die Erfahrungen sein ... bei unseren Anmietungen in Namibia wurde vom Vermieter stets der nationale Führerschein verlangt (und eine Kopie davon gemacht). Für den internationalen FS haben die sich nicht interessiert.

Gruß
Henning
Themenstarter35 Beiträge · seit 202013. Aug. 2020 · #19
Vielen Dank für die vielen Antworten! 🙂 Werde das nochmals mit meiner Frau besprechen. Vermutlich macht uns aber ja eh Corona einen Strich durch die Rechnung :/
7'296 Beiträge · seit 200613. Aug. 2020 · #20
M@rie schrieb:
loser schrieb:Hallo M@rie, in A ist der IFS nur EIN Jahr gültig. Im O-Ton
"Fristen
Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.
"
ich kann nur für DLand sprechen und da ist er 3 Jahre gültig 😉

… um es noch etwas komplizierter zu machen, folgender Hinweis.

Es gibt in Deutschland beide Varianten. Benötigt man den Internationalen Führerschein für das Fahren in einigen bestimmten Ländern, darf der Führerschein nur ein Jahr gültig sein. Andernfalls wird er nicht akzeptiert.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...