THEMA: Versicherung
16 Jan 2018 14:31 #505591
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  • Gromi am 16 Jan 2018 14:31
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...und so kommt Ernstens Leihwagenphilosophie zum tragen:
"ich fahre jedes fremde Auto so, als wäre es mein eigenes".
und damit sind wir immer gut gefahren :), denn mit diesem ist er äusserst pingelig :lol:
bekräftigt die Gromi
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16 Jan 2018 15:28 #505600
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  • dino am 16 Jan 2018 15:28
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Also ehrlich gesagt klingt das ja zu gut um wahr zu sein. Hier wird seit Jahren darüber diskutiert, wie man einen vernünftigen Vollkaskoschutz für Mietwagen hinbekommt, und dann soll das mit einer privaten Haftpflichtversicherung einfach so abgedeckt sein?

Nicht falsch verstehen: Ich möchte das ja glauben. Insbesondere, wenn man die auch in Deutschland abschließen kann. Da ich alle Beträge in Euro sehe, gehe ich aber mal davon aus.

Danke auf jeden Fall für den Tipp. Werde mir das mal ansehen.
Letzte Änderung: 16 Jan 2018 15:30 von dino.
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16 Jan 2018 20:21 #505693
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  • dino am 16 Jan 2018 15:28
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Wäre auch zu schön gewesen.

Davon abgesehen, dass es diese Variante scheinbar nur für Schweizer gibt, steht da unter A35.3.2 (vorausgesetzt ich lese die Tabelle richtig): Sachschäden am übernommenen Fahrzeug; Versicherungssumme CHF 2’500

Des reicht nicht :blush:
Letzte Änderung: 16 Jan 2018 20:22 von dino.
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16 Jan 2018 20:58 #505701
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  • Tidou am 16 Jan 2018 20:58
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Guten Abend,

Ich habe mich heute bei zwei Agenturen von der Helvetia in der Westschweiz erkundigt.

Ja, wie Gromi schreibt, die Versicherung gibt es seit 2017. Beide Versicherer haben mir folgendes bestätigt:

Es stimmt dass sie für Mietwagen aus der ganzen Welt bezahlen, aber bis maximal Fr. 2500.-. Man hat auch einen Selbstbehalt von Fr. 500.-. Das heißt konkret, wenn ich einen Schaden von Fr. 2500.- habe wird mir die Versicherung Fr. 2000.- bezahlen. Wenn ich aber mein Mietauto total Schrott fahre und die Raparaturkosten mehrere tausend Franken kosten, wird mir maximal Fr. 2500.- bezahlt.

Es wird auch nur etwas bezahlt wenn das Auto vom Vermieter versichert wurde. Das heißt, der Selbstbehalt wird übernommen aber höchstens bis Fr. 2500.-. Da Mietwagen in Namibia bei Selbstverschulden, also wenn ich von der Straße abkomme ohne das ein anderes Auto, ein Mensch oder ein Tier betroffen sind, nicht von der Versicherung gedeckt sind, wird da die Helvetia auch nicht bezahlen. Die Helvetia bezahlt nicht für Schäden die von der Versicherung des Mietwagens ausgeschlossen sind.

Beide Versicherer mussten eine andere Person fragen, da sie diese neue Versicherung nicht kannten. Der Eine bekam die Antwort von seinem Vorgesetzten im Büro und der andere musste dem Hauptsitz telefonieren um mehr Informationen zu bekommen. Ich kann also nicht sagen ob ich jetzt die richtige Anwort bekommen habe oder nicht. Beide Antworten stimmen überein, aber sie unterscheiden sich von dem was Gromi als Antwort bekommen hat.

Eines ist jedenfalls klar, die Angellten von Helvetia scheinen nicht auf dem neusten Stand zu sein und kennen die neue Versicherung nicht richtig. Das hat mir übrigens der zweite Versicherer selbst gesagt, sie werden oft nicht über die Neuigkeiten informiert.

Sorry für mein schlechtes Deutsch, ich hoffe dass ihr verstanden habt was ich meine.

Liebe Grüße
Carmen
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
2017, Uganda und Ruanda
2017, Kapstadt und Namibia
2018, Namibia und etwas Südafrika (Richtersveld, Augrabies, KTP)
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16 Jan 2018 21:24 #505706
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  • beate am 16 Jan 2018 21:24
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Hallo,

also auch wenn ich jetzt penetrant bin:
Ihr unterhaltet Euch hier über eine Kaskoversicherung. OK, aber nach meiner Meinung ist doch eine Auto-Haftpflichtversicherung noch viel wichtiger.
Wenn Ihr ein Auto schrottet, dann wird das teuer, ok. Aber wenn Ihr einen Unfall mit Personenschaden baut, dann kommt Ihr finanziell vielleicht Euer ganzes weiteres Leben nicht mehr auf die Füsse.

Wie sieht es denn mit der Haftpflicht bei dieser Versicherung aus? Wie hoch ist denn da die Deckungssumme?

Beate
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16 Jan 2018 21:24 #505707
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  • dino am 16 Jan 2018 15:28
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@Carmen: Das passt ja zu dem, was ich oben über Deinem Beitrag geschrieben habe und es steht ja auch so in den hier geposteten AVB.

@Beate: Das steht auch in A35.3.2. Bei Personenschäden gibt es keine Einschränkung. Da wird die komplette Deckungssumme gezahlt. Die Deckungssumme hängt wahrscheinlich vom Beitrag ab, ist aber dann wohl genauso hoch, wie bei der "normalen" Haftpflicht.

Gruß

Dino
Letzte Änderung: 16 Jan 2018 21:33 von dino.
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