Mal wieder das leidige Thema der Versicherungen

9 Antworten · 2'699 Aufrufe · gestartet 27. Apr. 2024 von Makra
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Themenstarter897 Beiträge · seit 201727. Apr. 2024 · #1
Jetzt haben wir schon zig Mal einen Mietwagen gehabt und zum 1. Mal habe ich mir Gedanken darüber gemacht, was denn eigentlich in einem Schadensfall maßgeblich ist....

Bisher bin ich davon ausgegangen, es ist nur die Höhe des Deposits. In diesem Fall wäre dies R 15.000. Dann lese ich aber von
Maximum liability/excess: R70,000. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Zum Glück hat uns das bisher nie tangiert.

Kann mir hier jemand durch diesen Dschungel helfen - mir raucht schon der Kopf ....
Liebe Grüße Makra
zuletzt bearbeitet 28. Apr. 2024
232 Beiträge · seit 202429. Apr. 2024 · #2
Hallo Makra,

du musst im Fall der Fälle tatsächlich bis zum maximum excess, also R70,000, rechnen - vergleichbar ist das mit dem Selbstbehalt, den man gemeinhin bei Mietwagen kennt. Das ist nicht zu verwechseln mit dem deposit = Kaution. In der Praxis kommt es dann natürlich auf die Schadenshöhe an - wenn der Schaden unter den R70,000 liegt, zahlst du bis zur Höhe des Schadens, liegt der Schaden darüber, zahlst du bis R70,000 als Maximalbetrag.

Ich würde dir in jedem Fall eine Reduktion des Selbstbehalts empfehlen (das bieten ja die meisten Vermieter gegen Aufpreis an), oder den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Bei letzterem solltest du aber darauf achten, bis zu welchem Betrag die Versicherung greift. Wir haben tatsächlich eine Zusatzversicherung, weil wir öfter mal mit einem Mietwagen unterwegs sind und das sich relativ schnell rechnet, eine Jahresversicherung zu haben, statt bei jeder Buchung draufzuzahlen. Unsere deckt aber nur bis 3000€ Selbstbehalt, das würde bei den R70,000 nicht reichen.
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Themenstarter897 Beiträge · seit 201729. Apr. 2024 · #3
Hallo Akane,

danke für deine Antwort. Das mit den 3000 € ist genau mein Problem bei einer deutschen Zusatzversicherung. Hier stellt sich die Frage, wie es ist, wenn der Selbstbehalt bei 3500€ liegt und man einfach die 500 € selbst bezahlt ? Hat man dann Versicherungsschutz oder nicht ? Wenn ich die Vollkasko über den Vermieter mache, ist die deutlich teurer. Was mir auch aufstößt, die Haftpflicht für Fremdschäden ist oft nicht inbegriffen. Da muss man auch aufpassen.

Wir hatten schon 3 Mal über Around about cars zusätzlich die Hepstar Versicherung abgeschlossen und uns auf die Aussage von AAC verlassen, dass damit alles abgedeckt sei. Mein Englisch ist nicht so gut, dass ich bei den Versicherungsbedingungen durchgeblickt habe. Da muss ich auf Deutsch oft schon 2 Mal lesen, bis ich verstehe, was gemeint ist.
Bei unserer Kreditkarte (Eurowings Gold) sind leider nur 30 Tage versichert. Wir werden 43 Tage unterwegs sein und haben uns auch schon überlegt, ob es möglich ist, nur für die restlichen 13 Tage eine LDW Versicherung abzuschließen ?

Was für eine Jahresversicherung habt ihr ? Das wäre für uns ev. auch interessant, den wir sind 2 Mal/Jahr für jeweils 4-6 Wochen unterwegs.
Liebe Grüße Makra
232 Beiträge · seit 202429. Apr. 2024 · #4
Gute Frage, ob man die Differenz selbst bezahlen kann, oder ob die Versicherung dann gar nicht greift. Ich würde davon ausgehen, dass man die 3000€ erstattet bekäme, das ist allerdings nur eine Annahme - keine Ahnung, ob sowas im Kleingedruckten steht oder man mal bei der Versicherung nachhören kann. Da man aber beim Vermieter in Vorleistung geht und es dann bei seiner Versicherung einreicht, kann ich mir gut vorstellen, dass die bis zur 3000€ Grenze zahlen.

Ist bei deiner Autovermietung denn keine Reduktion des Selbstbehalts möglich? Einige Anbieter haben da ja Staffelungen, und dann würde ich an deiner Stelle einfach schauen, wie du unter die 3000€ kommst.

Wir haben unsere Versicherung in unserer Hausrats-Versicherung (Friday) als Zusatzbaustein inkludiert - es ist also kein spezieller Anbieter für Mietwagen-Versicherungen. Dort sind auch Camper versichert, und das klingt in der Theorie ganz gut, wie es in der Praxis aussieht, erproben wir in den nächsten Wochen. Wir hoffen natürlich, dass nichts passiert, aber das geht im Zweifel so schnell, dass irgendwas dran ist, und ich hätte wenig Lust, das selbst zahlen zu müssen.

Du kannst ja mal in Hinblick auf den Selbstbehalt mit anderen Anbietern vergleichen - mir kommen die R70,000 schon relativ hoch vor. Der Mietpreis, der dann vielleicht günstiger erscheint, beinhaltet da eben auch das Risiko.
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Themenstarter897 Beiträge · seit 201729. Apr. 2024 · #5
Bei dem Vermieter handelt es sich um Woodford und leider gibt es keine Staffelung. Ich hab das verwechselt, bei der HanseMerkur sind es sogar nur 2500 €, die erstattet werden. Ich werde da morgen mal anrufen. Es interessiert mich auch generell.

Überhaupt ist das die einzige Versicherung, die ich gefunden habe, die über 30 Tage Mietzeit versichert.
Liebe Grüße Makra
Themenstarter897 Beiträge · seit 201730. Apr. 2024 · #6
Es ist tatsächlich so, dass die Hanse Merkur immer bis 2500 € zahlt, die Differenz müsste man selbst bezahlen.
Liebe Grüße Makra
28 Beiträge · seit 202420. Okt. 2024 · #7
Makra schrieb:
Bisher bin ich davon ausgegangen, es ist nur die Höhe des Deposits. In diesem Fall wäre dies R 15.000. Dann lese ich aber von
Maximum liability/excess: R70,000. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Zum Glück hat uns das bisher nie tangiert.
Das ist verwirrend, und leider muss man immer die Bestimmungen lesen. Gerade in Botswana und Namibia stehen da teilweise haarsträubende Sachen in den Bedingungen.

Gewisse schreiben auch rein, dass man bei einem "Rollover" für den gesamten Fahrzeugwert haftet. Also unbedingt die Bedingungen lesen - leider.

Die Haftfplichtversicherung deckt oft auch nur niedrige Beträge ab. Hier kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
zuletzt bearbeitet 20. Okt. 2024
87 Beiträge · seit 202220. Okt. 2024 · #8
Makra schrieb:
Bisher bin ich davon ausgegangen, es ist nur die Höhe des Deposits. In diesem Fall wäre dies R 15.000.
Mir ist aus erster Hand ein Fall bekannt, wo der südafrikanische Vermieter 1 Mio Rand forderte. In der vorhandenen "Super cover" (0 EUR Selbstbehalt) war die Art des Schadens ausgeschlossen. Ob die Forderung inzwischen eingetrieben wurde, ist mir nicht bekannt.

Der Fahrer ist bei Gewitter ohne Verwendung seines Kopfes mit Juchei in einen temporären Bach gefahren und wurde weggespült. Ich war daran beteiligt, ihn wieder auf die Straße zu ziehen. Der arme Hilux stand 20m neben dem Track in 45° Schräglage, saß mit dem Getriebe auf einem Felsen, der Motor hat Wasser geschlürft und es gab weitere erhebliche Schäden am Aufbau. Der "Write-Off" war also nicht komplett an den Haaren herbeigezogen.

Übrigens: ein identisches Ersatzfahrzeug wurde im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" per Abschleppwagen an die Stelle des Vorfalls geliefert - mitten in die Pampa auf einen wirklich nicht ganz harmlosen 4WD-Trail. Das hat mich wirklich beeindruckt 😄
zuletzt bearbeitet 20. Okt. 2024
88 Beiträge · seit 201407. Mai 2026 · #9
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zuletzt bearbeitet 11. Mai 2026
88 Beiträge · seit 201410. Mai 2026 · #10
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zuletzt bearbeitet 11. Mai 2026