THEMA: Diskussion zur optimalen Mietwagenversicherung
12 Okt 2011 08:19 #208336
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  • Philip Marlowe am 12 Okt 2011 08:19
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Hallo,
in diesem Thread würde ich gerne eine rein sachliche Lösungsfindung zur optimalen Mietwagenversicherung in Namibia (Ausland allgem.) anstoßen.

Hintergrund ist die hier entflammte, aber im Forum sowieso immer wiederkehrende Diskussion, wie man seinen Mietwagen in Namibia optimal versichern kann.

Das Hauptproplem ist, dass es in Namibia (und evtl. anderen afrikanischen Ländern auch?) KEINE Vollkasko-Versicherung nach deutschen Maßstäben gibt und Fahrlässigkeit im Rahmen der Anmietung nicht versichert ist. Dazu kommt, dass oft der Autovermieter selbst entscheidet, ob etwas fahrlässig war oder ob man zu schnell fuhr u.ä., da er sich selbst mit seinem Eigenkapital versichert und nicht im Hintergrund eine "echte" Versicherung steht, wie das in Deutschland üblich wäre.

Eine Möglichkeit, das Versicherungsdilemma zu umgehen ist, das gewünschte Mietfahrzeug in Deutschland von einem Deutschen Veranstalter (z.B. ADAC) zu mieten und einen vertrag nach deutschem Recht zu unterschreiben. Hier gibt es zur Anmietung eines PKW in Deutschland dann keinen gravierenden Unterschied, was die Leistungen im Fall der Fälle betrifft. Und Fahrlässigkeit ist mitversichert.

Ich habe folgende Möglichkeiten gefunden, sich bei der Auslandsanmietung zusätzlich abzusichern:

- Selbstbehaltausschlussversicherung (übernimmt den Selbstbehalt bei einem Sachverhalt, der durch die im Mietvertrag vereinbarte Versicherung getragen würde). (z.B. von Mondial, Allianz bzw. HanseMerkur

- Mietwagenversicherung, wie z.B. Mietwagenversicherung.de
Hier ist das Prolem, dass Camper und Geländewagen, SUVs usw. ausgeschlossen sind.

- Mietwagen Vollkaskoversicherung über eine Kreditkarte, z.B. Miles and More von Lufthansa/DKB


Die Selbstbehaltausschlussversicherung, auch CDW (Collision Damage Waiver) genannt, bietet keinen zusätzlichen Versicherungsschutz, einschlägige Versicherungsangebote, wie Mietwagenversicherung.de fallen für 4x4 komplett raus.

Interessant klingt zunächst die Vollkaskoversicherung über die Miles & More Credit Card Gold Business klingt interessant, aber was leistet sie wirklich?

Können uns vielleicht Namibiaansässige erklären, wie sie ihr Fahrzeug versichern und ob es die Möglichkeit gibt, das Mietfahrzeug bei einem namibischen Versicherer "echt" Vollkasko zu versichern?

Los geht's!

tom
Letzte Änderung: 12 Okt 2011 08:50 von Philip Marlowe.
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12 Okt 2011 08:23 #208341
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Bernd sagt:

"Bei der Lufthansa-Kreditkarten-Vollkaskoversicherung ist nicht Voraussetzung, dass ein nationaler Versicherer vorher bezahlt hat. Sie gilt zwar subsidiär, das heißt also, wenn ein nationaler Versicherer bezahlt hat, dann zahlt sie nur die Differenz - verständlicherweise. Wenn aber vorher keiner bezahlt hat, dann reguliert sie ganz normal den Schaden im Rahmen der Bedingungen. Nachzulesen in § 5 (Ausschlüsse) der Bedingungen.

Relevante Ausschlüsse sind Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung und Geländefahrzeuge außerhalb öffentlicher Straßen. Dazu zählen sicherlich nicht die öffentlichen Pads in Namibia, auch wenn sie nicht asphaltiert sind.

Natürlich sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen - leichte Fahrlässigkeit aber nicht.

Deckung bis € 75.000 und SB € 230 (§ 3)."
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12 Okt 2011 08:27 #208342
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Vereinfachte Zusammenfassung der Bedingungen der Miles & More Credit Card Gold Business: Quelle, www.miles-and-more-k...wagen_vollkasko.html

1. Der Mietwagen muss mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt werden.

2. Anmietung darf 30 Tage nicht übersteigen.

3. Leistet nicht "bei Verlusten, die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Teil-/Vollkaskoversicherung oder eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind. Nicht für Abschlepp/Bergungskosten

4. Mietfahrzeug muss PKW-Zulassung haben und darf kein LKW, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper sein.

5. Darf kein Geländefahrzeug und Allradfahrzeug, sein, dass "außerhalb öffentlicher Straßen benutzt" wird.

Jetzt ist die Frage, ob die hier regelmäßig angemieteten Hiluxe, Landcruiser usw. mit Dachzelt von der Versicherung erfasst werden. Im Idealfall haben sie eine PKW-Zulassung, aber ob es nach Auffassung der Versicherung Camper sind oder ob sie rausfallen, weil man sich typischerweise auch außerhalb öffentlicher Straßen bewegt (mindestens Zugangswege zu Farmen/Campingplätzen) bleibt noch zu klären, Gibt es dazu Erfahrungen, könnte das jemand bei "seiner" Versicherung klären und Anfrage und Antwort hier zur Verfügung stellen?

:-) tom
Letzte Änderung: 12 Okt 2011 08:43 von Philip Marlowe.
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12 Okt 2011 10:15 #208361
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Da scheint es ja am besten zu sein, in Deutschland den Wagen zu mieten. Die Frage ist, ob man auf dem Weg auch die allseits beliebten Dachzelt-Camper mieten kann, oder nur das was die großen Ketten (Euopcar, Avis, Hertz, Budget) im Angebot haben. Wer weiss dazu etwas?
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12 Okt 2011 10:31 #208365
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Ein Bekannter hat für unsere gemeinsame Reise dieses Jahr über ein dt. Reisebüro oder ADAC einen Britz Adventurer gemietet. Fahrlässig einen Spiegel abgebrochen. Bei Britz haben sie wegen des Spiegels keine Forderungen an ihn gestellt. Auf demselben Weg hätte er auch einen 4x4 mit Dachzelt mieten können.

tom
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12 Okt 2011 11:14 #208373
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Philip Marlowe schrieb:
Hallo,
in diesem Thread würde ich gerne eine rein sachliche Lösungsfindung zur optimalen Mietwagenversicherung in Namibia (Ausland allgem.) anstoßen.

Hintergrund ist die hier entflammte, aber im Forum sowieso immer wiederkehrende Diskussion, wie man seinen Mietwagen in Namibia optimal versichern kann.

Das Hauptproplem ist, dass es in Namibia (und evtl. anderen afrikanischen Ländern auch?) KEINE Vollkasko-Versicherung nach deutschen Maßstäben gibt und Fahrlässigkeit im Rahmen der Anmietung nicht versichert ist. Dazu kommt, dass oft der Autovermieter selbst entscheidet, ob etwas fahrlässig war oder ob man zu schnell fuhr u.ä., da er sich selbst mit seinem Eigenkapital versichert und nicht im Hintergrund eine "echte" Versicherung steht, wie das in Deutschland üblich wäre.

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Ich habe folgende Möglichkeiten gefunden, sich bei der Auslandsanmietung zusätzlich abzusichern:

- Selbstbehaltausschlussversicherung (übernimmt den Selbstbehalt bei einem Sachverhalt, der durch die im Mietvertrag vereinbarte Versicherung getragen würde). (z.B. von Mondial, Allianz bzw. HanseMerkur

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Die Selbstbehaltausschlussversicherung, auch CDW (Collision Damage Waiver) genannt, bietet keinen zusätzlichen Versicherungsschutz, einschlägige Versicherungsangebote, wie Mietwagenversicherung.de fallen für 4x4 komplett raus.

Interessant klingt zunächst die Vollkaskoversicherung über die Miles & More Credit Card Gold Business klingt interessant, aber was leistet sie wirklich?

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Los geht's!

tom

Z.B. Adac.de ist ein Fahrzeug von Avis mit folgenden Ausschlußkriterien
Versicherungen:
Haftungsausschluß und Diebstahlschutz: (Super CDW und TP)
Soweit die Benutzung des Fahrzeuges nicht gegen die Bestimmungen des
Mietvertrages verstößt, genießen Sie bei Verlust oder Beschädigung
(unabhängig von der Schuldfrage) eine Haftungsbefreiung nach den
Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Schäden an Glas und Reifen sind versichert.
Nicht versichert sind Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels,
Schäden am Unterboden des Fahrzeuges,
Fehlbetankung, grob fahrlässiges Verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung
des Landes, Fahrten wider den Bestimmungen des Mietvertrages.
Der Versicherungsschutz erlischt insbesondere, wenn ein nicht-autorisierter
Fahrer fährt, der Fahrer unter Einfluß von Alkohol und/oder Drogen steht.

Unfall wegen nicht angepasster Fahrweise = fahrlässig oder grob fahrlässig? Hier gilt die Einschätzung des Vermieters und der Versicherung
Wo darf laut Mietbedingungen nicht gefahren werden? Erfährt man erst vor Ort. Kaokeveldt, Hoarusib usw sind selbst bei den Einheimischen Vermietern oft ausgeschlossen.
Sollte das Fahrzeug tatsächlich bei einer Versicherung untergebracht sein, was ja bei vielen vor Ort Anbietern nicht ist, wird diese Versicherung nicht blind zahlen sondern dies sicher, wie auch in D, abhängig vom Kostenaufwand machen. Dazu ist die Versicherung übrigens verpflichtet, weil sie ja kostensparend arbeiten muss. Jeder durch den Vermieter an die Versicherung weitergereichte Schaden erhöht die Prämienbelastung, jeder durch den Mieter beglichene Schaden nicht. Interessant z.B bei adac/avis die integrierte Reifenversicherung, Wer schon mal versucht hat, bei Avis einen zweiten passenden Reservereifen zu bekommen wird mein Lächeln verstehen. Zudem werden dann nicht die Mietkosten für den Reifen erstattet sondern der Preis für den neuen, jeder möge hier selber einen Kosten/Nutzenvergleich machen. Ein Vergleich mit ortsansässigen ist nicht möglich, da diese natürlich, soweit bisher kein Schaden vorlag, die Möglichkeit haben, sich privat zu hohen Kosten bei einer der SADC Versicherungen zu versichern, diese Möglichkeit haben die meisten Vermieter vor Ort nicht oder nicht mehr. Und wie schon erwähnt das Zubehör ist nie mitversichert.
Ich bin auch sehr interessiert, was hier für Hinweise kommen, mir ist keine 100% Absicherung bekannt. Bei vielen Vertragsbedingungen vor Ort und einer extremen Auslegung ist nicht mal das Verlassen des Hofes des Vermieters zu empfehlen um keine Kosten zu haben :laugh: .
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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