THEMA: Selbstbehalt reduzieren sinnvoll?
26 Aug 2005 16:03 #7774
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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Das sehe ich anders. Der Unterschied ist wesentlich. Bei einer LH Gold Card wirst Du versuchen den SB möglichst groß zu gestalten, um nicht doppelt zu versichern. Den SB wird der Vermieter sich bei Dir direkt holen. (Du kommst nicht aus dem Land, wenn Du nicht zahlst.) Danach musst Du versuchen das Geld von der LH Versicherung zurückzubekommen. Der SB ist dein Risisiko. Wie sehr vertraust Du der LH Card Versicherung und deinem Rechtsanwalt ?

Ohne die LH Card wirst Du den SB so gestalten, dass er deine perönliche Schmerzgrenze nicht wesentlich überschreitet. Das Risiko ist kalkulierbarer - zumindest aus meiner Sicht.

So gesehen klingt das schon nachvollziehbar. Auf der anderen Seite - den Selbsbehalt holt sich der Vermieter ohnehin bei mir. Selbst wenn er nicht so schmerzhaft ist, wirst Du versuchen, bei einem strittigen Schadensfall Dir den SB wieder zurückzuholen. Dann musst Du Dich aber aus DE mit dem Vermieter in Nam streiten. Da ist es mir lieber, ich streite mich in De mit einer Versicherung in De.

Sofern der Vermieter aber abstreitet, dass der SB ausreicht, weil Du zu schnell oder fahrlässig gefahren bist, hilft Dir evtl. der geringere SB auch nicht, weil die Kasko des Vermieters nicht zahlt (so habe ich das zumindest verstanden), die Vollkasko der LH aber vermutlich schon. So rum ist das Riskio wieder kalkulierbarer.

Schätze es ist so, wie hier jemand schrieb: Mut zur Lücke, denn so oder so, Lücken sind vorhanden.

Besten Gruß vom Mops
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27 Aug 2005 22:37 #7788
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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in meinem Falle habe ich Fotos gemacht und dem Vermieter den Schaden ersetzt. Die Rechnung habe ich danach eingereicht (Rechnug der Reparatur, Mietvertrag, Kopie des Kreditkartenbeleges, Foto). Der Schaden wurde dann abzgl. der SB beglichen.

Bei wirklich Totalschäden wird es sicher viel komplizierter. Da ist natürlich ein Gutachten etc. notwendig und es wird auch Zeit kosten. Aber, ich denke es ist besser deutsche Ansprechpartner bzgl. der Versicherung zu haben als afrikanische Ansprechpartner.

Grundsätzlich bleibt aber immer ein nicht unerhebliches Restrisiko. Eine deutsche Versicherung wird einen Schaden der Aufgrund einer Durchfahrt duchrch einen Fluss passiert ist ebenfalls nicht begleichen.

Also, Vorsicht und Sorgfalt ist immer geboten
gruß
gast
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28 Aug 2005 00:38 #7790
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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Der Schaden wurde dann abzgl. der SB beglichen.

Abzüglich der SB der Karte vermute ich mal?

Gruß vom Mops
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28 Aug 2005 00:51 #7791
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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@ gast mit Beule im Kotflügel:


VIelen Dank für Deine Erläuterungen. Kannst Du wohl noch kurz mitteilen, ob Du durch die LH oder die Versicherung gefragt wurdest, ob die Fahrt in geschäftlichem oder in privatem Gebrauch geschehen ist?


Viele Grüße
Gast2
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28 Aug 2005 08:55 #7798
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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Lieblingsthema des deutschen Reisenden: Versicherungen, Versicherungen !

Hier wird´s mal richtig schön ausgelebt !
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28 Aug 2005 10:32 #7800
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  • Gast am 26 Aug 2005 16:03
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@ "letzter Gast"

Hier kann´s mal locker um fünfstellige Euro-Beträge gehen. Da macht es schon Sinn, Erfahrungen und Ansichten auszutauschen. Es ist schon gut, zu wissen, was auf einem zukommen kann. Restrisiken gibt´s noch genug.

@ Gast "mit der Beule im Kotflügel"

Auf welcher Basis hast du dem Vermieter (wohl auf die Schnelle, oder?) vor Ort den Schaden beglichen und wie bist du an die endgültige Rechnung gekommen? Hast du vor Ort Kontakt mit der LH Versicherung aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen?

Gruß
Armin
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