Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte

161 Antworten · 33,3k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2012 von ojn
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Gast14. Feb. 2014 ·
Hallo,
Guido. schrieb:Das Einzige was an der Germanwings-Gold-Karte skeptisch macht: Die Konditionen sind bei dem Preis fast zu gut. Da sucht man automatisch nach dem Haken. Wahrscheinlich machen die ihren Schnitt dadurch, dass das eine echte Kreditkarte ist und heftige 17% Zinsen auf Sollbeträge fällig werden. Die meisten in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten sind ja eigentlich Debitkarten, wo der ausgegebene Betrag unmittelbar dem zugeordnetem Konto belastet wird. Überweisungen vom Kreditkartenkonto sind ebenfalls sehr teuer. Beides kann man aber locker umgehen. Mit der barclayscard und der AXA-Versicherung stehen absolute Schwergewichte hinter der Karte.
Ich habe mir das Germanwings-Kartendoppel jetzt zugelegt und deshalb in Bezug auf obige Aussage noch ein Hinweis: Es ist eine echte Kreditkarte nach amerikanischem Verständnis. Die Standard-Einstellung ist tatsächlich, das monatlich nur der Mindestbetrag des offenen Saldos vom Referenzkonto eingezogen wird (2% des offenen Saldos). Und damit zahlt man per default auf jegliche Umsätze mit der Karte die oben schon genannten heftigen Zinsen von fast 17% p.a. Da macht die Barclays Bank einen guten Schnitt. Man sollte sich nach Erhalt der Karten deshalb sofort für den Online-Kundenservice registrieren und das auf "Gesamtsaldo monatlich" einziehen umstellen. Die Einstellung ist unter "Konto verwalten » Lastschriftmandat ändern" zu finden. Dann ist es die derzeit wohl günstigste Versicherungsoption mit hinsichtlich Campern/4x4 freundlich ausformulierten Versicherungsbedingungen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 14. Feb. 2014
59 Beiträge · seit 201224. Feb. 2014 ·
Liebe Fomis!

Ich befasse mich jetzt auch schon seit längerer Zeit mit dem Thema der möglichst besten Versicherung für unser Mietfahrzeug in Namibia.

Wir haben bereits im Oktober 2013 einen 4 x 4 Camper Discoverer Fun X von Bobocampers für 25 Tage im Oktober 2014 gemietet. Die Buchung erfolgte durch ein Reisebüro bei dem Anbieter "Camperbörse". Eine Anzahlung ist bisher noch nicht erfolgt.

Ich überlege jetzt die German Wings Kreditkarte Gold abzuschließen um im Fall eines Schadens die Mietwagen- Vollkaskoversicherung nutzen zu können.

Die Bezahlung des Mietwagens mit der obigen Kreditkarte dürfte trotz des zwischengeschalteten Reisebüros bei der Camperbörse wohl möglich sein, dies klärt das Reisebüro zur Zeit aber sicherheitshalber noch ab.

Seht Ihr ein Problem darin, dass der Vertag über die Anmietung schon Monate vor Abschluss der Kreditkarte abgeschlossen wurde? In den Versicherungsbedingungen habe ich hierzu nichts gefunden, das dies ausschließt.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

Gruß Marion
243 Beiträge · seit 201125. Feb. 2014 ·
Hallo Marion,

mir ist, genauso wie dir, nichts aufgefallen, was dem entgegen stehen sollte. Die Bedingungen sind da eindeutig (Bezahlung direkt beim Vermieter mit DER Karte).

+++ START OFFTOPIC+++

Aber wenn du sowieso "so teuer" mietest, würde ich über einen deutschen Anbieter mieten, bei dem eine "deutsche" Vollkasko ohne SB inkludiert ist. Preislich sehe ich da keinen Unterschied und keinen Grund, sich diese optimale Möglichkeit entgehen zu lassen. Vielleicht kannst du das ja noch ändern? Deinem Reisebüro könnte das ja grundsätzlich egal sein, an wen sie dich vermitteln. Aber dann würde ich mich "besser" vermitteln lassen oder bei der Camperbörse das Zusatzpaket "Selbstbehalt je Schadensfall (All Inclusive / Excess Reduction 2)" abschließen.

+++ END OFFTOPIC+++

Grüße.. tom
zuletzt bearbeitet 25. Feb. 2014
2 Beiträge · seit 201425. Feb. 2014 ·
Liebe Forum-Gemeinde, als „Neuling“ möchte ich erst einmal einen ausgesprochen lieben Dank an „ALLE hier Vereinten“ weiter geben. Mit den sehr aufschlussreichen Hinweisen der „Insider“ auf die Themen und Probleme der „Anfänger“ wurde mir einerseits VIELES erleichtet, andererseits wurde meine Aufmerksamkeit für Details nahe gelegt, die bislang 2-rangig waren, natürlich auch durch den Meinungs-Austausch der Insider.
Mein erster Beitrag soll deshalb hier platziert sein. Ich habe bei der AXA die Anmietung eines Hilux-Camper bei Besitz der Germanwings-Goldcard angefragt und möchte die konkrete Antwort, nach 4 Wochen Wartezeit, an dieser Stelle natürlich nicht vorenthalten.

Sehr geehrter Herr , XXX
wir beziehen uns erneut auf Ihre Anfrage vom 26.01.2014.
In den Versicherungsbedingungen ist von "Mietfahrzeug" die Rede.
Mit Mietfahrzeug ist ein Fahrzeug gemeint, welches als PKW geführt wird.
Wenn im KFZ Schein , des von Ihnen gewählten Fahrzeuges "PKW" steht, besteht
gemäss der allgemeinen Bedingungen für Mietwagen im Rahmen er Germanwings Kreditkarte Gold
Versicherungsschutz.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ausserdem, dass der Mietwagen mit der Karte bezahlt wird.
Im Falle von Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an unsere allgemeine E-mail Adresse:
Barclaycard-Reiseversicherung@axa-assistance.de

Mit freundlichen Grüßen
Karin Baierl
AXA Assistance

Offenbar muss ich nur doch einen Anbieter beauftragen, der sein Geld nicht in Namibia lässt. Also dann bis zum April 2014...
Gruss an ALLE von BertiBZ
527 Beiträge · seit 200625. Feb. 2014 ·
Mit Mietfahrzeug ist ein Fahrzeug gemeint, welches als PKW geführt wird.
Wenn im KFZ Schein , des von Ihnen gewählten Fahrzeuges "PKW" steht, besteht
gemäss der allgemeinen Bedingungen für Mietwagen im Rahmen er Germanwings Kreditkarte Gold
Haha, diese Antwort ist ja lustig. Nur leider sagen die Versicherungsbedingungen etwas anderes und nur diese sind im Schadensfalle maßgeblich.


Beste Grüße
59 Beiträge · seit 201225. Feb. 2014 ·
Hallo BertiBZ,

Vielen Dank für deine Info bezüglich deiner Nachfrage bei der AXA. Jetzt bin ich ja erst richtig verwirrt, da wir ja bisher eindeutig davon ausgegangen sind, dass in der Germanwings goldkarte alle Fahrzeugtypen versichert sind, also auch Camper und als LKW zugelassene Hilux, da hier nur die Rede von Mietfahrzeugen war ....

Jetzt erklärt sich vielleicht aber auch der relativ günstige Preis der Karte.

Hallo Tom,

Was meinst du mit "so teuer" mietest? Es gab leider für uns keinen anderen Anbieter für so einen vergleichbaren 4x4 Minicamper als die Camperbörse oder bobocampers Windhoek direkt.

Die Camperbörse ist ja meines Erachtens nach ein deutscher Anbieter und wir hätten bei Buchung im Oktober 2013 zusätzlich für Euro 32,-- am Tag, also insgesamt 800,-- für 25 Tage eine Vollkaskoversicherung zubuchen können, was uns jedoch sehr teuer erschien.

Dies war auch nur bei Buchung möglich, inzwischen haben sie die Versicherung aufgrund des gesunkenen Kurses auf 26,-- pro Tag reduziert, was immerhin noch 650,-- Euro sind. Ist jetzt aber sowieso nicht mehr möglich.

Da es ja anscheinend wohl auch keine Kreditkarte gibt, die eine Versicherung für einen Camper oder LKW beinhaltet - die Germanwings Goldkarte laut neuesten Erkenntnissen durch BertiBZ auch nicht mehr - bleibt wohl nur zu hoffen, dass auf unserer 1. Reise nach Namibia alles gut geht.

Nachdenkliche Grüße von Marion
527 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 ·
Hallo Marion,

hast du meine obige Antwort gelesen? Mit ihr solltest du eigentlich wieder beruhigter sein.

Beste Grüße
59 Beiträge · seit 201226. Feb. 2014 ·
Hallo Hiluchs,

Vielen Dank, ich habe deine Antwort gelesen.

Soll ich mir jetzt also trotz des an BertiBZ gerichteten Schreibens, dass unter Mietfahrzeuge bei der AXA nur PKW fallen, die Kreditkarte beschaffen, und im - hoffentlich nicht erfolgenden Schadensfall - es auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung ankommen lassen?

Davon ab finde ich es eigentlich wirklich frech, wie von der AXA meines Erachtens die Kunden mit diesen "schwammigen" Formulierungen vorsätzlich getäuscht werden und habe keine Lust mit diese Firmen Geschäftsbeziehungen einzugehen.

Gruß Marion
zuletzt bearbeitet 26. Feb. 2014
20 Beiträge · seit 201326. Feb. 2014 ·
Hallo Marion,

Ich habe die MLP-Karte (Jahresbeitrag 160 EUR) und da steht in den Mietfahrzeug-Versicherungsbedingungen auch LKW versichert und die meisten Hilux sind in Namibia als LKW angemeldet.

Viele Grüße

Gerhard
527 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 ·
Soll ich mir jetzt also trotz des an BertiBZ gerichteten Schreibens, dass unter Mietfahrzeuge bei der AXA nur PKW fallen, die Kreditkarte beschaffen, und im - hoffentlich nicht erfolgenden Schadensfall - es auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung ankommen lassen?
Einem Rechtsstreit könntest du äußerst gelassen entgegensehen, falls er überhaupt notwendig wäre. Selbst bei extrem enger Auslegung des Begriffes "Mietfahrzeug" in den AVB der Versicherung, wäre eine Beschränkung auf PKW in keinem Fall vertretbar. Der Hilux ist also definitiv versichert. Die persönliche Meinung einer Versicherungssachbearbeiterin ist kein Maßstab für die Geltung Versicherung.
1’130 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 ·
Hiluchs schrieb:
Einem Rechtsstreit könntest du äußerst gelassen entgegensehen, falls er überhaupt notwendig wäre. Selbst bei extrem enger Auslegung des Begriffes "Mietfahrzeug" in den AVB der Versicherung, wäre eine Beschränkung auf PKW in keinem Fall vertretbar. Der Hilux ist also definitiv versichert. Die persönliche Meinung einer Versicherungssachbearbeiterin ist kein Maßstab für die Geltung Versicherung.
Das halte ich doch mal für eine starke Aussage. Einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen halte ich bei einem deutlich finanzstärkeren Kontrahenten immer für bedenklich. Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift.
Was mir immer noch nicht klar ist und ich hoffe, diejenigen, die die AGB`s genau studiert haben, können das beantworten.
Wie kommt der Vermieter, z.B. bei einem Totalschaden, an sein Geld? Legt der Mieter erst aus und beantragt zu Hause die Versicherungsleistung? Gibt der Versicherer einen "letter of intent" für den Vermieter mit? Glaubt mir der Vermieter, das alles nach meiner Rückkehr ins sichere Deutschland beglichen wird?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 26. Feb. 2014
Gast26. Feb. 2014 ·
Hallo Axel,
Axel schrieb:Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift.
Es gibt eben diesbezüglich keine Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Es ist dort nur von "Mietfahrzeug" die Rede. Keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Fahrzeugtyps. Lediglich die gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen. Das kann man dann nicht im Nachhinein auf PKW o.ä. verengen, wenn das so nicht in den Versicherungsbedingungen steht. Ein gemietetes Wohnmobil oder ein gemieteter 7.5-Tonner für den privaten Umzug ist ganz eindeutig auch ein Mietfahrzeug. Und für solche besteht laut Vertrag Versicherungsschutz. Die Auslegung der Frau Baierl von Axa Assistance halte ich auch für rechtlich nicht haltbar und irrelevant. Ich habe nun auch mal die AXA-Assistance angeschrieben ...
Axel schrieb:Was mir immer noch nicht klar ist und ich hoffe, diejenigen, die die AGB`s genau studiert haben, können das beantworten.
Wie kommt der Vermieter, z.B. bei einem Totalschaden, an sein Geld? Legt der Mieter erst aus und beantragt zu Hause die Versicherungsleistung? Gibt der Versicherer einen "letter of intent" für den Vermieter mit? Glaubt mir der Vermieter, das alles nach meiner Rückkehr ins sichere Deutschland beglichen wird?
Dafür gibt es keine Standardregelung. Das hängt dann davon ab, ob der lokale Vermieter einem als Mieter vertraut und die externe Versicherung, mit der er keinen Vertrag hat, anerkennt. Falls man nicht erst 3 Stunden vor Rückflug anfängt, den Totalschaden mit dem Vermieter zu klären, ist die deutsche Versicherung möglicherweise auch schnell genug. Aber es macht Sinn, vom Worst-Case auszugehen, d.h. man muss ggf. hohe Beträge verauslagen und sich das Geld in Deutschland zurück holen. Andernfalls hindert einen der Vermieter möglicherweise an der planmäßigen Ausreise. Auch wenn die meisten vielleicht nicht unbedingt 40.000 EUR Liquidität auf dem Girokonto herumliegen haben, so kann man recht einfach Vorkehrungen schaffen, solche Summen von jetzt auf sofort transferieren zu können.

Beste Grüße

Guido
1’130 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 ·
Hallo Axel,
Dafür gibt es keine Standardregelung. Das hängt dann davon ab, ob der lokale Vermieter einem als Mieter vertraut und die externe Versicherung, mit der er keinen Vertrag hat, anerkennt. Falls man nicht erst 3 Stunden vor Rückflug anfängt, den Totalschaden mit dem Vermieter zu klären, ist die deutsche Versicherung möglicherweise auch schnell genug. Aber es macht Sinn, vom Worst-Case auszugehen, d.h. man muss ggf. hohe Beträge verauslagen und sich das Geld in Deutschland zurück holen. Andernfalls hindert einen der Vermieter möglicherweise an der planmäßigen Ausreise. Auch wenn die meisten vielleicht nicht unbedingt 40.000 EUR Liquidität auf dem Girokonto herumliegen haben, so kann man recht einfach Vorkehrungen schaffen, solche Summen von jetzt auf sofort transferieren zu können.

Beste Grüße

Guido
Hallo Guido,
genau das wollte ich damit aussagen. Und schon geht es weiter. Wie ist es mit nachträglich am Fahrzeug angebauten, nicht beim Kauf vorhandenen Teilen? Wir hatten vor Jahren den Fall, das bei einem Dachroller mit einem Fahrzeug mit Wohnkabine zwar das Fahrzeug, nicht aber die Kabine versichert war. Wie ist es in solchen Fällen mit der Canopy, dem Engelkühlschrank usw. ?
Eine Versicherung ist keine caritative Vereinigung und wird immer versuchen, den Schaden für sich selbst so gering wie möglich zu halten, dazu ist sie auf Grund der vorgeschriebenen Gewinnmaximierung für die Shareholder verpflichtet. Also immer vom worst case ausgehen und suchen, wo die Schlupflöcher sein können und was das für mich als Mieter im Maximalfall kosten "könnte", nur das ist die sichere Seite.
Schuld daran sind u.a. die Damen und Herren, die in der Vergangenheit glaubten, im Urlaub beim Fahren "die Sau raus lassen" zu können weil die Versicherung schon zahlen wird und dann nach einem Schaden die Vermieter auf den Kosten sitzen ließen, sonst bräuchten wir das alles gar nicht. Solche Personen hatten wir hier im Forum auch schon.
Man muss sich einfach klar sein, das man sich in NAM nicht gegen alles versichern kann und schon gar nicht gegen die eigene Unvernunft. Wenn ich hier sehe, wie krampfhaft und langwierig manche eine Versicherung suchen, die sie gegen Fahrfehler, Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit versichert 😈 .
Ich halte eine gute Rechtsschutzversicherung für die sinnvollste Versicherung, danach das Fahren mit gesundem Menschenverstand.
Ansonsten ist ein Urlaub in Meck-Pomm auch ganz schön. 😎
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 26. Feb. 2014
3’080 Beiträge · seit 200926. Feb. 2014 ·
@ Axel,

du sprichst mir aus der Seele, alle Vermieter möchten dass ihre Fahrzeuge in einem Stück wieder zurückkommen und der Mieter unverletzt wieder nach Hause fliegen kann (um als potentieller zufriedener Kunde irgendwann zurückzukehren).

Ich stelle mir mir die gleiche Frage wie du: Was wollen die mit dem Auto anstellen wenn sie so eine Versicherung brauchen?

Ich könnte Bücher drüber schreiben wo ich Mietfahrzeuge schon in welchen Situationen angetroffen habe in denen ich gedacht habe den gesunden Menschenverstand haben die Fahrer wahrscheinlich am Flughafen gleich mit abgegeben....

lg sasowewi
2’612 Beiträge · seit 200726. Feb. 2014 ·
Guido. schrieb:Hallo,
Armin schrieb:l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder durch eine andere vorrangige Versicherung
erfasst sind.
Das ist meines Erachtens auch kundenfreundlich formuliert. Im Gegensatz zu anderen Kreditkarten-Versicherungen steht eben nicht pauschal da, das nicht geleistet wird, wenn eine vorrangige Versicherung die Schadensregulierung ablehnt. Es steht nach meiner Interpretation sinngemäß da, das eventuelle Leistungen vorrangiger Versicherungen angerechnet werden.

Das Einzige was an der Germanwings-Gold-Karte skeptisch macht: Die Konditionen sind bei dem Preis fast zu gut. Da sucht man automatisch nach dem Haken. Wahrscheinlich machen die ihren Schnitt dadurch, dass das eine echte Kreditkarte ist und heftige 17% Zinsen auf Sollbeträge fällig werden. Die meisten in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten sind ja eigentlich Debitkarten, wo der ausgegebene Betrag unmittelbar dem zugeordnetem Konto belastet wird. Überweisungen vom Kreditkartenkonto sind ebenfalls sehr teuer. Beides kann man aber locker umgehen. Mit der barclayscard und der AXA-Versicherung stehen absolute Schwergewichte hinter der Karte.

Der Versicherungsumfang der Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Gold wird hier im Forum seit mittlerweile 7! Jahren kontrovers diskutiert. Seit 7 Jahren gibt es immer wieder unterschiedliche Aussagen von Miles&More und unterschiedliche Interpretationen hier im Forum. In 7 Jahren konnte das anscheinend nicht eindeutig geklärt werden. Was man bei der Mile&More-Karte meines Erachtens auch berücksichtigen sollte: Diese Versicherung wird ausschließlich im Rahmen des Business-Paketes gewährt. Da macht der Name schon klar, dass das ein für Geschäftsleute konzipiertes Produkt ist und nicht ein Produkt für private Expeditionsreisende mit 4x4. Im Hinblick auf die als Zielgruppe anvisierten Geschäftsleute sind auch die Bedingungen ausformuliert und für diese Zielgruppe sind die Bedingungen auch wunderbar. Der Geschäftsmann bucht üblicherweise keinen Leichttransporter mit Dachzelt.

Beste Grüße

Guido
Hallo,

jetzt möchte ich auch noch meinen Senf zur Miles & More dazugeben.

Weswegen wird das seit Jahren kontrovers diskutiert? Vermutlich liegt es auch daran, dass sich in der Zwischenzeit sowohl Versicherer wie auch Versicherungsbedingungen geändert haben. Versicherer ist mittlerweile die AXA. Man könnte meinen, dass vielleicht die Versicherungsbedingungen bei Germanwings und Lufthansa identisch seien, dem ist aber in der aktuellen Fassung der Miles & More AVB mitnichten so. Definitiv gilt diese Versicherung nur für PKW. Beim viel genutzten Hilux bzw. vergleichbaren Fahrzeugen ist es lt. Auskunft der Hotline - und ich habe mehrere Leute an der Strippe gehabt - so, dass dies davon abhängig ist, als was das Mietfahrzeug angemeldet ist, das kann sowohl als PKW wie auch als Light Load Vehicle geschehen, das sollte man beim Autovermieter erfragen. Für mich ist das Versicherungspaket der Miles & More Business Gold somit kaum mehr attraktiv, weil offensichtlich viele Vermieter den Hilux nicht als PKW anmelden - vermutlich um Steuern und/oder Versicherungsprämien zu sparen. Für Langzeitmieten über 30 Tage muss der darüber hinausgehende Zeitraum separat ausgewiesen und bezahlt werden, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz über die 30 Tage hinaus - das wurde hier auch bereits erwähnt.

Unklar sind für mich folgende Themen geblieben:

1. Was sind öffentliche Straßen? Die AVB der Miles & More sagen dazu nichts, sind damit z.B. auch die beliebten Routen Maun-Kasane über Savuti und die komplette Zufahrt zum Sossusvlei oder gar der Van Zyl´s Pass gemeint, sie befinden sich nach meinem Kenntnisstand nicht im Privatbesitz. Die Hotline ist mit dieser Frage überfordert.

2. Ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich oder handelt man bei Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig? Doe Hotline konnte auch das nicht beantworten.

3. Ist ein Gutachter erforderlich? Offensichtlich richtet sich das nach der Schadenhöhe, wenn einer erforderlich sein sollte, erfüllt dieser den Status eines "anerkannten" Gutachters, woher bekomme ich den im Zweifel im afrikanischen Busch? Bei kleineren Schadensummen reicht offenbar lt. Hotline eine Reparaturrechnung, darauf verlassen möchte ich mich im Schadenfall aber eigentlich nicht.

Was auch noch als Info hilfreich ist, es gilt aktuell eine Selbstbeteiligung von 230 EUR. Abschlepp-/Bergungskosten sind ebenso wenig abgedeckt wie Reifenschäden. Und wenn man den Schaden vorsätzlich verursacht - Fahren bei Nacht, überhöhte Geschwindigkeit, Wasserschäden - greift sie natürlich auch nicht.

Fazit für mich: ich werde die Kreditkarte aufgrund der Einschränkungen wohl kündigen.

Zum Nachlesen der AVB hier der Link:

http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/export/sites/lhmmcc/formulare_antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card_2014.pdf

Was bleibt: sich an die Verkehrsregeln und Vorgaben der Vermieter/Versicherungen (zusätzlich ausgeschlossene Wege, Nachtfahrverbot) halten oder aber ganz auf zusätzliche Versicherungen verzichten und den Schaden selbst regulieren können - was dann sehr teuer werden kann...

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
Gast26. Feb. 2014 ·
Hallo,
Axel schrieb:genau das wollte ich damit aussagen.
Ich weiß. Deine Position ist schon hinreichend deutlich geworden. 😉
Axel schrieb:Und schon geht es weiter. Wie ist es mit nachträglich am Fahrzeug angebauten, nicht beim Kauf vorhandenen Teilen? Wir hatten vor Jahren den Fall, das bei einem Dachroller mit einem Fahrzeug mit Wohnkabine zwar das Fahrzeug, nicht aber die Kabine versichert war. Wie ist es in solchen Fällen mit der Canopy, dem Engelkühlschrank usw. ?
Ach das haben wir doch schon x mal besprochen. Es geht den meisten nicht um eine Versicherung für Engelkühlschrank, Dachzelt oder den mitgemieteten Korkenzieher. Wenn man tausende Euro für einen Afrikaurlaub ausgeben kann, dann kann man zur Not ein paar hundert Euro Schaden wohl so bezahlen. Wie Du völlig richtig schreibst, rechnen sich Versicherungen in der Summe immer für den Versicherungsanbieter. Kleinkram zu versichern, macht finanziell überhaupt keinen Sinn. Bei den großen und teilweise existentiellen Risiken kann eine Absicherung aber sinnvoll sein.

Auch wenn man vorsichtig fährt, kann man eigene Fehler nie ganz ausschließen. Ich bin zumindest nicht fehlerfrei. Für andere FoMis muss das so nicht gelten 😉 Es sind auch noch andere Konstellationen denkbar, in denen man für Fahrzeugschäden haftbar gemacht wird, an denen man nicht schuld ist (z.B. technisches Versagen).

Gegenüber allen vor Ort abschließbaren Versicherungen hat man mit so einer Kreditkartenversicherung meistens folgende Vorteile:
1. Bei namibischen/südafrikanischen Versicherungen ist Fahrlässigkeit, also auch einfache Fahrlässigkeit und somit jeder selbstverschuldete Unfall in der Regel nicht versichert. Bei der Kreditkartenversicherung ist einfache Fahrlässigkeit versichert.
2. Bei Streitigkeiten mit einer namibischen Versicherung oder Autovermietung streitet man vor einem namibischen Gericht, was Kosten und logistischen Aufwand extrem in die Höhe treibt. Bei der Kreditkartenversicherung klagt man vor einem deutschen Gericht.
3. Während in Namibia so etwas wie Verbraucherrecht kaum existiert, ist das in Deutschland extremst ausgeprägt und Gerichtsurteile fallen in der Regel sehr verbraucherfreundlich aus - nach meinem Dafürhalten in vielen Fällen absurd verbraucherfreundlich.

Und letztlich für mich selbst das KO-Kriterium: Irgendwelche Zusatzversicherungen vor Ort mit teilweise besserem Versicherungsumfang kosten für 3 Wochen z.T. 600 EUR und mehr. Ich mache 2-3 Mietwagenreisen pro Jahr. Bei 49 EUR Kartenpreis (erstes Jahr ist auch noch kostenfrei) kostet mich diese zusätzliche Vollkaksoversicherung pro Autoanmietung läppische 16 EUR. Berücksichtige ich, dass nebenbei auch noch eine RRV (Gegenwert ca. 100 EUR) und eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert sind, dann bekomme ich diese Mietwagenvollkaskoversicherung zum Gegenwert von 3 Möhren und einer halben Zucchini. In dieser Konstellation kann ich für mich selbst nur sagen: Wie bescheuert muss man sein, um dass bei so läppischen Kosten nicht zu nutzen? Das das keine 100,0-Prozent-Absicherung für jeden theoretisch denkbaren Fall ist, weiß ich. Aber ich stelle mich damit zu Kosten nahe null deutlich besser, als mit den meisten Versicherungen vor Ort.

Übrigens: Wen verklagst Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung, wenn keine Versicherung da ist, die auch nur ansatzweise verdächtig ist, für den Schaden aufkommen zu müssen? Die namibische Versicherung schließt Negligence pauschal aus

Beste Grüße

Guido
1’130 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 ·
Hallo Guido,
der damalige Preis für den Aufbau war 5-stellig, der Preis für eine Canopy ist 4-stellig. In deiner Kostendarstellung hast du recht, der Preis für eine "mögliche" zusätzliche Absicherung ist nicht hoch, deshalb wird eine Versicherung auch versuchen, das Defizit durch eine "Nichtzahlung" zu vermindern. Die Prozesskosten werden durch den Gerichtstand D auch nicht gerade verringert. Die Rechtschutz weltweit dient eben dazu, ein längeres Verweilen in NAM zu verhindern und ggf. wenn sie nicht gerade vom selben Versicherer der Kreditkarte ist, einen Streit in D abzufangen. Sollten die beiden Versicherer nämlich gleich sein, fällt sie aus.
Ich finde eine zusätzliche Absicherung, egal wie, nicht generell schlecht, aber es herrscht bei vielen ( den meisten?) leider der Eindruck vor, das das ausreicht. Ich habe in einer meiner Tätigkeiten oft genug mit " Versicherungsopfern" zu tun gehabt, die durch eine Versicherung ruiniert wurden, obwohl sie vorher in guten Glauben waren, alles richtig gemacht zu haben, deshalb meine "Gebetsmühlen" artigen Hinweise.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast26. Feb. 2014 ·
Hallo,
Axel schrieb:In deiner Kostendarstellung hast du recht, der Preis für eine "mögliche" zusätzliche Absicherung ist nicht hoch, deshalb wird eine Versicherung auch versuchen, das Defizit durch eine "Nichtzahlung" zu vermindern.
Natürlich kann keine Versicherung für 3 Möhren und eine halbe Zucchini ein 35.000 EUR-Auto für 3 Wochen versichern. Aber das ist die Rechnung aus meiner Sicht. Aus Sicht der Versicherung und von Barclaycard funktionieren solche Kreditkarten-Versicherungspakete ja etwas anders.

Schließe ich eine normale RRV oder eine Mietwagenselbstbehaltversicherung ab, dann kalkuliert die Versicherung für ein tatsächlich konkret anstehendes Risiko. Bei inkludierten Versicherungspaketen in einem Kreditkartenvertrag geht es zunächst nicht um konkrete Risiken, sondern die Risiken treten nur mit deutlich geringerer statistischer Wahrscheinlichkeit tatsächlich ein. Bei vielen Kreditkarten-Kunden wird z.B. eine Mietwagen-Versicherungsleistung niemals fällig, weil die überhaupt kein Auto mit der Karte anmieten, weil auf 10.000 Auto-Anmietungen in Deutschland, Spanien oder den USA mal eine in Namibia kommt und für die 10.000 Anmietungen in Deutschland, Spanien oder den USA meistens effektive, vorrangige Versicherungen vorhanden sind.

Mutmaßlich zahlt Barclaycard auch mehr als 30 EUR p.a. an AXA für das Versicherungspaket oder es sind noch irgendwelche Beteiligungsmodelle bei Schadenssummen vereinbart (30 EUR ist der Aufpreis von den normalen Karten zu den Goldkarten mit Versicherungspaket). RRV und Mietwagenversicherungen sollen bei Barclaycard nur Anreiz sein, Umsätze über die Karte laufen zu lassen. Wenn ich 10.000 EUR Reiseumsatz pro Jahr über die Karte laufen lasse, dann kassiert Barclaycard wahrscheinlich Gebühren im 3stelligen Bereich von den Zahlungsempfängern (Autovermieter, Airline, Hotel, etc.). Und wer nicht aufpasst, zahlt per default noch 17% Zinsen an Barclaycard auf die Umsätze mit Reisen und Mietwagen. Barclaycard kassiert beim durchschnittlichen Kunden sicher nicht 49 EUR sondern direkt und indirekt hunderte EUR pro Jahr an Gebühren. Da sollte dann auch eine kulant gehandhabte Versicherungsleistung, die nur mit geringer Wahrscheinlichkeit beansprucht wird, sehr wohl finanziell darstellbar sein. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist dann natürlich eine andere Frage. Aber bei Streitigkeiten entscheidet am Ende eben nicht die Versicherung sondern ein deutsches Gericht, ob zu zahlen ist oder nicht. Und vor deutschen Gerichten werden Verbraucher in der Regel als schutzbedürftige, unmündige Wesen mit IQ unter Raumtemperatur klassifiziert, die vor den gierigen, hinterhältigen Unternehmen geschützt werden müssen.
😕



Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 26. Feb. 2014
243 Beiträge · seit 201126. Feb. 2014 ·
Hallo zusammen.

Ich habe den Eindruck, dass einige, die hier jetzt schreiben, sich nicht ausreichend mit der Materie "Vollkasko über Kreditkarte" befasst - geschweige denn wenigstens mal den halben Thread gelesen - haben und finde es sehr schade, dass jetzt Fragen aufgeworfen werden, die längst und (vorläufig) abschließend geklärt sind, da dies den Informationsgehalt des Threads schmälert und unnötig verwirrt.
Wozu?

Und ich bin dir, Guido, sehr dankbar für deine Mühe und die ausführlichen Klarstellungen.

Nach meinen Recherchen gibt es drei Kreditkarten, die den von uns gewünschten Schutz (Fahrlässigkeit) für jedes MIETFAHRZEUG (fast weltweit) versichern, was so bei jeder namibischen Versicherung ausgeschlossen ist. Egal ob als PKW oder LKW angemeldet, Wohnmobil oder Kleinwagen.

Die Miles and More Karte gehöhrt laut AVB und aktuellen schriftlichen Statements der dortigen Serviceeinheit DEFINITIV NICHT zu den drei Karten.

Die aktuellen AVB der anderen Karten sollte jeder selbst lesen. (Spätestens, um das für ihn passende Proukt herausfiltern, aber auch für den Hintergrund würde dies nicht schaden, damit wir uns hier nicht im Kreis drehen.)

Es geht hier wohl auch keinem darum, das gemietete Fahrzeug zu schrotten, SASOSEWI. Ich war bisher auch ohne Vollkasko in Namibia unterwegs! Es geht darum, einen möglichen, unnötig harten finanziellen Schlag abwenden zu können. Fahrlässigkeit heißt nicht grundlos so und manchmal geschieht sie schneller, als gedacht, manchmal sogar für den Fahrer unbemerkt. Und wer das versichern möchte, kann man jetzt auch über eine der drei Karten tun. Dass es keine echten Erfahrungen mit der Schadensabwicklung über eine Kreditkartenversicherung hier gibt - und das Thema wir hier seit Jahren diskutiert - spricht ausreichend für sich.

Alles Wichtige steht eigentlich ab Seite 8 bis Seite 13.

Also ab hier http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/263845-erfahrung-vollkasko-ueber-kreditkarte.html?start=24#267371) bis Seite 13, Post 325939 und man muss es nur lesen. Hier sind auch alle zitierfähigen Auskünfte der aktuellen Versicherer Chubb (Roland) und AXA enthalten, falls sich jemand auf diese beziehend selbst beim Versicherer rückversichern möchte.

Die Auskunft, die anderslautende BertiBZ von der Axa bekommen hat ist schlichtweg nicht zutreffend, wie Hiluchs auch schon angemerkt hat. Und außerdem gibt es ja noch zwei bestätigte Alternativen. Ok, die sind nicht ab dem ersten Jahr gratis, aber das sollte wohl kaum das Auswahlkriterium sein.

Grüße... tom
zuletzt bearbeitet 27. Feb. 2014
2’612 Beiträge · seit 200726. Feb. 2014 ·
Hallo Tom,

ich wollte u.a. Guidos Punkt beantworten und einen weiteren Punkt herausstellen:

AXA ist sowohl bei Germanwings wie auch bei Lufthansa Miles & More der Versicherer, es existieren aber unterschiedliche AVB. Der Bezug allein auf AXA reicht zur Unterscheidung der Leistungen nicht.

Nebenbei - AVB ändern sich im Zeitablauf, also bei Updates immer darauf achten, ob der gewünschte Schutz noch vorhanden ist und ggf. kündigen. Das habe ich bei der Lufthansa Miles & More nicht hinreichend gemacht, die Einschränkung auf PKW wird Einem aber auch nicht auf die Nase gebunden, da muss man schon selbst nachlesen.

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum