THEMA: Völkermord an Herero
25 Jan 2018 17:30 #507238
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  • Turi am 25 Jan 2018 17:30
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Hört doch mal auf den Medienschrott zu verlinken, dazu noch ohne Kommentar, was soll das bringen?
Da wird Panik gemacht um die Auflagen zu steigern, Fakten verdreht bzw. nicht genannt.
Bei den Engländern hat's scheinbar nicht geklappt, jetzt soll's der Ami richten, ausgerechnet, die haben beide mehr Dreck am Stecken als der Rest der Welt.

Was war mit den Indianern, verlink ich mal zwei ;)
www.google.ch/url?sa...mSM4PP2mC5MlGaffwY7J
rund 600 000 Indianer wurden bis 1904 dezimiert, bzw. ermordet, wurden die mit Milliarden entschädigt?
Das interessiert niemanden, dem Ami fährt niemand an den Karren.
Hier eine andere Quelle, die spricht von 50- 100 Millionen.

www.google.ch/url?sa...ttcNcNlvccQ6wexzDyZk
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
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26 Jan 2018 12:54 #507355
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Deutschland in US-Prozess offiziell vertreten

webcache.googleuserc...&hl=de&ct=clnk&gl=de

Im möglichen US-Prozess der Herero- und Nama-Gruppen gegen die Bundesregierung ist Deutschland nun offiziell vertreten. US-Anwalt Jeffrey Harris nahm am Donnerstag für Deutschland an einer kurzen Gerichtsanhörung in einem Bezirksgericht in New York teil, bei der erneut Fragen für ein mögliches Verfahren besprochen wurden. Zu bisherigen Anhörungen hatte Deutschland offiziell keinen Vertreter geschickt.

Ob es zu einem Prozess kommt, ist unklar. Unter anderem wegen des Todes einer der Hauptkläger muss die Klage in abgeänderter Form eingereicht werden. Harris hält die Gerichtsbarkeit der USA in dem Fall zudem für nicht gegeben. Erst vor wenigene Tagen hatte die deutsche Botschaft in Windhoek den Standpunkt der Bundesrepublik erklärt, nämlich dass diese das Gericht in dieser Sache als nicht befugt ansehe, weil dies die „Staatenimmunität“ verletze (AZ berichtete).

Die Herero- und Nama-Gruppen wollen wegen des Kolonialkrieges 1904-08 in Deutsch-Südwestafrika, den die Regierungen Namibias und Deutschlands als Völkermord bezeichnen, von der Bundesrepublik Entschädigung wahrscheinlich in zweistelliger Milliardenhöhe einklagen. Die nächste Gerichtsanhörung ist für den 3. Mai geplant.


LG
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26 Jan 2018 13:03 #507358
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Guten Tag,
hier ein Artikel aus der SZ von gestern.
Das halte ich nicht für "Medienschrott".

Gruß Piscator
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26 Jan 2018 13:08 #507361
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In der heutigen AZ gibt es 2 Leserbriefe zu dem Thema:

Schluss mit Missgunst und Hass
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Sehr geehrter Herr Rukoro, seit längerer Zeit lesen wir in den Zeitungen, mit welcher Mühe Sie bedacht sind, die geschichtlichen Verhältnisse von 100 Jahren hier in diesem Land aus Ihrer Sicht darzustellen. Es ist traurig, dass Sie, Herr Rukoro, das gute Verhältnis zwischen den Herero und den hiesigen deutschsprechenden Einwohnern von Namibia vergiften. Der Höhepunkt ist noch, dass Sie den deutschen Nachkommen auf sehr unschöne Weise drohen.

Der Befehl des Generals von Trotha, den Sie erwähnen, ist ein alter Hut und schon vor Jahren von vielen Stellen kommentiert worden. Aber, dass von Trotha dann vom deutschen Kaiser abgesetzt wurde, ist Ihrer klaren Sicht der damaligen Geschichte entgangen, wie auch, dass der Befehl kurz darauf vom Kaiser widerrufen wurde. Was sagen Sie dazu, dass der Häuptling der Herero, Samuel Maharero, seinem Volk den Befehl gab, nachts aus der Zange der erschöpften Kolonialmacht auszubrechen? Damit schickte er sein Volk in das Sandfeld, das zu dieser Jahreszeit, es war ja August, über kein offenes Wasser verfügt. So führte dieser Befehl zum Tod vieler Herero und fast des ganzen Viehbestandes.

Dass zu Beginn der Auseinandersetzung von den Herero viele deutsche Frauen und Kinder auf grausame Weise ermordet wurden, darf ja nicht in Ihrem Bericht stehen. Es würden dann Dinge auftauchen, die Ihre Darstellung der damaligen Ereignisse gleich als falsch beweisen würden.

Herr Rukoro, hören Sie auf, Missgunst und Hass zu schüren. Dieses Land hat es dringend nötig, dass hier Frieden herrscht. Krieg und Unfrieden werden oft nur um des schnöden Mammons wegen gesät.

G. Kreitz, Omaruru



Genozid braucht Ort, Opferzahl und Planung
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Es wäre nicht verwunderlich, wenn das Originalpapier von Trothas Befehl, auf den die Anklage von Herero und Nama hinausläuft, aus Deutschland in Rukoros Hände geriet. Was ist davon zu halten? Zunächst einmal kommen Nama darin gar nicht vor, weil deren Aufstand erst am 2.10.1904 begann und ganz anders ausging.

Auf dem Markt ist eine handliche Rezension zu dem ersten Konflikt von Christian W. Zöllner (Deutsch-Herero-Krieg 1904, Kiel 2017, ISBN 978-3945992043) nun erschienen, wo der Autor eingehend dem Hauptvorwurf aus heutiger Zeit nachgeht, was ich nur empfehlen kann. Wie weit das Deutsche Reich und sein Oberkommando in DSWA (12.1.1904 - 31.3.1907) die Beseitigung des Hererovolkes plante, wird nach jedem Abschnitt eingehend beantwortet. Zöllners Nachforschungen breiten sowohl schriftliche Berichte damaliger Augenzeugen, soweit sie vorliegen, wie auch umfangreich historische Bewertungen heutiger Zeitgenossen mit Quellenangabe aus. Auch die so gern verwandte Kontinuitätsthese von Jürgen Zimmerer (Hamburg) wird erklärt. Seine Recherchen beruhen auf Unterlagen, wie sie in Bibliotheken von London und Potsdam/Berlin vorliegen und enthalten sich in der Bewertung einseitiger Gesinnung.

Hier wird deutlich, dass die militärische Vernichtungsstrategie aufgrund der Erfahrungen mit Eingeborenenvölkern im Sinn eines Truppenkommandeurs lag. Von Trotha schreibt aus seiner Afrikakenntnis, dass Eingeborenenvölker solange im Krieg verharren, bis ein Volk total ausgelöscht ist. So bestimmt es das Recht des Kräftigeren. Nachsicht und Menschlichkeit, wie sie kultivierte Europäer haben, sind unpassend. Warum heute zwei Völker Klage gegen Deutschland erheben, zudem noch Verbündete im Schutz vor dem anderen, bleibt eine offene Frage.

Der zweite Aufstand im gleichen Jahr galt wiederum nur den Deutschen. Auch wenn der Vernichtungsbefehl bestand, um damit den Feind vollständig auszuschalten, was ein übliches Kriegsziel ist, fehlte die Ausübung des Planes. Weder war die kleine Truppe dazu in der Lage, noch erlaubten der Zustand des Landes und die Versorgungslage es. Die Zahlen der deutschen Opfer sind bekannt, die der Herero bleiben unbekannt.

Der Umgang mit ihren Opferzahlen bleibt vollkommen interessegeleitet dem heutigen Kritiker überlassen. Wer von dem Konflikt als einer Ausrottung, d.h. systematischen, organisierten und konsequent durchgeführten Auslöschung einer Zielgruppe spricht, muss den Ort, die Zahl und die Planung dazu vorlegen. Genau daran scheitert die Unterstellung. Auch die Stellungnahme Schlieffens spricht von der unmöglichen Ausführbarkeit der strategischen Vorstellung von Trothas, die nicht zuletzt er auch einsah.

Zur Beantwortung der Frage, ob das Deutsche Reich oder seine Schutztruppe damals gegen geltendes Recht verstoßen haben, betont Eicker, Frankfurt 2009: Juristisch gesehen kann dem Deutschen Reich kein Verstoß gegen die damals gültige Genfer Konvention von 1864 zur Last gelegt werden. Auch verletzte das Deutsche Reich nicht das Kriegsvölkerrecht als Gewohnheitsrecht. Weil die Herero nach dem Kolonialrechtsverständnis keine Subjekte des Völkerrechts waren und der Konflikt innerstaatlich auf das eigene Kolonialgebiet beschränkt galt, ist eine Berufung auf das Kriegsvölkerrecht nicht möglich. Es können keine Völkerrechtsverletzungen geltend gemacht werden, weil das Deutsche Reich nicht gegen damals völkerrechtlich anerkannte Gesetze des Krieges verstoßen hat. In überseeischen Besitzungen herrschte weitgehend die Abwesenheit von Völkerrechtsnormen. Nach damaliger Überzeugung galt für DSWA im Inneren die Rechtsordnung des Deutschen Reiches.

Das 4. Haager Abkommen berücksichtigt Gesetze der Menschlichkeit und Forderungen des öffentlichen Gewissens. Zu diesen Völkern zählen aus damaliger Sicht eindeutig keine nicht-zivilisierten, indigenen Völker in Kolonialgebieten. Der Deutsch-Herero-Krieg war ein nicht-internationaler Konflikt zwischen deutscher Staatsgewalt im Reichsgebiet und organisierten Gruppen afrikanischer Untertanen, die sich auf Grund der von den Oberhäuptlingen initiierten Rebellion im Aufstand gegen einen entwickelten europäischen Staat befanden. Maharero saß zufrieden mit seinem Anhang im Nachbarland, während er die Masse des Volkes einen hohen Preis bezahlten ließ.

Bernd Seefeldt, Swakopmund


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26 Jan 2018 13:42 #507364
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Guten Tag,
hier ein Artikel aus der SZ von gestern.
Das halte ich nicht für "Medienschrott".

Auch hier wird wieder nur die halbe Wahrheit berichtet.
Schlussendlich würde ich auch nicht auf ein Verfahren eingehen, bei denen in den USA gar keine Berechtigung für ein Verfahren besteht.
Einfach ignorieren!
Die Fakten sind bekannt, auf beiden Seiten, hat man schon mal von Forderungen der Nachkommen der getöteten Farmer gehört?
Wie viele Farmer wurden im letzten Jahr in Südafrika umgebracht, gibt es da irgend welche Forderungen gegenüber dem Staat, obwohl Politiker offen dazu aufrufen?
Wäre ich deutsche Regierung, würde ich morgen schon sämtliche Zahlungen an Namibia einstellen, solange sich die offizielle Regierung nicht öffentlich dazu Stellung nimmt.
Wieso gehen hunderttausende von Deutschen dort unten in den Urlaub, nicht wegen dem von den Hereros oder Namas Geschaffenen, sonst könnte man geradezu in den Congo.
Wer bringt Millionen von Dollar in's Land?
Es gibt ein altes Sprichwort; Beisse nicht die Hand die dich füttert!
Scheinbar haben da einige noch nicht verstanden wer sie füttert.
Und nochmal, der Ami hat in der Sache überhaupt nichts zu verhandeln, die sollen mal ihren Mist der Vergangenheit und der Gegenwart aufarbeiten, da sind sie bis zum St.Nimmerleinstag beschäftigt.

Gruss Turi
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Berlin hält Prozess in New York für unzulässig

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Die deutsche Bundesregierung hält den von Herero und Nama an einem Bezirksgericht in New York angestrebten Prozess auf Entschädigung von Deutschland wegen des Kolonialkrieges 1904-08 für unzulässig. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag mit Berufung auf die Aussage einer Sprecherin des Auswärtigen Amts am gleichen Tag. Diese Rechtsauffassung basiere auf dem „Grundsatz der Staatenimmunität“, habe der Anwalt Jeffrey Harris in New York im Auftrag der Bundesregierung formal mitgeteilt. Bei der kurzen Anhörung am Donnerstag war es nur um Verfahrensfragen gegangen (AZ berichtete). ..

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Letzte Änderung: 01 Feb 2018 13:02 von Logi.
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