Ja, ich weiß, nun löse ich wahrscheinlich einen Sturm der Gefühle (Betroffenen) aus.
Mir geben auf jeden Fall Schilderungen in Reiseberichten reichlich Grund zum Nachdenken bezüglich :"Bestandene Abenteuer" auf.
Damit meine ich speziell Schilderungen über Fahrten mit Allradfahrzeugen über "Stock und Stein" und Wasserquerungen mit hoher Bugwelle!
Nicht umsonst reglementieren viele Autovermieter die erlaubte Fahrtroute und Wattiefe für Wasserdurchfahrten.
Viele hier im Forum reingestellte Bilder sind in dieser Beziehung mehr als grenzwertig!?
Für mich stellt sich die Frage, ob nach Rückgabe des Leihfahrzeuges auch auf die "gemeisterten" Probleme, wie z.B. Aufsitzen auf Steinen bei Geröllfahrten und ev. notdürftig durchgeführte Reparaturen (Reifenflicken, Blattfedernbruch usw.) dem Vermieter auch mitgeteilt werden?
Nicht jeder Autovermieter kontrolliert ein zurückgegebenes Fahrzeug so gründlich, dass entstandene Schäden auch sicher lokalisiert und danach repariert werden.
Wenn nicht, hat der "Nachmieter" unterwegs (hoffentlich nicht!!) ein Folgeproblem, für das er eigentlich nicht verantwortlich ist.
Nur DEN Beweis kann er dann nicht bringen und muß für entstandenen Schaden aufkommen!
Zum Schluß möchte ich noch anmerken, dass auch ich mich an die eigene Nase fassen muß (mea culpa) und früher (seit 1987 im südl.Afrika regelmäßig unterwegs) auch stolz auf 4WD- Abenteuer war (auch Van Zyls Pass uä).
Meine letzten Reisen habe ich aber (auch altershalber gereift?) so geplant, dass ich auch ohne Zweitfahrzeug unterwegs sein konnte und die Tour dementsprechend ausfiel.
So, nun werden hier bestimmt einige Meinungen aufeinandertreffen....??
Möchte aber niemanden Abenteuer im südlichen Afrika vermiesen und ...
IMMER eine GUT PAD wünschen!!
Nix für ungut,
Herzlicher Gruß
Gerhard
Mir geben auf jeden Fall Schilderungen in Reiseberichten reichlich Grund zum Nachdenken bezüglich :"Bestandene Abenteuer" auf.
Damit meine ich speziell Schilderungen über Fahrten mit Allradfahrzeugen über "Stock und Stein" und Wasserquerungen mit hoher Bugwelle!
Nicht umsonst reglementieren viele Autovermieter die erlaubte Fahrtroute und Wattiefe für Wasserdurchfahrten.
Viele hier im Forum reingestellte Bilder sind in dieser Beziehung mehr als grenzwertig!?
Für mich stellt sich die Frage, ob nach Rückgabe des Leihfahrzeuges auch auf die "gemeisterten" Probleme, wie z.B. Aufsitzen auf Steinen bei Geröllfahrten und ev. notdürftig durchgeführte Reparaturen (Reifenflicken, Blattfedernbruch usw.) dem Vermieter auch mitgeteilt werden?
Nicht jeder Autovermieter kontrolliert ein zurückgegebenes Fahrzeug so gründlich, dass entstandene Schäden auch sicher lokalisiert und danach repariert werden.
Wenn nicht, hat der "Nachmieter" unterwegs (hoffentlich nicht!!) ein Folgeproblem, für das er eigentlich nicht verantwortlich ist.
Nur DEN Beweis kann er dann nicht bringen und muß für entstandenen Schaden aufkommen!
Zum Schluß möchte ich noch anmerken, dass auch ich mich an die eigene Nase fassen muß (mea culpa) und früher (seit 1987 im südl.Afrika regelmäßig unterwegs) auch stolz auf 4WD- Abenteuer war (auch Van Zyls Pass uä).
Meine letzten Reisen habe ich aber (auch altershalber gereift?) so geplant, dass ich auch ohne Zweitfahrzeug unterwegs sein konnte und die Tour dementsprechend ausfiel.
So, nun werden hier bestimmt einige Meinungen aufeinandertreffen....??
Möchte aber niemanden Abenteuer im südlichen Afrika vermiesen und ...
IMMER eine GUT PAD wünschen!!
Nix für ungut,
Herzlicher Gruß
Gerhard
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