THEMA: Chargeback bei Hotelleistungen
02 Jul 2020 11:04 #591327
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  • Makra am 02 Jul 2020 11:04
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Logi schrieb:
Da werden wohl keine liquiden Mittel mehr vorhanden sein und dann müsste die Hausbank einspringen, indem sie den Chargeback selbst finanziert. Das möchte sie natürlich ungerne.

Diesen Verdacht habe ich auch ! Deshalb ist die Frage, ob in diesem speziellen Fall der Widerspruch überhaupt etwas bringt, denn mir fält keine Begründung dafür ein.
Liebe Grüße
Makra
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02 Jul 2020 11:14 #591331
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  • travelNAMIBIA am 02 Jul 2020 11:14
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Demnach habe ich also keinen Anspruch auf Erstattung ? Ich war der Meinung, das Chargeback ist unabhängig davon ein Schutz für nicht erbrachte Leistungen.
ich bin kein thailändischer Rechtsexperte, aber vermutlich (!) ist ein Gutschein der Erbringung der Leistung gleichgestellt. Ich glaube kein in einem Land/Gebiet der Erde gibt es nämlich so "kundenkulante" Regelungen wie in der EU. Wichtig ist beim Chargeback (ich mache das auch mit Lufthansa seit Monaten durch), dass Du nachweisen kannst, dass der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann und sich dennoch weigert Dein Geld zurückzuzahlen.

Viele Grüße
Christian
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02 Jul 2020 11:23 #591333
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  • Makra am 02 Jul 2020 11:04
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travelNAMIBIA schrieb:
Wichtig ist beim Chargeback (ich mache das auch mit Lufthansa seit Monaten durch), dass Du nachweisen kannst, dass der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann und sich dennoch weigert Dein Geld zurückzuzahlen.

Das habe ich bereits im Antrag alles nachgewiesen. Weitere Argumente für einen Widerspruch kann ich nicht erkennen. Mit der Insolvenzverwaltung ist ja ähnlich wie bei SAA. Demnach könnte es da wohl genauso ablaufen ....

Mein Antrag auf Chargeback bei LH wurde gar nicht erst beantwortet .... :unsure:
Liebe Grüße
Makra
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02 Jul 2020 11:54 #591334
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  • travelNAMIBIA am 02 Jul 2020 11:14
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Hi Makra,
Das habe ich bereits im Antrag alles nachgewiesen. Weitere Argumente für einen Widerspruch kann ich nicht erkennen.
nochmal wie ich es sehe: Chargeback ist dann möglich, wenn keine Leistung erbracht wird. Dann ist der erste Schritt Dich mit dem Anbieter (Thai) zu verständigen. Diese bieten Dir ja nun einen Gutschein an. Mir ist nicht klar, wie Du dann nachweisen konntest, dass sie Dir kein Angebot machen? Ich vermute, dass Du denkst, dass Du ein Anrecht auf geldliche Erstattung hast. Ein solches gibt es aber vielleicht nicht in Thailand. Man kann nicht ein Chargeback durchsetzen, nur wenn einem die Art der Erstattung nicht gefällt (in dem Fall: Du willst lieber Geld als ein Gutschein - was nach EU-Recht auch richtig so ist, denn da hast Du Anrecht auf Erstattung, wohl aber nicht nach Thai-Recht).
Beispielsweise bekommt man bei Air Namibia als Namibier bei einem hier gebuchten Flug in Inland/Region auch nur einen Gutschein und kein Geld zurück. Anders die, die von/nach EU gebucht haben, denn die haben ein Anrecht auf geldliche Erstattung.

Viele Grüße
Christian

P.S. Und wir sind ja eigentlich im "Chargeback bei Hotelleistungen"-Thread :-)
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Letzte Änderung: 02 Jul 2020 11:56 von travelNAMIBIA.
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02 Jul 2020 12:03 #591335
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  • Makra am 02 Jul 2020 11:04
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travelNAMIBIA schrieb:
P.S. Und wir sind ja eigentlich im "Chargeback bei Hotelleistungen"-Thread :-)

Richtig, ich dachte nur Chargeback ist Chargeback ;) , deshalb wollte ich keinen neuen Thread eröffnen.....

Trotzdem, danke für deine Ausführungen ! Ich denke, du siehst das richtig und es hilft mir weiter.
Liebe Grüße
Makra
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02 Jul 2020 12:04 #591336
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  • chrisanna am 02 Jul 2020 12:04
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Hallo Makra, ich habe chargeback für den stornierten Flug SAA Windhoek Joburg Windhoek bekommen, also kein Flug, der in Europe startete. Wichtig ist, dass in den AGBs der airline NICHT steht, dass als refund auch andere Optionen neben cash zulässig sind. Bei SAA steht nur was von normalem refund bei Stornierung. Ich habe den Abschnitt der AGBs kopiert und an die Bank geschickt. Dann hat es geklappt.
Beste Grüße und viel Glück, chrisanna
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