Asco Versicherung

23 Antworten · 3'769 Aufrufe · gestartet 14. Mai 2014 von Annoha
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Themenstarter104 Beiträge · seit 201114. Mai 2014 · #1
Hallo,

aufgeschreckt von einem Beitrag im Forum (ich weiß nicht mehr welcher es war), habe ich mir noch einmal die Mietbedingungen von Asco angeschaut und die Firma auch direkt angeschrieben. Ich muß sagen, ich bin jetzt nur wenig schlauer als vorher und bin auch im Forum nicht fündig geworden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen 🙂

Asco schreibt in einer Mail:

" Botswana National Parks und Umgebung (z.B. Chobe NP; Central Kalahari NP, Kgaligadi NP, Nxai Pan NP, Madgadikdagi NP, Khutse GR, etc.): Befahren auf komplett eigenes Risiko. Pannendienst kann nur durch dritte angeboten werden. Der Mieter haftet für alle Kosten von Schäden, Abschleppkosten, Reparaturkosten, Transferkosten.

Da Pannendienst nur in dritter Partei angeboten werden kann in diesen High risk areas, darum muss der Kunden für die Kosten selber aufkommen, das hat nichts mit der Versicherung in falle eins Unfalls zutun."


Bedeutet dies, dass falls das Auto ohne mein Dazutun schlapp macht, ich trotzdem für alle Schäden verantwortlich bin? Was ist, wenn mir ein Tier ins Auto läuft oder jemand ins Auto fährt? (Der letzte Satz im Zitat ist leider doppeldeutig).
Diese Einschränkunge scheinen auch fürs Kaokoveld zu gelten.
Oder geht es nur um den Pannendienst?

Falls sich jemand hier besser auskennt, wäre ich um eine Antwort sehr dankbar.
Grüße
Jutta
5'538 Beiträge · seit 200814. Mai 2014 · #2
Hallo Jutta,

ich sehe das so, dass im Falle eines Unfalls nur die Reparaturkosten in der namibischen Werkstatt, nicht aber die Abschleppkosten dorthin von Asco gezahlt werden. Auch wenn Du mit Motorschaden in einem der genannten Gebiete liegen bleibst, sind die Transportkosten zur nächsten Werkstatt Dein Bier und nicht das von Asco.

Liebe Grüße
Gerd
Themenstarter104 Beiträge · seit 201115. Mai 2014 · #3
Hallo Gerd,

danke für die Antwort. Es wäre schön, wenn deine Antwort richtig ist, aber unsere Zweifel sind noch nicht ganz ausgeräumt. KEA z.B. erwähnt solche Beschränkungen nicht.
Jetzt werden Asco Fahrzeuge ja von vielen Forumsmitgliedern gemietet und ich frage mich, ob sie alle Botswana und das Kaokoland auf "komplett eigenes Risiko befahren".
Grüße
Jutta
5'538 Beiträge · seit 200815. Mai 2014 · #4
Hallo Jutta,

das Einfachste ist, Du rufst Herrn Heesters an. Mit den deutschen Billigvorwahlen kostet so ein Anruf weniger als € 1, wenn Ihr rund 15 Minuten sprecht. Und da sollte doch das Thema geklärt sein.

Liebe Grüße
Gerd
Themenstarter104 Beiträge · seit 201115. Mai 2014 · #5
Danke Gerd!
Ist das die 264 61377200?
Gruß
Jutta
5'538 Beiträge · seit 200815. Mai 2014 · #6
Hallo Jutta,

die Nummer, die Du nennst, ist die von ASCO. Die kannst Du natürlich auch anrufen. Herr Heesters ist Inhaber von Kalahari Car Hire (der mit den alten, aber funktionierenden Autos) und mit dem kann man ganz gut auch "allgemein" reden.
Seine Telefonnummern sind:

Phone: +264 61 252690
Cellular: +264 81 124 0374

Liebe Grüße
Gerd
Gast15. Mai 2014 · #7
Gerd1942 schrieb:
Herr Heesters ist Inhaber von Kalahari Car Hire (der mit den alten, aber funktionierenden Autos) und mit dem kann man ganz gut auch "allgemein" reden.
Entschuldige wenn ich dich verbessere, aber der Mann heisst Hester 😉 - und inzwischen hat er auch ein paar schoene neue Autos 😄

Bist du sicher, dass Jutta ihn anrufen kann, um ihn wegen den Mietbedingungen von Asco zu fragen? Ich mein, man kann wirklich gut mit ihm reden, aber ob er hier der richtige Ansprechpartner ist... 😕

lg
WoMa
1'115 Beiträge · seit 201015. Mai 2014 · #8
Hallo Annoha,

Wenn Dein Zitat der Originaltext von ASCO ist, dann gibt es nichts zu rütteln. Sämtliche Kosten (Schäden, Reparatur etc), gehen in diesen Gebieten zu Deinen Lasten (trifft, wenn ich mich nicht irre, auch auf die Namib zu). Zudem ist ein Unfall mit einem Tier nicht durch die Versicherung abgedeckt (gilt nach meinem Verständnis für alle Versicherungen in Namibia).

Das einzige, was durch Versicherung gedeckt ist in Namibi, und somit auch ASCO, ist Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem ist dies durch die staatliche Versicherung sichergestellt, aber nicht durch ASCO.

Gruss Rajang
5'538 Beiträge · seit 200815. Mai 2014 · #9
Hallo Woma,

nein, man kann mit Herrn Hester nicht über Asco reden, aber - wie ich es formuliert habe - "allgemein", denn die Versicherungsbedingungen sind doch bei allen Vermietern fast gleich.

@ Rajang:
Zudem ist ein Unfall mit einem Tier nicht durch die Versicherung abgedeckt. Das einzige, was durch Versicherung gedeckt ist in Namibi, und somit auch ASCO, ist Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.

Unabhängig von der Diskussion über den Versicherungsschutz in bestimmten Gebieten, den wir hier führen, ist diese Aussage nicht korrekt. Grundsätzlich sind alle Unfälle versichert, an denen ein Lebewesen beteiligt ist - also auch ein Tier (sofern ich das nachweisen kann). Wenn Du z. B. wegen eines Kudus eine Vollbremsung machen musst und ohne das Tier zu berühren im Graben landest, wird der Beweis schwer zu erbringen sein. Wenn Du aber Blut oder Haare von dem Tier am Auto hast, dann schon und dann zahlt die Versicherung auch.

Liebe Grüße
Gerd
33,1k Beiträge · seit 200615. Mai 2014 · #10
Hi Rajang,
Grundsätzlich sind alle Unfälle versichert, an denen ein Lebewesen beteiligt ist
das ist so korrekt was Gerd schreibt. Alle Unfälle mit "beweglichen" Hindernissen sind grundsätzlich versichert (unabhängig davon, ob sich der Kudu wirklich bewegt hat). Nicht versichert ist hingegen z.B. sogenanntes "Rollen", wenn Du mit 120 Sachen in einen Zaun knallst oder Du den Unterboden an einem Felsen kaputt machst.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'667 Beiträge · seit 201115. Mai 2014 · #11
Hallo,

meiner Info nach sind bei allen in Namibia zugelassenen Fahrzeugen sogenannte single accidents nicht versichert.
Uns wurde mal gesagt, dass es eine solche Versicherung in NAM nicht gibt.
Wir mieten aus dem Grund nur noch in SA zugelassene Fahrzeuge, die sind deutlich besser versichert. Ich erinnere mich da einen Fall hier im Forum, wo einer den Landy (SA-Zulassung) "gerollt" hat und nur den SB zahlen mußte. Bei einem namibischen Fahrzeug wäre der gesamte Schaden zu zahlen gewesen.

Unterbodenschäden versichert niemand meine ich.

LG

Montango
Botswana 2016 Sambia 2016 Zimbabwe 2016 KwazuluNatal 2015 KTP-Namibia-Kapstadt 2013 Zimbabwe 2012 Noch keiner hat am Ende gesagt "Ich hätte mehr Zeit im Büro verbringen sollen"
3'080 Beiträge · seit 200915. Mai 2014 · #12
./.
zuletzt bearbeitet 15. Mai 2015
1'115 Beiträge · seit 201015. Mai 2014 · #13
Single accident sind versichert, z.B. beim Vermieter Bushlore, SA.

Hier wird bei einem single accident der doppelte Selbstbehalt der normalen Versicherung angerechnet. Was die sehr positive Folge hat, dass die CDW (Selbstbehalt) in Europa den Schaden übernehmen muss - ausser die haben ganz klar LKW ausgeklammert - weil ein 4x4 offensichtlich in Southern Africa normalerweise als Truck angemeldet ist könnte das ein Problem sein mit der CDW Versicherung.

Gruss Rajang
zuletzt bearbeitet 15. Mai 2014
Themenstarter104 Beiträge · seit 201115. Mai 2014 · #14
Bei KEA sind single vehicle accidents auch versichert.
Jutta
1'667 Beiträge · seit 201116. Mai 2014 · #15
Annoha schrieb:Bei KEA sind single vehicle accidents auch versichert.
Jutta
die fahren in Nam doch auch mit SA - Zulasung oder ? Nach meiner Erfahrung ist das bei allen südafrikanischen Verleihern so , auch wenn man in NAM mietet.
@Sasowewi: grobe Fahrlässigkeit ist natürlich auch dort ausgeschlossen, wenn also die Blackbox 110 kmh auf gravel anzeigt, hat man wohl Pech. Aber damit kann ich gut leben, wir fahren nicht einmal 110 kmh auf Teerstraßen 🙂 (in Afrika meine ich, in Europa darf es schon mal etwas schneller sein 😉 )

LG

Montango
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Gast16. Mai 2014 · #16
SASOWEWI schrieb:warum die Versicherung den Schaden gezahlt hat ist bis heute nicht klar aber es freut den Vermieter und den Mieter.
Naja, ich weiss ja nicht wie das in SA gehandhabt wird, aber in Namibia ist es auch nicht unbedingt ein Grund zur Freude wenn die Versicherung zahlt (obwohl es natuerlich besser ist als wenn man auf einem Schaden von mehreren Hunderttausend NamDollar sitzen bleibt), sondern eher nur Schadensbegrenzung, denn der Vermieter wird automatisch hochgestuft, und muss fuer saemtliche Fahrzeuge hoehere Praemien zahlen.
Darum ist es ja so wichtig, Unfaelle primaer zu vermeiden.
Montango schrieb:
@Sasowewi: grobe Fahrlässigkeit ist natürlich auch dort ausgeschlossen, wenn also die Blackbox 110 kmh auf gravel anzeigt, hat man wohl Pech.
Die Vermieter die ich kenne haben Geschwindigkeitsbegrenzungen fuer Gravel und Teer im Vertrag. Wenn man die ueberschreitet, handelt man nicht grob fahrlaessig sondern vertragswidrig, und somit hat man keinen Versicherungsschutz, selbst wenn es wirklich mal der Kudu war (was viel, viel seltener der Fall ist als man glauben moechte) oder ein anderes bewegliches Objekt.
Vielleicht ganz gut wenn man das auch einfach mal wieder ganz deutlich sagt.

lg
WoMa
1'667 Beiträge · seit 201116. Mai 2014 · #17
WoMa schrieb:
Darum ist es ja so wichtig, Unfaelle primaer zu vermeiden.

lg
WoMa
In erster Linie finde ich es wichtig, Unfälle zu vermeiden, damit ich wieder gesund nach Hause komme.
Das ist mit Mietwagen nicht anders als mit dem eigenen Fahrzeug.
Wenn aber doch mal was passiert, würde ich mich freuen, wenn die Versicherung zahlt und nicht ich.

LG

Montango
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Gast16. Mai 2014 · #18
Hallo,
Rajang schrieb:Single accident sind versichert, z.B. beim Vermieter Bushlore, SA.
Hier wird bei einem single accident der doppelte Selbstbehalt der normalen Versicherung angerechnet.
Ich will jetzt nicht die 3794. Versicherungsdiskussion beginnen, aber so klar ist das meines Erachtens bei Bushlore nicht geregelt. In den Versicherungsbedingungen steht zwar die von Dir genannte Regel drin. Aber da steht wie bei anderen auch "Damages due to negligence or equipment losses are not covered by insurance." und an anderer Stelle " Insurance cover is included and will cover loss or damage due to theft and collision damages but not lost items or damages due to carelessness or negligence. "

Wie gewohnt wird nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit liegt bei jedem selbst verschuldeten Unfall vor. Wenn man das Auto auf einer Schotterpiste rollt, liegt ohnehin Fahrlässigkeit vor. Meistens war man dann zu schnell und ich würde eher nicht davon ausgehen, dass Bushlore bzw. die Versicherung von Bushlore dann zahlt. Wenn man das Auto beim Parken rückwärts gegen einen Pfeiler setzt, war man in jedem Fall auch unachtsam und fahrlässig. Die Versicherungsbedingungen von Bushlore sind da etwas widersprüchlich und es bleibt da ein großer Interpretationsspielraum. Für die endgültige Interpretation ist dann im Zweifelsfall ein afrikanisches Gericht zuständig.

Beste Grüße

Guido
Themenstarter104 Beiträge · seit 201119. Mai 2014 · #19
Hallo,

nach einigem Hin und Her habe ich nun doch noch eine Antwort von Asco zu Versicherungsleistungen in Botswana ( Nationalparks und Umgebung) und Kaokoveld (und Namib) bekommen.
Ich hatte konkret gefragt, ob ich auch hafte, wenn ein fremdes Fahrzeug den Unfall verursacht.
Antwort: "Ja".
Also hafte ich im Prinzip für alle Schäden, es sei denn, ich kann Asco eine Verantwortung dafür nachweisen.
Da frage ich mich wirklich, ob dies den Asco-Mietern, die nach Botswana fahren, klar ist.
Nach den Unterlagen, die mir vorliegen sind die Bedingungen z.B. bei KEA nicht so eng.
Grüße
Jutta