Hallo Zusammen
Auch wir (Paar 40+) gehören der nicht seltenen Spezies der Ersttäter an und wollen im Dez. 25/ Jan. 26 vier Wochen in Namibia/Botswana reisen. Geplant ist eine der bekannten Ersttäter-Wanderrouten (Windhoek, Sossuvlei, Swakopmund, Damaraland, Etoscha), mit einer Mischung aus Loges und Camping. Danach bin ich mir aber unsicher, ich würde eigentlich gerne Caprivi, Chobe und Moremi einbeziehen. Ist das in dieser Jahreszeit (welche gesetzt ist), fahrbar (4x4 Neuling) und sinnvoll? Alternativen gäbe es ja genügen und wir sind diesen auch nicht abgeneigt.
Buchen wollen wir wohl über eine Agentur, welchen Vorlauf ist hier ratsam, ist ein Jahr ausreichend oder benötigt es sogar mehr? Bevor ich mich mit Anfragen an diese wende, möchte ich zumindest eine grobe Vorstellung der Route haben.
Wir stehen ganz am Anfang unserer Planung, daher benötige ich vorerst nur eine kurze Rückmeldung zu meinen Fragen.
Schon mal herzlichen Dank an alle, für die tolle Unterstützung, welche man im Forum erlesen und erfahren darf.
LG Ändu
Auch wir (Paar 40+) gehören der nicht seltenen Spezies der Ersttäter an und wollen im Dez. 25/ Jan. 26 vier Wochen in Namibia/Botswana reisen. Geplant ist eine der bekannten Ersttäter-Wanderrouten (Windhoek, Sossuvlei, Swakopmund, Damaraland, Etoscha), mit einer Mischung aus Loges und Camping. Danach bin ich mir aber unsicher, ich würde eigentlich gerne Caprivi, Chobe und Moremi einbeziehen. Ist das in dieser Jahreszeit (welche gesetzt ist), fahrbar (4x4 Neuling) und sinnvoll? Alternativen gäbe es ja genügen und wir sind diesen auch nicht abgeneigt.
Buchen wollen wir wohl über eine Agentur, welchen Vorlauf ist hier ratsam, ist ein Jahr ausreichend oder benötigt es sogar mehr? Bevor ich mich mit Anfragen an diese wende, möchte ich zumindest eine grobe Vorstellung der Route haben.
Wir stehen ganz am Anfang unserer Planung, daher benötige ich vorerst nur eine kurze Rückmeldung zu meinen Fragen.
Schon mal herzlichen Dank an alle, für die tolle Unterstützung, welche man im Forum erlesen und erfahren darf.
LG Ändu