THEMA: Versicherung
16 Jan 2018 07:08 #505494
  • travelNAMIBIA
  • travelNAMIBIAs Avatar
  • Beiträge: 30532
  • Dank erhalten: 28400
  • travelNAMIBIA am 16 Jan 2018 07:08
  • travelNAMIBIAs Avatar
Hi Carmen,
Entweder habe ich eine falsche Auskunft bekommen oder du.
ich weiß jetzt nicht ob die Schweiz da anders ist, aber normalerweise kann (und darf) man sich weltweit bei keiner Versicherung auf irgendwelche mündlichen Aussagen verlassen. Das ist im Fall der Fälle nämlich nichts handfestes. Hingegen sind die AVB etwas offizielles.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian

P.S. Die Definition von "Andere" laut AVB steht übrigens im Abkürzungsverzeichnis der Helvetia erklärt: Andere sind alle Staaten außer CH/FL und EU/EFTA. Vom Anmietungsort oder der Registrierung des Fahrzeuges steht da - auf den ersten Blick - nichts.
Vom 27. April bis 23. Mai 2024 nicht im Forum aktiv!
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
16 Jan 2018 08:00 #505506
  • Tidou
  • Tidous Avatar
  • Beiträge: 463
  • Dank erhalten: 243
  • Tidou am 16 Jan 2018 08:00
  • Tidous Avatar
Hallo Christian,

Ich bin mit dir einverstanden, aber meine Auskunft stimmt ja nicht mit der von Gromi überein. Ich würde eben gerne wissen ob Gromi es schriftlich bestätigt bekommen hat, dass Mietautos in Namibia oder anderen Ländern abgesichert sind.

Die AVB sind offiziell, aber in diesem Fall scheinen sie mir nicht sehr klar zu sein. Wenn ich die AVB bei meiner Versicherung anschaue, sind die viel detaillierter. Das Problem ist ja das vom Anmietungsort oder der Registrierung des Fahrzeuges nichts steht.

Ich wäre ja bereit meine Versicherung zu wechseln, da hätte doch der Versicherer der Helvetia eigentlich Interesse haben sollen mir seine Versicherung zu verkaufen. Er war aber so nett mir zu erklären dass diese Versicherung eben nicht für Mietautos die im Ausland registriert sind aufkommt.

Mal sehen was Gromis Versicherer dazu sagt. Sie hat doch bestimmt eine Kontaktperson die sich normalerweise um ihre Versicherung kümmert.

Ich werde heute morgen in einer anderen Agentur anrufen, mal sehen was die dazu sagen.

Wäre für uns als Schweizer ja toll eine solche Versicherung zu haben. Käme uns viel billiger als Zusatzversicherungen abzuschließen beim mieten von Autos im Ausland.

Liebe Grüße
Carmen
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
2017, Uganda und Ruanda
2017, Kapstadt und Namibia
2018, Namibia und etwas Südafrika (Richtersveld, Augrabies, KTP)
Letzte Änderung: 16 Jan 2018 08:02 von Tidou.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
16 Jan 2018 08:24 #505511
  • Gromi
  • Gromis Avatar
  • Was es alles gibt, was ich nicht brauche!
  • Beiträge: 1400
  • Dank erhalten: 2383
  • Gromi am 16 Jan 2018 08:24
  • Gromis Avatar
@Tidou und alle Zweifler,
ich habe gestern Abend nochmals bei meiner Versicherungsagentin angefragt:
"...ich muss sie nochmals fragen, weil ich heute eine heftige Debatte im „Namibia-Forum“ hatte.
Niemand will mir glauben, dass wir in Namibia als Mieter fremder Motorfahrzeuge für Schäden am dort gemieteten Fahrzeug versichert sind.
In den AVB heisst es unter „Wo“: Andere. Bedeutet das wirklich „weltweit“? "

ich werde euch informieren
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: engelstrompete
16 Jan 2018 09:19 #505517
  • beate
  • beates Avatar
  • Beiträge: 1450
  • Dank erhalten: 481
  • beate am 16 Jan 2018 09:19
  • beates Avatar
Hallo Gromi, aufpassen!!!
es könnte durchaus ein Unterschied sein, ob das fremde "Motorfahrzeug" von privat ausgeliehen wurde, oder von einem professionellen Autovermieter. Also frage nach "Mietfahrzeugen" an.

Beate
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Gromi
16 Jan 2018 13:44 #505581
  • Gromi
  • Gromis Avatar
  • Was es alles gibt, was ich nicht brauche!
  • Beiträge: 1400
  • Dank erhalten: 2383
  • Gromi am 16 Jan 2018 08:24
  • Gromis Avatar
Gromi schrieb:
@Tidou und alle Zweifler,
ich habe gestern Abend nochmals bei meiner Versicherungsagentin angefragt:
"...ich muss sie nochmals fragen, weil ich heute eine heftige Debatte im „Namibia-Forum“ hatte.
Niemand will mir glauben, dass wir in Namibia als Mieter fremder Motorfahrzeuge für Schäden am dort gemieteten Fahrzeug versichert sind.
In den AVB heisst es unter „Wo“: Andere. Bedeutet das wirklich „weltweit“? "

ich werde euch informieren
@alle Zweifler
nach ausgiebiger Befragung unserer Versicherungsagentin:
wie ich schon beschrieben, sind wir weltweit Privat-Haftpflicht versichert als Mieter von Motorfahrzeugen bei Carsharing, Mietfahrzeuganbietern und Garagen auf der ganzen Welt.
Diese Zusatzversicherung ist bei Helvetia erst seit September 2017 neu eingeführt. Hat der von Carmen angefragte junge Mann möglicherweise übersehen.
Guckt ihr in den AVB Seite 14 (Begriffserklärung) und Seite 26 A35.2.3 (Mieter von Motorfahrzeugen).
Unsere Agentin hat uns erlaubt ihre Kontaktadresse bekannt zu geben, falls jemand dazu noch Fragen hätte.
(ob das in D oder AU auch gilt, keine Ahnung)

Helvetia Versicherungen
Generalagentur Baden
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden, Schweiz
T +41 58 280 34 11, direkt: +41 58 280 34 23
F +41 58 280 34 00, M +41 78 888 40 47
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

und das bitte nicht als Schleichwerbung aufzufassen
bittet die Gromi
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: engelstrompete, Logi, mika1606
16 Jan 2018 14:12 #505586
  • Turi
  • Turis Avatar
  • In der Ruhe liegt die Kraft
  • Beiträge: 348
  • Dank erhalten: 254
  • Turi am 16 Jan 2018 14:12
  • Turis Avatar
kleiner Pferdefuss doch noch:


Nicht versichert sind Ansprüche, sofern nicht in den AVB gesondert aufgeführt
a) aus Schäden an Fahrzeugen die von versicherten Personen, Ehe-, Lebens- und Konkubinatsparter, Verwandte in Hausgemeinschaft lebenden Personen oder deren Arbeitgeber oder von der Armee gehalten werden.
b) aus der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei entsprechenden Trainingsfahrten sowie bei Fahrten auf Rennstrecken;
c) für Fahrten, die gesetzlich nicht erlaubt oder vom Halter nicht bewilligt sind;
d) für Fahrten, die eine versicherte Person gegen Entgelt oder beruflich ausführt;
e) für Ansprüche aus Schäden an geschleppten oder gestossenen Fahrzeugen;
f) für Ansprüche aus Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden am benütztenFahrzeug, im Besonderen auch Federbrüche, hervorgerufen durch die Erschütterungen des Fahrzeuges auf der Strasse, Schäden wegen Ölmangels, Schäden infolge Fehlens, Verlustes oder Einfrierens des Kühlwassers;
g) wenn für das benützte Motorfahrzeug die erforderliche Motorfahrzeug-Haft¬pflicht-Versicherung nicht abgeschlossen wurde oder während der Nutzung ausser Kraft war;
h) für Minderwert.


das heisst, Fahrten die im Mietvertrag ausdrücklich untersagt sind, Wasser, Sand, div. Pisten etc. sind nicht versichert.
Des Gleichen zB. die Kupplung, geht unter Abnutzung.
So wie es aussieht ist aber, zB. ein Selbstunfall auf erlaubter Strecke gedeckt.

Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.