THEMA: Deutsche machten sich nach Unfall aus dem Staub
09 Nov 2016 07:04 #451336
  • Markus615
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  • Markus615 am 09 Nov 2016 07:04
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WoMa schrieb:
Wenn jemand den Vertrag, den er vor der Anmietung unterschreibt nicht durchliest, oder ihn sogar vorsätzlich bricht, indem er nachts fährt, dann ist es eine Frechheit ihn dann auch noch in Schutz zu nehmen, weil er ja sonst dem bösen Vermieter ausgeliefert gewesen wäre. Er hat einen Schaden angerichtet, und für den sollte er gerade stehen! .

Und wenn jetzt mal in die Versicherungsbedingungen Deutscher Vollkaskoversicherungen geschaut wird, dann stehen da auch jede Menge Ausschlüsse. Der Einzige Unterschied ist vielleicht, dass die Versicherung in der Beweislast steht. Es geht hier um den Schaden am Mietwagen!
Wer in den USA einen Mietwagen nimmt wird dort auch in den Vertragsbedingungen diverse Ausschlüsse finden. Dort darf man z.B. überhaupt nicht auf Gravel fahren, egal welches Fahrzeug man mietet (bei den großen Vermietern). Schäden die darauf zurück zu führen sind zahlt man auch aus eigener Tasche. Bei einem roll over kann das sehr teuer werden (bis zum Fahrzeugneupreis).

Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden die man an anderem Eigentum anrichtet. Diese zahlt beinahe immer. Bei grober Vertragsverletzung wird sie aber auch in Deutschland den Kunden in Regress nehmen. Der Regressanspruch des Versicherers ist in Deutschland "gedeckelt" ich glaube maximal 7500 € sind möglich.

Hat man nun ein 50.000 € Auto und baut stark alkoholisiert (in Deutschland) einen Unfall, dann kann man damit rechnen, dass die Vollkasko NICHT bezahlt und die Haftpflicht unter Umständen Regressansprüche geltend macht und man bleibt vermutlich auf einem Schaden von 55.000 € sitzen.

Wenn der GPS Tracker bei einer nächtlichen Fahrt in Namibia 138 km/h aufgezeichnet hat ist es vermutlich unerheblich mit welche Geschwindigkeit das Fahrzeug bei der Kollision mit einer Kuh hatte. Nachts in Namibia und das mit hoher Geschwindigkeit kann man ja durchaus mit stark alkoholisiert vergleichen...

Es gibt KEINE Vollkaskoversicherung die in jedem Fall bezahlt! Je nach Vertragsgestaltung ist mehr oder weniger ausgeschlossen. Ob existenzbedrohend oder nicht, das spielt in dem Zusammenhang auch gar keine Rolle.

Gruß Markus,

der glaubt dass viele die Versicherungsbedingungen nicht einmal daheim kennen zu denen sie eine langjährige Versicherung abgeschlossen haben.
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09 Nov 2016 09:58 #451352
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  • Franz.schule am 09 Nov 2016 09:58
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Hallo Leute,
es freut mich diese Diskussion losgetreten zu haben. Ich habe an der Richtigkeit der Sachlage keine Zweifel. Ob die Kuh nun zu klein war oder es nur 128 km/h waren ist auch egal. Ich sah den Wagen und wenn die Airbags ausgelöst, der Rahmen verbogen, der Motor nach hinten geschoben und der gesamte Vorbau falten hat, dann spricht das für die Sicherheit des Hilux. Ich glaub nicht, das ein indisches Kfz das aushalten würde. Fakt ist, das die Verursacher trotz der angebotenen Hilfe des Vermieters, nicht für ihr Fehlverhalten gerade stehen. Ja sogar die Karte als gestohlen melden (was ich persönlich als das Einfachstes halte). Ich wenn Vermieter wäre, würde überlegen ob ich die Kaution bei meinen günstigen Preisen nicht „Bar“ in den Unterlagen einbehalten würde, wem es nicht passt, kann ja wo anders hingehen oder den Bus nehmen.
Ich selbst bin, allerdings mit eigenem Wagen, schon in der Dunkelheit gefahren, da fährt man dann halt angemessen und manchmal wenn man nichts sieht, nur noch 30km/h auf der Pad.
Ich bin der Ansicht, auch mit einem Mietwagen sollte man so wie mit seinem eigenen Fahrzeug umgehen.
Leider stelle auch ich als Deutscher fest, das unser Volk langsam die Grundwerte der Erziehung, wie Verantwortung, Respekt gegenüber Personen oder Gegenständen, immer mehr verliert. Klingt jetzt vielleicht etwas eigenartig, ist aber so.
Wir sind doch auf Reise und nicht auf der Flucht.
Walter
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09 Nov 2016 11:24 #451364
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  • KarstenB am 09 Nov 2016 11:24
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Hallo Paul,

Du schreibst:
"Vielleicht ein neues Märchen? Gerne auch wieder mit bashing der ach so bösen "Deutschen".
Leider sinkt im Forum regelmäßig das Niveau!"
Zu letzterem hast Du gerade einen beachtlichen Beitrag geleistet!

Mit beeindruckten Grüßen aus dem verschneiten HH,

Karsten
Infos NordTZ 22 www.namibia-forum.ch...juli-22.html?start=0
RB Kenia 2020 www.namibia-forum.ch...pt-2020.html?start=0
Reisebericht Südtanzania 2013 www.namibia-forum.ch...lft-nicht-immer.html
Kurzbericht 7 Wochen Nam-Bots 2012 www.namibia-forum.ch...wochen-nam-bots.html
Bericht Zimbabwe 1995: ... 30 Tage Gefängnis www.namibia-forum.ch...tage-gefaengnis.html
Reisebericht 2008: 18 Nights in the Bush - ha-ha-ha www.namibia-forum.ch...e-bush-ha-ha-ha.html

Nordtansania Feb. 2015 - Kein RB www.namibia-forum.ch...imitstart=0&start=12]
Walking Safari Zimbabwe 97 www.namibia-forum.ch...ri.html?limitstart=0
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09 Nov 2016 12:03 #451370
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Hallo,

vielleicht noch als Relativierung mancher Einwände hier eine kurze Darstellung, was in Deutschland möglich wäre:

Auch in Deutschland kann ich mittels persönlichem Arrest einen Schuldner, der mir einen hohen Geldbetrag schuldet, an der Flucht hindern in dem ich ihn verhaften lasse. Dafür braucht man zwar einen Gerichtsbeschluss, der ist in Deutschland aber auch recht fix (u.U. in wenigen Stunden) zu bekommen. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug ist (ich also bildlich gesprochen dem Schuldner auf dem Flughafen hinterher renne) gibt es in den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer auch die Möglichkeit, dass die Polizei ihn zur Sicherung meiner Rechte einstweilen festhält, bis ich meinen Beschluss habe.

Und dieses Prozedere wird auch in der Praxis angewandt, ist ja leider nicht so selten dass Schuldner versuchen ins Ausland zu verschwinden.

Was m.E. der Hauptunterschied der Rechtsordnungen ist:

viele der Mietvertragsklauseln wären in Deutschland klar unwirksam. Das liegt aber nunmal daran, dass Deutschland bzw. die EU den Verbraucherschutz hoch gewichten (m.E. meistens zu recht); in Namibia scheint dies anders zu sein. Wie viel Verbraucherschutz ich als Land in meiner Rechtsordnung möchte oder nicht ist nunmal eine rein politische Entscheidung, die bisher in Namibia offenbar anders ist als in Europa. Und diese Entscheidung muss ich als Gast in einer fremden Rechtsordnung natürlich akzeptieren, auch wenn es mir nicht gefällt. Ich habe die Wahl, teilweise aberwitzige Klauseln zu unterzeichen und selbstfahrend das Land zu erkunden oder ich lasse mich herumfahren.

Schön wäre es aus europäischer Sicht natürlich, wenn der namibische Staat auch ein wenig mehr den Verbraucherschutz entdecken würde; die Entscheidung darüber, ob Eigenverantwortung oder Schutz vor dem Missbrauch einer wirtschaftlichen Stellung durch den Unternehmer wichtiger ist, obliegt aber nunmal dem namibischen Staat bzw. Volk.

Viele Grüße
Fidel
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10 Nov 2016 07:21 #451454
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fidel schrieb:
viele der Mietvertragsklauseln wären in Deutschland klar unwirksam. Das liegt aber nunmal daran, dass Deutschland bzw. die EU den Verbraucherschutz hoch gewichten (m.E. meistens zu recht); in Namibia scheint dies anders zu sein.

Hallo Fidel,

viele der Mietvertragsklauseln sind aber auch in Deutschland klar wirksam:

z.B. Wasserschaden -> Wenn Du in Deutschland Dein Auto versenkst zahlt auch keine Vollkasko und Du bleibst auf dem Schaden sitzen, sogar dann wenn Du dein Fahrzeug irgendwo abstellst wo mit Hochwasser zu rechnen ist bleibst Du auf den Kosten sitzen.

z.B. Alkohol am Steuer -> das hatte ich schon geschrieben -> ab 1,1 Promille gar nichts mehr, davor deutlich weniger.

z.B. rote Ampel -> auch hier zahlt nicht in jedem Fall die Vollkasko

z.B. fahren ohne Führerschein oder das ermöglichen des Fahrens ohne Führerscheins -> gibt beim Unfall auch nichts von der Vollkasko

z.B. deutlich überhöhte Geschwindigkeit, den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Fahrweise, Sommer statt Winterreifen auf schneebedeckter Fahrbahn, uvm. -> die Vollkasko zahlt zwar aber je nach Vergehen nur einen Bruchteil des Schadens (z.B. 20-70%)

Dazu gibt es viele Gerichtsurteile in Deutschland. Eine Kreditkarte mit Zusatzversicherung hat dafür auch eine AGB und die sollte man sich einmal durchlesen, wenn man glaubt diese würde im Fall dass die namibische Versicherung nicht zahlt für den Schaden aufkommen würde. In vielen Fällen ist das nicht so, "grob Fahrlässig" oder "Offroad fahren" (damit werden dann auch Gravel Roads gemeint sein) uvm. ist dort auch ganz klar ausgeschlossen.

Auch wenn man bei uns einen Mietwagen ausleiht mit Vollkasko trägt man dennoch das Risiko bis zum Fahrzeugpreis. Bei grobe Fahrlässigkeit (bei allen AGB`s die ich kenne) man einen Teil bis den gesamten Schaden selber und bei Vorsatz zahlt man den gesamten Schaden. Versichert sind aber Diebstahl (solange man danach noch den Schlüssel hat)... ;)

Einen großen Unterschied gibt es: Man darf bei uns auch nachts fahren, in Namibia bei den meisten Vermietern nicht! Aber wer will den schon nachts durch Namibia fahren? Das ist eine Einschränkung mit der man doch durchaus "leben" kann...

Gruß Markus
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10 Nov 2016 09:05 #451464
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Aber wer will den schon nachts durch Namibia fahren? Das ist eine Einschränkung mit der man doch durchaus "leben" kann...

Nun, wenn ich mir die eine oder andere Routenplanung so ansehe, scheinen das doch etliche zu sein. ;) ;)

LG
Logi
Letzte Änderung: 10 Nov 2016 12:41 von Logi.
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