Achtung: Geburtsurkunde auch für Namibia verlangt!

84 Antworten · 13,1k Aufrufe · gestartet 13. Dez. 2016 von travelNAMIBIA
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30 Beiträge · seit 201723. Apr. 2017 · #61
Hallo Christian,

vielen Dank! Genau das habe ich gesucht.

Wenn ich das richtig verstehe, sind wir als gesetzlicher Vormund auf der sicheren Seite, wenn wir das mit unserer beglaubigten Übersetzung der Bestallungsurkunde belegen und den Reisepass und die internationale Geburtsurkunde dabei haben, da sich unsere Tochter in "alternative care" befindet und der Paragraph 3.4 ja folgendes besagt:

3.4. Parent

Unless the context indicates otherwise, the word “parent” includes adoptive parents and legal guardians.

Da brauchen wir uns dann wohl keine Sorgen mehr zu machen, da wir ja gesetzlicher Vormund sind und dies auch belegen können.

Vielen Dank nochmal!

Herzliche Grüße

Delfine
https://www.TickerFactory.com/
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #62
Moin zusammen,

nur kurz ein aktueller Bericht, da ich mit der Familie gerade ein wenig in RSA war.
Ausreise Windhoek-Flughafen: Check der Geburtsurkunde am Flughafen beim Einchecken
Einreise Kapstadt-Flughafen: Kein check von nichts, keinerlei Fingerabdrücke etc. Einreiseprozedere hat keine 2 Minuten gedauert
Ausreise Kapstadt-Flughafen: Beim einchecken genaue Überprüfung der Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde wurde ebenso verlangt
Einreise Windhoek-Flughafen: Kein check der Geburtsurkunde

Quintessenz: Es hat sich die Airline mit dem Checken abgesichert, die Stellen für die die Geburtsurkunden eigentlich dabei sein sollte, haben kein einziges Mal danach gefragt.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 10. Mai 2017
1'003 Beiträge · seit 200810. Mai 2017 · #63
Hi,
"Heiratsurkunde wurde ebenso verlangt"
wieso ?????, Was geht die das an??

Gruss
Christian
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #64
Hi Christian,
"Heiratsurkunde wurde ebenso verlangt"
wieso ?????, Was geht die das an??
um zu sehen ob man wirklich die Person/Mutter ist. Im namibischen Reisepass steht kein Geburts-/Mädchenname und nur der (neue) Ehename. Auf der Geburtsurkunde der Kinder hingegen immer nur der Mädchenname der Mutter (auch wenn sie zu dem Zeitpunkt bereits verheiratet war). Eine etwas schwierige Lage 😉

Viele Grüße
Christian
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Gast10. Mai 2017 · #65
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:Quintessenz: Es hat sich die Airline mit dem Checken abgesichert, die Stellen für die die Geburtsurkunden eigentlich dabei sein sollte, haben kein einziges Mal danach gefragt.
Ich weiß nicht, ob das schon gilt, aber im Entwurf des zuständigen südafrikanischen Department of Home Affairs vom September 2016 zur Verschlimmbesserung der Situation hieß es ja:
Where a parent or parents, from a visa-exempt country, who is or are travelling with a child, such parent or parents may be required by an immigration officer to produce the child’s unabridged birth certificate upon admission into or departure from the Republic of South Africa.
So eine Kann-Regelung ist vom Ansatz her natürlich völliger Nonsens, aber es wäre dann völlig im Einklang mit Gesetzen/Verordnungen, wenn in der Praxis regelmäßig nicht danach gefragt wird. Airlines, denen da potentiell Kosten drohen, wollen sich halt trotzdem absichern.

Beste Grüße

Guido
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #66
Hi Guido,
So eine Kann-Regelung ist vom Ansatz her natürlich völliger Nonsens
absolute Zustimmung. Es kann gut sein, dass aber auf der Grundlage schon gearbeitet wird. Wie auch immer, da die Airline (in diesem Fall Airlink) es sehen wollte und die Behörden eben können/dürfen, muss man sie ohnehin dabei haben.

Schöne Grüße
Christian
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2'391 Beiträge · seit 201610. Mai 2017 · #67
Hallo zusammen,
falls ihr glaubt das wäre alles übertriebene Bürokratie, dann kann ich nur mal raten einen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde für das eigene Kind in Deutschland zu beantragen. Dann kann es lustig werden.
Ich wollte genau dieses letzte Woche machen. Da meine Tochter im September 12 wird, läuft dann ihr Kinderpass ab, sie muss aber für Namibia im Juli/August einen noch 6 Monate gültigen Pass haben, außerdem brauchen wir ja noch die internationale Geburtsbescheinigung (hoffentlich jetzt nicht auch noch eine internationale Ehebescheinigung 🤩 )
Also, meine Tochter und ich zur Stadtverwaltung, Nümmerchen ziehen am Bürgerservice, warten, wir waren die nächsten, ging schnell, dauerte nur 20Minuten 🙄 (That´s Afri... ach nee, das ist Deutschland)
Wir gehen zu der jungen nicht besonders freundlich wirkenden Dame und erklären unser Ansinnen. Passbilder und Kinderpass haben wir sofort vorgelegt. Die junge Dame tippt in ihrem Computer rum und wirkt verwirrt.
Wie alt denn das Kind sei?
11, sie wird ja, wie bereits erklärt, im September 12 (Außerdem steht das Geburtsdatum ja auch im Kinderpass).
Ja, dann müsse sie einen Kinderpass ausstellen.
Ok, aber läuft der dann nicht auch wieder automatisch im September ab und ist somit im August nicht mehr 6 Monate gültig.
Die junge Dame steht ohne Kommentar auf und sucht eine Kollegin einige Tische weiter auf. Es wird wild diskutiert. Die Kollegin erklärt, dass ein ganz normaler Reisepass auszustellen sei. Die Junge Dame meint, dass dies nicht gehe, weil das Kind noch nicht 12 ist. 2 weitere Kolleginnen schalten sich ein und sind auch der Meinung, dass ein Reisepass auszustellen sei. Die junge Dame kommt wieder zurück. Noch unfreundlicher.
Sie fragt, ob wir denn Passbilder hätten. Ich zeige auf den Tisch vor ihr.
Sie fragt nach dem Kinderpass. Ich zeige wieder auf den Tisch.
Sie fragt nach der Einverständniserklärung des Vaters. Bitte was?
Ob es gemeinsames Sorgerecht gäbe?
Ja.
Dann benötigt sie eine Einverständniserklärung und den Personalausweis des Kindsvater.
Aha, und ich dachte, dass man seinen Personalausweis immer bei sich tragen muss.
Eine Kopie ginge aus.
Es wird wieder im Computer getippt. Nach einiger Zeit kommt ein Blatt aus dem Drucker, die Einverständniserklärung. Und was soll man sagen, da steht groß drauf zum Ankreuzen:
1. Kinderpass oder 2. Personalausweis (für unter 16 Jährige) oder 3. Reisepass (für unter 16 Jährige)
Damit wäre die Diskussion eben also auch vollkommen überflüssig gewesen 😣
Nun denn, dann eben die Geburtsurkunde, das deutsche Original lege ich auch vor.
Die junge Dame ist nicht zuständig, sagt sie, ich müsse zum Standesamt. 🤩
Auf die Uhr geschaut. Es ist kurz nach 12, auf dem Schild am Rathaus steht , Bürgerservice 9-12.30 Uhr
Also die Treppe hoch zum Standesamt. Welche ist jetzt die richtige Tür. Es stehen Namen dran, aber keine Funktionen. Ich klopfe an der nächstbesten Tür und bekomme keine Antwort. Nochmal geklopft und dann die Tür vorsichtig geöffnet.
Eine nicht mehr so junge Dame macht mich darauf aufmerksam, dass die Sprechzeit vorbei sei. Ich erwidere, dass es doch erst 3 Minuten nach 12 sei.
Ja, eben, 3 Minuten nach, Sprechzeit sei bis 12. 😠
Warum, denn auf dem Schild 12.30 Uhr stehe, frage ich.
Das gelte nicht für das Standesamt. Um 14.00 Uhr ist wieder geöffnet. 😣
Ich erkläre, dass es im Bürgerservice auf Grund der Unerfahrenheit der jungen Kollegin sehr viel länger gedauert habe. Sie hat tatsächlich ein Einsehen und fragt, worum es denn ginge. Ich zeige die Geburtsurkunde und erkläre, dass wir eine internationale brauchen. Ausnahmsweise würde sie das für mich noch machen und wir sollen draußen warten. 🙂
Kurz darauf kommt sie zu uns uns erklärt, dass sie die Bescheinigung nicht ausstellen kann, da das Kind nicht am Wohnort geboren wurde. Wir müssen in die Geburtsgemeinde reisen 🙄 🤩 😈 😠
Jetzt ist das in unserem Fall nur 20 km entfernt, aber das Kind hätte ja auch in Cottbus oder Freising geboren sein können, dann kann man dann ja nicht mal schnell hin.
Ich bin dann nachmittags zum Gemeindeamt der Geburtsstadt meiner Tochter gefahren und habe dann dort die internationale Geburtsurkunde erhalten. Die ganze Geschichte erspare ich euch.
Fazit: 6 Stunden für eine internationale Geburtsbescheinigung, immer noch kein neuer Pass. Toll wie man einen Urlaubstag so verbringen kann.
That´t Afri... Ach, nee.......

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
zuletzt bearbeitet 10. Mai 2017
2'497 Beiträge · seit 201110. Mai 2017 · #68
Hallo Sasa,

eine sehr spannende Geschichte. In Afrika gibt es Elefanten, bei uns gibt es Schimmel - AMTSSCHIMMEL. TIA (This is Africa) und TIG (This is Germany) sind manchmal doch nicht sooo unterschiedlich. 🤩

Viele Grüße und viel Glück bei der Beschaffung des Reisepasses.

Karin
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein. Namibia 2016: Infos zu Auto+Camps+die "Jahrhundertsichtung" Namibia 2015: Namibia - Mein Seelenland Namibia und Botswana 2014: Überraschungstour Namibia und Botswana mit Guide Namibia 2013: Drei Heidjer in Namibia - Guck mal, Elefanten!
890 Beiträge · seit 201610. Mai 2017 · #69
Hallo Sasa,
nur zur Info, in Deutschland besteht keine Mitführpflicht des Personalausweises. Also dieser muss nicht ständig bei sich geführt werden. Hingegen besteht eine Ausweispflicht, also man muss einen Ausweis besitzen und vorweisen können. Dies bedeutet nicht, das ich ihn sofort vorweisen muss. Z.B. nicht bei einer Fahrzeugkontrolle, hingegen bei der Kontrolle eines Jägers mit Waffenschein besteht Mitführpflicht.
http://sicherheitsrecht-bayern.de/node/64
Gruß
1'003 Beiträge · seit 200810. Mai 2017 · #70
Hi,
davon abgesehen, dass die Bearbeiterin, die Dir unbedingt einen Kinderreisepass aufdrängeln wollte, offensichtlich keine Ahnung hatte, hättest Du durch Informieren im Vorfeld viel Zeit sparen können.

Dass eine Zustimmung aller Sorgeberechtigten verlangt wird, ist sinnvoll und bekannt.

Dass die Abschriften von Geburtsurkunden (auch die internationale) vom Standesamt ausgestellt werden, wo die betreffende Person im Geburtenregister geführt wird (also Geburtsort) ist auch bekannt. Dort kannst Du das auch postalisch beantragen, wenn's nicht um die Ecke ist.
Das steht aber eigentlich meisst bei den Kommunen im Netz eindeutig so drin.

Bei uns steht zB für den Reisepass im Netz: "Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich."

Gruss
Christian
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #71
Hi Christian,

ist zwar Off-Topic, aber ich finde es schon spannend wie unterschiedliche die Anforderungen zur Beantragung eines Passes sind. Bei der D-Botschaft hier muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden, aber nur einer muss in physisch einreichen. Die Anwesenheit unter 12 Jahren des Kindes ist nicht nötig.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'003 Beiträge · seit 200810. Mai 2017 · #72
Hi,
bringst Du da den Finger mit für den Fingerabdruck ... 🤪
Gruss
Christian
1'567 Beiträge · seit 201510. Mai 2017 · #73
Hallo Sasa,
Ich hab den Reisepass unserer Kinder auch allein verlängern können. War kein Problem... Matthias muss ihn nur abholen... 😉

Lieben Gruß
Bianca
Standardtour mit Zwillingen: https://namibia-forum.ch/forum/11-diverses/289993-nda-pandula-danke-fuer-16-tage-familienabenteuer.html Caprivi mit Zwillingen: https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/293122-familienabenteuer-im-caprivi.html Süden und KTP mit Zwillingen: https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/296005-familienabenteuer-in-den-sueden-und-den-ktp.html
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #74
Hi Christian,

bei unter 12 6 Jahre ist kein Fingerabdruck nötig 🙂
Das interessante ist, dass es auf dem Merkblatt der Botschaft genau so steht wie Du geschrieben hast (beide SOrgeberechtigten, persönliche Anwesenheit: http://www.windhuk.diplo.de/contentblob/2766542/Daten/6291780/Download_Merkblatt_Passantrag.pdf) ... praktisch ist es aber nicht so. Keines meiner Kinder hat die Botschaft bisher von innen gesehen. Vielleicht ist es auch unter 6 Jahren nicht vorgeschrieben?! Aber die Botschaft hier in Windhoek ist eh in vielen Belangen etwas "komisch" 😉

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 10. Mai 2017
319 Beiträge · seit 201210. Mai 2017 · #75
Hallo Sasa,

ich kann mich Christian nur anschliessen. Bevor ich zum Amt gehe, informiere ich mich, welche Unterlagen benötigt werden und das hätte man mit 10min Suche im Internet schnell gefunden. Die Beamten halten sich nur an die bestehende Rechtslage und würden sonst ein Dienstvergehen begehen, wenn sie es anders machen würden.
Bei etwas ausgefallenen Sachen, wie zum Beispiel Kind ist noch keine 12 und man benötigt ein Reisepass, drucke ich immer die Bestimmungen aus und kann dann bei Unklarheit die Bestimmungen vorlegen. Betreifft übrigens auch, wenn man so wie ich, zwei deutsche Reisepässe besitzt.
Ich habe damit noch nie Probleme gehabt.
travelNAMIBIA schrieb: Bei der D-Botschaft hier muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden, aber nur einer muss in physisch einreichen. Die Anwesenheit unter 12 Jahren des Kindes ist nicht nötig.
Also,daß das Kind nicht anwesend sein muß, kann ich nicht glauben, Christian. Ich habe gleich mal bei der deutschen Botschaft in Windhoek nachgeschaut und das gefunden.
Damit ist das nicht unterschiedlich zu Deutschland. Man muß sich nur mal vorstellen, daß man ein Kinderreisepass beantragt und ein anderes Passbild abgibt (könnte man glatt Kinder entführen).
Daß Bianca den Kinderreisepass verlängert bekommen hat, ohne mit dem Kind dort zu sein, ist zwar auch nicht rechtens, aber beoi der Beantragung war es bestimmt nicht so.

Übrigens kann es auch passieren, daß, wenn man mit seinem eigenen Kind verreist ohne den Partner, an der Grenze die Einverständniserklärung des Partners verlangt wird. Ist mir letztes Jahr passiert, als ich mit meinem Sohn nach Tunesien geflogen bin. Übrigens wurden auch die Frauen darauf kontrolliert und ganz ehrlich, manche haben sich sehr zickig und nicht angenehm aufgeführt. Man sollte immer mal überlegen, würde man sich selber den Ton gefallen lassen, wer sitzt am längeren Hebel etc.

Auf jeden Fall habe ich jetzt immer eine Einverständniserklärung meiner Ex-Freundin dabei (dabei wusste der Beamte nicht, daß ich von der Partnerin getrennt bin).

toumtoum
zuletzt bearbeitet 10. Mai 2017
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #76
Hi Toumtoum,
Also,daß das Kind nicht anwesend sein muß, kann ich nicht glauben, Christian.
siehe meinen Beitrag zuvor (möglicherweise unter 6 Jahren?)
Man muß sich nur mal vorstellen, daß man ein Kinderreisepass beantragt und ein anderes Passbild abgibt (könnte man glatt Kinder entführen).
Die Diskussion hatten wir ja hier schonmal ausführlich. Meine beiden Kinder haben seit Geburt nur einen richtigen Reisepass. Das Bild ist dementsprechend bei dem Älteren bereits 4,5 Jahre alt - da ist eh nix mehr zu erkennen.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 10. Mai 2017
319 Beiträge · seit 201210. Mai 2017 · #77
travelNAMIBIA schrieb:Hi Christian,

bei unter 12 6 Jahre ist kein Fingerabdruck nötig 🙂
Das interessante ist, dass es auf dem Merkblatt der Botschaft genau so steht wie Du geschrieben hast (beide SOrgeberechtigten, persönliche Anwesenheit: http://www.windhuk.diplo.de/contentblob/2766542/Daten/6291780/Download_Merkblatt_Passantrag.pdf) ... praktisch ist es aber nicht so 🙂

Viele Grüße
Christian
Christian, im Endeffekt ist es so, wie in Deutschland. Das Kind muß mit vorstellig werden. Wenn der andere Sorgeberechtigte nicht mit anwesend ist, muß eine Einverständniserklärung vorgelegt werden (also es müssen auch nicht beide vorstellig werden). Ob jetzt die Einverständniserklärung abgeprüft wird, kann ich natürlich nicht beurteilen - wie sind da deine Erfahrungen?

toumtoum
2'391 Beiträge · seit 201610. Mai 2017 · #78
Ich bereue es schon wieder, dass ich was geschrieben habe.....
Es sollte ein unterhaltsames OFF TOPIC sein und keine Lehrstunde in Bürokratie.
Bitte vergesst alles und lasst das Thema ruhen. Ich kann natürlich auch gerne meinen Beitrag löschen.

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
Themenstarter33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2017 · #79
Hi Toumtoum,
wie sind da deine Erfahrungen?
wie gesagt, keines meiner Kinder war selber anwesend, weder bei Beantragung noch Abholung. Unterschreiben mussten den Antrag beide Eltern, einreichen diesen aber nur einer (wobei auch nicht überprüft wurde, ob ich eines der Elternteile bin, z.B. anhand eines Ausweises). Das ist meine Erfahrung D-Botschaft in Windhoek. Ich bin aber auch persönlich der Konsularabteilung etc bekannt, vielleicht drücken die deshalb ein Auge zu? Man weiß es nicht...
(frage aber gerne nochmal bei anderen befreundeten Eltern hier nach, wie es da ablief).

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
319 Beiträge · seit 201210. Mai 2017 · #80
travelNAMIBIA schrieb:Hi Toumtoum,
Also,daß das Kind nicht anwesend sein muß, kann ich nicht glauben, Christian.
siehe meinen Beitrag zuvor (möglicherweise unter 6 Jahren?)
Man muß sich nur mal vorstellen, daß man ein Kinderreisepass beantragt und ein anderes Passbild abgibt (könnte man glatt Kinder entführen).
Die Diskussion hatten wir ja hier schonmal ausführlich. Meine beiden Kinder haben seit Geburt nur einen richtigen Reisepass. Das Bild ist dementsprechend bei dem Älteren bereits 4,5 Jahre alt - da ist eh nix mehr zu erkennen.

Viele Grüße
Christian
Also in Deutschland ist auch unter 6 Jahren die Anwesenheit erforderlich - wenn eine Kinderreisepass mit Lichtbild ausgestellt wird - eigene Erfahrung. Grund könnte wirklich Kindesentführung von einem fremden Kind sein. Sind eben eigene Erfahrungen. Bei der Verlängerung mit neuem!!! Passbild musste der Stöpsel auch anwesend sein - wegen Abgleich Passbild stimmt mit dem Aussehen überein.