EU-Urteil zu Flugverspätungen, aktuell 23.10.2012

9 Antworten · 3'398 Aufrufe · gestartet 23. Okt. 2012 von Tiger_reef
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193 Beiträge · seit 200923. Okt. 2012 ·
Hallo Tiger_reef

gut im allgemeinen steht Dir eine Entschädigung zu - aber im Detail liegt das Problem. Wir sind in JoBurg bei unserem Rückflug 2009 von WDHK kommend wegen Überbuchung für 24 Std. gestrandet - wir bekamen nichts !!!!! Unsewre damalige Fluggesellschaft die große BA verweigerte uns Auskunft wann wir weiterfliegen können, die Auskunft über den Lagerort unseres Gepäck's, Unterkunft und Versorgung - vergiß es.
Unsere Beschwerde und offensichtlich berechtigte Forderung nach Entschädigung wehrte BA ab und gab uns die Schuld - Sie sind zu spät am Airport Jo Burg erschienen, so hieß es. Tatsächlich waren wir überpünktlich aus WDHK kommend gelandet und innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters am Gate erschienen. Bereits beim Check In in WDHK wurden uns komische andeutungen gemacht - unser Gepäck wurde bis zum Zielairport durchgecheckt wir als Passagiere jedoch nicht.

Für uns stand daraufhin fest - BA ist zu meiden. Aber gut untergehen werden die deswegen nicht.

Gruß Potje
1'409 Beiträge · seit 201023. Okt. 2012 ·
Hallo Tiger_reef,

danke für die Info. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass da nix passiert.
AN hat im April diesen Jahres nicht mehr starten können, der Flug hatte 12 Stunden Verspätung, ist erst am nächste Morgen geflogen. Wir haben dann entsprechend
höflich geschrieben, dass wir gerne zumindest die Auto-Miet-Kosten für den verlorenen Tag ersetzt bekommen würde. Trotz mehrerer friendly reminder nicht mal einen Hauch von einer Reaktion....😠 Hätten wir uns rechtl. Beihilfe gesucht, hätte das den Wert der Tagesmiete überstiegen... 🙁

LG
Fleur
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3'080 Beiträge · seit 200923. Okt. 2012 ·
Moin,

danke für den Link, ich bin vor ein paar Monaten auch mal in den Genuss einer Umbuchung mit entsprechender Verspätung gekommen, ich habs www.fairplane.net übergeben, kostet nichts und wenn tatsächlich was dabei rauskommt nehmen sie eine Provision, mein Fall läuft immer noch, das kann dauern.

lg sasowewi
1'680 Beiträge · seit 200723. Okt. 2012 ·
flightright.de könnte auch hilfreich sein
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
88 Beiträge · seit 201223. Okt. 2012 ·
Für Air Namibia gilt diese Urteil ja nun nicht. Die Airline ist ja nicht aus der EU. Sehe ich das richtig?
1'409 Beiträge · seit 201023. Okt. 2012 ·
Hallo Aluship,

das Urteil besagt aber:
Abgedeckt sind von der Verordnung laut Fischer-Volk alle Flüge, die in der EU starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die ihren Sitz in der EU haben.
Wir sind in der EU gestartet?! Und trotz allem hätte ich wenigstens mit einer Antwort auf unsere Mail gerechnet... 😐

LG
Fleur
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655 Beiträge · seit 200624. Okt. 2012 ·
Liebe Fleur,
bei unserer Verspätung habe ich per Einschreiben an Air Namibia geschrieben und hatte nach ca 4 Wochen eine freundliche Antwort und das Geld für alle drei Mitfahrer auf dem Konto. Die Anspruchsfrist läuft nach 3 Jahren ab. Ich schicke Dir gerne per pn den Text meines Briefes.
Lb Gruß von Helga
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zuletzt bearbeitet 24. Okt. 2012
1'409 Beiträge · seit 201024. Okt. 2012 ·
Hallo Helga,

danke für Deine Info! Dann habe ich ja noch Hoffnung 🤪
Dein Angebot nehmeich auch gerne an.

Liebe Grüße
Fleur
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