THEMA: LH-Gold-Card und andere Versicherungen
26 Jul 2007 23:43 #43976
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  • Kanzler am 26 Jul 2007 23:43
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Gibt es Neuigkeiten? Liefen ja wohl einige Anfragen bei den Versicherern.
Grüße, Kanzler
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27 Jul 2007 00:09 #43977
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  • Armin am 27 Jul 2007 00:09
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Hallo \"Kanzler\",

zumindest für die Mietwagen-Vollkasko der MercedesCard habe ich herausgefunden, dass diese nach dem Subsidiaritätsprinzip arbeitet, d. h. dass sich die deutsche Versicherung im Schadenfall hinter die (unvermeidliche) namibische Versicherung zurückzieht. In der Praxis bedeutet das: Wenn die namibische Versicherung nicht zahlt, zahlt die deutsche auch nicht. Damit geht für viele ein entscheidender Vorteil der Kreditkarten-Versicherung verloren, denn obwohl die Versicherungsbedingungen der deutschen Versicherung \"großzügiger\" sind, nützt das alles nichts, wenn letztendlich das Verhalten der namibischen Versicherung entscheidend ist.

Wenn also ein Schaden ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs, Gegenstands, einer Person usw. oder aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit entsteht und deshalb der volle Schaden vom Mieter getragen werden muss, weil die Leistung in solchen Fällen von zahlreichen Vermietern ausgeschlossen ist, lässt einem die deutsche Versicherung auch auf dem Schaden sitzen - brutal, aber wahr. Letztendlich ist dann nur die Differenz zwischen der Selbstbeteiligung vor Ort und der Selbstbeteiligung in meinem Fall der MercedesCard gedeckt - und im Fall der vollen Haftung (s. o.) vielleicht sogar gar nichts (Die Antwort auf meine diesbezügliche Nachfrage steht noch aus.).

Unproblematisch wäre die ganze Sache, wenn der Mietwagen in Namibia gar keine Vollkasko-Versicherung hätte, aber einen solchen Fall kenne ich nicht. Die scheint obligatorisch zu sein. Ein ausdrücklicher Ausschluss ist zumindest bei meinem Vermieter nicht möglich.

Wäre mal interessant, zu erfahren, ob die Sache mit dem Subsidiaritätsprinzip eine \"Spezialität\" der MercedesCard ist oder ob andere Kreditkarten-Versicherungen ähnlich agieren, was ich vermute.

Gruß
Armin
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27 Jul 2007 00:45 #43979
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  • steinbeisser am 27 Jul 2007 00:45
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Hallo Armin, das hast Du j ajetzt wirklich sehr schön von Deiner Versicherung bestätigt bekommen, danke für die Mühe (vor allem im Namen aller, die bislang glaubten, fein raus zu sein). Es hat schon mehrere Postings mit ähnlicher Aussage gegeben (eigentlich seit Jahren): es ist doch ein wenig weltfremd zu glauben, mit ein paar Euro ließen sich die zugegeben hohen Risiken eines Totalschadens mit 4x4 Hilux u.ä. ausschalten. An dieser Stelle neige ich sogar zu Kanzlers Weltbild aus einem anderen Thread: eine Versicherung ist (heutzutage?) allenfalls dazu gut, besser zu schlafen/zu urlauben, aber kaum, mit dem Schaden besser dazustehen. Hier haben wir in der tat eine Branche, die wenig auf persönliche Beziehung und Nachhaltigkeit, dafür umso mehr auf Gewinnmaximierung setzt. Ich persönlich versichere meine Mietwagen nicht oder minimal und fahre lieber angemessen, so gut ichs kann.Das halte ich in D mit allen anderen Lebensrisiken auch so. Wenns schiefgeht: mein Pech. Wenn ichs recht bedenke, besteht die größte Chance, das Risiko eines Schadens zu minimieren, wohl darin, durch einen hiesigen Vermittler bei einem großen Vermieter zu mieten und im Falle des Falles auf Kulanz aufgrund guter Beziehungen zwischen diesen Dritten zu setzen. Wer einen lokalen Vermieter kennt und ihm vertraut, braucht diese \"Vermittlersicherheit\" nicht.
steinbeisser
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27 Jul 2007 05:40 #43981
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  • michael am 27 Jul 2007 05:40
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Armin und Steinbeisser,

so isset.
In Kölle sagt man: Et kütt wie et kütt. Und: Et is noch immer jutjegange...
Das Leben ist nun man etwas ständig Gefährliches, und den Unbillen dieser mißlichen Ausgangslange kann man nur teilweise mit Versicherungen begegnen.

Mit einem Veranstalter im Rücken wird noch immer das beste im Falle des Falles erreicht. Denn nur dann hat man indirekt eine mächtige Hand, und zwar die von vielen Mitkunden, mit dem sich ein Vermieter nicht verderben wird. Das heisst aber nicht, dass Unrecht und unsachgemäßes Behandeln eines Mietgegenstandes keine Rolle spielen und man einen Freibrief bekommt. Aber man ist keiner Willkür ausgesetzt, und das ist das Entscheidende. Und man kann - wenn man sich trotzdem ungerecht behandelt fühlt - mit seiner schönen Rechtschutzversicherung klagen und minimmiert so weiter ein eventuelles Risiko.


Ich denke aber trotzdem, dass dieser thread noch Ewigkeiten weiterleben kann. Denn es haben noch lange nicht alles von allen und für alle gesagt. Und wer weiß, ob es nicht schon morgen die Mercedes- LH - glob al compact total insurance Death and Life - card gibt, kostenlos nach jedem Aldi - und Lidl - Kaugfüber 10 Euro gratis. Alledings muss mann dann das dicke Buch \"Insurance - easy to understand \"- 498 Seiten für schlappe 99.99 Euro kaufen nebst CD und GPS Daten.

Einen wunderschönen, sicheren und schadensarmen Tag wünscht

Michael aus Kölle

Post geändert von: michael, am: 27/07/2007 05:40<br><br>Post geändert von: michael, am: 27/07/2007 05:42
Michael (Iwanowski)
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27 Jul 2007 10:12 #43997
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  • myrio am 27 Jul 2007 10:12
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Hi, an alle Interessierten 4x4 Camperfreaks,
nachdem ich die Lufthansa gold creditcard für umsonst bezahlt hatte, habe ich jetzt endlich die schriftliche Bestätigung von der Spardabank München (AXA Versicherung)erhalten, dass Bushcamper und Wohnmobile auch in südlichen Afrika mit Vollkasko geschützt sind, auch in den wilden Gebieten von BOT, wenn sie sich auf den in der Shell-Karte eingezeichneten Pads bewegen.
Nun habe ich für künftige Reisen die Sparda Platinum für jährlich 125.- Euro angeschafft.
mit ah-namibia grüsst myrio
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27 Jul 2007 10:41 #44002
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  • Hiluchs am 27 Jul 2007 10:41
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denn obwohl die Versicherungsbedingungen der deutschen Versicherung \"großzügiger\" sind, nützt das alles nichts, wenn letztendlich das Verhalten der namibischen Versicherung entscheidend ist.
es ist doch ein wenig weltfremd zu glauben, mit ein paar Euro ließen sich die zugegeben hohen Risiken eines Totalschadens mit 4x4 Hilux u.ä. ausschalten

Aus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.


Selbstverständlich ist hier jedem erlaubt, seine Meinung zu äußern, doch ist es üblich, zu derartigen Rückschlüssen eine Rechtsgrundlage zu nennen und diese gutachtlich auszuwerten. Nichts von alldem ist hier erfolgt.

Mir sträuben sich bei diesen Äußerungen die Haare zum Himmel.
Mit einem Veranstalter im Rücken wird noch immer das beste im Falle des Falles erreicht.
Auf einen solchen sind nur sachunkundige und ängstliche Menschen angewiesen. Dem geringen Rest steht der deutsche Rechtstaat bei!
Wenn jetzt wahrscheinlich die Äußerung kommt, die Gerichte in Deutschland würden ja eh nur willkürlich handeln, so möchte ich schon im Vorhinein darauf antworten: Diese Ansicht kann nur von denjenigen vertreten werden, die die Gesetze nicht kennen und nicht sachgemäß auslegen können. Dazu sind jedoch bei der heutigen Komplexität eines Staates leider nur juristisch ausgebildete Personen in der Lage. Wer das System kennt, der weiß was ihm zusteht. Der Rest muß beten oder sich kostenpflichtig beraten lassen.<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 27/07/2007 10:43
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