THEMA: Erfahrungsbericht Sixt/First Car Rental Cape Town
24 Apr 2019 11:39 #554555
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  • christina am 24 Apr 2019 11:39
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Hallo Emanuel
Ja manchmal denke ich das auch, aber gerade diesesmal hatten wir uns für eine nicht so billige Variante entschieden, ein Forumsmitglied ja auch schon feststellen musste: Europcar Irland hat nicht unbedingt was mit Europcar Deutschland zu tun. Franchising....
Hallo Christian
"Nicht von der Kaskoversicherung ersetzt werden ferner Schäden an Reifen, Rädern, Glas, Spiegelglas, Dach und Unterboden, Altschäden und Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen."
in der Datei habe ich das Angebot angehängt. Mit allendrum und dran wie man sehen kann. Weiß da billiger mietwagen nicht was car del mar macht? Unbefestigt Strasse und unpaved road ist m.E. nicht dasselbe. Ob man eine C13 wirklich als unbefestigt einstufen kann ist wohl auch eine Frage für die Rechtsanwälte (nota bene gebucht Kategorie Geländewagen!) Es ging mir auch mehr um den Verlust von CDW,was ja auch nicht mit Vollkasko gleichzusetzen ist. Interessant auch, der Verlust der CDW im Vertrag mit First car rental, entstand erst im Zusatzvertrag Cross border permit, mit Grenzübergang on unpaved road, und nicht innerhalb Südafrikas.

Letzte Änderung: 24 Apr 2019 11:45 von christina.
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24 Apr 2019 12:23 #554561
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LG
Logi
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24 Apr 2019 13:01 #554563
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Hi Christina,
Unbefestigt Strasse und unpaved road ist m.E. nicht dasselbe.
korrekt... eigentlich nicht. Aber ob das jeder weiß?
Hast Du denn das schriftlich in den Dir ausgehändigten AGBs mit dem Verbot oder wurde Dir das "nur so" gesagt? In den T&Cs von First steht dazu nämlich scheinbar nichts: www.firstcarrental.c...-and-conditions.html

VIele Grüße
Christian
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25 Apr 2019 09:51 #554661
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Hallo Logi
Also ich würde diese Info Angabe ohne Gefähr auf die Fahrzeugdetails beziehen, (steht auch unter Rubrik Fahrzeug) und nicht auf die Mietbedingungen, aber vielleicht ist auch das eine Frage für die Rechstanwälte.
Fazit trotzdem:
die von billiger Mietwagen angegebenen Mietbedingungen (auch die besonderen Mietbedingungen) kann man offensichtlich in der Pfeife rauchen,
es gelten nicht die Mietbedingungen, auch nicht die besondere Mietbedingungen, sondern die Geschäftsbedingungen (!)
Eine GUTE Rechtschutzversicherung ist absolutes muss!!
Again what learned !!!!!
LG Chris

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25 Apr 2019 10:07 #554663
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Hi Christian
Leider nicht. es wurde nicht nur so gesagt, wir mussten dies in einem Zusatzvertrag: Letter of Authority for crossing the souhtafrican Border unterschreiben, so auch die Tatsache dass wir verpflichtet sind das Auto auf unsere Kosten abschleppen zu lassen falls es kaputt gehen solllte. (und das bei einem Auto der Marke Havall, nie gehört, nie gesehen, möchte auch nicht mehr mit so einem fahren).
Was uns allerdings (nur) verbal betätigt wurde, wir könnten die gravel road in Südafrika befahren ohne Verlust der Versicherungen.
Aber das bezog sich vielleicht nur auf die First car rental Versicherungen und nicht auf die Zusatzleistungen welche durch Car del mar abgedeckt wurden (????) die ja in ihren Geschäftsbediingungen einen Teil ihrere Versicherungsleistungen auf unbefestigte Straßen zurücknehmen.




[]Also liebe Fomis, falls ihr plant ein Auto in Südafrika anzumieten mit Cross border permit für Namibia, man kann sich gar nicht genug informieren.[/]

Liebe Grüße nach Windhuk




Letzte Änderung: 25 Apr 2019 10:17 von christina.
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26 Apr 2019 09:25 #554721
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  • frau_shrimp am 26 Apr 2019 09:25
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Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch :cheer:

Viele Grüße,
Sabine
Wie kann man Namibia nicht lieben?
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