Offroad-Reisen.comThemenstarter40 Beiträge · seit 201031. Mai 2010 · #1Liebe Reisefreunde!
Zum Thema KFZ-Versicherung hier unsere Erfahrungen vom April dieses Jahres:
Grundsätzliches zur KFZ-Versicherung in Namibia: (Stand: April 2010)
Das Wichtigste ist, das es in Namibia keine Versicherungspflicht gibt, d. h., dass ein sicher nicht unbeträchtlicher Teil der Fahrzeuge unversichert herumfährt.
Dabei muss man allerdings unterscheiden zwischen Personen- und Sachschäden. Die Personenschäden im Straßenverkehr sind durch einen staatlichen Fond abgedeckt, der sich u. a. durch den Treibstoffpreis finanziert. Bei Sachschäden ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Der überwiegende Teil der Touristen wird sich beim Besuch in Namibia für einen Leihwagen entscheiden. Bei seriösen Anbietern werden diese ausreichend versichert sein. Normalerweise wird allerdings ein Selbstbehalt im Schadensfall von ca. 2000 EUR vereinbart.
KFZ - Versicherung für z. B. in Deutschland zugelassene Fahrzeuge (Stand: April 2010)
Eine immer größer werden Schar von Touristen, die planen, öfters oder längerfristig in Namibia zu bleiben, wird sich die Mitnahme des eigenen Fahrzeuges überlegen. Da die deutsche KFZ-Versicherung in Namibia natürlich nicht gilt, wird man diese entweder ruhen lassen oder (bei längerem Aufenthalt) gleich ganz kündigen, sobald das Fahrzeug den Geltungsbereich verlassen hat.
Wie oben erwähnt, wird man in Namibia nicht zum Abschluss einer Versicherung gezwungen.
Wer trotzdem - vernünftigerweise - eine namibische Versicherung abschließen will, sollte Folgendes beachten:
Zunächst ist die ganze Versicherungsphilosophie in Namibia genau entgegengesetzt zu der in Deutschland.
Hier bei uns ist ja bekanntlich die Haftpflichtversicherung der wichtigste Bestandteil, durch die Schäden, die man anderen zufügt („Third Party“), abgedeckt sind.
Diese spielt in Namibia jedoch keine so große Rolle, sondern es geht hier mehr um Kaskoversicherungen, vor allem gegen Diebstahl, Feuer, usw.
Ein weiterer großer Unterschied ist, dass in Namibia die Versicherungen meist nur bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag haften, für den (wohl oft wesentlich größeren) Rest ist der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Also auch wieder das Gegenteil zu dem Modus in Deutschland.
Die Versicherungen haben unserer Erfahrung nach auch kein Interesse, reine Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Eine Agentur bot uns gar keine Police an, eine andere nur gegen den Höchsterstattungsbetrag von 10.000 N$ (ca. 1000 €), das ist natürlich völlig unrealistisch im Falle eines schweren Unfalls.
Am liebsten ist der Versicherung natürlich – wen wundert es – ein Komplettangebot mit Vollkasko, aber das geht auch in Namibia sicher gut ins Geld.
Was kann man also tun?
Wir haben uns auf einen Kompromiss einigen können, in dem wir die gewünschte Haftpflichtversicherung um die Kaskobestandteile Feuer und Diebstahl aufstockten, und konnten so den möglichen Erstattungsbetrag auf 50.000 N$ (ca. 5000 €) erhöhen.
Diese Variante kostete in unserem Fall ca. 300 N$, also ca. 30 € für einen Monat (das ist die Mindestlaufzeit, natürlich sind auch Halbjahres- oder Jahresabschlüsse möglich.)
Der Betrag hört sich zunächst gering an, wenn man ihn aber auf das Jahr umrechnet und die geringe mögliche Gegenleistung in Betracht zieht, ist es auch wiederum kein Schnäppchen.
Trotzdem fährt man nach einem Abschluss vielleicht wohl etwas beruhigter.
Die Versicherung gilt in allen Ländern der südafrikanischen Zollunion.
Wir haben unseren Abschluss bei der Agentur FNB getätigt (Thorer Straße, gegenüber der Maerua Mall).
Unsere (ausgesprochen geduldige) Ansprechpartnerin war Annie Vries (annie.vries@fnbinb.com.na )
Alles weitere unter www.offroad-reisen.com
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200631. Mai 2010 · #2Hallo Offroad-Reisen.com,
guter "Bericht", der sicherlich einigen weiterhilft. Ich persönlich, als in Namibia lebender, habe noch nichts von einem Höchtversicherungsbetrag bei Autoversicherungen mitbekommen (im Gegensatz zu z.B. Krankenversicherungen). Unsere Versicherungen haben immer komplett bis zum Aktualwert abgesichert (€5000 hilft z.B. bei einem Diebstahl gar nicht). Möglicherweise liegt es daran, dass Euer Auto nicht in Namibia zugelassen ist?!
Mit Abstand am günstigsten, weil eine reine "Online-/Telefonversicherung" ist OUTsurance und dort sind die fahrzeuge grundsätzlich "zum handelswert" (
http://www.outsurance.com.na/default.asp?ID=158) versichert.
Sonnige Grüße
Christian
Nachtrag: Sorry, wie ich gerade lese geht z.B. OUTsurance nur für in Namibia zugelassene Fahrzeuge.
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giraffenmog649 Beiträge · seit 200731. Mai 2010 · #3Offroad-Reisen.com schrieb:
Da die deutsche KFZ-Versicherung in Namibia natürlich nicht gilt, wird man diese entweder ruhen lassen oder (bei längerem Aufenthalt) gleich ganz kündigen, sobald das Fahrzeug den Geltungsbereich verlassen hat.
Wow! Sehr gute Zusammenfassung!
Eine Anmerkung dazu habe ich allerdings: Sollte es sich bei dem eigenen Fahrzeug um eines handeln, daß aus Deutschland mitgebracht wird, dann sollte man es mit der Kündigung nicht allzu eilig haben. Für die Erstellung eines Carnets wird eine Anmeldung benötigt... und eigentlich ist dies auch für die Verlängerung des Carnets der Fall.
Erika2'338 Beiträge · seit 200731. Mai 2010 · #4Guten Tag Giraffenmog
Du schreibst bezüglich einer Versicherung:
Für die Erstellung eines Carnets wird eine Anmeldung benötigt... und eigentlich ist dies auch für die Verlängerung des Carnets der Fall.
Ich weiss nicht ganz genau, wie es in Deutschland üblich ist, aber wahrscheinlich nicht anders als bei uns in der Schweiz. Unser Auto steht seit 1991 mit einem Carnet in Afrika. Wir haben noch nie einen Versicherungsnachweis vorweisen müssen, wenn wir das Carnet erneuerten. Wenn also jemand die normale Versicherung wegen des Carnets daheim brav weiter bezahlt, macht er das umsonst, da da ja auch im Schadensfall nichts bezahlt wird.
Grüessli Erika
giraffenmog649 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #5Hallo Erika,
Wenn Du Dir meinen Beitrag noch einmal durchliest, dann wirst Du feststellen daß da steht, daß man "eigentlich" einen Versicherungsnachweis für die Verlängerung des Carnets braucht.
Ich weiß, die gängige Praxis entspricht nicht unbedingt der vorgeschriebenen Prozedur.
Wird für die Verlängerung des Carnets kein Versicherungsnachweis verlangt, dann hast Du Recht... die Versicherung wurde quasi "umsonst" bezahlt.
Aber: Wie sieht es aus, wenn für die Verlängerung des Carnets dieser Versicherungsnachweis dann doch verlangt wird. Ganz blöd wird es, wenn das Fahrzeug schon länger abgemeldet ist. Hier in Deutschland kann ich den Wagen dann nicht einfach wieder anmelden, die Versicherung bezahlen und gut iss... Bei einer längeren Abmeldung (ich meine, die Grenze liegt bei 2 Jahren - sicher bin ich mir jedoch nicht...) muß eine TÜV-Vollabnahme nachgewiesen werden. Der TÜV hat nur ein Mandat innerhalb von Deutschland. Kein TÜV-Mitarbeiter wird eine solche Abnahme im südliche Afrika durchführen - selbst wenn Du den Flug und Reisezeit bezahlst. Also heißt das dann, daß der Wagen zurück nach Europa muß - und zwar noch innerhalb der Jahresfrist des alten Carnets. Oder: Man bießt in den saueren Apfel und versucht den Wagen zu importieren, was allerdings bei einem Linkslenker schwierig und zeitaufwendig ist.... und Zeit ist in einem solchen Fall genau das, was Du nicht mehr hast.
Diese völlig unnötige Überraschung kann man sich ersparen, wenn man das Vorgehen bei der Verlänguerng des Carnets erst einmal testet - oder vorher abklärt, welche Dokumente wirklich für die Verlängerung überprüft werden. Ich würde mich für die zweite Methode entscheiden, da ich nur ungerne schlafende Hunde wecke. Aber das muß jeder für sich selber entscheiden.
ULUlli931 Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #6Hallo Giraffenmog,
wir brauchen zwar schon seit längerem kein Carnet mehr, haben aber dennoch auch viele Jahre 'Carnet-Erfahrung'. Deshalb bin ich etwas verwundert:
Seit wann hat denn ein CDP, ob bei der Ausstellung oder bei der Verlängerung, etwas mit der Fahrzeugversicherung zu tun? Es ist ein reines Zolldokument und es spielt absolut keine Rolle ob und wo das Fahrzeug versichert ist oder aber TÜV hat. Zumindest war das bei uns immer so, ich glaube auch nicht, dass sich daran etwas geändert hat.
Aber vielleicht bin ja nur nicht auf dem laufenden? Schreib doch mal woher du deine Infos hast.
Gruß
Ulli
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #7Hi Ulli,
hast soweit recht, für ein Carnet ist nur die Anmeldung des Fahrzeugs nötig. Aber in Deutschland z.B. besteht Haftpflichtversicherungspflicht für KfZ... also ist die Versicherung sozusagen auch nötig um das Fahrzeug angemeldet zu haben und damit indirekt auch für das Carnet. Kasko ist aber keineswegs notwendig.
Sonnige Grüße
Christian
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giraffenmog649 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #8Hallo Ulli,
das hat auch nur indirekt etwas damit zu tun. Ich habe die Unterlagen von unserem ADAC so verstanden, daß ein Carnet nur für ein angemeldetes Fahrezug ausgestellt UND verlängert werden darf.
Und um ein Fahrzeug anmelden zu können bzw. damit ein Fahrzeug angemeldet bleibt, brauchst Du halt die Versicherung und den ganzen anderen Rest.... zumindestens in Deutschland.
Tatsächlich wird das allerdings fast ausschließlich bei der ersten Ausstellung des Carnets kontrolliert und - wie Erika beschrieben hat - bei der Verlängerung dann einfach vorausgesetzt.
Ich möchte hier jetzt niemanden Angst machen - finde aber, daß man dieses Risiko kennen und für sich selber einschätzen sollte, bevor man ein im südliche Afrika stationiertes Fahrzeug abmeldet.
Erika2'338 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #9Hallo Giraffenmog
Du stimmst mich nun ziemlich nachdenklich. Wie gesagt, unser Auto steht mit Schweizer Nummernschildern schon bald seit 20 Jahren in Afrika. Jedes Jahr bestellen wir bei unserem Touring Club (TCS) ein neues Carnet. Die einzige Bedingung ist, dass das Auto jedes Jahr aus der Zollunion gefahren und dann wieder frisch importiert wird. Noch niemals mussten wir einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Auch wenn wir unsere Schweizer Versicherung behalten hätten, wäre das komplett nutzlos gewesen, da das südliche Afrika usw. gar nicht mit eingeschlossen wäre. Die Versicherung zahlt ja auch nur, wenn sie das Unfallfahrzeug gegebenenfalls begutachten kann. Und ob wir das Fahrzeug in Namibia oder sonst wo versichert haben, interessiert unseren TCS auch nicht, da er ja für keinen Schaden aufkommen muss, wenn es mal einen Unfall gibt. Das Carnet ist nur ein Zolldokument und der TCS ist nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht daran interessiert, ob man versichert ist oder nicht.
Es wäre schön, wenn sich noch andere Fahrzeugbesitzer melden würden um ihre Erfahrungen hier mitzuteilen.
Grüessli Erika
Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #10giraffenmog schrieb:Ich möchte hier jetzt niemanden Angst machen - finde aber, daß man dieses Risiko kennen und für sich selber einschätzen sollte, bevor man ein im südliche Afrika stationiertes Fahrzeug abmeldet.
Hallo,
und wennes angemeldet ist muss es irgend wann zum TüV oder bei uns zur MFK, jetzt hast du die Wahl, hin und her verschiffen für den TüV oder abmelden, letzteres ist das kleinere Übel da du ja in Afrika so wie so nicht über eine europäische Versicherung versichern kannst.
Btw - der TCS bei uns (ACAD in D) will keine Zulassungspapiere sehen beim Anschlusscarnet (wäre mir neu)
Gruss Kurt
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giraffenmog649 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #11Hallo Erika,
da sprichst Du noch so eine Geschichte an:
Es stimmt leider auch nicht, daß das jährlich Verlassen der Zollunion die einzige Bedingung dafür ist, ein Fahrzeug temporär mit einem Carnet einführen zu können.
In meinem steht - in dem Bürokraten-Chinesisch und in Schriftgröße 3! - daß das Fahrzeug maximal für 30 Tage im Land bleiben darf, wenn sich der Fahrzeughalter außerhalb des Landes, in daß das Fahrzeug eingeführt wurde, befindet.
Verstösst der Fahrzeughalter gegen diese Regelung wird der Zoll für das Fahrzeug zuzüglich einer großzügigen Strafe fällig.
Weder der Südafrikansiche Zoll noch die Botschaft kennen diese Regelung und nennen sie auf Anfrage. Ich kenne auch keinen Fall, bei dem sie bisher angewandt wurde. Aber auch hier muß man selbst entscheiden, ob man dieses Risiko eingehen will...
Ich möchte Dir keine Angst machen - ich halte bei beiden Regelungen die Gefahr für ziemlich gering, daß man damit auf die Nase fällt. Die gängige Handhabung ist z.Z. eine andere.
Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #12giraffenmog schrieb:In meinem steht - in dem Bürokraten-Chinesisch und in Schriftgröße 3! - daß das Fahrzeug maximal für 30 Tage im Land bleiben darf, wenn sich der Fahrzeughalter außerhalb des Landes, in daß das Fahrzeug eingeführt wurde, befindet.
Hallo G-Mog,
stimmt und stimmt nicht 🙂
Es ist dem jeweiligen Land überlassen wie lange der Aufenthalt mit dem Carnet stadt gegeben wird.
Das können 30 Tage sein, ebensogut 6 Monate oder eben ein Jahr.
Meine Infos sind, die SA-Zolllunion gewährt die zollfreie Einfuhr für ein Jahr, Kenia - je nach bestechlichkeit der Beamten von 30 Tagen bis ein Jahr.
Genau so verhält es sich mit der Kaution, je nach Land kann die massiv variieren.
Gruss Kurt
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travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #13Hallo Erika,
Noch niemals mussten wir einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Wie ich geschrieben habe ist es indirekt notwendig eine Versicherung zu haben, denn Du bekommst ein Carnet nur für ein angemeldetes Auto und in D ist dafür z.B. eben die Haftpflichtversicherung Pflicht. Vorweisen musst Du es beim Carnet nicht, aber eine haben musst Du eben!
Sonnige Grüße
Christian
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travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #14Hi Kurt,
Kenia - je nach bestechlichkeit der Beamten von 30 Tagen bis ein Jahr.
Kenia erlaubt grundsätzlich einen zeitweiligen Import für 12 Monate (bzw. für die Gültigkeit des Carnet). Danach muss das Fahrzeug das Land verlassen (siehe z.B.
http://www.revenue.go.ke/notices/noticeunregvehicles021204.html)
Sonnige Grüße
Christian
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Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #15travelNAMIBIA schrieb:Hi Kurt,Kenia - je nach bestechlichkeit der Beamten von 30 Tagen bis ein Jahr.
Kenia erlaubt grundsätzlich einen zeitweiligen Import für 12 Monate (bzw. für die Gültigkeit des Carnet). Danach muss das Fahrzeug das Land verlassen (siehe z.B. http://www.revenue.go.ke/notices/noticeunregvehicles021204.html)
Sonnige Grüße
Christian
Auch du hast recht (in der Theorie) 😄
Hallo Christian,
es werden dir einige Fernreisende die Besonderheiten von Kenia bestätigen,
du kannst dich auf keinen Fall auf die 12 Monate verlassen, sollte einem Beamten deine Nase nicht gefallen oder dein Auto gefällt ihm, dann kannst du böse Überraschungen erleben.
Du hast dann zwar Recht, aber dein Auto wird eingezogen und/oder es werden Zahlungen fällig.
Recht haben und Recht bekommen in Kenia sind zwei grundsätzlich verschiedene Sachen 😠
Gruss Kurt
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travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #16Hi Kurt
ok, habe ich bisher (4-5 Reisen) immer anders erlebt... aber jeder macht andere Erfahrungen und es ist ja gut, dass Du darauf aufmerksam machst, dass die theoretischen 12 Monate in der praxis nicht immer 12 sind.
Sonnige Grüße
Christian
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Erika2'338 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #17Hallo Giraffenmog
Du schreibst:
In meinem steht - in dem Bürokraten-Chinesisch und in Schriftgröße 3! - daß das Fahrzeug maximal für 30 Tage im Land bleiben darf, wenn sich der Fahrzeughalter außerhalb des Landes, in daß das Fahrzeug eingeführt wurde, befindet.
Verstösst der Fahrzeughalter gegen diese Regelung wird der Zoll für das Fahrzeug zuzüglich einer großzügigen Strafe fällig.
Ich hab nun mal mein ganzes Carnet durchgelesen und keinen solchen Artikel gefunden. Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei, weil es evtl. in Deutschland andere Vorschriften gibt als in der Schweiz.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass wir damals das Fahrzeug natürlich noch versichert hatten, als wir ein Carnet beantragten. Aber sobald es dann auf dem Schiff war, haben wir es abgemeldet. Unsere Versicherung deckt nur Europa und Teile Nordafrikas ab, weiter südlich ist Schluss.
Grüessli Erika
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #18Hi Erika,
haben wir es abgemeldet.
Ich glaube wir reden alle an Dir vorbei 😉 Du fährst also ein abgemeldetes Fahrzeug mit Carnet? Ihr habt also kein Nummernschild mehr etc.?
Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Crazy Zebra3'766 Beiträge · seit 200601. Juni 2010 · #19Gelöscht weil unwichtig!
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Erika2'338 Beiträge · seit 200701. Juni 2010 · #20Jetzt lach ich mich bald tot 🤩 , natürlich haben wir das Fahrzeug nur bei der Schweizer Versicherung abgemeldet! Die Nummernschilder (Original Zollnummer) sind immer noch am Auto.
Grinsende Grüsse Erika