Mietwagen schrotten

37 Antworten · 10,7k Aufrufe · gestartet 18. Okt. 2011 von Steven79
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Themenstarter2 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #1
Hallo Forengemeinde,

Wir, das heißt meine Freundin und ich, waren im Februar 2005 schon einmal in Namibia und wollten seit dieser Zeit immer wieder hin. Jetzt soll es im Januar wieder soweit sein.

Damals hatten wir einen PKW gemietet und uns überhaupt keine Gedanken gemacht. Fazit: PKW in der Regenzeit - möglich, aber nicht erstrebenswert. Wir sind zwar durchgekommen, konnten aber etliches nicht sehen weil die Strassen durch Riviere blockiert waren.

Diesmal soll es daher ein 4x4 Camper (Onduzo, Discoverer X) werden. Jetzt habe ich ein paar Threads zum Thema Versicherung hier gelesen und bin jetzt völlig ratlos.

Daher mal eine einfache Frage:

Wenn ich das Auto schrotte und mir der Vermieter mitteilt es wäre meine Schuld (egal ob ich jetzt echt schuld bin oder nicht), muss ich dann das Auto komplett bezahlen (Neuwert oder Zeitwert) oder bezahle ich den Selbstbehalt?

Vielen Dank,

Steven
983 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #2
Die Versicherung zahlt nur unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Umständen. Sonst ist es dein Risiko! Wenn z.B. in den Bedingungen steht, dass du nur auf öffentlichen Straßen und auf Zufahrten zu Farmen u.ä. fahren darfst und du fährst quer durch das Gelände und der Wagen schrottet, dann zahlt die Versicherung nicht. Dem Vermieter gegenüber wirst du aber schadenersatzpflichtig und er kann von dir den Schadenersatz (= den Zeitwert des Kfz) verlangen. Im Zweifelsfall einige Tausend Euro. Zahlst du nicht und der Vermieter macht gegenüber der lokalen Polizei glaubhaft, dass du ihn um den Schaden betrügen willst und dass Fluchtgefahr besteht (= du reist aus dem Land und weigerst dich in D/CH zu zahlen und niemand kann dich dann noch dazu zwingen), dann führst du vor deiner Ausreise ggf. auch sehr "interessante" Gespräche mit der Polizei, die der Vermieter ggf. einschaltet.
Aus diesem Grund halte ich es für klüger, eine Versicherung nach deutschem Recht abzuschließen; das ist i.d. R. der Fall, wenn du bei einem deutschen Vermittler (Dertour u.a.) das Kfz buchst (Hierzu hatte ich mich auch im Strang zu "Welche Versicherung" geäußerst). Dann zahlst du im Zweifelsfall auch vor Ort den Schaden, hast aber bei dem deutschen Versicherer bzw. vor einem deutschen Gericht mehr Chancen, dein Geld zurückzubekommen. Bei jedem Schaden im Ausland habe ich bisher stets vor Ort bezahlen müssen bzw. meine Kreditkarte wurde belastet, und mein Geld habe ich dann in Deutschland allerdings wieder zurückerhalten.
Wenn es einen Schaden gab, immer alles gut dokumentieren, bestätigen lassen, denn die Versicherung in D will "Papier" zum Bearbeiten haben. Wenn du Glück hast, regelt der Vermieter den Schaden direkt mit der Versicherung und du zahlst nichts vor Ort.
Habe übrigens früher im Management einer Versicherung gearbeitet.
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 18. Okt. 2011
541 Beiträge · seit 200718. Okt. 2011 · #3
Hallo Steven,

Ralf hat absolut Recht! Das Südafrikansiche Recht und wahrscheinlich auch das Namibianische sieht vor dass es keine vollständige Schadenabdeckung gibt. Dafür kannst Du, wenn Du über Dertour buchst, eine Versicherung abschließen, die Dir auch den Selbstbehalt ersetzt.

Das Gute daran ist auch, dass der deutsche Veranstalter, mit dem Du den Vertrag abgeschlossen hast, Dein Ansprechpartner ist und nicht der Autovermieter. Da kann es Dir nämlich passieren, dass Du von verschiedenen Ansprechpartnern unterschiedliche Ausagen bekommst...

Wir haben auch grad ein bisschen Stress mit dem Autovermieter und zum Glück (!) regelt Dertour das alles für uns.

Wenn Du übrigens ein Auto über Sixt, Avis oder eine der großen Vermietungen von Deutschland aus online buchst, mit Abholung Windhoek oder Capetown - ist es nicht so, dass Du nach deutschen Bedingungen buchst. Du schließt dann den Vertrag mit der Vermietung vor Ort, nach dem im Land geltenden Recht. Nur so zur Info.

Grüßle
Anja

btw. ich arbeite nicht bei oder für Dertour, falls jetzt der Verdacht aufkommen sollte 😉
Intelligent people discuss ideas. Fools discuss how people should behave. (Paulo Coelho)
zuletzt bearbeitet 18. Okt. 2011
705 Beiträge · seit 201018. Okt. 2011 · #4
Hallo Steven,
das mit der Versicherung und dem (zuständigen) Recht wird wohl auch nach unzähligen Diskussionen noch nicht abschließend beantwortet werden können.
Es ist daher wohl egal, ob du direkt in Nam oder bei einer deutschen Agentur buchst, denn bei der Fahrzeugübernahme in Nam unterschreibst du einen namibischen Vertrag und die Kaution hinterlegst du mit deiner Kreditkarte.
Hier mal die Vers.Bedingungen für den Disxover x über eine dutsche Agentur.
http://www.camperboerse.de/afrika/bobo_campers/mietbedingungen_1112.htm?mid=3&date=01.11.2011

Den Sb kannst du jetzt noch über eine Zusatzversicherung von 6,50€/Tag auf 0,0 setzen.

Wenn du dich jetzt schön an die Mietbedingungen hälst, vernünftig fährst und keinen Roll-over veranstaltest - dann hast du gewonnen.

Aber alle kleinen und mittleren Schäden ind dann zumindest abgedeckt.

MAN KANN DAS LEBEN NICHT 100% VERSICHERN 😉


SG
Volker
Seit 1996 bereisen wir die Welt mit dem Motorhome, zuerst USA - Canada - Australien - Neuseland und jetzt Afrika.
2'779 Beiträge · seit 200718. Okt. 2011 · #5
ich bin mir nicht ganz sicher doch war der Auffassung dass nicht alle Vermieter eine Kollision mit einem Tier gleich handhaben. Es ist möglich dass ein Tier nicht als third party betrachtet wird und es dann als Selbstunfall gilt, d.h. Selbstverschulden wie zB bei einem rollover/überschlagen.
gruss leona
Gruss Leona
983 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #6
Travelboy schrieb:Hallo Steven,
das mit der Versicherung und dem (zuständigen) Recht wird wohl auch nach unzähligen Diskussionen noch nicht abschließend beantwortet werden können.
Es ist daher wohl egal, ob du direkt in Nam oder bei einer deutschen Agentur buchst, denn bei der Fahrzeugübernahme in Nam unterschreibst du einen namibischen Vertrag und die Kaution hinterlegst du mit deiner Kreditkarte.
Das "zuständige" Recht ist keine Ansichtssache, sondern klar geregelt. Da wo du buchst, gilt dass Recht des Landes. Es wird nur deswegen hier so kontrovers in unzähligen Beiträgen diskutiert, weil jeder sein Rechtsgefühl äußert und nicht die Rechtslage kennt.
Und es ist nicht egal, ob man direkt in Nam oder D bucht. Die Tatsache, dass man so oder so mit seiner Kreditkarte eine Kaution hinterlegt, sagt nichts über evtl. Rechtsansprüche gegenüber meiner Versicherung im Schadenfall aus.
Ich stimme dir zu bei der Aussage, dass man nicht alles zu 100% versichern kann - und auch nicht sollte. Das Leben ist nun Mal ein Risiko und sollte es auch bleiben.
Aber jeder kluge Verbraucher macht sich doch so seine Gedanken, wo er besser oder schlechter wegkommt. Du unterschreibst doch auch nicht irgendeine Versicherung in D ohne dir über Vor-/Nachteile bzw. Konkurrenzangebote Gedanken zu machen.
Somit bleibe ich bei der Empfehlung in D den Wagen anzumieten und nach deutschem Recht eine Versicherung hierzu abzuschließen. Im übrigen hat in D auch jeder Versicherungskunde die Möglichkeit vor Klageerhebung eine kostenfreie Beschwerde bei der Bafin (= zuständige Aufsichtsbehörde) einzureichen. Das bringts meistens!
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
983 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #7
La Leona schrieb:ich bin mir nicht ganz sicher doch war der Auffassung dass nicht alle Vermieter eine Kollision mit einem Tier gleich handhaben. Es ist möglich dass ein Tier nicht als third party betrachtet wird und es dann als Selbstunfall gilt, d.h. Selbstverschulden wie zB bei einem rollover/überschlagen.
gruss leona
Das stimmt! Die Versicherungsbedingungen sind hierzu unterschiedlich. Ich empfehle daher, in Ruhe das Kleingedruckte zu lesen, wenn man mehrere Angebote vergleicht.
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
19 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #8
Egal wo du buchst oder Mietverträge abschließt, bei Autoübernahme in Namibia gehst du eine Geschäftsbeziehung mit dem Autovermieter ein, die per Vertrag mit Unterschrift besiegelt wird. Damit ist dieser Vermieter und Autoeigentümer dein Vertragspartner. Und egal wie viele Versicherungen du in Deutschland abgeschlossen hast, in dem Moment, in dem du den Wagen und damit das Eigentum dieses Vermieters zerstörst, will er es von dir ersetzt haben. Und er wird dich nicht ausreisen lassen, bevor er sein Geld hat. Gibt deine Kreditkarte nicht genügend Deckung her, lässt er dich festsetzen, weil ihm das Risiko viel zu groß ist, dass er leer ausgeht, wenn du erstmal das Land verlassen hast. Da kannst du diskutieren soviel du willst, mit Versicherungspolicen winken und tausend Eide schwören, dass du zahlst, sobald du zurück in Deutschland bist. Das interessiert ihn nicht. Also achte darauf, dass deine Kreditkarte mindestens noch die Deckung hat, die dem Zeitwert des gemieteten Autos entspricht. Sonst ist der Flieger weg. Ich habe das gerade erlebt und vor einigen Tagen auch hier beschrieben. Mein Vermieter hat mit Rechtsanwalt und Polizei die Herausgabe meines Passes erreicht. Den habe ich erst zurückbekommen, nachdem meine Frau Tage später Geld aus Deutschland überwiesen hatte. Jetzt rennen wir hier hinter unserem Geld her und haben ganz wenig Hoffnung, es jemals wieder zusehen.

Herzliche Grüße, Norbert
983 Beiträge · seit 201118. Okt. 2011 · #9
Hallo Norbert,
das stimmt, man geht mit dem lokalen Vermieter auch immer eine Geschäftsbeziehung ein. Und der will seinen Schaden immer ersetzt haben. Das habe ich auch so gesagt.
Aber es bleibt dabei, dass die separate (!) Geschäftsbeziehung, die du mit dem Versicherer hast, besser in D abgeschlossen wird, damit du dann mehr Chancen hast, die vielen Tausend Euro zurückzubekommen, die der Vermieter vor Ort im "Verschrottungsfall" von dir verlangt hat. Aber eine Garantie hast du nicht, dass der Versicherer zahlt. Geht es um große Summen, wird da auch schon Mal gepokert. Empfehlung meinerseits, beschwere dich bei der Bafin über die Schadenabwicklung, bevor du klagst.
Ich habe selbst Versicherungsbedingungen entwickelt und weiss, wie sie gemacht werden.
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 18. Okt. 2011
1'920 Beiträge · seit 200819. Okt. 2011 · #10
Optimist1 schrieb:Egal wo du buchst oder Mietverträge abschließt, bei Autoübernahme in Namibia gehst du eine Geschäftsbeziehung mit dem Autovermieter ein, die per Vertrag mit Unterschrift besiegelt wird. Damit ist dieser Vermieter und Autoeigentümer dein Vertragspartner. Und egal wie viele Versicherungen du in Deutschland abgeschlossen hast, in dem Moment, in dem du den Wagen und damit das Eigentum dieses Vermieters zerstörst, will er es von dir ersetzt haben. Und er wird dich nicht ausreisen lassen, bevor er sein Geld hat. Gibt deine Kreditkarte nicht genügend Deckung her, lässt er dich festsetzen, weil ihm das Risiko viel zu groß ist, dass er leer ausgeht, wenn du erstmal das Land verlassen hast. Da kannst du diskutieren soviel du willst, mit Versicherungspolicen winken und tausend Eide schwören, dass du zahlst, sobald du zurück in Deutschland bist. Das interessiert ihn nicht. Also achte darauf, dass deine Kreditkarte mindestens noch die Deckung hat, die dem Zeitwert des gemieteten Autos entspricht. Sonst ist der Flieger weg. Ich habe das gerade erlebt und vor einigen Tagen auch hier beschrieben. Mein Vermieter hat mit Rechtsanwalt und Polizei die Herausgabe meines Passes erreicht. Den habe ich erst zurückbekommen, nachdem meine Frau Tage später Geld aus Deutschland überwiesen hatte. Jetzt rennen wir hier hinter unserem Geld her und haben ganz wenig Hoffnung, es jemals wieder zusehen.

Herzliche Grüße, Norbert
Hallo Norbert

deinem Beitrag kann ich so ned zustimmen.
Mag sein, dass das bei deinem Vermieter so der Fall war, aber generell pauschaliesieren lässt sich das nicht !!!

Ich kenne den einen oder anderen Pistenrambo, der meinet sein Auto flippen zu müssen, und konnet ohne herausgabe seines Passes , oder zurücklassen (als Pfand) seines Partners ausreisen.😄

Wie schon von Bamburi treffend auf den Punkt gebracht, hast du bei Anmietung in Deutschland einen Ansprechpartner in Deutschland , und mietest nach deutschen Recht.
Eine deutsche VOLLKASKO greifft viel viel weiter, als ne afrikanische Vollkasko.

Und bitte a bissle mehr Optimismus 😉

LG Bloke
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
1'920 Beiträge · seit 200819. Okt. 2011 · #11
rhh64 schrieb:
La Leona schrieb:ich bin mir nicht ganz sicher doch war der Auffassung dass nicht alle Vermieter eine Kollision mit einem Tier gleich handhaben. Es ist möglich dass ein Tier nicht als third party betrachtet wird und es dann als Selbstunfall gilt, d.h. Selbstverschulden wie zB bei einem rollover/überschlagen.
gruss leona
Das stimmt! Die Versicherungsbedingungen sind hierzu unterschiedlich. Ich empfehle daher, in Ruhe das Kleingedruckte zu lesen, wenn man mehrere Angebote vergleicht.
Beste Grüße
Ralf
Hallo Ralf

sobald du das Kleingedruckte liest, möchtest du kein Auto mehr mieten 😉

@Leona, meines Wissens nach greifft die third party , wenn dir ein Elefant oder Giraffe ins Auto rennt 😉 , so zumindestens hat mir das mein Autovermieter versichert

LG Bloke
Themenstarter2 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #12
Hallo Zusammen,

also erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, auch wenn ich nicht schlauer bin als vorher. Ich habe mir jetzt mal die Versicherungs- bzw. Mietbedingungen bei Dertours durchgelesen. Eigentlich sehe ich keinen Unterschied zu denen von z.B. Asco. Auch hier ist Fahrlässigkeit nicht versichert. Die Frage scheint also zu sein was Fahrlässig ist. Entscheidet im Schadensfall bei der Buchung über z.B. Dertours ein anderer hierüber als bei der Buchung z.B. über Africantracks direkt?

Viele Grüße, Steven
4'451 Beiträge · seit 200819. Okt. 2011 · #13
Steven79 schrieb:Hallo Zusammen,

also erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, auch wenn ich nicht schlauer bin als vorher. Ich habe mir jetzt mal die Versicherungs- bzw. Mietbedingungen bei Dertours durchgelesen. Eigentlich sehe ich keinen Unterschied zu denen von z.B. Asco. Auch hier ist Fahrlässigkeit nicht versichert. Die Frage scheint also zu sein was Fahrlässig ist. Entscheidet im Schadensfall bei der Buchung über z.B. Dertours ein anderer hierüber als bei der Buchung z.B. über Africantracks direkt?

Viele Grüße, Steven
Hallo Steven,

DERTOURS hat den Sitz in Deutschland , die übernehmen wohl das Ganze ,diese eigene Erfahrung wurde kürzlich in einem anderen Post von ein Fomie geschrieben. sowie ich es versanden habe.;)

Den Namibischen Vermieter , da ist dann Namibia zuständig. 🙁

Lese nochmals in den beiden Posts ,da wurden viele gute Hinweise für Versicherungen gegeben.
http://namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/208336-diskussion-zur-optimalen-mietwagenversicherung.html

Liebe grüße
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
983 Beiträge · seit 201119. Okt. 2011 · #14
Steven79 schrieb:Hallo Zusammen,

also erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, auch wenn ich nicht schlauer bin als vorher. Ich habe mir jetzt mal die Versicherungs- bzw. Mietbedingungen bei Dertours durchgelesen. Eigentlich sehe ich keinen Unterschied zu denen von z.B. Asco. Auch hier ist Fahrlässigkeit nicht versichert. Die Frage scheint also zu sein was Fahrlässig ist. Entscheidet im Schadensfall bei der Buchung über z.B. Dertours ein anderer hierüber als bei der Buchung z.B. über Africantracks direkt?

Viele Grüße, Steven
Darüber was "fahrlässig" ist, entscheidet im Schadenfall zunächst der Sachbearbeiter der Versicherung. Und dieser Sachbearbeiter sitzt bei der Buchung über z. B. Dertour in Deutschland, bei Buchung in Namibia ... ja da weiss ich gar nicht, ob sich überhaupt jemand ernsthaft mit deinem Schaden beschäftigt ... 😎 😈
Wenn der deutsche Sachbearbeiter dir schreibt, dass du fahrlässig warst (weil du z. B. durch zu tiefes Wasser gefahren bist), dann kannst du dich darüber bei der Bafin beschweren oder/und Klage vor einem deutschen Gericht einreichen. Aber wenn du wirklich fahrlässig warst, kriegst du auch in Deutschland nichts. Deshalb sollte man die Versicherungsbedingungen gelesen und verstanden haben. Die Versicherungsbedingunen werden in Deutschland übrigens immer von der Behörde geprüft, bevor die Versicherung verkauft werden darf. Das sieht in anderen Teilen der Welt ganz anders aus. Null Qualitätskontrolle.
Nirgendwo auf der Welt wird so verbraucherfreundlich in Versicherungsfragen entschieden (bei Behörden und Gerichten) wie in Deutschland/EU.
Wer es nicht begreifen will, der will das eben nicht begreifen und kann von mir aus buchen, wo er will.
Und der Verweis einzelner Fomis auf Laien-Geschmacksurteile zu Versicherungsfragen oder Schilderungen dramatischer Einzelschicksale, deren genaue Rechtslage man hier gar nicht beurteilen kann, sagt gar nicht aus. Buche deine Versicherung in Deutschland und Ende.
Damit endet nun meine Stellungnahme zum Thema. Mehr gibt es darüber nicht zu sagen.
Wünsche dir noch einen schönen Tag.
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #15
Hallo Anja,
Der Selbstbehalt wird Dir von Detour wahrscheinlich auch nur ersetzt, wenn der Schaden vom Vermieter, resp. der Versicherung in Namibia anerkannt wird, resp. nach dem unterschriebenen Vertrag in Namibia versichert ist.
Solange der Schaden unter dem Selbstbehalt ist, wird mit 99% der Versicherer in Europa zahlen, weil aus den Schadensunterlagen nicht hervorgeht, ob er gemäss Versicherungsbedingung in Namibia gedeckt wäre oder nicht. Falls der Schaden über dem Selbstbehalt liegen würde, dann zahlt wahrscheinlich Detour auch nicht.

Gruss Rajang
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #16
Hallo Ralf,
Deine Ausführungen sind klar und eindeutig.

Ich schliesse daraus, dass wenn ich einen Mietvertrag in Namibia habe und einen massiven Schaden "baue" - Reifenplatzer oder so als Grundursache - dann ist es das einfachste die wichtigsten Gepäckteile zu sammeln und so schnell wie möglich die namibische Landesgrenze zu queren........
Die rechtlichen Probleme sind damit nicht abgehandelt, aber ich werde nicht in "Geiselhaft" genommen und der Schadensbetrag habe ich auch noch nicht beglichen...

Gruss Rajang
1'115 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #17
Hallo Steven,

Lies mal Artikel 9.5 der ASCO Mietbedingungen, speziell 9.5.3. Falls Detour die gleichen Mietbedingungen hast, dann wäre ein Fall wie Reifenplatzer mit überrollen nicht gedeckt.

Hiet Artikel 9.5 aus dem ASCO Mietvertrag:

9.5 Regardless ofwhether any form ofCDW orTLW has been taken, The Renter shall regard\ess offault, be liable for any damage/s to or loss ofthe vehiclein the following circumstances:
9.5.1 Ifthere has been any breach ofthe terms and conditions ofthis agreement all ofwhich are material;
9.5.2 Ifsuch damage/s or loss is as a result ofnegligence in complying with any road traffic regulations or road traffic warnings;
9.5.3 Ifthevehicle was driven on unsuitable roads, or ifsuch damage/s or loss occurred while there was no other car,or anima!, involved;
9.5.4 Ifthe vehic1e was NOT driven by The Renter or another authorized driver nominated on the rental agreement;
9.5.5 If any damage/s or loss is as a result of any other form of negligence as determined by ACH's Claims Department and Company Directors in their soiediscretion.
9.5.6 The chosen excess amountls, do/es not cover for any cost stated/indicated in c1ause 2.2 ofthe rental agreement.

Gruss Rajang
541 Beiträge · seit 200719. Okt. 2011 · #18
Rajang schrieb:Hallo Anja,
Der Selbstbehalt wird Dir von Detour wahrscheinlich auch nur ersetzt, wenn der Schaden vom Vermieter, resp. der Versicherung in Namibia anerkannt wird, resp. nach dem unterschriebenen Vertrag in Namibia versichert ist.
Solange der Schaden unter dem Selbstbehalt ist, wird mit 99% der Versicherer in Europa zahlen, weil aus den Schadensunterlagen nicht hervorgeht, ob er gemäss Versicherungsbedingung in Namibia gedeckt wäre oder nicht. Falls der Schaden über dem Selbstbehalt liegen würde, dann zahlt wahrscheinlich Detour auch nicht.

Gruss Rajang
Hallo Rajang,

ja das ist klar. Wenn ich "fahrlässig" einen Schaden verursache, dann wird auch niemand meinen Selbstbehalt ersetzen. Und hier gibt es auch immer einen Ermessensspielraum.

Aber es ist auch sehr ärgerlich, wenn Du den Selbstbehalt zahlen musst, obwohl Du laut Versicherungsbedingungen keine Schuld hast. Das können schnell mal 2000 Euro sein und wenn sich das Risiko minimieren lässt, ist das doch schon mal was!

Aber natürlich gibt es keine 100% Sicherheit.

Grüßle
Anja
Intelligent people discuss ideas. Fools discuss how people should behave. (Paulo Coelho)
zuletzt bearbeitet 19. Okt. 2011
86 Beiträge · seit 201019. Okt. 2011 · #19
Hallo 🙂

Hier können viele Threats eröffnet werden und es ändert nichts, eine Rechtsberatung kann nur auf klar definierten Wegen erfolgen; Internetforen gehören nicht dazu. (Verbraucherzentralen, ÖrA's und Kanzleien hingegen schon.)

Erfahrungsberichte helfen bei der Einschätzung der Lage in einem unbekannten Land. Oder sie führen in die Irre. - Das kann nur beurteilen, wer fachlich auf der Höhe der Zeit ist. - Da hat Ralf (rhh64) schlicht recht.

Natürlich kann man heute jedes Risiko absichern und auslagern. - Das ist eine Frage der Risikoabwägung und des Preises. - Nur in wie weit so etwas sinnvoll ist, ist damit ja gar nicht geklärt. Das kann auch ein jeder nur für sich selbst entscheiden.
(Und bevor hier irgendjemand was zu dem Punkt sagt: Es gibt Unternehmen, die individuelle Policen verkaufen - nur kann ich mir keinen Urlauber hier vorstellen, der die notwendigen Preise zahlen kann oder will.)

Ob ich als Reisender nun einem lokalen Vermieter zB in Namibia vertraue, ist letztlich eine subjektive Entscheidung.
Die (juristische) Qualität der angebotenen Mietverträge, ist m.E. derart unterirdisch, daß man als Kunde im Streitfall sowieso nur vor einer Entscheidung steht: Zahlen oder einen guten RA beauftragen.

Das zweites sehr wohl Aussicht auf Erfolg zeitigen kann, wurde gerade vor ein paar Wochen vor dem Obergericht in Windhoek durch einen Touristen und seinen RA bewiesen.

Soviel dazu. Wir können hier diskutieren, wie und was wir wollen: Es ändert nix daran, daß sich Vermieter in Namibia m.E. nach eine Vertragsidee realisiert haben, die den Namen 'Vertrag' nicht verdient, da sie eine Vertragspartei chancenlos übervorteilt.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie "kundenorientiert" mancher (hier im Forum übrigens immer wieder empfohlener lokaler) Vermieter mit unklaren Situationen umgeht:
Da wird schnell eine Gesprächstermin beim Vermieter angesetzt und dann sitz da nicht angekündigt ein Polizeioffizier und befragt die Kunden.

Wer sich davon einschüchtern lässt und seine Rechte und Pflichten nicht kennt, hat schon verloren. Und wer aus der eigenen Unkenntnis NICHT den Schluß zieht, sich fachlich beraten zu lassen, ist m.E. auch selbst verantwortlich für das Ergebnis.

Ich habe meine Erfahrung gemacht. Ich persönlich bin da auch ohne materiellen Schaden rausgekommen - aber ich hatte auch die Möglichkeit, einem gut ausgebildeten Polizeioffizier zu verdeutlichen, daß der Vermieter ihm schlicht unbelegbare Vermutungen kommuniziert hatte. Das war dann auf einmal eine peinliche Situation - eigentlich für fast alle, außer meiner Freundin, die diese Vermietertype nie wieder sehen will.

Sein eigenes Verhalten mochte dem Vermieter (südwester-)schlau erscheinen, in mir erregte es Abscheu.

Hier in Spanien setzt sich inzwischen eins ganz gut durch: Durch Beschiss am Touristen kann man langfristig nur verlieren. Das sollten manche (!) Vermieter in Namibia m.E. verinnerlichen und mit diesen albernen Pseudoverträgen aufräumen - sonst werden es namibische Juristen tun.

Irgendwann 😉
630 Beiträge · seit 200819. Okt. 2011 · #20
Hallo,

da hier dertour mehrfach hervorgehoben wurde, einmal ein Auszug aus den aktuellen Mietbedingungen für einen Toyota Hilux bei dertour ab Windhuk:
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich einen Auszug der Versicherungsbedingungen dargestellt. Vor Ort erhalten Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen ausgehändigt, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptieren. Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten sowie eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Mietfahrzeug.
Haftpflichtversicherung von mindestens EUR 1,7 Millionen immer inklusive. In Südafrika und Namibia gibt es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die Mietwagenfirmen haben aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme bei allen Vermietern über dem DERTOUR-Standard von EUR 1,7 Millionen. Die Deckungssumme liegt je nach Vermieter zwischen ZAR/N$ 20 und 100 Mio. Ist im Falle eines Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert, haftet die Versicherung des Vermieters und der Mieter zahlt einen Anteil bis zur maximalen Selbstbeteiligung.
Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung inklusive:
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür tritt die Kaskoversicherung ein.
Generell kein Versicherungsschutz:
(unter folgenden Bedingungen haftet der Faher mit der vollen Schadenssumme): Verstöße gegen die Mietbedingungen, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer oder ohne Führerschein, Fahren durch einen Fahrer unter 18 ( Jahre, fahrlässiges oder rücksichtloses Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße, Wasserschäden, Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeugs, Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges bzw. Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Nutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind. Wenn der Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss s. Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Stand November 2010, Änderungen vorbehalten.
Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind: Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten, Telefon- und Handygebühren, Übernachtungskosten, Gutachterkosten, Währungsverluste, Bearbeitungsgebühren und Folgekosten aus unsachgemäßer Behandlung.
dertour rechnet also damit, dass seine Kunden vor Ort in Namibia die eigentlichen Versicherungsbedingungen "zwischen Tür und Angel" akzeptieren. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Verstößen gegen den Mietvertrag, der mir ja auch erst in Namibia ausgehändigt wird.

Ich unterschreibe damit also einen Vertrag, dessen Inhalt ich gar nicht vollständig kenne und den ich dann erst in einer "Drucksituation" vor Ort zur Kenntnis nehmen kann.

Ich habe 2008 bei dertour einen Hilux gemietet und mein Wunsch, vor Abschluss des Vertrages den Mietvertrag mit den endgültigen Versicherungsbedingungen zu sehen, hat bei dertour ziemliches Erstaunen ausgelöst.

Klaus
Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet. (Hans Magnus Enzensberger)