rhh64 schrieb:
Wer aus Deutschland kommt, sollte auf jeden Fall bei einer deutschen Gesellschaft (Tui/Dertour usw.) nach deutschem Recht ein Kfz mieten! Hier gibt es Vollkasko ohne Probleme.
Wenn es aber irgendwelche Probleme geben sollte, streitet ihr euch in Deutschland nach deutschem Recht.
Ich hatte mit Mietwagen im Ausland schon viele Probleme und es gab hinterher immer eine Lösung über die deutsche Gesellschaft. Gleiches gilt wohl auch für die Anmietung bei einer Schweizer Gesellschaft.
Vermieter vor Ort lehne ich kategorisch aus rechtlichen Gründen ab. Meist sind diese zwar etwas billiger, was dann mit einem Schrottauto oder Streitereien über dies oder das deinen Urlaub vermiest.
In jedem 2. Reisebericht, bei denen von lokalen Mietwagen-Verleihern gemietet wurde, liest man so was wie:
"Als wir am Malariasee ankamen, sprang der Wagen nicht mehr an. Wir warteten 3 Tage bis der freundliche Mitarbeiter mit der Zorromaske vom Autovermieter uns das Ersatzteil brachte ..."
oder
"Als wir das Kartoffelveld durchquerten, gab das Getriebe seinen Geist auf. Wir ernährten uns 1 Woche von Wurzeln und Beeren, bis Hilfe kam ..."
oder
"Am 3. Tag brach der Bolzen, der im Vergaser für guten Geruch sorgt. Aus unseren Amalgan-Zahnfüllungen schmolzen und schmiedeten wir einen Ersatzbolzen und die Fahrt ging weiter ..."
Mit schmunzelnden Grüßen
Ralf
Dertours = Britz, das heißt Dertours tritt als Vermittler auf ( sh Bedingungen)
Auschlüsse u.a.
Generell kein Versicherungsschutz (unter folgenden Bedingungen haftet der Faher mit der vollen Schadenssumme):
Verstöße gegen die Mietbedingungen; Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit; Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer unter 21 Jahren oder ohne Führerschein, fahrlässiges, mutwilliges oder rücksichtsloses Fahren; Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße; Wasserschäden; Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeuges; Schäden die durch das Stehen auf dem Dach herbei geführt werden; Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges nzw Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Benutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind; wenn Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss siehe Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Wenn wegen der vorher genannten Gründe die Zustellung eines Ersatzfahrzeuges nötig ist, entstehen Zusatzkosten von ZAR 5.000. Es ist ein erneuter Abschluss des Mietvertrages inkl. aller Gebühren und ein erneuter Abschluss der Versicherung notwendig. Das höchste vor Ort abschliessbare Versicherungspaket ist das CDW-2 Paket und beinhaltet die Abdeckung der Kosten mit einer Selbstbeteiligung von ZAR 5.000 von: Dach-und Unterbodenschäden, 1 Reifen, 1 Windschutzscheibe, Abschleppkosten, Schäden am Radio. Stand Mai 2010, Änderungen vorbehalten.
Ach ja, woher weiß der Vermieter, dass die abgeschlossene Versicherung zahlt?