robert.vienna schrieb:
(Ich hab nicht mit der Eurowings Premium KK verglichen, bitte um Info, falls die Bedingungen ähnlich sind)
(
Da hatte ich mich gerade mit beschäftigt und mir eine besorgt. Sieht für mich clean aus, da bspw. nur von Mietfahrzeugen gesprochen wird. Übernimmt bis 75.000 EUR, aber nichts für Reifen. Und auch max. 30 Tage.
Auszüge:
(1) Wir gewähren Ihnen als Karteninhaber Versicherungsschutz im Sinne dieser Be-
dingungen, sofern Sie für einen Mietwagen in Haftung genommen werden aufgrund
von
– Verlust
– Beschädigung
– oder Kollision mit einem anderen Gegenstand.
(1) Die Versicherung ist begrenzt auf den tatsächlichen Marktwert des Mietfahrzeu-
ges zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensfalls. Die Höchstentschädigungslei-
stung beträgt maximal € 75.000 pro Versicherungsfall.
(2) Die Selbstbeteiligung des Karteninhabers im Versicherungsfall beträgt € 230.
(1) Wir leisten nicht bei:
– vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden;
– Anmietung eines Mietfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur ge-
werblichen Personenbeförderung);
– Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karteninhaber gegen den
Fahrzeugmietvertrag verstößt;
– Schäden am Mietfahrzeug durch Fahren die durch den Missbrauch von Alkohol
(d.h. der Blutalkoholgehalt des Fahrzeugführers liegt über dem Promillesatz, der
nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates oder Landes im Straßenverkehr zulässig ist), Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind;
– Verlusten, die durch einen mietvertraglich nicht autorisierten Fahrer entstehen;
– Abnutzung und Verschleiß, Gefrieren, mechanische oder elektrische Ausfälle und
Brems- oder Bruchschäden, es sei denn, diese basieren auf einer anderen unter
dieser Versicherung gedeckten Schadensursache;
– Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, diese erfolgt durch ein Ereig-
nis, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat;
– Schäden, die nach Ablauf von 15 Werktagen nach Schadenseintritt dem Versicherer angezeigt werden;
– Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden;
– Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahr-
zeugteilkasko- und / oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und / oder durch eine
andere vorrangige Versicherung erfasst sind.