THEMA: Selbstbehaltversicherungen
13 Jun 2023 13:07 #667951
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  • La Leona am 13 Jun 2023 13:07
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Wir benutzten kürzlich rentalcovers.com
Da wir keinen Schaden hatten kann ich nicht über die Abwicklung im Schadensfall urteilen.
Du kannst die Prämie online berechnen lassen.
Gruss Leona
Letzte Änderung: 13 Jun 2023 13:08 von La Leona.
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13 Jun 2023 18:41 #667967
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  • robert.vienna am 13 Jun 2023 18:41
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Hm, bei rentalcovers.com steht:

Der Versicherungsschutz für 4x4 umfasst nicht:
Wohnmobile (Fahrzeuge mit Toilette und Dusche), Wohnwagen (Fahrzeuge mit Schlafplätzen), Allrad-Fahrzeuge, die auf unbefestigten Straßen gefahren werden ... Leichte Lastwagen.



Ist ein Hilux mit Camping-Aufbau und Dachzelt ein Wohnmobil oder Wohnwagen?

Ich red ja nicht von den Riverbeds, aber wenn ich auf den unbefestigten Gravel-Roads auch keinen Versicherungsschutz habe, dann brauch ich das gar nicht. Für das bisschen Asphalt?

Außerdem sind ja viele der 4x4 Camper leichte Lastwagen, oder?



P.S.: Die in früheren Beiträgen genannten Lösungen leihwagenversicherung.de und www.icarhireinsurance.com/ bieten keine Versicherungen mehr an.
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
Letzte Änderung: 14 Jun 2023 12:21 von robert.vienna.
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14 Jun 2023 15:27 #667992
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  • kk0305 am 14 Jun 2023 15:27
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Wir lassen den Selbstbehalt hier versichern: www.reiseversicherun...-fuer-mietfahrzeuge/. Ein 4x4 mit Dachzelt ist hier ein Camper/Wohnwagen. Liebe Grüße, Kerstin
Letzte Änderung: 14 Jun 2023 15:30 von kk0305.
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14 Jun 2023 18:19 #667996
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  • fidel am 14 Jun 2023 18:19
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kk0305 schrieb:
Wir lassen den Selbstbehalt hier versichern: www.reiseversicherun...-fuer-mietfahrzeuge/. Ein 4x4 mit Dachzelt ist hier ein Camper/Wohnwagen. Liebe Grüße, Kerstin

Hmm aber auch verdammt teuer. Da muss man schon genau rechnen, ob das günstiger ist als direkt beim Vermieter. Und löst weiterhin nicht das Problem eines Totalschadens bei Rollover o.ä. Das ist nämlich wirklich das, wofür eine Versicherung sinnvoll wäre, weil extrem hohe Schadenssummen möglich sind. Die paar tausend Euro Selbstbehalt werden niemanden in den Ruin treiben, ein Totalschaden mit Werten von 40-80.000€ schon eher.
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15 Jun 2023 14:54 #668035
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  • robert.vienna am 13 Jun 2023 18:41
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Ich hab glaub ich wirklich fast alle Beiträge in diesem Forum zum Thema "Beste Versicherung" durchgelesen. Für mich ergibt sich folgendes Ergebnis:

1) Wer einen Wohnsitz in D hat: Barclay's Double Platinum Kreditkarte.
In den Versicherungsbedingungen steht:
"Im Rahmen von Teilkasko (entspricht CDW) und Vollkasko (entspricht LDW) werden dem Karteninhaber die
Zahlungen für Schäden am Mietwagen oder des Diebstahls eines Mietwagens erstattet".
Es besteht kein Versicherungsschutz für Lastwagen.
(Ich hab nicht mit der Eurowings Premium KK verglichen, bitte um Info, falls die Bedingungen ähnlich sind)

2) Alle anderen können nur nach einer günstigen Selbstbehalt-Versicherung für Unfälle mit Unfallgegner, Glas und Reifen sowie Diebstahl suchen.
Da erscheint mir die von kk0305 genannte ERGO Versicherung gar nicht so schlecht, Camper sind da explizit versichert.
www.ergo-reiseversic...=029197000000&ba=cdw

Ein Unfall durch Unachtsamkeit (Rollover) oder Motorschaden durch Wasserdurchfahrt bleibt allerdings unversichert. :(
Wo kämen wir da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir da hin?", und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?
Letzte Änderung: 15 Jun 2023 14:57 von robert.vienna.
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15 Jun 2023 18:43 #668041
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  • Dirk.R am 15 Jun 2023 18:43
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robert.vienna schrieb:
(Ich hab nicht mit der Eurowings Premium KK verglichen, bitte um Info, falls die Bedingungen ähnlich sind)
(

Da hatte ich mich gerade mit beschäftigt und mir eine besorgt. Sieht für mich clean aus, da bspw. nur von Mietfahrzeugen gesprochen wird. Übernimmt bis 75.000 EUR, aber nichts für Reifen. Und auch max. 30 Tage.

Auszüge:
(1) Wir gewähren Ihnen als Karteninhaber Versicherungsschutz im Sinne dieser Be-
dingungen, sofern Sie für einen Mietwagen in Haftung genommen werden aufgrund
von
– Verlust
– Beschädigung
– oder Kollision mit einem anderen Gegenstand.

(1) Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Marktwert des Mietfahrzeu-
ges zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensfalls. Die Höchstentschädigungslei-
stung beträgt maximal € 75.000 pro Versicherungsfall.
(2) Die Selbstbeteiligung des Karteninhabers im Versicherungsfall beträgt € 230.

(1) Wir leisten nicht bei:
– vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden;
– Anmietung eines Mietfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur ge-
werblichen Personenbeförderung);
– Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karteninhaber gegen den
Fahrzeugmietvertrag verstößt;
– Schäden am Mietfahrzeug durch Fahren die durch den Missbrauch von Alkohol
(d.h. der Blutalkoholgehalt des Fahrzeugführers liegt über dem Promillesatz, der
nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates oder Landes im Straßenverkehr zulässig ist), Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind;
– Verlusten, die durch einen mietvertraglich nicht autorisierten Fahrer entstehen;
– Abnutzung und Verschleiß, Gefrieren, mechanische oder elektrische Ausfälle und
Brems- oder Bruchschäden, es sei denn, diese basieren auf einer anderen unter
dieser Versicherung gedeckten Schadensursache;
– Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, diese erfolgt durch ein Ereig-
nis, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat;
– Schäden, die nach Ablauf von 15 Werktagen nach Schadenseintritt dem Versicherer angezeigt werden;
– Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden;
– Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahr-
zeugteilkasko- und / oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und / oder durch eine
andere vorrangige Versicherung erfasst sind.
Letzte Änderung: 15 Jun 2023 18:45 von Dirk.R.
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