THEMA: Chargeback bei Hotelleistungen
02 Jul 2020 10:28 #591319
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  • travelNAMIBIA am 02 Jul 2020 10:28
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Hi Makra,

so wie ich es verstehe handelt es sich ja um Inlandsflüge in Thailand. Die unterliegen natürlich keinem EU-Recht. Du musst also das annehmen, was Thai Dir anbietet (bei Dir Punkt (2), da ihr ja die Tickets gar nicht genutzt habt). Dies ist die Kompensation. Chargeback greift nur, wenn sie Dir keine Erstattung anbieten bzw. leisten. Eine Erstattung muss nach EU-Recht "Geld binnen 7 Tagen" bedeuten... sicher aber nicht nach Thai-Recht. Dort wird ein Voucher wahrscheinlich durchaus als "Erstattung" gelten können. Thai erbringt seine Leistung ja weiterhin, eben durch einen Voucher in der Zukunft.

Viele Grüße
Christian
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02 Jul 2020 10:31 #591320
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  • Logi am 02 Jul 2020 10:31
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travelNAMIBIA schrieb:
Thai erbringt seine Leistung ja weiterhin, eben durch einen Voucher in der Zukunft.

Wie denn? Die sind doch insolvent, schrieb Makra. :whistle:

LG
Logi
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Folgende Benutzer bedankten sich: Makra
02 Jul 2020 10:36 #591321
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  • Makra am 02 Jul 2020 10:36
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Hallo Burkhard,

vielen Dank für deine Antwort. Genau das soll wohl die Begründung sein, dass das Geld nach einem halben Jahr sukzessiv zurück gezahlt werden soll. Aber wenn dann doch nicht bezahlt wird, ist auch die Frist des Chargeback flöten.

Die Stornierungen der 4 Flüge ( 2 Flüge für 2 Personen) liegen denen bereits vor. Da es mir nicht wichtig erschien und der Antrag auf das Chargeback bereits Anfang April war, hatte gestern nicht erwähnt, dass am 16. Juni eine Mail von Thai mit folgendem Text kam:

"...wir bestaetigen den Erhalt Ihrer Email vom 02.04.2020 und muessen Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass aufgrund des Insolvenzantragsverfahrens bis auf weiteres keine Flugscheinerstattungen vorgenommen werden koennen.
Wir bitten um Ihr Verstaendnis und Geduld, und werden uns zu gegebener Zeit wieder bei Ihnen melden.
mit freundlichen Gruessen
THAI Airways International
Sales Services Team"


Hat diese Antwort ggf Einfluss auf das Chargeback-Verfahren ?
Liebe Grüße
Makra
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02 Jul 2020 10:37 #591322
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  • travelNAMIBIA am 02 Jul 2020 10:28
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Wie denn? Die sind doch insolvent, schrieb Makra. :whistle:
Die schreiben ja nur, dass sie unter Insolvenzverwaltung stehen. Makra müsste dann nachweisen, dass Thai das Angebot (also Punk (2)) aufgrund einer tatsächlichen Insolvenz nicht mehr erfüllen kann. Nur zu sagen "die sind ja insolvent" wird bei einem Streit um Geld kaum ausreichen ;-)

Viele Grüße
Christian
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02 Jul 2020 10:45 #591324
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Makra schrieb:

Hat diese Antwort ggf Einfluss auf das Chargeback-Verfahren ?

Meine Vermutung wäre eher dahingehend, dass die "Hausbank" der Thai, denen das Geld wieder abgezogen wurde, wegen der Insolvenz ihre Felle schwimmen sieht. Da werden wohl keine liquiden Mittel mehr vorhanden sein und dann müsste die Hausbank einspringen, indem sie den Chargeback selbst finanziert. Das möchte sie natürlich ungerne.

LG
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Letzte Änderung: 02 Jul 2020 10:46 von Logi.
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02 Jul 2020 11:00 #591326
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travelNAMIBIA schrieb:
Hi Makra,

so wie ich es verstehe handelt es sich ja um Inlandsflüge in Thailand. Die unterliegen natürlich keinem EU-Recht. Du musst also das annehmen, was Thai Dir anbietet (bei Dir Punkt (2), da ihr ja die Tickets gar nicht genutzt habt). Dies ist die Kompensation. Chargeback greift nur, wenn sie Dir keine Erstattung anbieten bzw. leisten. Eine Erstattung muss nach EU-Recht "Geld binnen 7 Tagen" bedeuten... sicher aber nicht nach Thai-Recht. Dort wird ein Voucher wahrscheinlich durchaus als "Erstattung" gelten können. Thai erbringt seine Leistung ja weiterhin, eben durch einen Voucher in der Zukunft.

Viele Grüße
Christian

Demnach habe ich also keinen Anspruch auf Erstattung ? Ich war der Meinung, das Chargeback ist unabhängig davon ein Schutz für nicht erbrachte Leistungen.
Liebe Grüße
Makra
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