MEMelli2606Themenstarter3 Beiträge · seit 201404. Feb. 2014 · #1
Hallo,
ich brauche mal dringend Hilfe und zwar kann ich nirgendwo herauslesen ob für Namibia ein Internationaler Füherschein beantragt werden muss oder ob der einfache den wir haben reicht. Die einen sagen ja und die anderen wieder nein.....Wäre schön , wenn mir einer eine klare Antwort geben könnte!
Vielen Dank...
Viele Grüße
Melli
Rocky1964709 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #2
offiziell benötigst Du einen internationalen Führerschein. Ob das kontrolliert und geahndet wird, hängt vom jeweiligen Gegenüber ab. Es soll aber auch Mietwagenfirmen geben, die ohne internationalen Führerschein kein Auto übergeben.
Die Beantragung ist einfach und preiswert. Wenn man etwaige Diskussionen und Strafen umgehen will, also durchaus sinnvoll investiert 😉
Viele Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
der Int. Führerschein ist Pflicht - das hätte dir auch die Boardsuche ausgespuckt 😉 - siehe Namibia Wiki - ob er von Vermietern eingesehen wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle, spätestens bei einem Unfall/Schadensfall würde es zu einem bösen Erwachen kommen, denn dann versagen die Versicherungen die Leistungen, da faktisch das Fehlen eines Int. Führerschein als Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusehen ist und Versicherungen damit aus der Leistungspflich raus sind.
Du wirst vermutlich viele Erfahrungen zu hören bekommen, doch Erfahrungen und "rechtl vorgeschrieben" sind 2 Paar Schuhe 😉
lG und bleibt gesund! M@rie
M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012
"Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!"
~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
MEMelli2606Themenstarter3 Beiträge · seit 201404. Feb. 2014 · #5
Hallo Rocky,
auf der Seite habe ich mich alles andere als gut belesen 🙂 Dort steht ja auch drin dass einer benötigt wird.
Letztes Jahr war mein Freund aber von der Arbeit aus 2 Monate in Walvisbay und die Jungs hatten keinen Internatinalen Führerschein dabei uind sind auch quer durchs Land gefahren..
Deswegen irrietiert mich das alles...Aber Sanne hat Recht lieber einfach beantragen um Stress zu vermeiden ist vielleicht besser 🙂
Danke Euch...
Viele Grüße
giraffenmog649 Beiträge · seit 200704. Feb. 2014 · #6
Du, es gibt auch Leute, die haben gar keinen Führerschein und fahren trotzdem Auto....
Spass beiseite: Du brauchst einen internationalen Führerschein - sonst kann es Ärger geben. Er ersetzt allerdings nicht den deutschen Führerschein, sondern ist nur eine Übersetzung. Mitnehmen mußt Du beide!
Letztes Jahr war mein Freund aber von der Arbeit aus 2 Monate in Walvisbay und die Jungs hatten keinen Internatinalen Führerschein dabei uind sind auch quer durchs Land gefahren..
Das sagt nichts darüber aus, ob der Intern.Führerschein nun erforderlich gewesen wäre oder nicht. Deine Freunde hatten offenbar einfach nur Glück und wurden nicht danach gefragt. Während eine Polizeikontrolle im September letzten Jahres bei Dullstrom, SA wurden wir zuerst und unmissverständlich nach dem Internationalen Führerschein gefragt. Bei der Übernahme des Mietfahrzeuges mussten wir ihn ebenfalls vorlegen.
Ich verstehe Dein Problem nicht ganz. In meinem Heimatkreis beträgt die Gebühr gerade mal 13,00 €. Gemessen an den Gesamtkosten einer solchen Reise ist das ein äußerst geringer Betrag. Besonders wenn man sich damit möglichen Ärger vor Ort ersparen kann.
Rocky1964709 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #8
Melli2606 schrieb:Hallo Rocky,
auf der Seite habe ich mich alles andere als gut belesen 🙂 Dort steht ja auch drin dass einer benötigt wird.
Letztes Jahr war mein Freund aber von der Arbeit aus 2 Monate in Walvisbay und die Jungs hatten keinen Internatinalen Führerschein dabei uind sind auch quer durchs Land gefahren..
Deswegen irrietiert mich das alles...Aber Sanne hat Recht lieber einfach beantragen um Stress zu vermeiden ist vielleicht besser 🙂
Danke Euch...
Viele Grüße
Wir sind einmal in NAM von einem Posten angehalten wurden. An der C26 von Windhuk Richtung WB, wo die Straße in Piste übergeht. Der wollte auch den internationalen Führerschein sehen.
Cruiser2'530 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #9
Eine andere Frage zwischendrin:
Kann man jemand anderen damit beauftragen, Frau, Schwiegereltern etc. den Inter. Führerschein für mich zu bekommen wenn diese Person meinen Deutschen vorlegen kann oder muß man persönnlich erscheinen und muß man dies bei seiner ursprünglichen Führerscheinstelle machen oder geht das Bundesweit!?
Best Regards
Adolf
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Hobby: Land Cruiser Touring Vehicles. Member of the LCCSA.
Slogan: Tread lightly, leave nothing but your foot prints!
Sanne2'462 Beiträge · seit 200604. Feb. 2014 · #10
Hallo,
2012 hat man uns in Berlin gesagt, dass man persönlich erscheinen müsse und das am Ort, an dem man gemeldet ist. Keine Ahnung, ob sich das inzwischen geändert hat?
Viele Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Hallo, man muss schon persönlich hin, wollte letztes Jahr für meine Frau auch den mitmachen lassen, ging nicht, da sie auch dort unterschreiben muss, unter dem Passfoto.
Gruß Reinhardt
4x Namibia / 2x Botswana / 1x Südafrika
Pascalinah2'772 Beiträge · seit 200604. Feb. 2014 · #12
@ Cruiser:
hier ein Auszug von unserer Führerscheinstelle im Landkreis Osterode /Harz... Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein das 18. Lebensjahr vollendet sein Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Warum sollte das in anderen Städten, Gemeinden anders sein...
Jochen66444 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #13
Hallo!
Das Formular hab ich mir bei uns im Landratsamt besorgt. Meine Frau hat unterschrieben und ich bin mit ihrem Führerschein (national), dem Reisepass und einer Vollmacht bewaffnet zurück und habe ihren intern. Führeschein abgeholt.
Es kann sein, dass es von Landratsamt zu Landratsamt verschieden ist.
Ihren nationalen Führeschein vor 4 Jhren konnte ich nicht beantragen - da mußte sie selbst hin.
Guß Jochen
Cruiser2'530 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #14
Pascalinah schrieb: Voraussetzungen: Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
Also da würde es bei mir schon happern! Bin in DE nicht gemeldet, habe aber den gültigen EU Führerschein aus Schwelm! Komme dort aber eigentlich selten hin. 😵
Egal wenn es nicht klappt da ich den SA und NAM Führerschein auch habe! 🙂 Man kommt halt nur schneller durch die großen Roadblocks in SA wenn man den Int Führerschein vorlegt! 😉
Best Regards
Adolf
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scheint von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich zu sein:
Wenn schon im Besitz des EU-Kartenführerscheins, kann der Antrag durch eine bevollmächtigte, volljährige Person (mit schriftlicher Vollmacht, Original Führerschein und Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten) gestellt werden. Sonst persönliche Antragstellung erforderlich.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
piscator1'483 Beiträge · seit 200904. Feb. 2014 · #16
HI, ich finde es interessant, dass es bei der Ausgangsfrage immer wieder Diskussionen gibt! Die rechtliche Situation ist eindeutig: Internationaler Führerschein ist in NAM erforderlich!! Es hilft niemandem, wenn ich, und seien es auch noch so viele, Erfahrungsberichte lese, nach dem Motto: Wir sind nie gefragt worden.... Ein Anruf bei der ausstellenden Behörde ergibt die Antwort auf die Frage, ob man persönlich zur Beantragung erscheinen muss. Ich habe bisher immer allein den Internationalen für mich und meine Frau geholt. Aber da es unterschiedlich zu sein scheint, hilft das auch nicht wirklich weiter. Voraussetzung war dabei aber, wie schon gepostet, dass unser wohnsitz im betrefffenden Landkreis ist, zu belegen durch den Personalausweis.
Gruß Piscator
Cruiser2'530 Beiträge · seit 201104. Feb. 2014 · #17
@ Christian - Danke, werde mich in HH mal schlau machen, aber der Personalausweis fehlt. Vielleicht geht ja auch der Paß! 😗
Best Regards
Adolf
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