Hallo,
ich besitze die LH Gold Card seit Ende 2004 und habe LH im Vorfeld meiner Entscheidung eben diese Frage auch gestellt. Daraufhin wurde mir per e-mail eindeutig mitgeteilt, dass im Schadensfall keine Unterscheidung nach privater oder gewerblicher Nutzung stattfinden würde. Darauf habe ich mich dann verlassen.
Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen. Wenn wirklich streng darauf geachtet würde, müsste man doch schon den Kartenantrag ablehnen, wenn die business-Card eindeutig von einer Privatperson beantragt würde, wie in meinem Fall.
Klingt logisch. Hieße das dann, dass auf eine Reduzierung des SB verzichtet werden kann, weil die LH-Gold-Vollkasko eine "echte" Vollkasko nach deutschem Recht ist?
Besten Gruß vom Mops