Mietwagen schrotten

37 Antworten · 10,7k Aufrufe · gestartet 18. Okt. 2011 von Steven79
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983 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #21
klaus63 schrieb:Hallo,

da hier dertour mehrfach hervorgehoben wurde, einmal ein Auszug aus den aktuellen Mietbedingungen für einen Toyota Hilux bei dertour ab Windhuk:
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich einen Auszug der Versicherungsbedingungen dargestellt. Vor Ort erhalten Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen ausgehändigt, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptieren. Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten sowie eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Mietfahrzeug.
Haftpflichtversicherung von mindestens EUR 1,7 Millionen immer inklusive. In Südafrika und Namibia gibt es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die Mietwagenfirmen haben aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme bei allen Vermietern über dem DERTOUR-Standard von EUR 1,7 Millionen. Die Deckungssumme liegt je nach Vermieter zwischen ZAR/N$ 20 und 100 Mio. Ist im Falle eines Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert, haftet die Versicherung des Vermieters und der Mieter zahlt einen Anteil bis zur maximalen Selbstbeteiligung.
Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung inklusive:
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür tritt die Kaskoversicherung ein.
Generell kein Versicherungsschutz:
(unter folgenden Bedingungen haftet der Faher mit der vollen Schadenssumme): Verstöße gegen die Mietbedingungen, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer oder ohne Führerschein, Fahren durch einen Fahrer unter 18 ( Jahre, fahrlässiges oder rücksichtloses Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße, Wasserschäden, Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeugs, Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges bzw. Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Nutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind. Wenn der Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss s. Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Stand November 2010, Änderungen vorbehalten.
Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind: Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten, Telefon- und Handygebühren, Übernachtungskosten, Gutachterkosten, Währungsverluste, Bearbeitungsgebühren und Folgekosten aus unsachgemäßer Behandlung.
dertour rechnet also damit, dass seine Kunden vor Ort in Namibia die eigentlichen Versicherungsbedingungen "zwischen Tür und Angel" akzeptieren. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Verstößen gegen den Mietvertrag, der mir ja auch erst in Namibia ausgehändigt wird.

Ich unterschreibe damit also einen Vertrag, dessen Inhalt ich gar nicht vollständig kenne und den ich dann erst in einer "Drucksituation" vor Ort zur Kenntnis nehmen kann.

Ich habe 2008 bei dertour einen Hilux gemietet und mein Wunsch, vor Abschluss des Vertrages den Mietvertrag mit den endgültigen Versicherungsbedingungen zu sehen, hat bei dertour ziemliches Erstaunen ausgelöst.

Klaus
Hallo Klaus,
eigentlich habe ich wenig Zeit und wollte mich zu dem Thema nicht mehr äußern, daher nur eine kurze Antwort:
Die wesentlichen Rahmendaten deiner Versicherungsbedingungen stehen auf deiner Dertour-Buchung/-Prospektbeschreibung. Davon wird wohl kaum soweit abgewichen werden können, dass andere Bedingungen vor Ort zu akzeptieren wären. Damit käme Dertour im Streitfall in Deutschland auch nicht durch. Somit nimmst du nicht erst vor Ort die Bedingungen zur Kenntnis, sondern 99% davon sind vorher klar!
Man lässt dem lokalen Vermieter, der genaue Ortskenntnis hat, aber durch diesen Zusatz Gestaltungsmöglichkeiten z. B. einzelne Wege/Strecken auszuschließen oder zu sagen, dass das mitgelieferte Geschirr bei Bruch zu zahlen ist oder was auch immer. So habe ich es auch bei meinem Mietwagen in Australien erlebt: Da hieß es, dass diese und jene Gegend nicht befahren werden darf (gemeint war irgendwo im Nichts, wo 500 km weit nur Piste und keine Hilfe wäre; würde ich da hin fahren, wäre es mein Risiko).
Allerdings muss dir als Verbraucher schon vorab die Information hierüber gegeben werden, sofern du danach fragst. Meine Auffassung zu dem Thema. 🙂
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #22
Hallo Anja,
Verseh mich nicht falsch, ich lasse den Selbstbehalt immer in Europa absichern!
Aber aus einer Rechnung des Vermieters in Namibia geht nicht hervor ob fahrlässig oder nicht - und falls diese Rechnung tiefer als der Selbstbehalt ist, dann wird Dein Schaden zu 99% durch die Versicherung in Europa gedeckt.

Erst wenn die Rechnung des Vermieters den Selbstbehalt übersteigt, dann ist das Problem offensichtlich - weil die Versicherung in Europa nur Deinen Selbstbehalt abedeckt und nun offensichtlich keine Versicherung in Namibia die Differenz Rechnung minus Selbstbehalt zahlen will - dann könnten von der Versicherung in Europa Fragen kommen...
Gruss Rajang
983 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #23
Rajang schrieb:Erst wenn die Rechnung des Vermieters den Selbstbehalt übersteigt, dann ist das Problem offensichtlich - weil die Versicherung in Europa nur Deinen Selbstbehalt abedeckt und nun offensichtlich keine Versicherung in Namibia die Differenz Rechnung minus Selbstbehalt zahlen will - dann könnten von der Versicherung in Europa Fragen kommen...
Gruss Rajang
Damit da kein Mißverständnis ist:
Deutsche Vermittler wie Dertour decken die Selbstbeteiligung ab - und das sind 2000 oder mehr Euro. Das deckt 95% aller Schäden ab. Wenn der Schaden höher ist, dann wird der Mehrbetrag über die Versicherung des Vermieters abgedeckt. Große Ketten wie etwa Avis haben da genau die Versicherung, die auch in den deutschen Urlaubsprospekten beworben wird. Der deutsche Vermittler hilft dir auch alles zu regeln, aber wenn es hart auf hart kommt, und wenn du fahrlässig nach Ansicht der Versicherung des Vermieters gehandelt hast, dann ist für diesen Mehrbetrag nicht mehr die Bafin und auch nicht mehr ein deutsches Gericht der Zuständige, dann ist Gerichtsstand ggf. doch Namibia.
Dachte das wäre klar, habe aber gerade eine PN erhalten, aus der sich diese Frage ergab.
@Rajang: Empfehlung zur Flucht habe ich nie gegeben. Das hast du gesagt, nicht ich!
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
2'346 Beiträge · seit 200619. Okt. 2011 · #24
gelöscht
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
86 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #25
Hallo Armin,

Du bist Dir hoffentlich klar darüber, daß Du hier zum Betrug aufforderst, nicht wahr?!

Ich empfehle dringend, den Beitrag zu editieren, da Du den Forenbetreiber mit so einem Unsinn in Schwierigkeiten bringen kannst.

Gruß,
Janek
983 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #26
Hallo Janek,
Versicherungsbetrug ist eine Straftat. Es wäre deshalb vielleicht besser, wenn Armin den Beitrag etwas ändert, etwas eindeutiger macht, wie die Lesart seiner Aussage gemeint ist. Würde ich auch als förderlich sehen.

In Ergänzung meiner Ausführungen möchte ich noch 2 Beispiel-Fälle durchrechnen:

Schaden 10000 - SB 2000 (z. B. Dertour) - Vermieter (z. B. avis)

A Du fährst auf der Straße und überschlägst dich und avis + Dertour sehen keine Fahrlässigkeit auf deiner Seite. Dertour zahlt 2000, 8000 zahlt die Versicherung von avis.

B Du fährst auf der Straße und überschlägst dich und avis bzw. die Versicherung von avis meint, du hättest fahrlässig gehandelt. Du zahlst 8000 (ggf. sogar noch vor deiner Ausreise) und die 2000 SB ggf. auch. Vielleicht kommst du in D mit einer eidesstattlichen Versicherung (in der du behauptest, nicht fahrlässig gehandelt zu haben) durch und musst die 2000 nicht zahlen.

Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
439 Beiträge · seit 200919. Okt. 2011 · #27
Wusste gar nicht, dass die deutschen Versicherungen so dämlich sind, auf Basis einer Autovermieterrechnung einen Schaden zu begleichen. Ich stelle mir vor, ich komme aus Namibia zurück und lege eine Autovermieterrechnung über 20000 Nam$ vor: Unfallschaden vom ... Der Sachbearbeiter bei der Versicherung lacht sich doch tot.
Jede Versicherung hat nur ein Ziel: Gewinnmaximierung zugunsten der Aktionäre. Der Versicherte ist nur Mittel zum Zweck. Da wird doch jede Möglichkeit genutzt, nicht bezahlen zu müssen. Jeder denkbare Ausschlussgrund wird geltend gemacht. Lest euch doch mal die Erfahrungsberichte Betroffener durch und spekuliert nicht mit juristischem Halbwissen ins Blaue. Ist doch noch gar nicht so lange her, da hat hier jemand geschildert, wie er in Namimia in "Geiselhaft" genommen wurde, bis die Kohle da war und wie sich der deutsche Ausfallversicherer auf die Argumentation der namibianischen Versicherung zurückzieht und Zahlungen ebenfalls verweigert.
Diesen Unsinn "Autovermieterrechnung und die deutsche Versicherung zahlt schon" glaubt ihr doch wohl selbst nicht. Selbst bei einem Unfall in Deutschland mit dem eigenen Auto und einem nennenswerten Sachschaden, also so ab 1000 Euro, geht ohne polizeilichen Unfallbericht, Fotos, ausführliche Hergangsschilderung, Zeugennennung und Sachverständigengutachten gar nichts.
234 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #28
Hallo Freunde des kalkulierten Risikos,
da wir für Juli 2012 schon einen Hillux bei Asco gebucht haben verfolge ich die Diskussion hier natürlich mit Interesse.
Wenn ich das jetzt alles richtig verstehe, dann wäre es doch am sinnvollsten (soweit man nicht alles in D bucht) beim Vermieter in Nam die höchstmögliche SB ohne Aufpreis zu buchen. Diese würde man dann in D für c.a 6,50 € p.Tag auf Null reduzieren. Bei Asco würde eine Reduktion der Selbstbeteiligung auf 1500 N$ (ab 2012 wird 0 SB gar nicht mehr angeboten) für Hillux Safari dagegen stolze 400 N$ p.Tag kosten. Bei 25 Tagen würde man so ja um die 750 € sparen! Dafür kann man sich dann schon mal den ein oder anderen kaputten Reifen leisten. Oder hab ich jetzt zu kurz gedacht?

Liebe Grüße
Philipp
Kinder, Katzen, KTP... Namibia Juni/Juli 2012 http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/258319-kinder-katzen-ktp-namibia-junijuli-2012.html
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #29
Sorry Fritzmann,
Persönliche Erfahrung zeigt, dass Versicherung in Europa basierend auf der Rechnung des Vermieters mit der entsprechenden Belastung auf dem Kreditkartenkonto, bezahlt. Ohne wenn und aber...

Gruss Rajang
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #30
Hallo Philipp,
Volltreffer! Genauso mache ich es.

Gruss Rajang
1'182 Beiträge · seit 200620. Okt. 2011 · #31
Hallo Ralf,

obwohl Du ja eigentlich wenig Zeit hast, schreibst Du ja noch ganz fleißig - und leider nicht immer ganz korrekt. Deine Tätigkeit im Management eines Versicherers ist wohl schon etwas länger her, da kann sich schon mal das eine oder andere ändern.

Die hier relevanten Versicherungsbedingungen sind schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr bei der BaFin vorlagepflichtig. Sie unterliegen allenfalls der ´Inhaltskontrolle` hinsichtlich Treu und Glauben und Transparenz - müssen also nicht vorgelegt und genehmigt werden.

Und mit der Fahrlässigkeit gehst Du ja auch ganz großzügig um. In NAM wird m. W. nicht zwischen einfacher und grober unterschieden, aber hier in D ganz gewaltig. Einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist i. d. R. kein Ausschlusstatbestand. Selbst grobe Fahrlässigkeit genügt nicht immer für einen Ausschluss, aber meist - und bei DerTour allemal.

Klaus hat ja die sehr restriktiven DerTour Bedingungen oben zitiert. Und hinzu kommt die besonders wichtige Regelung, dass DerTour grobe Fahrlässigkeit annimmt, wenn der örtliche Versicherer nicht bezahlt!!! Das ist starker Tobak. Da hilft auch ein deutscher Gerichtsstand kaum.

Im übrigen müssen im Schadenfall die Rechnung, ein Polizeiprotokoll, Schadenbericht des Vermieters und Kreditkartenbelastung vorgelegt werden. Also einfach Rechnung vorlegen und wech ist nicht - zumindest bei der hier so sehr gelobten DerTour Versicherung.

Gruß,
Bernd

PS: Die erste Beschwerde sollte statt an die BaFin besser an den Ombudsmann gehen, der einen direkten Kontakt zu dem Versicherer hat.
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zuletzt bearbeitet 20. Okt. 2011
983 Beiträge · seit 201120. Okt. 2011 · #32
Hallo Bernd,

du hast Recht, wer viel und eindeutig schreibt, muss auch ständig reagieren/widersprechen, so auch auf die teilweise wenig wohlwollenden Äußerungen deinerseits auf meine Beiträge:

Ich habe hierzu viel geschrieben, da ich vor ein paar Jahren tatsächlich Versicherungsbedingungen (Kasko) bei einer deutschen Versicherung entwickelt habe und da ich als betroffener Kunde vor ein paar Tagen anstandslos von der Dertour meinen Kaskoschaden erstattet bekam.

Bei meinem Schaden reichte die Vorlage der Abbuchung (= Kreditkartenbeleg) und des Eingangsprotokolls des Vermieters (= der Abgabebeleg, in dem der Schaden bei Rückgabe des Pkw dokumentiert war). Die Versicherungsbedigungen sahen zwar mehr Dokumente vor, aber darauf wurde verzichtet. Darauf wird übrigens auch meistens verzichtet. Da widerspreche ich dir.

Es stimmt, dass es üblich ist, bei größeren Schäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, mehr Dokumente zu verlangen (siehe Versicherungsbedingungen). Auch stimmt es, dass sich die Schadenregulierung des deutschen Vermittlers bei sehr großen Schäden am Verhalten des Versicherers des Autovermieters orientiert. Und es ist trotzdem nicht immer so, dass die Selbstbeteiligung nicht erstattet wird, wenn der Versicherer des Autovermieters nicht zahlt. Es kommt drauf an. In vielen Fällen wird nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (in der erklärt wird, nicht fahrlässig gehandelt zu haben) trotzdem die SB gezahlt.

Die Bafin ist erst seit einigen Jahren für Versicherungsbeschwerden und Versicherungsbedingungen die zuständige Aufsichtsbehörde. Davor war es das BAV. Und die Bafin prüft sehr wohl Versicherungsbedingungen, ob vor Verkauf oder nur bei Bedarf kommt drauf an. Aber das ist für die aktuelle Diskussion unerheblich und interessiert wohl nur Insider. Ob es besser ist, sich beim Ombudsmann oder der Bafin zu beschweren, ist schwer einzuschätzen. Beschwerden bei der Bafin werden direkt an den Vorstand geschickt und intern mit besonderer Wichtigkeit bearbeitet. Habe selbst ca. 50 Stück zu Kfz-Versicherungen davon bearbeitet.

Ich habe nur von "Fahrlässigkeit" gesprochen. Auf die Unterscheidung einfache und grobe Fahrlässigkeit bin ich nicht eingegangen. Hier unterstellst du mir etwas, das ich nicht gesagt habe.

Da ich keinen Vorteil davon habe, ob du oder jemand anderes in Deutschland, bei Dertour oder einem anderen Veranstalter bucht, beende ich auch aus diesem Grund meine Stellungnahme, um hier nicht den Eindruck zu erwecken, ich würde Werbung betreiben. Den Eindruck habe ich nämlich bei vielen Beiträgen, in denen so mancher lokale Vermieter als Heiliger dargestellt wird und in denen deutsche Vermittler verteufelt werden. Auch habe ich wenig Lust, in einem nicht-geschäftlichen Rahmen Stellung zu nehmen, auf Beiträge, die mir so manches unterstellen. Es ist mir letztlich egal, ob du bei lokalen Vermietern direkt buchst oder nicht. Ich habe bei diesem Thema mitdiskutiert, um bei einem Thema, bei dem ich Insiderwissen habe, etwas beizutragen. Ich profitiere schließlich aus vielen anderen Beiträgen zu anderen Themen auch erheblich.

Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 20. Okt. 2011
2'319 Beiträge · seit 201121. Okt. 2011 · #33
hallo anja,
das verstehe ich jetzt nicht, was du da geschriebe hast.
auf der einen seite empfiehlst du, über eine deutschen veranstalter zu buchen, da dann deutsches recht gilt. auf der anderen seite schreibst du, dass, wenn der von deutschland aus online buchst auch nach deutschen bedingungen buchst, aber nach südafrikanischen oder namibischen vertragsbedingungen behandelt wirst.
wenn das so wäre, dann ist deine oben genannte empfehlung glatt für die füsse, denn die widerspricht sich mit dem von dir unten beschriebenen.
vielleicht kannst du uns mal aufklären. vielen dank.
2'319 Beiträge · seit 201121. Okt. 2011 · #34
hallo anja,
das verstehe ich jetzt nicht, was du da geschriebe hast.
auf der einen seite empfiehlst du, über eine deutschen veranstalter zu buchen, da dann deutsches recht gilt. auf der anderen seite schreibst du, dass, wenn der von deutschland aus online buchst auch nach deutschen bedingungen buchst, aber nach südafrikanischen oder namibischen vertragsbedingungen behandelt wirst.
wenn das so wäre, dann ist deine oben genannte empfehlung glatt für die füsse, denn die widerspricht sich mit dem von dir unten beschriebenen.
vielleicht kannst du uns mal aufklären. vielen dank.
2'319 Beiträge · seit 201121. Okt. 2011 · #35
hallo volker. kannst du auch bekanntgeben, wo man diese zusatzversicherung in deutschland abschliessen kann? vielen dank.
gruss Alm
2'319 Beiträge · seit 201121. Okt. 2011 · #36
Hallo Rajang...und was rätst Du uns jetzt?
1'115 Beiträge · seit 201021. Okt. 2011 · #37
Hallo Alm,
Irgendwie habe ich was verpasst - ich finde keine Frage in diesem Thread von Dir. Kannst Du mir weiterhelfen?

Gruss Rajang
1'115 Beiträge · seit 201015. Dez. 2011 · #38
Interessanter Hinweis eines 4x4 + Camper Auto-Vermieters in Namibia.
Neu ab 1.12.2011:

Zitat:
"Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 1 Dezember 2011 die Bedingungen für die Kaution der Selbstbeteiligung ändern: Die reduzierte Kaution 3 für die Selbstbeteiligung wird zusätzlich *Sandsturm Schäden *einen kaputten Reifen *Glasschäden *einen Unfall ohne Fremdbeteiligung decken (Fahrlässigkeit ist nicht eingeschlossen) –Der Selbstbeteiligungsbetrag von N$ 1,500.00 muss immer getragen werden"

Ob das 'Schule' machen wird?

Gruss Rajang