THEMA: Kenntlichmachen fremder Bilder in Reiseberichten
05 Jan 2018 20:07 #503847
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  • Margrit am 05 Jan 2018 20:07
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Botswanadreams schrieb:
Hallo liebe Eulenmuckels

Ihr sprecht mir aus der Seele. Auch ich hatte unlängst so eine Entdeckung gemacht und mir meinen Teil gedacht.
Auch wenn ich momentan nicht im südliche Afrika unterwegs bin, schaue ich mir Eure Fotos immer mit Freude an.

LG
Christa
Du sprichst mir aus der Seele


Mir ging es ebenfalls so & zwar beim Reisebericht aus Äthiopien.

Ein guter Spruch besagt folgendes: Sich mit fremden Federn schmücken .......!
Wer sich damit bedient, sollte sich jedoch im Klaren sein, dass es vielleicht einmal mit den fremden Federn vorbei ist.

LG Margrit
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05 Jan 2018 20:10 #503848
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  • marimari am 05 Jan 2018 20:10
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.
OFF Topic:
Eine Frage an die Juristen unter Euch und ich lasse mich sehr gerne belehren ;) :
Die Domain ist .ch - das heisst es gilt grundsätzlich Schweizer Recht, korrekt?
In der CH gibt es den Lichtbildschutz nicht (zumindest war das noch so als ich mich vor Jahren während des Studiums mit dem Thema befasst habe). Das heisst, Bilder sind in der CH nur geschützt, wenn sie individuell gestaltet sind. In D ist das anders.
Das würde ja theoretisch darauf hinweisen, dass jemand der Bilder ohne individuelle Gestaltung in der CH verwendet (und natürlich eine Quelle referenziert) keine wirklichen Urheberrechte verletzt (solange das Bild nicht einem z.B. deutschen Inhaber gehört - oder jemanden der den Lichtbildschutz geltend machen kann).

PS: mich interessiert dieser Rechtsfall - d.h. nicht das ich Urheberrechtsverletzungen gut heisse ;)
..und da es ja unter Euch einige Staatsanwälte gibt, sollten wir das Thema noch abschliessend erörtern können...
Danke und Gruss Mari
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05 Jan 2018 20:27 #503852
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  • yanjep am 05 Jan 2018 20:27
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Jedenfalls eine hier anwesende Staatsanwältin gibt offen zu, vom Schweizer Recht keinen Schimmer zu haben. Ich verstehe auch die Frage nicht so wirklich. Was ist gemeint mit "individuell gestaltet" als Voraussetzung für den Schutz des Urheberrechts?

Yanjep
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05 Jan 2018 20:34 #503856
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  • marimari am 05 Jan 2018 20:10
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www.fotointern.ch/ar...schriften-gelten-wo/
(schau mal hier- wie verlässlich die Quelle ist, kann ich nicht garantieren).
Aber für eine kurze Übersicht sollte es reichen.
ich zitiere ;) : "Welche Bilder sind wie urheberrechtlich geschützt? In Deutschland und anderen Ländern wird zwischen einem «Lichtbild» und einem «Lichtbildwerk» unterschieden, eine Differenzierung, welche die schweizerische Gesetzgebung nicht kennt. Deshalb sind in der Schweiz viele Fotografien nicht urheberrechtlich geschützt."

LG
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Letzte Änderung: 05 Jan 2018 20:46 von marimari.
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05 Jan 2018 20:49 #503857
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  • yanjep am 05 Jan 2018 20:27
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Nach einer ersten Durchsicht scheint es mir ein bißchen unausgegoren zu sein, aber ich schaue es mir morgen gerne genauer an. Ich muß zugeben, daß Urheberrecht nicht mein Spezialgebiet ist, da habe ich nur mehr allgemeine Kenntnisse, ergänzt durch eigenes Interesse als Hobbyfotografin.

Yanjep
Letzte Änderung: 05 Jan 2018 20:51 von yanjep.
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05 Jan 2018 22:54 #503866
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  • fidel am 05 Jan 2018 22:54
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Hallo,

auch wenn ich hier das OT fördere: im internationalen Urheberrecht gilt idR das Schutzlandprinzip. Dies besagt, dass immer das Urheberrecht anwendbar ist, FÜR dass Schutz (Durch Unterlassungsansprüche,Schadensersatz etc) gesucht wird, dh ein Territorium. Es gibt nicht EIN Urheberrecht, sondern ein Bündel zahlreicher Nationaler Urheberrechte. Das Land, für das man Schutz sucht, muss nicht identisch sein mit dem Land IN dem Schutz gesucht wird (dh in dem ich vor Gerichten Schutz Suche). Ob diese Gerichte dann zuständig sind, ist wieder eine andere Frage.

Wenn ich ein Foto mache, geben mir unterschiedliche Länder unterschiedliche Rechte dafür. Wird dieses Recht verletzt, kann ich idR dagegen vorgehen - wo, ist wieder eine andere Frage, ebenso ob eine Handlung nach dem jeweiligen Recht eine Verletzung darstellt oder nicht.

Urheberrecht ist in seinen Details für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln;die Fragen des internationalen Urheberrechts sind davon nochmals spezieller..

Viele Grüße,

Fidel (noch so ein Jurist..)
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