THEMA: Erfahrungsbericht Sixt/First Car Rental Cape Town
26 Apr 2019 09:57 #554726
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  • Makra am 26 Apr 2019 09:57
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frau_shrimp schrieb:
Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar.

Haftbar ja, aber wenn man z.B. an einem Feiertag ankommt und keine Reservierung für den gebuchten 4WD vorliegt, erreicht man da niemanden. Europcar wollte uns erst mal trotz Voucher kein Fahrzeug geben. Wir hatten extra einen Zusatztag gebucht, da wir nicht bis 14 Uhr warten wollten. Warten mussten wir dann aber noch länger. Es hat gedauert, bis man Joburg einen 4WD auftreiben konnte. Zurück in D wollten wir zumindest diesen Tag ersetzt haben. Es hat letztlich ein halbes Jahr mit zähem insistieren gedauert, bis wir diese 70 € zurück hatten.
Liebe Grüße
Makra
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26 Apr 2019 10:24 #554730
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frau_shrimp schrieb:
Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch :cheer:

Viele Grüße,
Sabine

Moin Sabine,

wenn ich mir dann anschaue, mit welchen Vermietern die großen Veranstalter so zusammenarbeiten ... dann sind das doch häufig genau die, über die man sich hier wegen des Zustands der Fahrzeuge beschwert (Schlechte Reifen, kein zweites Ersatzrad vorhanden trotz Zusage, generell wenig praxisgerechte Ausstattung, ...). :dry:

Da bleiben wir lieber bei unserem namibischen Vermieter mit dem wir bisher keinerlei Probleme hatten.

Gruß
Henning
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26 Apr 2019 11:20 #554734
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Hallo Henning!
Bezüglich Autovermieter bin ich voll bei dir. Und auch auf die Gefahr hin, mir wieder einmal einen Rüffel einzuhandeln, letztendlich zählt das, was man als Mieter bei Übernahme des Fahrzeuges in Namibia unterschreibt.

Ein in dieser Hinsicht erfahrener :)
Ernst
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26 Apr 2019 11:51 #554736
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frau_shrimp schrieb:
Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch :cheer:

Das stimmt eben nicht, Sabine.

Auch da gilt genau das, was Du vor Ort unterschreibst:

DerTour



TUI



LG
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26 Apr 2019 13:38 #554742
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  • frau_shrimp am 26 Apr 2019 13:38
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Logi schrieb:
frau_shrimp schrieb:
Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch :cheer:

Das stimmt eben nicht, Sabine.

Auch da gilt genau das, was Du vor Ort unterschreibst:

DerTour



TUI



LG
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Jein. Die Veranstalter weisen zwar darauf hin, dass der gültige Mietvertrag vor Ort beim Autoverleiher unterschrieben wird, der dann auch Gültigkeit hat. im Idealfall stehen dort natürlich genau die Konditionen drin, die der Veranstalter vorher auch veröffentlicht hat. Weichen diese jedoch voneinander ab, kannst Du den Veranstalter dafür haftbar machen.

Als Beispiel: beim Veranstalter ist veröffentlicht, dass der Tank leer zurück gegeben werden kann. Vor Ort im Mietvertrag steht jedoch, dass der Tank bei Rückgabe voll sein muss. Vor Ort kommst Du dann um die letzte Tankfüllung nicht drumrum. Aber Du kannst die Kosten hinterher vom Veranstalter zurückverlangen. Das wird er sicherlich nicht gern tun und sich ordentlich zieren, aber Du hast ein Anrecht darauf!

Anderes Beispiel: vor Jahren hatte ich in Australien über einen deutschen Veranstalter ein Auto bei KEA Camper gebucht. KEA Camper ging leider pleite und wurde von Maui/Britz übernommen. Alle Gäste, die direkt bei KEA gebucht hatten, haben ihr Geld nie wieder gesehen und mussten vor Ort für denselben Camper erneut zahlen. Mit meiner Buchung über den Veranstalter war mein Geld abgesichert und ich bekam problemlos vor Ort den gebuchten Camper ausgehändigt.

@Henning: da hast Du natürlich Recht ;)
Wie kann man Namibia nicht lieben?
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26 Apr 2019 14:23 #554747
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frau_shrimp schrieb:
Anderes Beispiel: vor Jahren hatte ich in Australien über einen deutschen Veranstalter ein Auto bei KEA Camper gebucht. KEA Camper ging leider pleite und wurde von Maui/Britz übernommen. Alle Gäste, die direkt bei KEA gebucht hatten, haben ihr Geld nie wieder gesehen und mussten vor Ort für denselben Camper erneut zahlen. Mit meiner Buchung über den Veranstalter war mein Geld abgesichert und ich bekam problemlos vor Ort den gebuchten Camper ausgehändigt.

Dieses Beispiel hat doch gar nichts mit den Mietbedingungen, die vor Ort unterschrieben werden, zu tun. Das ist eine völlig andere Baustelle.

LG
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