THEMA: Diskussion zur optimalen Mietwagenversicherung
12 Okt 2011 11:26 #208377
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  • Axel am 12 Okt 2011 11:26
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Ach ja, vergessen. Was ist mit den Versicherungen, die den Selbstbehalt übernehmen? In meinem Verständnis übernehmen diese die Kosten im Schadensfall, die die von mir vor Ort abgeschlossene Versicherung nicht zahlt. Was ist den hier mit den Obergrenzen, Avisa so weit ich weiß max 1000.-€, wer zahlt den Rest
Upps und noch eins, öffentliche Strassen sind bezeichnet (B,C,D), sind Farmwege öffentlich, was ist mit dem Bereich Namib, in der Etosha gibts nur eine, was ist mit dem Rest?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Letzte Änderung: 12 Okt 2011 11:31 von Axel.
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12 Okt 2011 11:38 #208379
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  • rhh64 am 12 Okt 2011 11:38
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Wer aus Deutschland kommt, sollte auf jeden Fall bei einer deutschen Gesellschaft (Tui/Dertour usw.) nach deutschem Recht ein Kfz mieten! Hier gibt es Vollkasko ohne Probleme.

Wenn es aber irgendwelche Probleme geben sollte, streitet ihr euch in Deutschland nach deutschem Recht.

Ich hatte mit Mietwagen im Ausland schon viele Probleme und es gab hinterher immer eine Lösung über die deutsche Gesellschaft. Gleiches gilt wohl auch für die Anmietung bei einer Schweizer Gesellschaft.

Vermieter vor Ort lehne ich kategorisch aus rechtlichen Gründen ab. Meist sind diese zwar etwas billiger, was dann mit einem Schrottauto oder Streitereien über dies oder das deinen Urlaub vermiest.

In jedem 2. Reisebericht, bei denen von lokalen Mietwagen-Verleihern gemietet wurde, liest man so was wie:

"Als wir am Malariasee ankamen, sprang der Wagen nicht mehr an. Wir warteten 3 Tage bis der freundliche Mitarbeiter mit der Zorromaske vom Autovermieter uns das Ersatzteil brachte ..."
oder
"Als wir das Kartoffelveld durchquerten, gab das Getriebe seinen Geist auf. Wir ernährten uns 1 Woche von Wurzeln und Beeren, bis Hilfe kam ..."
oder
"Am 3. Tag brach der Bolzen, der im Vergaser für guten Geruch sorgt. Aus unseren Amalgan-Zahnfüllungen schmolzen und schmiedeten wir einen Ersatzbolzen und die Fahrt ging weiter ..."

Mit schmunzelnden Grüßen
Ralf
Beste Grüße

rhh64
Letzte Änderung: 12 Okt 2011 11:50 von rhh64.
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12 Okt 2011 11:43 #208381
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  • mosmax am 12 Okt 2011 11:43
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Folgendes Mail habe ich zum Versicherungsschutz für einen Nissan Allrad Double CAP bei Leihwagenversicherung.de erhalten:

Sehr geehrter Herr Markus,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider ist dieser Typ des Leihwagens in unserer Versicherung ausgeschlossen. Also wir können die Versicherung nicht empfehlen.

Lassen Sie uns wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüssen,

Kundenbetreuung

Leihwagenversicherung.de

So, jetzt eilts ein bisschen denn ich bräuchte eine Vericherung ab 01.11.11 für die reduktion der Schadensreduktion ;)
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12 Okt 2011 11:53 #208387
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Hallo,
Axel schrieb:
Ach ja, vergessen. Was ist mit den Versicherungen, die den Selbstbehalt übernehmen? In meinem Verständnis übernehmen diese die Kosten im Schadensfall, die die von mir vor Ort abgeschlossene Versicherung nicht zahlt. Was ist den hier mit den Obergrenzen, Avisa so weit ich weiß max 1000.-€, wer zahlt den Rest

Wir hatten zuletzt eine Selbstbehaltausschluss-Versicherung von ELVIA - also der Allianz. Die zahlt, wenn sie denn zahlt, bei Schäden in Afrika bis zu 5.500 EUR. Die Versicherung hat aber auch die nette Formulierung in den Bedingungen: "Kein Versicherungsschutz besteht ... für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht"

Es gibt zu dem Thema schon ca. 100! Seiten Text im Forum. Ich glaube nicht, dass sich durch den neuen Thread noch neue Erkenntnisse einstellen. Es haben glücklicherweise nur sehr wenige FoMis Erfahrungen mit der Regulierung größerer Fahrzeugschäden, so dass sich aus deren Erfahrungen auch kein repräsentatives Bild ergibt.

Wir versuchen jetzt als Laien, Formulierungen juristisch eindeutig auszulegenn (Was ist ein Campingfahrzeug, was eine öffentliche Straße, was ist einfache bzw. grobe Fahrlässigkeit, usw). Selbst Anwälte werden das nicht mit absoluter Sicherheit eindeutig beantworten können. Auch mit der Versicherung wird man im Vorfeld kaum jeden möglichen Einzelfall erörtern können.

Im Zweifelsfall entscheidet am Ende ein Richter und jeder Richter hat die Freiheit, unter Berücksichtigung und Gewichtung aller Details des konkreten Einzelfalls Formulierungen und Gesetze individuell zu interpretieren. Das gefällte Urteil hat dann auch keinerlei Referenzcharakter und kann nicht auf ähnliche Fälle übertragen werden.

Beste Grüße

Guido
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12 Okt 2011 11:53 #208388
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  • Axel am 12 Okt 2011 11:26
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rhh64 schrieb:
Wer aus Deutschland kommt, sollte auf jeden Fall bei einer deutschen Gesellschaft (Tui/Dertour usw.) nach deutschem Recht ein Kfz mieten! Hier gibt es Vollkasko ohne Probleme.

Wenn es aber irgendwelche Probleme geben sollte, streitet ihr euch in Deutschland nach deutschem Recht.

Ich hatte mit Mietwagen im Ausland schon viele Probleme und es gab hinterher immer eine Lösung über die deutsche Gesellschaft. Gleiches gilt wohl auch für die Anmietung bei einer Schweizer Gesellschaft.

Vermieter vor Ort lehne ich kategorisch aus rechtlichen Gründen ab. Meist sind diese zwar etwas billiger, was dann mit einem Schrottauto oder Streitereien über dies oder das deinen Urlaub vermiest.

In jedem 2. Reisebericht, bei denen von lokalen Mietwagen-Verleihern gemietet wurde, liest man so was wie:

"Als wir am Malariasee ankamen, sprang der Wagen nicht mehr an. Wir warteten 3 Tage bis der freundliche Mitarbeiter mit der Zorromaske vom Autovermieter uns das Ersatzteil brachte ..."
oder
"Als wir das Kartoffelveld durchquerten, gab das Getriebe seinen Geist auf. Wir ernährten uns 1 Woche von Wurzeln und Beeren, bis Hilfe kam ..."
oder
"Am 3. Tag brach der Bolzen, der im Vergaser für guten Geruch sorgt. Aus unseren Amalgan-Zahnfüllungen schmolzen und schmiedeten wir einen Ersatzbolzen und die Fahrt ging weiter ..."

Mit schmunzelnden Grüßen
Ralf

Dertours = Britz, das heißt Dertours tritt als Vermittler auf ( sh Bedingungen)
Auschlüsse u.a.
Generell kein Versicherungsschutz (unter folgenden Bedingungen haftet der Faher mit der vollen Schadenssumme):
Verstöße gegen die Mietbedingungen; Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit; Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer unter 21 Jahren oder ohne Führerschein, fahrlässiges, mutwilliges oder rücksichtsloses Fahren; Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße; Wasserschäden; Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeuges; Schäden die durch das Stehen auf dem Dach herbei geführt werden; Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges nzw Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Benutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind; wenn Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss siehe Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Wenn wegen der vorher genannten Gründe die Zustellung eines Ersatzfahrzeuges nötig ist, entstehen Zusatzkosten von ZAR 5.000. Es ist ein erneuter Abschluss des Mietvertrages inkl. aller Gebühren und ein erneuter Abschluss der Versicherung notwendig. Das höchste vor Ort abschliessbare Versicherungspaket ist das CDW-2 Paket und beinhaltet die Abdeckung der Kosten mit einer Selbstbeteiligung von ZAR 5.000 von: Dach-und Unterbodenschäden, 1 Reifen, 1 Windschutzscheibe, Abschleppkosten, Schäden am Radio. Stand Mai 2010, Änderungen vorbehalten.

Ach ja, woher weiß der Vermieter, dass die abgeschlossene Versicherung zahlt?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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12 Okt 2011 12:00 #208389
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Hallo Guido,
du hast recht, Die Langzeitforisti kennen diese Threats und reagieren gar nicht mehr, sowie bei Malaria, Kriminalität, wie wird das Wetter in einem Jahr und zwei Monaten auf der C28 bei km xx sein usw.
Die Newbies finden diese ganzen Artikelbäume nicht oder glauben, was man sagt/schreibt, sind dann beruhigt und wundern sich.
Wenn es keine Absicherung gibt, ist der Mensch generell sehr vorsichtig, weil er dann selber für sich verantwortlich ist. Wir sind die ersten Male mit Karte, Kompass und irgendeinem 2x4 in Gegenden unterwegs gewesen, wo die Besucher heute nur im Convoy mit Satphone, GPS und Führer hinfahren, dann aber dort den Luxus eines mallorkinischen 4 Sterne Hotels erwarten.
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