THEMA: Unfall
04 Jul 2007 18:51 #41562
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  • marquese am 04 Jul 2007 18:51
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Habt Ihr schon mal versucht einen Anwalt einzuschalten, welcher nicht gleich eine Anzahlung möchte, d.h. bei welchem Kosten entstehen? Nur schon das verfassen eines Briefes, resp. Anhörung unserer Story kostet bis zu CHF 1'500,-. Wir haben immer erwähnt, resp. kommuniziert, dass wir bereit sind CHF 5'000,- zu bezahlen. Wie am Anfang meiner Beiträge in diesem Forum erwähnt, war das so vereinbart, d.h. bei Entgegennahme des Mietautos wurde uns kommuniziert, dass wir maximal diese CHF 5'000,- bezahlen müssen! Wir haben uns darauf eingestellt das zu bezahlen. Viel Geld, aber immer noch besser als die ursprünglichen CHF 32'000,-. Die CHF 5'000,- haben wir auch zurückgestellt für diesen Fall. Meine Frage war nur, wie können wir uns absichern, dass keine weiteren Kosten uns in Rechnung gestellt, gefordert werden! Das ohne Einschaltung eines Anwaltes.. denn wie schon erwähnt und vermutlich auch verständlich, wollen wir keine weiteren Kosten mehr! Alles klar.
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04 Jul 2007 18:54 #41563
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..nochmals ich.. klar am anfang haben wir auch Rechtsschutz/Anwälte angefragt, aber niemand will sich die Hände \"verbrennen\". Wir Schweizer sind sooo gut versichert, aber wenn es um die Unterstützung geht, hmmm dann will einem niemanden helfen. D.h. meiner Meinung nach hilft Rechtsschutz nichts, gar nichts in einem Land wie Süd Afrika, resp. Namibia. Aber wir haben Freunde welche als Rechtsanwälte arbeiten und die haben uns schon kommuniziert, dass es für den Kläger praktisch unmöglich ist uns zu belangen... aber eben wir sind der Meinung, dass wir kommuniziert haben die CHF 5'000,- zu bezahlen...
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04 Jul 2007 19:04 #41564
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Ich weiß leider überhaupt nicht, wer Dir eine Gebühr von 1500,- CHF genannt hat. Jedenfalls wird Dir hier im Forum NIEMAND eine verlässliche und kompetente Auskunft geben können, weil:

1. Niemand hier kennt den genauen Mietvertrag.
2. Niemand hier kennt den Schriftverkehr im Wortlaut.
3. Niemand hier kennt alle Umstände bis ins letzte Detail.

Nun kann ich als Deutscher keine Kenntnisse über Schweizer Anwaltshonorare nachweisen, jedoch erscheint mir Dein Betrag für eine anwaltliche Erstberatung doch deutlich zu hoch. In Deutschland darf eine Erstberatung nicht mehr als etwa 190,- EUR + USt kosten und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Schweiz ganz erheblich teurer wird. Es muß ja kein Promianwalt sein!

Der Fall an sich ist rechtlich für einen Rechtsanwalt nicht besonders kompliziert. Hier sind offenbar Tatsachenfragen nicht geklärt.
Hinzu kommt eben die Frage der Vollstreckung einer namibischen Forderung in der Schweiz. Dazu sollte ein Anwalt entweder sofort oder nach kurzer Lektüre innerhalb von 10 min Auskunft geben können!

Deshalb nochmals mein Tip: Sucht Euch einen günstigen Anwalt (wie gesagt, es ist für einen Rechtsanwalt ein rechtlich EINFACHER Fall, ihr braucht keinen Staranwalt!) und investiert lieber ein paar Franken! Vielleicht kann Euch auch Euer Bekannter helfen?

Die 5000,- CHF könnt Ihr Euch dann ggf. sparen. Egal, was vereinbart wurde, aber ihr wollt doch auch niemandem 5000,- CHF in den Rachen werfen, wenn er gar keinen Anspruch darauf hat?!?

Einen andere Rat werde ich Dir leider nicht erteilen können.

Viel Erfolg!<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 04/07/2007 19:36
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04 Jul 2007 19:11 #41565
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Sorry, aber dann kennst Du Dich in der Schweiz wirklich nicht aus, mit den Anwaltskosten... (Kein Vorwurf). Du kannst Dir sicher sein, dass wir alles geklärt haben, unser Dossier ist mittlerweile ca. 200 Seiten gross. Den genauen Mietvertrag habe ich am Beginn diese Forums \"reinkopiert\" und kann jederzeit bei mir eingesehen werden... ;-)

Das der Fall nicht kompliziert ist stimmt nicht, denn kennst Du, kennt jemand das südafrikanische Recht! Das kommt hier leider zur Anwendung nicht das Deutsche, oder Schweizer Recht. Wie auch schon erwähnt, müsste zuerst ein richterlicher Entscheid (miteinbezug von uns) in Süd Afrika erfolgen und dann weiter an die Botschaft gelangen. Vielleicht hast Du auch schon im Forum gelesen, dass wir sogar einen Süd Afrikanischen Anwalt eingeschaltet haben. Also wir haben doch schon einiges versucht....

Wir werden abwarten und vorläufig nicht zahlen, denn wir haben ja auch sehr lange gewartet und waren im ungewissen.... Mal schauen, was dann passiert.
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04 Jul 2007 19:42 #41570
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Sorry, aber dann kennst Du Dich in der Schweiz wirklich nicht aus, mit den Anwaltskosten... (Kein Vorwurf).
Ok, das habe ich ja schon angedeutet B) , aber ich frage mich, nachdem ich mir nochmal die Eckpunkte Eures Problemes aus dem Thread in Erinnerung gerufen habe, was Euer südafrikanischer Rechtsanwalt denn eigentlich überhaupt gemacht hat?

So wie ich es sehe, geht es doch wohl um die Frage, ob Ihr einfachfahrlässig oder grobfahrlässig gehandelt habt. Hertz hat seinen Standpunkt deutlich gemacht und rückt davon nicht ab. Ihr bezieht offenbar die Gegenposition.
Außerdem habe ich noch irgendetwas von Geschwindigkeitslimit gelesen, das Euch aber nicht bekannt war und von angeblich verbotener/ungeeigneter Nutzung einer Schotterpiste.

Ob Ihr nun fahrlässig oder grobfahrlässig gehandelt habt, kann leider nur ein Gericht entscheiden!

Ob und in welcher Form ein Schuldverzicht seitens Hertz nach namibischen/ZA-Recht wirksam ist, das wird Dir ebenfalls nur ein schweizer oder namibischer/ZA Rechtsanwalt sagen können.
Sorry!
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24 Jul 2007 11:27 #43646
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Dear Sir,
We have sent you the document requested.
We need to know about the payment of 5’000 chf.
Best regards
M. Nour
International Collections Officer
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Hirschmattstrasse 28
6003 Luzern Switzerland

Wir werden uns aber vorläufig nicht melden.
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