gegen wen (Guide, Lodge) soll ich denn wo (Botswana, Namibia usw.) irgendwelche Ansprüche geltend machen? Ich steige doch freiwillig in die offenen Fahrzeuge und auch Hein Blöd wird wohl feststellen, dass ein offenes Fahrzeug weniger sicher als ein Bus sein kann.
Ich fürchte, man finanziert mit dem Versuch, Ansprüche durchzusetzen, nur den Anwalt und ggf. seine nächste Safari 😗
Viele Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
gegen wen (Guide, Lodge) soll ich denn wo (Botswana, Namibia usw.) irgendwelche Ansprüche geltend machen? Ich steige doch freiwillig in die offenen Fahrzeuge und auch Hein Blöd wird wohl feststellen, dass ein offenes Fahrzeug weniger sicher als ein Bus sein kann.
Ich fürchte, man finanziert mit dem Versuch, Ansprüche durchzusetzen, nur den Anwalt und ggf. seine nächste Safari 😗
Viele Grüße Sanne
Deswegen lassen sich auch vermehrt Lodges /Farme unterschreiben, das man auf "eigenes Risiko" mitfährt. Was ich durchaus verstehen kann.
Liebe Grüße Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Beim Namen des zitierten Reiseanwalts musste ich unwillkürlich an Loriot denken, aber Spaß beiseite: Recht haben und Recht bekommen fällt für Rechtsstreitigkeiten mit Gerichtsstand außerhalb Deutschlands durchaus auseinander. Auch deutsche Reiseveranstalter bieten bestimmte Safarileistungen "optional" an und entziehen sich somit aus der "rechtlichen" Verantwortung.
Eine Aussicht auf Erfolg dürfte man am ehesten haben, wenn man beispielsweise dort auf Safari geht:
Typisch amerikanische Denkweise - gegen alles, was mir "unerwartet" geschehen ist, prozessiere ich (Beispiel Pudel in der Mikrowelle). Und da wundert man sich, dass die Haftungssauschlüsse in Verträgen und Anleitungen mehr Platz einnehmen, als die eigentlich relevanten Informationen!
wie Cécile schon anmerkte: Viele der Camps / Lodges die ich besuche lassen sich von den Gästen eine "Indemnity Erklärung" unterschreiben. Darin erklärt der Gast, dass er auf eigenes Risiko handelt und den Betreiber der Unterkunft bei "tierischen Übergriffen" nicht haftbar machen kann. Allerdings habe ich auch schon gehört dass diese Erklärungen vor Gericht bei Schadensersatzfragen trotzdem nicht immer Bestand haben.
Als wir auf einem Bushwalk im Krugerpark unterwegs waren fragte ich den Ranger unter welchen Umständen er sein Gewehr beutzen würde. Die Antwort:
Damit erschieße ich Gäste die sich nicht an die Regeln halten
Diese Antwort war für mich durchaus logisch 😉
Ich kann mich übrigens an eine Geschichte in diesem Forum erinnern. Da wollte ein Gast aus USA einen Veranstalter verklagen weil sie aus dem Auto heraus ein (wildes) Zebra streicheln wollte und das "freche" Tier sie doch einfach so GEBISSEN hat...
"Allerdings habe der Veranstalter auch sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Er müsse die Teilnehmer etwa über ein angemessenes Verhalten belehren und für ein sicheres Fahrzeug sorgen."
Das ist auch logisch. Wer noch nie auf Safari war, ist evtl. gutgläubig und ahnungslos. Da muss der Ranger eben Sicherheitsregeln für Dummys erklären. Tut er es nicht, dann sehe ich Rechtsansprüche.
In welchem Fall ein Fahrzeug als "sicher" gilt, dürfte von Gerichten unterschiedlich bewertet werden.
Aber hierzu ein konkreter Fall, in dem zum Glück nix passiert ist:
Wir waren auf Gamedrives einer Lodge. Dabei ein 3-jähriges Kind, das zumdem auch noch erkältet war und bellte wie ein Hund. Das Kind langweilte sich und spielte mit Klötzchen auf der Bank oder zappelte herum. Daneben saß der Löwe. 3 Meter neben dem Auto, Nashörner und eben das volle Afrika-Programm. Ab und zu bellte oder quitschte das Kind. Wir sahen dies alles kritisch und hochgefährlich. Haben mit den Eltern gesprochen. Die wollten davon nix hören. Dann mit dem Lodge-Management. Die Konsequenz war, dass wir am nächsten Tag in einem anderen Wagen mit einer anderen Gruppe saßen.
Wenn da etwas passiert, wird jeder Richter Schadenersatz zusprechen. Da bin ich fest von überzeugt. Da die im Artikel genannte "Verkehrsicherungspflicht" für unkontrollierbare Kleinkinder schärfer ist. Ein offenes Safarifahrzeug ist in dem von mir geschilderten Fall nicht "verkehrssicher".
Im übrigen haben Kinder meiner Meinung nach auf Safaris nichts zu suchen. Man mag darüber streiten, ob das Mindestalter 12, 14 oder mehr sein sollte, aber 3-jährige, das geht nicht. Ich bin für 14 Jahre Mindestalter
gegen wen (Guide, Lodge) soll ich denn wo (Botswana, Namibia usw.) irgendwelche Ansprüche geltend machen? Ich steige doch freiwillig in die offenen Fahrzeuge und auch Hein Blöd wird wohl feststellen, dass ein offenes Fahrzeug weniger sicher als ein Bus sein kann.
Ich fürchte, man finanziert mit dem Versuch, Ansprüche durchzusetzen, nur den Anwalt und ggf. seine nächste Safari 😗
Viele Grüße Sanne
Meine Meinung hierzu ist: Gegen den, wo du gebucht hast. Also hast du die Lodge inklusive Gamedrives in D gebucht, dann verklagst du die deutsche Reisegesellschaft vor einem deutschen Amtsgericht. Hast du die Gamesdrives nachträglich bei der Lodge vor Ort direkt gebucht, dann klagst du unter Umständen in ZIM, Harare ohne Aussicht auf Erfolg. Das ist auch der Grund, warum ich immer in D buche. Wenn es Probleme geben sollte (schlechtes Zimmer oder was auch immer), dann streite ich lieber in D als in ZIM.
rhh64 schrieb:Im übrigen haben Kinder meiner Meinung nach auf Safaris nichts zu suchen. Man mag darüber streiten, ob das Mindestalter 12, 14 oder mehr sein sollte, aber 3-jährige, das geht nicht. Ich bin für 14 Jahre Mindestalter
@ Christian: Wenn du dein eigenes Kind in gefährliche Situationen mitnimmst, ist das auf deine Verantwortung. Das ist formal auch o.k. so. Aber wenn etwas von einem Veranstalter durchgeführt wird (Gamedrives), dann sollte es hierzu Mindestanforderungen, auch ein Mindestalter geben. Das wollte ich sagen, und nicht dass Afrika oder Naturexkursionen mit Safaricharakter für Kinder tabu sein sollen. Damit hier kein Mißverständnis entsteht. Eltern entscheiden selbst, was sie ihren Kindern zumuten. Andreas Kieling nimmt seinen 10-jährigen mit zu den Grizzlis nach Alaska. O.k., wenn er meint, das unter Kontrolle zu haben. Aber nicht o.k., wenn man das so bei einem professionellen Reiseveranstalter so buchen kann. Gruß Ralf
Beste Grüße
rhh64
fordfahrer1’003 Beiträge · seit 200801. Sept. 2011 ·
Lieber Ralf, ich wollt nur mal gegen Pauschalisierung stänkern 😛 - es gibt immer solche und solche - 😎 Gruss C
Reisegäste aus den USA sehen das so, Reisegäste aus Deutschland sehen es so, Reisegäste aus Südafrika sehen es so, Reisegäste aus Russland sehen es so, Reisegäste aus Zimbabwe sehen es so, usw.usf. ----ARMER REISEVERANSTALTER.......