THEMA: LH-Gold-Card und andere Versicherungen
27 Jul 2007 22:39 #44062
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  • steinbeisser am 27 Jul 2007 22:39
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Hi Hilux,
Aus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.
....
Wenn jetzt wahrscheinlich die Äußerung kommt, die Gerichte in Deutschland würden ja eh nur willkürlich handeln, so möchte ich schon im Vorhinein darauf antworten: Diese Ansicht kann nur von denjenigen vertreten werden, die die Gesetze nicht kennen und nicht sachgemäß auslegen können.

Aus gutem Grund habe ich mich nicht juristisch ausgedrückt: 1. weil ichs nicht kann, 2. weil ich die ganze (immer wiederkehrende) Diskussion gar nicht juristish sehe, 3. weil ich mitnichten dem deutschen Rechtswesen mißtraue, 4. weil ich nicht beraten will, sondern meine Ansicht dazu einwerfe.

Laß es mich mal so formulieren: Ich habe manchmal den Eindruck, der Begriff \"Vertrauen\" ist nicht mehr allzu gegenwärtig im Denken und Handeln. Und direkt dazu paßt auch die schon vielfach in den Miet-Threads erwähnte \"Vollkaskomentalität\". Wie soll bitteschön die Welt/Geschäftsbeziehungen unter z.B. Privaten, Handwerkern, Klein- und Mittelunternehmen funktionieren ohne Vertrauen? Nicht unbedingt in uns als Person und weil wir uns alle so lieb haben, sondern in den Durchschnitt der \"Fälle\"?
Wenn ein namibischer Kleinvermieter mit sagen wir mal 10 Fahrzeugen mir sagen wir mal 400.000 N$ Betriebsvermögen für 4 Wochen Bots mitgibt, dann muß er auch vertrauen: darauf, daß ich sorgsam damit ungehe. Er ist versichert, klar, er hat das in seinen Preis kalkuliert (wenns der Markt zuläßt), klar. Garantiert: bei 3 Totalschäden in einer Saison ist er in Not. Warum macht ers trotzdem Seine Erahrung sagt, das geht schon gut. Oder er kann nichts anderes, oder oder ... Er geht ein begrenztes Restrisiko ein, ohne Garantie auf irgendwas.
Ich meinerseits muß darauf vertrauen, daß mir nicht ein 10 cm - Kratzer als Lacktotalschaden berechnet wird. Das fällt mir leichter, wenn ich den Menschen persönlich kenne und vielleicht einschätzen kann (wie umgekehrt). Auch hier sagt mir meine Erfahrung: das wird schon gut gehen. Bin ich das erste Mal unterwegs, oder miete ich anonym über Vermittler, vertraue ich eben auf die von mir vorhin angesprochenen Mechanismen (Kulanz wegen Eigeninteressen etc.).

Mein Gott, diese Diskussionen haben doch keine juristische Basis, sondern sind eine Frage von Grundvertrauen (erwirbt man/frau im allgemeinen in der Kleinkindphase) und Mentalität.

Aber die ganze \"Versicherungsschei.....\" mit LH Gold/AXA usw. läßt sich hier bekanntermaßen ohnehin nicht wirklich klären. Also fahr bitte beim nächsten Urlaub Deinen 4x4 in den Graben (am besten 4x: einmal mit Wild auf Teer, 1x ohne Wild auf Teer, 1x auf Sandpad D irgendwas, 1x im Revier im Kaokoveld (natürlich auf der Shell-Karte Kaokoveld eingezeichnet). Bin auf alle dazugehörigen straf- und versicherungsrechtlichen Diskussionen und Entscheidungen gespannt. Un dann sind wir für diesen Einzelfall endlich schlauer, es sei denn, es gibt anschließend eine gemeinsame Erklärung und Auslegung aller in Frage kommenden Versicherunsgunternehmen (nebst den diversen Retailern wie LH und MB)

ganz unjuristisch enifach mit Gruß
steinbeisser
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27 Jul 2007 23:17 #44067
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  • Armin am 27 Jul 2007 23:17
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...um was ging es hier eigentlich noch? Was nützt einem ein Arbeitsvertrag - egal ob gefälscht oder nicht - wenn man in Namibia mit einem Totalschaden liegen bleibt und die eventuellen wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich halten möchte?

Mit nachdenklichen Grüßen
Armin
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28 Jul 2007 20:00 #44120
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  • Hiluchs am 28 Jul 2007 20:00
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Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?


Ein Arbeitsvertrag ist eine Urkunde und es wurde hier der Tipp gegeben, einen gefälschten Arbeitsvertrag zu benutzen.

Ein Arbeitsvertrag KANN tatsächlich eine Urkunde sein. Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine schriftliche Lüge eine Urkundenfälschung ist.
Doch, das geht in gewissen Fällen.


Kannst Du die in den Raum gestellten gewissen Fälle noch erläutern, damit ich nicht dumm sterbe?
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).

Also fahr bitte beim nächsten Urlaub Deinen 4x4 in den Graben
Das ist bei meinen Fahrkünsten leider ausgeschlossen. Ich fahre seit Ausstellung meines Führerscheins unfallfrei und das wird aller Wahrscheinlichkeit auch so bleiben :lol: :P !<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 28/07/2007 20:01
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28 Jul 2007 21:15 #44121
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  • Guido. am 28 Jul 2007 21:15
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Hallo Hiluchs,
Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht.

Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde. Es geht hier um ein Schriftstück, mit dem Arbeitsvertrag/Gehaltsvereinbarung/Einkommen zum Zwecke der Erlangung einer Kreditkarte bewiesen werden soll. Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).

Genau diese Konstellation hatte ich doch schon in meinem ersten Posting beschrieben (Geschäftstätigkeit in Form einer GmbH). Ich verstehe nicht ganz, warum Du dann überhaupt erstmal das Gegenteil behauptest? Und auch in dieser Konstellation schließe ich juristisch kein Geschäft mit mir selbst ab. Das ist eben unmöglich. Das Geschäft wird zwischen 2 verschiedenen juristischen Personen geschlossen. Wenn ich als alleiniger Gesellschafter meiner GmbH mich selbst als Geschäftsführer \"einstelle\", dann kann ich zwar quasi sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Gesellschafter unterschreiben, aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.

Da das Thema hier furchtbar Off-Topic ist, meines Erachtens eindeutig geklärt ist und den Rest sicher nur nervt, war das dann auch mein letztes Posting dazu.

Guido
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28 Jul 2007 21:59 #44125
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  • Hiluchs am 28 Jul 2007 20:00
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Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.
Wenn es sich um einen schriftlichen Arbeitsvertrag handelt, so ist dies, wie ich schon oben schrieb, tatsächlich eine Urkunde. Wird diese Urkunde aber von dem vermeintlichen \"Arbeitgeber\" selbst verfasst, der gleichzeitig angeblicher Arbeitnehmer sein will, so ist dies keine verfälschte Urkunde, sondern eine unwahre. Das Herstellen oder Gebrauchen einer unwahren Urkunde (\"schriftliche Lüge\") ist aber keine Urkundenfälschung.
Zur rudimentären Einführung in den Straftatbestand der Urkundenfälschung empfehle ich Dir Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Wenn Du dazu noch weitere Fragen hast, so kannst Du mir gern eine PM schicken, denn hier ist das Thema - da stimme ich Dir zu - tatsächlich off topic.

aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.
Das ist korrekt!
Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde.
Ne, danke. Erstens habe ich heute meinen freien Tag und zweitens ist u.a. dieses Thema mein Beruf... ;)
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30 Jul 2007 09:43 #44251
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  • holger am 30 Jul 2007 09:43
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Mal zurück zum Thema: gibts eine Online-Adresse für diese Platinum Card von Sparda oder muss ich dafür tatsächlich in die nächste Bank von denen?
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