mitglied19210 schrieb:
Zu den Airlines: Aktuell laufen Afrika-Fernreisen super und viele Anbieter liegen über Vor-Corona-Level (2019). Da wollen Airlines noch aufspringen. Und die Airlines können ja erst mal anbieten und das Interesse testen. Alles was nicht gerade ein Pauschalreiseangebot ist, kann die Airline bis 2 Wochen vorher stornieren, ohne dass ihr irgendwelche Verpflichtungen oder Kosten entstehen.
das ist ja nun .... Pardon .... "Quatsch" ....
Die Airline ist einen Vertrag eingegangen mit dem Fluggast und muss den erfüllen, Wenn sie selber nicht mehr fliegt, dann muss sie dem Fluggast einen vergleichbaren Ersatz stellen. Da ist es egal, ob die Buchung 1 Woche oder 1 Jahr vorher gemacht wurde.
Vergleichbarer Ersatz sind gleiche Beförderungsklasse und zeitnaher Ersatzflug (i.d.R. nicht früher als der gebuchte) .
Was der Ersatzflug kostet ist dabei unerheblich. Wenn die Airline nichts anbietet, macht sie sich vertragsbrüchig.
Das einzige was entfällt bei mehr 14 Tagen ist der pauschalierte Schadensersatz von 600,-€ nach EU Recht.
Ich gehe jetzt mal von EU Airlines aus, bei Nicht-EU Airlines
und Start im Ausland (z.B. Rückflug) sieht das anders aus mit den 600,-€, der Vertrag auf Beförderung ist aber trotzdem gültig wie oben.
Diese Behauptungen, dass eine Airline 14 Tage vor Abflug stornieren kann wird gerne in der Kommunikation mit dem Fluggast verwendet, um Kosten zu sparen. So ein Storno ist aber eine zweiseitige Angelegenheit.