THEMA: Kenntlichmachen fremder Bilder in Reiseberichten
06 Jan 2018 08:20 #503876
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  • Maputo am 06 Jan 2018 08:20
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marimari schrieb:
.

In der CH gibt es den Lichtbildschutz nicht (zumindest war das noch so als ich mich vor Jahren während des Studiums mit dem Thema befasst habe). Das heisst, Bilder sind in der CH nur geschützt, wenn sie individuell gestaltet sind.

PS: mich interessiert dieser Rechtsfall - d.h. nicht das ich Urheberrechtsverletzungen gut heisse ;)

Sali Mari

Ich bin kein Jurist, kenne mich aber in der Szene etwas aus, weil ich früher auch einmal als Fotograf für AP und Reuters gearbeitet habe.

Unten ein Beispiel (schon etwas älter, aber immer noch gültig ) wie es so etwa laufen kann, wenn du einfach Bilder im Internet kopierst. Ein Wirt aus der Schweiz hat seine Online-Speisekarte mit geklauten Bildern aus Online-Kochbüchern gestaltet. 2 Wochen später war er mit einer Schadensersatzklage aus Hamburg von 10'000 Euro konfrontiert, 10 Tage Zahlungsfrist. Ansonsten drohte ihm ein Verfahren am Wohnsitz des Mandanten, also Hamburg.

www.gastrolegal.ch/d...%20im%20Internet.pdf

Wie du aus dem Bericht entnehmen kannst, besteht bei Gerichten schon eine gewisse Uneinigkeit welche 08:15 Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Wenn du aber dann mit einer Klage konfrontiert bist und in diesen juristischen Dschungel mit "internationalem Zahlungsbefehl" usw gerätst , viel Vergnügen, da zahlst du lieber gleich.

Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust. Diese wurden von den Anwendern bei den gängigen Bildagenturen etwa Getty Images, Reuters usw. gekauft. Je nach Verwendung und Bildgrösse, einfach oder mehrfach Lizenz, wird dann das Bildhonorar berechnet, davon bekommt der Fotograf in der Regel 50%.

Wenn jetzt jemand -wie in diesem Falle- hingeht und solche lizenzierten Bilder unberechtigt verwendet ist dies ein klare Strafbestand. Wenn Getty dies mitbekommt lassen sie ihre Anwälte los und dann viel Spass und gute Nacht. Da geht dann das volle Programm ab und es gibt keinen Verhandlungsspielraum. Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....

Wenn jemand böse will schickt er diesen Link zu Getty Images, es kann sehr schnell gehen in der virtuellen Welt... darum wäre ich- wenn ich der Verfasser dieses Berichts wäre- sehr daran interessiert, dass gewisse Bilder schnell verschwinden...

www.namibia-forum.ch...opien.html?start=180


lg Maputo
Letzte Änderung: 06 Jan 2018 08:46 von Maputo.
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06 Jan 2018 12:24 #503916
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Ich bin auch kein Jurist, sagen wir mal interessierter Laie.

Maputo schrieb:
Wie du aus dem Bericht entnehmen kannst, besteht bei Gerichten schon eine gewisse Uneinigkeit welche 08:15 Bilder urheberrechtlich geschützt sind.
In D sind alle Lichtbild/Fotos urheberrechtlich geschützt, ohne Ausnahme, egal wie banal sie sind. In anderen Bereichen (Text, Musik, ...) ist das anders, aber nach §72 UrhG sind Lichtbilder gleichgestellt mit Lichtbildwerken, so dass die höheren Anforderungen an ein Werk nicht notwendig sind.

Maputo schrieb:
Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust.
Ein Foto klaust du, wenn du es irgendwo Anhänger und mitnimmst, du nimmst es jemanden weg, der es hinterher nicht mehr hat. Wenn du ein Bild aus dem Internet kopierst, kannst du legal fast alles damit machen was du willst, so lange du es nicht öffentlich zugänglich machst. Da ist nichts geklaut. Und selbst wenn du es öffentlich zugänglich machst, dann verwendest du es zwar unlizensiert, aber es ist immer noch nicht geklaut.

Maputo schrieb:
Wenn Getty dies mitbekommt lassen sie ihre Anwälte los und dann viel Spass und gute Nacht. Da geht dann das volle Programm ab und es gibt keinen Verhandlungsspielraum.
Bloß weil die viel Wind machen, sind sie noch lange nicht immer im Recht. Es gab schon Fälle, wo Getty versucht hat den Urheber zu verklagen, oder wo Getty selbst die Rechte nicht hätte. Im übrigen ist Getty auch nur Lizenznehmer und nicht Urheber.
www.faz.net/aktuell/...-getty-14392894.html

Maputo schrieb:
Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....
Nach §10 TMG ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich sofern er keine Kenntnis der rechtswidrigen Handlung hat, oder er die rechtswidrige Information sofort entfernt wenn er davon Kenntnis erhält.
Nur wenn rechtswidrige Handlungen geduldet oder sogar gefördert werden wird der Betreiber haftbar.


Zum ursprünglichen Thema des Threads:
Ich finde es einfach armselig Bilder, die mit der Reise nichts zu tun haben, in einem Reisebericht zu verwenden und dazu passende Geschehnisse zu erfinden. Es ist doch gerade die Authentizität die Reiseberichte ausmacht. Oft sieht man etwas in den Berichten und denkt dann: wow, das gibt's da, das will ich auch mal sehen. Wenn man aber darauf nicht mehr vertrauen kann, weil es sich um fiktive Berichte handelt, dann werden die Berichte wertlos.
Für mich ist das ähnlich wie der Unterschied zwischen.B. einen Leoparden im Zoo/Gehege oder frei/wild leben zu sehen. In beiden Fällen hat man einen Leoparden gesehen und trotzdem ist es etwas total anderes.

Fake Berichte sind nicht nur eine Beleidigung der Mitleser, sie bringen auch alle Berichteschreiber in Verruf, da man nicht mehr weiß was man noch glauben kann und was nicht. Und das ist wirklich sehr schade für die vielen ehrlichen Schreiber und Fotografen hier.
franzastische Reisen, Fotos und mehr - franzastisch.de
Letzte Änderung: 06 Jan 2018 22:54 von _Matthias_. Begründung: Bilder in Lichtbilder/Fotos geändert, da Bilder zu allgemein und missverständlich (Gemälde,...)
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06 Jan 2018 14:30 #503928
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Auch ich bin kein Jurist, sondern versuche, bei der Erstellung von Webseiten nicht kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Auch wenn keine Exif-Daten im Bild vorhanden sind, kann mit der umgekehrten Bildersuche bei Google der Urheber schnell efunden werden. Hier ein Beispiel:
Das Bild des Baboons im Thread www.namibia-forum.ch...opien.html?start=180 habe ich bei Google hochgeladen und die Quelle schnell gefunden.


Die zugehörige Creative-Commons-Lizenz erlaubt die Verbreitung auch in abgewandelter Form. Allerdings muss man weiterlesen und die Bedingungen hierzu ebenfalls akzeptieren: Nämlich die Namensnennung des Autors!

In diesem Forum wird häufig ein Screenshot von Google Maps für eine geplante Route veröffentlicht. Auch das ist nicht gestattet. Google erlaubt nicht das Veröffentlichen von Screenshots, sondern nur das Einbinden eines Links auf das dynamisch generierte Bild.
Dies ist für private Nutzung kostenlos. Gewerbliche Seiten benötigen eine API.

Eine Besonderheit stellt das Einbinden von fremden Bildern über einen internen Frame auf einer Webseite dar. Das Bild ist dann nicht kopiert, sondern unsichtbar auf der Webseite mit der Quelle verlinkt. Höchstrichterliche Urteile haben zum Ärger der Urheber bestätigt, dass dies zulässig ist.

Abgesehen von allen juristischen Finessen verweise ich auf _Matthias_' Schlussabsatz: Fake Berichte sind nicht nur eine Beleidigung der Mitleser, sie bringen auch alle Berichteschreiber in Verruf, da man nicht mehr weiß was man noch glauben kann und was nicht. Und das ist wirklich sehr schade für die vielen ehrlichen Schreiber und Fotografen hier.

LG freshys "bessere" Hälfte
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06 Jan 2018 14:30 #503929
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Hallo allerseits,

_Matthias_ schrieb:
In D sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt, ohne Ausnahme, egal wie banal sie sind.
Lasst doch bitte solche Pauschalaussagen, wenn Ihr Euch nicht auskennt. Das ist falsch. Es gibt unzählige "Bilder", die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Zum einen weil urheberrechtlicher Schutz zeitlich befristet ist (für ältere Werke sind u.U. auch nicht die 50/70 Jahre nach Tod sondern damaliges Recht anwendbar), weil es "Bilder" ohne mindestens kleine Gestaltungshöhe gibt, weil es Sonderkonstellationen wie Reproduktion und amtliche Werke gibt, ...

Das ist ein "wenig" komplizierter, als dass man das Thema immer mit ein paar Pauschalaussagen abhandeln könnte. Fidel hat nicht ohne Grund angedeutet, dass es noch etwas komplizierter wird, wenn internationale Aspekte eine Rolle spielen, was bei Online-Urheberrechtsverletzungen regelmäßig der Fall ist.

Viele Grüße

Ulf
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06 Jan 2018 14:33 #503932
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Hallo,
da die Geschichte der Fremdbilder jetzt zum Urheberrechtsschutz geführt hat, mal ein eigenes reales Beispiel für Urheberrechtsschutz,
Ich hatte im Jahr 2004 für einen Bekannten eine Anfahrtsskizze mit Hilfe eines Bildschirmabzugs des Kartendienstes MAP24 erstellt. Das Bild war extrem verändert um bestimmt Eigenheiten hervorzuheben und vieles ist ausgeschnitten worden um die Details zu reduzieren und so nur das Wesentliche erhalten bleibt. Dieses ist irgendwie in Vergessenheit geraten und nicht wieder gelöscht worden. Es ist nur mehrfach der Link auf die Anfahrtsskizze für kurze Zeit freigegeben und dann wieder entfernt worden. 2008 wurde die Anfahrtsskizze letztmalig verlinkt und dann nicht wieder. Allerdings war die Anfahrtsskizze mit einem lokal gespeicherten direkten Link noch erreichbar.

Im Jahr 2012 war der Kartendienst schon mehrfach verkauft worden und eigentlich gerade kommerziell nicht nutzbar. Aber immer noch gut genug um mit Abmahnungen Geld zu verdienen.

Firmenhistorie des Kartendienstes , Quelle Wikipedia:
„HERE bzw. Here.com (vormals Smart2Go, Map24, Navteq, Ovi Maps und Nokia Maps) ist ein Online-Geodatendienst und ein Navigationsprogramm, das ursprünglich von Nokia für Nokia-Smartphones entwickelt wurde.“

HERE war also der 4. Nachfolger des damals benutzten Kartendienstes.
Da ist dann auch eine Abmahnung gekommen weil der Name des Kartendienstes (Quelle) nicht mehr auf dem Bild zu sehen war. Als Beweis dass das Bild von dort war sind: Schriftgrößen, Straßenfarben, Straßenbreitenrelationen, Ortsnamen-Abstände, Pixelfehler als Wasserzeichen usw. aufgeführt worden.

Die Anfahrtsskizze selbst war zu diesem Zeitpunkt schon 4 Jahre über keinen mehr Link zu erreichen. Also ist automatisiert das Netz nach solchen Bildern durchsucht worden, diese wurden in diesem Fall mindestens 4 Jahre gespeichert bis irgendwann mal der Gedanke // die Notwendigkeit kam mit Abmahnungen noch Geld zu verdienen.
Das einzige Glück war, das der Kanzlei der Fehler unterlief nur den gespeicherten Link auf die Anfahrtsskizze zu überprüfen, aber nicht die Verlinkung selbst, so dass die Behauptung der Veröffentlichung im Jahr 2012 nicht stimmte da die Skizze damals schon 4 Jahre nicht mehr direkt öffentlich erreichbar war.

Es kostete aber Nerven und Anwaltskosten um das zu klären.
Soviel zu „Zeitbomben“ die irgendwo schlummern können.

So sehr ich mich über jeden Reisebericht freue in dem die Strecke dargestellt wird, so sehr erinnert mich es jedes Mal an diese Geschichte, wenn dann auf dem Bild die Kartenquelle nicht mehr lesbar ist.
Wenn ich bei Mapsource die Druckfunktion benutze, erhalte ich eine Ausgabe die alle Kartendaten mit einbindet. Siehe Bild unten links.



Oder Basecamp :



So gerne wie man möglichst viel und detailliert zeigen möchte, oder wegen der schöneren Optik noch die Karten von Google benutzt, es kann dann Jahre später die große Überraschung kommen. Man kann jetzt nie wissen wer irgendwann die Verwertungsrechte besitzt und wie anwendet.
So sieht die Legende von Google Maps Karten aus,



Die Bedingungen für eine Veröffentlichung sind mir als rechtlichen Leien jedenfalls zu kompliziert.

Was aber NIE geht: Verwendung eines Bildausschnittes der Karte ohne den Namen Google.

Was strittig ist: Verwendung des kompletten Bildes der Karte mit Google Namen / Daten.

Was aber auf jeden Fall geht: Eine Route auf Google Maps erstellen, mit vielen Wegpunkten um die Route auf die gefahrene Strecke zu zwingen. Den Link aus der Browserzeile kopieren und den Browserlink zu veröffentlichen.

Oder es werden die „EIGENEN“ Streckendaten (GPX, KML GDB, ..) veröffentlicht und man muss sich als Leser die Strecke dann vom eigenen Kartenprogramm anzeigen lassen.

Auch Karten aus Open Source Quellen unterliegen Rechten zu Veröffentlichungen.

Mit dem Gedanken an diese Geschichte reduziert sich die Zahl der Fremdbilder vielleicht automatisch.

Das soll jetzt keine Aufforderung sein keine Streckendaten mehr einzustellen. Immerhin ist es uns gelungen die oben gezeigte Tour als fast Afrikaneulinge innerhalb von nur 9 Wochen vor Reisebeginn komplett zu planen und zu organisieren. Dabei haben wir die nötigen Informationen dafür zu 99% aus dem Forum hier bezogen. Damit meinen / unseren Dank an alle Forums- und Reiseberichtsschreiber.
Viele Grüße und ein hoffentlich weiter so mit realen Bildern / Fakten damit unsere Afrikareise für diesen Sommer wieder ein so toller Erfolg wird wie die vergangene.

Ralf
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06 Jan 2018 14:46 #503934
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_Matthias_ schrieb:

Ich bin auch kein Jurist, sagen wir mal interessierter Laie.
Maputo schrieb:
Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust.
Ein Bild klaust du, wenn du es irgendwo Anhänger und mitnimmst, du nimmst es jemanden weg, der es hinterher nicht mehr hat. Wenn du ein Bild aus dem Internet kopierst, kannst du legal fast alles damit machen was du willst, so lange du es nicht öffentlich zugänglich machst. Da ist nichts geklaut. Und selbst wenn du es öffentlich zugänglich machst, dann verwendest du es zwar unlizensiert, aber es ist immer noch nicht geklaut.
Maputo schrieb:
Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....
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Nur wenn rechtswidrige Handlungen geduldet oder sogar gefördert werden wird der Betreiber haftbar.

Beim ersten Punkt bin ich voll und ganz mit dir ;)

Beim zweiten Punkt zeigst du, dass du keine grosse Ahnung von der "Branchensparche" hast.

Bein dritte Punkt wäre hiermit Handlungsbedarf beim Betreiber angesagt.


Beispielbild durch Admin gelöscht


lg Maputo
Letzte Änderung: 06 Jan 2018 16:32 von chrigu.
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