Dieses Beispiel hat doch gar nichts mit den Mietbedingungen, die vor Ort unterschrieben werden, zu tun. Das ist eine völlig andere Baustelle.
So sehe ich das auch. Dabei geht es um den Reisepreissicherungsschein (oder wie das Ding heißt
). Der springt immer bei Insolvenz ein.
Das "Volle-Tank-Beispiel" mag ich auch bezweifeln. Soweit ich weiß springt der Veranstalter (ein Reiseveranstalter bietet "Pauschalreisen" an, d.h. immer mindestens zwei Leistungen ->
de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter) z.B. mit einer möglichen Zusatzversicherung bei der Eigenbeteiligung im Schadensfall ein. Er macht aber keine VErsprechungen, die ihn im Zweifel in Zahlungsverpfglichtungen bringen. Deshalb eben immer - der von Logi richtigerweise gebetsmühlenartig wiederholte - Hinweis, dass die lokalen Mietbedingungen gelten.
Viele Grüße
Christian